Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG beabsichtigt eine Modernisierung der bestehenden Eibsee-Seilbahn. Die neue Pendelbahn ersetzt die bestehende Pendelbahn aus dem Jahr 1963 (Baujahre 1960 bis 1962). Die Lage der Bergstation, der beiden Stützen und die Seilbahntrasse selbst soll im Wesentlichen mit der Lage der bestehenden Eibsee-Seilbahn identisch sein. Die neue Talstation soll um rund 15 bis 20 Meter quer zur bestehenden Bahnachse und rund 50 Meter entlang der geplanten Bahnachse Richtung Norden verschoben werden. Sämtliche Anlagenteile und baulichen Anlagen der bestehenden Eibsee-Seilbahn sollen abgebrochen werden. Ausgenommen von den Abbrucharbeiten sind Teile der Bergstation; diese sollen in der neuen Bergstation als zusätzliche Kundenfläche integriert werden. Die Förderleistung der neu zu realisierenden Seilbahn soll rund 540 Personen pro Stunde betragen und die beiden neuen Kabinen jeweils 120 Personen fassen können. Der Höhenunterschied zwischen den Stationen beträgt rund 1 950 Meter und die schräge Länge rund 4 390 Meter. Die größte Neigung der Fahrbahn beträgt 110%. Die Bergstation befindet sich auf rund 2 940 m.ü.NN an der Nordseite der Zugspitze. Im Zugspitzmassiv ist in Regionen oberhalb von rund 2 500 m.ü.NN Permafrost vorhanden. Im Bereich des Zugspitzgipfels ist somit mit Permafrost zu rechnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Generalplanung für die Gebäude und Ingenieurbauwerke einer Seilbahn – ohne Seilbahntechnik.Die Seilbahntechnik wird mit separater Ausschreibung gesondert vergeben. In dieser Ausschreibung ist auch die Planung und Ausführung der zugehörigen Bauleistungen (Stahlbau, Demontage und Abbruch der bestehenden Seilbahntechnik) von Stütze 1 und Stütze 2 sowie die Planung und Ausführung der Bergstation enthalten.Planungs- und Ausführungsschnittstelle: Anschluss Stahlbau an Betonbau.Die Generalplanung umfasst sämtliche Leistungen, die nicht in der Seilbahntechnik enthalten sind für die folgenden Fachplanungen:— Gebäudeplanung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1),— Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1),— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1; Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 6),— Geotechnik (Teilleistung a-c gem. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 1 Nr. 1.3).Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben.Im Rahmen der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) ist die Bauüberwachung für die seilbahntechnischen Gewerke mit zu erbringen.
Generalplanung für die Gebäude und Ingenieurbauwerke einer Seilbahn – ohne Seilbahntechnik.Die Seilbahntechnik wird mit separater Ausschreibung gesondert vergeben. In dieser Ausschreibung ist auch die Planung und Ausführung der zugehörigen Bauleistungen (Stahlbau, Demontage und Abbruch der bestehenden Seilbahntechnik) von Stütze 1 und Stütze 2 sowie die Planung und Ausführung der Bergstation enthalten.Planungs- und Ausführungsschnittstelle: Anschluss Stahlbau an Betonbau.Die Generalplanung umfasst sämtliche Leistungen, die nicht in der Seilbahntechnik enthalten sind für die folgenden Fachplanungen:— Gebäudeplanung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1),— Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1),— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1; Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 6),— Geotechnik (Teilleistung a-c gem. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 1 Nr. 1.3).Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben.Im Rahmen der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) ist die Bauüberwachung für die seilbahntechnischen Gewerke mit zu erbringen.
Die Bewerbungsunterlagen einschließlich des Bewerbungsbogen sowie der Bewertungsmatrix sind zwingend bei der Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.
E-Mail: c.emmermann@zugspitze.de anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Bewerbungsbogens unter Hinzufügung der weitergehenden Nachweise in der durch diese Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge zu strukturieren und einzureichen. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Es werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mind. 3, max. jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktebewertung nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertungsmatrix zur Ermittlung dieser max. 5 Teilnehmer ist den zwingend abzufordernden Bewertungsunterlagen zu entnehmen.
Die Bewerbungsunterlagen einschließlich des Bewerbungsbogen sowie der Bewertungsmatrix sind zwingend bei der Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.
E-Mail: c.emmermann@zugspitze.de anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Bewerbungsbogens unter Hinzufügung der weitergehenden Nachweise in der durch diese Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge zu strukturieren und einzureichen. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Es werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mind. 3, max. jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktebewertung nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertungsmatrix zur Ermittlung dieser max. 5 Teilnehmer ist den zwingend abzufordernden Bewertungsunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG beabsichtigt eine Modernisierung der bestehenden Eibsee-Seilbahn. Die neue Pendelbahn ersetzt die bestehende Pendelbahn aus dem Jahr 1963 (Baujahre 1960 bis 1962). Die Lage der Bergstation, der beiden Stützen und die Seilbahntrasse selbst soll im Wesentlichen mit der Lage der bestehenden Eibsee-Seilbahn identisch sein. Die neue Talstation soll um rund 15 bis 20 Meter quer zur bestehenden Bahnachse und rund 50 Meter entlang der geplanten Bahnachse Richtung Norden verschoben werden.
Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG beabsichtigt eine Modernisierung der bestehenden Eibsee-Seilbahn. Die neue Pendelbahn ersetzt die bestehende Pendelbahn aus dem Jahr 1963 (Baujahre 1960 bis 1962). Die Lage der Bergstation, der beiden Stützen und die Seilbahntrasse selbst soll im Wesentlichen mit der Lage der bestehenden Eibsee-Seilbahn identisch sein. Die neue Talstation soll um rund 15 bis 20 Meter quer zur bestehenden Bahnachse und rund 50 Meter entlang der geplanten Bahnachse Richtung Norden verschoben werden.
Sämtliche Anlagenteile und baulichen Anlagen der bestehenden Eibsee-Seilbahn sollen abgebrochen werden. Ausgenommen von den Abbrucharbeiten sind Teile der Bergstation; diese sollen in der neuen Bergstation als zusätzliche Kundenfläche integriert werden.
Sämtliche Anlagenteile und baulichen Anlagen der bestehenden Eibsee-Seilbahn sollen abgebrochen werden. Ausgenommen von den Abbrucharbeiten sind Teile der Bergstation; diese sollen in der neuen Bergstation als zusätzliche Kundenfläche integriert werden.
Die Förderleistung der neu zu realisierenden Seilbahn soll rund 540 Personen pro Stunde betragen und die beiden neuen Kabinen jeweils 120 Personen fassen können. Der Höhenunterschied zwischen den Stationen beträgt rund 1 950 Meter und die schräge Länge rund 4 390 Meter. Die größte Neigung der Fahrbahn beträgt 110%. Die Bergstation befindet sich auf rund 2 940 m.ü.NN an der Nordseite der Zugspitze. Im Zugspitzmassiv ist in Regionen oberhalb von rund 2 500 m.ü.NN Permafrost vorhanden. Im Bereich des Zugspitzgipfels ist somit mit Permafrost zu rechnen.
Die Förderleistung der neu zu realisierenden Seilbahn soll rund 540 Personen pro Stunde betragen und die beiden neuen Kabinen jeweils 120 Personen fassen können. Der Höhenunterschied zwischen den Stationen beträgt rund 1 950 Meter und die schräge Länge rund 4 390 Meter. Die größte Neigung der Fahrbahn beträgt 110%. Die Bergstation befindet sich auf rund 2 940 m.ü.NN an der Nordseite der Zugspitze. Im Zugspitzmassiv ist in Regionen oberhalb von rund 2 500 m.ü.NN Permafrost vorhanden. Im Bereich des Zugspitzgipfels ist somit mit Permafrost zu rechnen.
Menge oder Umfang:
Generalplanung für die Gebäude und Ingenieurbauwerke einer Seilbahn – ohne Seilbahntechnik.
Die Seilbahntechnik wird mit separater Ausschreibung gesondert vergeben. In dieser Ausschreibung ist auch die Planung und Ausführung der zugehörigen Bauleistungen (Stahlbau, Demontage und Abbruch der bestehenden Seilbahntechnik) von Stütze 1 und Stütze 2 sowie die Planung und Ausführung der Bergstation enthalten.
Die Seilbahntechnik wird mit separater Ausschreibung gesondert vergeben. In dieser Ausschreibung ist auch die Planung und Ausführung der zugehörigen Bauleistungen (Stahlbau, Demontage und Abbruch der bestehenden Seilbahntechnik) von Stütze 1 und Stütze 2 sowie die Planung und Ausführung der Bergstation enthalten.
Planungs- und Ausführungsschnittstelle: Anschluss Stahlbau an Betonbau.
Die Generalplanung umfasst sämtliche Leistungen, die nicht in der Seilbahntechnik enthalten sind für die folgenden Fachplanungen:
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben.
Im Rahmen der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) ist die Bauüberwachung für die seilbahntechnischen Gewerke mit zu erbringen.
Dauer: 42 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Planung: Garmisch-Partenkirchen und Grainau.
Ausführung: Garmisch-Partenkirchen und Grainau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Berufszulassung bzw. beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers/Geschäftsführers des Bewerbers,
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Umstände oder sonstige Tatsachen i.S.d. § 21 Abs. 1 Ziff. 1 bis 7 SektVO vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen,
Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 SektVO zu überprüfen.
3) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
3) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
4) Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate), dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
4) Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate), dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
5) Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate), dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
6) Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialabgaben nicht verletzt oder verletzt hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Erklärung des Bewerbers durch Einholung der entsprechenden amtlichen Bescheinigungen auf gesondert gegenüber dem Bewerber ergehende Anforderung mit Fristsetzung zu überprüfen,
7) Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgibt,
8) Eigenerklärung des Bewerbers, dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO verantwortlich für das Unternehmen handelt, in Frage gestellt wird,
9) Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist,
10) Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammen arbeitet,
Mindestanforderung: sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren bezogen auf den Termin zur Abgabe der Teilnahmeanträge nachweisen können. Der diesbezügliche Nachweis ist mit durch die unter Ziff. III.2.1-III.2.3 jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zu erbringen.
Mindestanforderung: sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren bezogen auf den Termin zur Abgabe der Teilnahmeanträge nachweisen können. Der diesbezügliche Nachweis ist mit durch die unter Ziff. III.2.1-III.2.3 jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
11) Bescheinigung (Geschäftsbericht, Bilanz, Bilanzauszug oder vergleichbar) über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz für vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
11) Bescheinigung (Geschäftsbericht, Bilanz, Bilanzauszug oder vergleichbar) über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz für vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum,
12) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall (2-fach maximiert) für Personenschäden mind. 5 000 000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mind. 5 000 000 EUR durch Kopie der Police oder vergleichbaren Nachweis. Sollten die Versicherungssummen des Bewerbers im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht den vorstehenden Deckungssummen entsprechen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Versicherung eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, dass der Bewerber bereit ist, im Auftragsfall binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherung vorzunehmen und die erfolgte Anpassung dem Auftraggeber binnen zwei Wochen unaufgefordert durch Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen sowie eine Bescheinigung des Versicherers des Bewerbers, dass dieser dem Bewerber eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
12) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall (2-fach maximiert) für Personenschäden mind. 5 000 000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mind. 5 000 000 EUR durch Kopie der Police oder vergleichbaren Nachweis. Sollten die Versicherungssummen des Bewerbers im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht den vorstehenden Deckungssummen entsprechen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Versicherung eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, dass der Bewerber bereit ist, im Auftragsfall binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherung vorzunehmen und die erfolgte Anpassung dem Auftraggeber binnen zwei Wochen unaufgefordert durch Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen sowie eine Bescheinigung des Versicherers des Bewerbers, dass dieser dem Bewerber eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
13) Eigenerklärung des Bewerbers mit Aufstellung der Führungskräfte und Mitarbeiter des Bewerbers, gegliedert nach Berufsgruppen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
14) Eigenerklärung des Bewerbers mit Aufstellung von vergleichbaren Referenzprojekten jeweils mit Angabe des Auftraggebers incl. Ansprechpartner und Kontaktdaten, Angabe der Seilbahnart (Pendel- oder Umlaufbahn), der schrägen Länge sowie Höhenlage der Berg- und Talstation;
14) Eigenerklärung des Bewerbers mit Aufstellung von vergleichbaren Referenzprojekten jeweils mit Angabe des Auftraggebers incl. Ansprechpartner und Kontaktdaten, Angabe der Seilbahnart (Pendel- oder Umlaufbahn), der schrägen Länge sowie Höhenlage der Berg- und Talstation;
15) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen des Bewerbers zur Sicherstellung der Qualität;
16) als Mindestanforderung zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist 1 Referenzobjekt (Pendelbahn oder Umlaufbahn) mindestens im Mittelgebirge (1 000 m bis 2 000 m ü.NN.) in den letzten 10 Jahren, eigenverantwortlich, mind. in den LPH 2-4 sowie 8 HOAI bzw. verglb. Regelung des Herkunftslandes nachzuweisen unter Angabe des Auftraggebers, Pendel- oder Umlaufbahn, der schrägen Länge, Höhenlage der Berg- und Talstation ü. NN, sowie bei Ausführung als Arbeitsgemeinschaft: Benennung des Anteils und Inhalts der im Unternehmen des Bewerbers erbrachten Leistungen.
16) als Mindestanforderung zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist 1 Referenzobjekt (Pendelbahn oder Umlaufbahn) mindestens im Mittelgebirge (1 000 m bis 2 000 m ü.NN.) in den letzten 10 Jahren, eigenverantwortlich, mind. in den LPH 2-4 sowie 8 HOAI bzw. verglb. Regelung des Herkunftslandes nachzuweisen unter Angabe des Auftraggebers, Pendel- oder Umlaufbahn, der schrägen Länge, Höhenlage der Berg- und Talstation ü. NN, sowie bei Ausführung als Arbeitsgemeinschaft: Benennung des Anteils und Inhalts der im Unternehmen des Bewerbers erbrachten Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. HOAI; Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaft (ArGe) mit Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft (ArGe) gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie gesamtschuldnerischer Haftung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaft (ArGe) mit Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft (ArGe) gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie gesamtschuldnerischer Haftung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über sein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über sein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
b) Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Gesellschaftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
b) Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Gesellschaftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
c) Bietergemeinschaften (ArGe), bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG
Dipl.-Ing. Peter Huber
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Quelle: OJS 2014/S 047-079411 (2014-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 525 915,25 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge