Generalplanerleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 2 HOAI) für den Neubau einer Sporthalle mit vier Hallenteilen an der Carl-Humann-Grundschule in Berlin-Pankow

Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Jugend und Facility Management

In der Scherenbergstraße 7 ist für die Carl-Humann-Grundschule der Neubau einer Sporthalle mit vier Hellenteilen geplant. Ausgehend vom Schulentwicklungsplan ist es dringend notwendig, diesen Sporthallenstandort für das bezirkliche Schulnetz zu erhalten und den Bedarf an gedeckten Sportflächen durch einen Neubau mit vier Hallenteilen abzudecken. Das Grundstück ist zur Zeit mit einer Sporthalle mit zwei Hallenteilen in Metall-Leichtbauweise bebaut, die abgebrochen werden soll. Die Sanierung der Bestandshalle ist unwirtschaftlich, da sie in einem baulichen sehr schlechten Zustand ist und zudem zu klein für den vom Schulamt nachgewiesenen Bedarf. Die benachbarte Schulfreifläche einschließlich der Sportaußenanlagen wurde 2009 aus Mitteln des IZBB-Programms gefördert und hat eine Bindungsfrist von 10 Jahren.
Die abzureißende Sporthalle ist in Metallleichtbauweise, Typ SH 15/30 LM, errichtet. Beim Abriss ist mit Schadstoffen zu rechnen. Es soll ein Schadstoffkataster erstellt werden.
Das angrenzende, bestehende Schulgebäude ist ein 4-geschossiger Mauerwerksbau aus dem Jahr 1910/11, gebaut von Ludwig Hoffmann, mit Putzfassade und Walmdach. Das Grundstück befindet sich im städtebaulichen Erhaltungsgebiet. Für den Neubau muss eine Genehmigung nach § 172 Abs. 1 BauGB eingeholt werden.
In der Umgebung befindet sich Blockrandbebauung mit Wohnnutzungen. Das Schulgebäude liegt als Solitär im Blockinnenbereich. Die Sporthalle ist ebenfalls ein Solitär an der Straßenkante.
Die neu zu errichtende Sporthalle mit vier Hallenteilen, Umkleide- und Sanitärräumen ist in zwei Geschossen gestapelt zu errichten, da nur wenig Platz vorhanden ist. Der Neubau soll nach Angabe des Schulamtes an der gleichen Stelle errichtet werden wie die alte Sporthalle. Dieser Standort als auch weitere Standortvarianten sind in der Leistungsphase 2 zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Dabei ist die gesamte Grundstücksfläche zu betrachten und ggf. Bauvoranfragen beim Stadtplanungsamt zu stellen.
Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu gewährleisten. Es ist ein Gesamtkonzept „Barrierefreiheit“ gemäß Rundschreiben Barrierefreies Bauen SenStadt VI A 09/2012 im Zuge der Bearbeitung der VPU vorzulegen.
Es ist eine Nutzung für den Schulsport und für den Vereinssport vorgesehen.
An technischer Ausrüstung ist eine neue Heizungsanlage mit dezentralem Blockheizkraftwerk vorzusehen. Hinzu kommt eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bei den Sporthallen und Sanitärräumen.
Die Außenanlagen sind in den von der Baumaßnahme beeinträchtigten Bereichen wiederherzustellen und die Pausenflächen teilweise zu sanieren. Im Hof ist die Errichtung von Fahrradstellplätzen vorgesehen. Ggf. sind Regenrückhalteanlagen in den Außenanlagen vorzusehen. Es sind Baumschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Mit der Vorplanung ist ein ökologisches Gesamtkonzept gemäß ABau aufzustellen. Die Grundlage für die Aufstellung der Vorplanungsunterlagen ist das genehmigte Bedarfsprogramm. Es sind Schallschutzmaßnahmen im Gebäude zum Schutz der gegenüber liegenden Wohnbebauung vorzusehen.
Eine Baugrunduntersuchung wurde bereits durchgeführt.
In allen Planungsphasen sind bei kostenrelevanten Entscheidungen, insbesondere bei ökologischen und energetischen Maßnahmen, Variantenuntersuchungen in Form von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen durchzuführen.
Es wird derzeit von den folgenden Flächenkennzahlen ausgegangen: NF 2 429 m², BGF 4 129 m², BRI 30 970 m³. Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme liegt nach dem geprüften Bedarfsprogramm bei 9 800 000 EUR. Diese Summe gliedert sich nach dem genehmigten Bedarfsprogramm in 400 000 EUR für die Kostengruppe (KG) 200, 7 110 000 EUR für die KG 300 und 400, 200 000 EUR für die KG 500 und 240 000 EUR für die KG 600.
Es sollen Generalplanungsleistungen für den Abriss der vorhandenen Sporthalle und den Neubau einer Sporthalle mit vier Hallenteilen in Berlin-Pankow vergeben werden. Es wurde bereits ein Bedarfsprogramm erstellt und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geprüft. Auf dieser Grundlage ist die Vorplanungsunterlage (VPU) zu erarbeiten.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung und Teil 4 Fachplanung für:
1. Gebäude, Leistungsphasen 2 bis 9 gem. § 34 HOAI,
2. Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 2 bis 9 gem. § 55 HOAI,
3. Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI,
4. Freianlagen, Leistungsphasen 2 bis 9 gem. § 39 HOAI,
5. Bauphysik (Raumakustische Beratung, Erstellung eines Energiekonzeptes, Schallschutz), Leistungsphasen 1 bis 7 gem. Anlage 1.2.1 zu § 3 HOAI,
6. SiGeKo,
7. Schadstoffuntersuchungen bei der abzureißenden Sporthalle zur Erhöhung der Kostensicherheit der VPU/BPU.
8. zusätzliche Teilleistungen bei Gutachten, Planung, Bestandserfassung (technisch oder grafisch)
sind nach Erfordernis Leistungsbestandteil.
Es ist beabsichtigt auf der Grundlage des vorliegenden Bedarfsprogramms die o. g. Leistungen stufenweise zu beauftragen. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel soll 2017 mit einer Anfangsrate von 1 000 000 EUR mit dem Bau begonnen werden. Zuvor sind die Vorplanungsunterlage (VPU), die Bauplanungsunterlage (BPU) sowie die Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu erstellen. Für die erforderlichen Prüfungen der VPU und der BPU ist jeweils ein Zeitraum von ca. 3 Monaten einzuplanen. Die Bauzeit soll etwa 2 Jahre betragen.
Das Bauvorhaben wird bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Lärmträchtige Maßnahmen sind überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit (nach Schulschluss in den Nachmittagsstunden oder in den Schulferien) durchzuführen.
Die Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig.
Für das Vorhaben ist eine Gesamtkostenobergrenze als Beschaffenheit von 9 800 000 EUR (brutto) zu vereinbaren, einschließlich Unvorhergesehenes (UV) und zur Rundung und einschl. Mehrwertsteuer für die Kostengruppen KG 100-700. Die anrechenbaren Kosten (netto) werden im Rahmen der geprüften und anerkannten BPU in der Leistungsphase 3 ermittelt (ohne UV und zur Rundung und ohne MwSt.), inkl. aller notwendigen besonderen Leistungen.
Auf Grund der erforderlichen Abstimmungen auch mit der Stadtplanung ist die örtliche Präsenz auch während der Planungszeit in engen Intervallen und während der Bauzeit durchgängig sicherzustellen. Es werden Kenntnisse im gestapelten Sporthallenbau vorausgesetzt.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Leistungen bei Gebäuden einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Neben der Generalplanung werden zu den Planungsbeteiligten weitere Gutachter und Sonderfachleute gehören, die durch die Generalplanung zu koordinieren sind.
Neben den üblichen Baubesprechungen sind zu Fragen von Finanzierung, Funktion und Gestaltung die Abstimmungen mit AG, Senatsverwaltungen, Schul- und Sportamt, der Schulleitung und den Genehmigungsbehörden (Bauaufsicht, Stadtplanung, untere Denkmalschutzbehörde) zu führen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-07 Auftragsbekanntmachung
2014-12-01 Ergänzende Angaben
2015-06-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge