Generalplanerleistungen für das Projekt „Neubau Technik- und Dienstleistungszentrum (TDZ) und Ertüchtigung des bestehenden Stadtarchivs“ am Stadthaus Krefeld
Mit dem Beschluss vom 13.5.2014 hat die Stadt Krefeld zur Deckung der Bedarfe die Entscheidung zur Planung und Umsetzung für einen Neubau des Technik- und Dienstleistungszentrum (TDZ) und Ertüchtigung des bestehenden Stadtarchivs am Standort Stadthaus Krefeld getroffen. Parallel zu der Ausschreibung dieser Planungsleistung läuft das VOF-Verfahren zu den Planungsleistungen „Sanierung Stadthaus“, welches aber nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Umfang der hier ausgeschriebenen Generalplanungsleistung (TDZ) ist wie folgt: 1) Neubau, mit einer BGF von ca. 5 000 m² und folgende Anforderungen: — Unterbringung des Zentralen Servers, der IT- und TK-Technik einschl. der arbeitsplatzbezogenen Bürofläche, — Zusätzliche Archivflächen (zum bestehenden Stadtarchiv), — Unterbringung der Zentralen Dienste (Botenmeisterei, Repro, Druck, und Materialverwaltung), — Bürofläche für ca. 95 Mitarbeiter, zuzüglich der jeweils dazugehörigen Sozial- und Funktionsräumen, — Anbindung des Neubaus an das bestehende Stadtarchiv. 2) Sanierung des bestehenden Stadtarchivs in Verbindung mit dem Neubau. Bei dieser Sanierung soll das Stadtarchiv unter laufendem Betrieb modernisiert und ertüchtigt werden. Die Planung soll unter den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Funktionalität und Arbeitsplatzqualität für die vorgesehene Nutzung und die Bedarfdeckung des Auftraggebers erfolgen. Erst nach der Fertigstellung des Neubaus des TDZ und der Ertüchtigung des bestehenden Stadtarchivs wird mit der Sanierung der übrigen Gebäude des Stadthauses begonnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Generalplanerleistungen in den Stufen 1 und 2 für die unter II 1.5 genannte Baumaßnahme mit folgenden wesentlichen Leistungen:Stufe 1:a) Objektplanung von Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 1 bis 4,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 1 bis 4,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 1 bis 4,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 1 bis 4:— Bauphysik,— Brandschutz,— Sigeko.Ziel der Stufe 1:Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Kostenberechnung (Lph. 3) wird diese Erarbeitung die Grundlage der Baubeschlussfassung.Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.Die Stadt Krefeld beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte optionale Leistungen zu beauftragen, die ebenfalls im Rahmen des Verfahrens anzubieten sind.Stufe 2 – optional:a) Objektplanung für die Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 5 bis 9,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 5 bis 9,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 5 bis 6,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 5 bis 8:— Bauphysik,— Brandschutz,— Sigeko.Geschätzte Baukosten Neubau netto: Kostengruppe 300 – ca. 4 500 000 EUR netto, Kostengruppe 400 – 2 200 000 EUR netto.Geschätzte Sanierungskosten für das Archiv: Kostengruppe 400 – 2 000 000 EUR netto.
Generalplanerleistungen in den Stufen 1 und 2 für die unter II 1.5 genannte Baumaßnahme mit folgenden wesentlichen Leistungen:Stufe 1:a) Objektplanung von Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 1 bis 4,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 1 bis 4,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 1 bis 4,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 1 bis 4:— Bauphysik,— Brandschutz,— Sigeko.Ziel der Stufe 1:Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Kostenberechnung (Lph. 3) wird diese Erarbeitung die Grundlage der Baubeschlussfassung.Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.Die Stadt Krefeld beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte optionale Leistungen zu beauftragen, die ebenfalls im Rahmen des Verfahrens anzubieten sind.Stufe 2 – optional:a) Objektplanung für die Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 5 bis 9,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 5 bis 9,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 5 bis 6,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 5 bis 8:— Bauphysik,— Brandschutz,— Sigeko.Geschätzte Baukosten Neubau netto: Kostengruppe 300 – ca. 4 500 000 EUR netto, Kostengruppe 400 – 2 200 000 EUR netto.Geschätzte Sanierungskosten für das Archiv: Kostengruppe 400 – 2 000 000 EUR netto.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Parkstraße 10/3. OG
Postleitzahl: 47829
Postort: Krefeld-Uerdingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.krefeld.de🌏
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff. I.1) für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bis zum 12.8.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Erklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW,
abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die 1. Stufe (Lph. 1-4). Bei Beauftragung aller Leistungsphasen (Lph. 1-9) endet die Vertragslaufzeit zum 30.4.2017.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff. I.1) für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bis zum 12.8.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Erklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW,
abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die 1. Stufe (Lph. 1-4). Bei Beauftragung aller Leistungsphasen (Lph. 1-9) endet die Vertragslaufzeit zum 30.4.2017.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Beschluss vom 13.5.2014 hat die Stadt Krefeld zur Deckung der Bedarfe die Entscheidung zur Planung und Umsetzung für einen Neubau des Technik- und Dienstleistungszentrum (TDZ) und Ertüchtigung des bestehenden Stadtarchivs am Standort Stadthaus Krefeld getroffen. Parallel zu der Ausschreibung dieser Planungsleistung läuft das VOF-Verfahren zu den Planungsleistungen „Sanierung Stadthaus“, welches aber nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Mit dem Beschluss vom 13.5.2014 hat die Stadt Krefeld zur Deckung der Bedarfe die Entscheidung zur Planung und Umsetzung für einen Neubau des Technik- und Dienstleistungszentrum (TDZ) und Ertüchtigung des bestehenden Stadtarchivs am Standort Stadthaus Krefeld getroffen. Parallel zu der Ausschreibung dieser Planungsleistung läuft das VOF-Verfahren zu den Planungsleistungen „Sanierung Stadthaus“, welches aber nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Umfang der hier ausgeschriebenen Generalplanungsleistung (TDZ) ist wie folgt:
1) Neubau, mit einer BGF von ca. 5 000 m² und folgende Anforderungen:
— Unterbringung des Zentralen Servers, der IT- und TK-Technik einschl. der arbeitsplatzbezogenen Bürofläche,
— Unterbringung der Zentralen Dienste (Botenmeisterei, Repro, Druck, und Materialverwaltung),
— Bürofläche für ca. 95 Mitarbeiter, zuzüglich der jeweils dazugehörigen Sozial- und Funktionsräumen,
— Anbindung des Neubaus an das bestehende Stadtarchiv.
2) Sanierung des bestehenden Stadtarchivs in Verbindung mit dem Neubau. Bei dieser Sanierung soll das Stadtarchiv unter laufendem Betrieb modernisiert und ertüchtigt werden.
Die Planung soll unter den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Funktionalität und Arbeitsplatzqualität für die vorgesehene Nutzung und die Bedarfdeckung des Auftraggebers erfolgen.
Erst nach der Fertigstellung des Neubaus des TDZ und der Ertüchtigung des bestehenden Stadtarchivs wird mit der Sanierung der übrigen Gebäude des Stadthauses begonnen.
Menge oder Umfang:
Generalplanerleistungen in den Stufen 1 und 2 für die unter II 1.5 genannte Baumaßnahme mit folgenden wesentlichen Leistungen:
Stufe 1:
a) Objektplanung von Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 1 bis 4,
b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 1 bis 4,
c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 1 bis 4,
d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 1 bis 4:
— Bauphysik,
— Brandschutz,
— Sigeko.
Ziel der Stufe 1:
Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Kostenberechnung (Lph. 3) wird diese Erarbeitung die Grundlage der Baubeschlussfassung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte optionale Leistungen zu beauftragen, die ebenfalls im Rahmen des Verfahrens anzubieten sind.
Stufe 2 – optional:
a) Objektplanung für die Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 5 bis 9,
b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 5 bis 9,
c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 5 bis 6,
d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 5 bis 8:
Geschätzte Sanierungskosten für das Archiv: Kostengruppe 400 – 2 000 000 EUR netto.
Beschreibung der Optionen:
Die optionalen Leistungen werden nach Genehmigung der Kosten durch die beschlussfassenden Gremien der Stadt Krefeld bei Bedarf nach Erbringung der Leistungsphase 4 sukzessive schriftlich beauftragt, ggf. auch nur Teilleistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
2. Eigenerklärung folgenden Inhalts: „Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Büro/Unternehmen keine Ausschlussgründe i.S.d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen“.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
3. Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angabe zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Angabe der Einzelumsätze der letzten 3 Jahre ausschließlich für den Bereich der Objektplanung,
3. Angaben der Einzelumsätze der letzten 3 Jahre ausschließlich für den Bereich der Generalplanung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Auflistung von in den letzten 5 Jahren (seit 07/2009) und gegenwärtig seit mindestens 8 Monaten erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Leistungen der Objektplanung, der TGA-Planung sowie der Tragwerksplanung, Neubaumaßnahmen). Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
1. Auflistung von in den letzten 5 Jahren (seit 07/2009) und gegenwärtig seit mindestens 8 Monaten erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Leistungen der Objektplanung, der TGA-Planung sowie der Tragwerksplanung, Neubaumaßnahmen). Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
— zu der Baumaßnahme (Angaben zur Größe, zu den Baukosten (KG 300+400), der Nutzungszweck des Gebäudes sowie zur Art der Maßnahme Neubau/Sanierung),
— zu den im Einzelnen erbrachten Leistungen (Angabe der Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI; Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder durch Nachunternehmer ausgeführt wurden),
— zu dem Leistungszeitraum,
— zu dem Honorarvolumen,
— zu dem Auftraggeber/Bauherr nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Mindeststandards:
Zu Pkt. 1) Bewerber müssen für den Zeitraum der letzten 5 Jahre mindestens 3 Referenzprojekte, die inhaltlich mit dem benannten Projekt vergleichbar sind, nachweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten 3 Referenzen aus einer gemeinsamen Zusammenarbeit hervorgehen.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
Generalplanung (Objektplanung, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung mindestens in der Lph. 1-4) für den Neubau von Verwaltungsgebäuden mit einem Bauvolumen ab 7 000 000 EUR (KG 300 + 400).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für die beschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. HOAI/Vertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Auftragsbedingungen ergeben sich aus dem TVgG-NRW, siehe auch VI.3) und den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der BRD als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der BRD als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechntigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen.
Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er:
a) auch für diese die unter Ziff. III.2.3 geforderten Angaben vorzulegen,
b) mitzuteilen, in welcher Weise (als Nachunternehmer für bestimmte Teilleistungen oder in welcher sonstiger Weise) die benannten Unternehmen im Auftragsfall unterstützend hinzugezogen würden,
c) auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen nachzuweisen, dass diese im Auftragsfall tatsächlich in dem vorgesehenen Sinne zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren.
Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage (Erfahrung mit möglichst ähnlichen Aufgabenstellungen) im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung von Generalplanungsleistungen möglichst vergleichbarer Art (Objektplanung, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung) und möglichst vergleichbaren Umfangs (Lph. 1-8, jedenfalls aber 1-4) bei Neubauprojekten mit möglichst vergleichbaren Anforderungen. Maßgebend ist dabei nicht die Anzahl von Referenzprojekten sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag und hier insbesondere den in der 1. Stufe vorgesehenen Leistungen. Dabei werden nur Referenzen betrachtet, die den abgefragten Mindestanforderungen unter III.2.3) entsprechen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage (Erfahrung mit möglichst ähnlichen Aufgabenstellungen) im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung von Generalplanungsleistungen möglichst vergleichbarer Art (Objektplanung, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung) und möglichst vergleichbaren Umfangs (Lph. 1-8, jedenfalls aber 1-4) bei Neubauprojekten mit möglichst vergleichbaren Anforderungen. Maßgebend ist dabei nicht die Anzahl von Referenzprojekten sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag und hier insbesondere den in der 1. Stufe vorgesehenen Leistungen. Dabei werden nur Referenzen betrachtet, die den abgefragten Mindestanforderungen unter III.2.3) entsprechen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: V-Projektmanagement, Projekt Stadthaus
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: St.-Franziskus-Str. 148
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Kontaktperson: Anne Menne
Telefon: +49 2116102219📞
E-Mail: amenne@schuessler-plan.de📧
Fax: +49 2116102299 📠
URL für weitere Informationen: http://www.schuessler-plan.de🌏
URL der Dokumente: http://www.schuessler-plan.de🌏
Postanschrift: Sankt-Franziskus-Straße 148
URL der Teilnahme: http://www.schuessler-plan.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-05 📅
Datum des Endes: 2015-05-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff. I.1) für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff. I.1) für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bis zum 12.8.2014 einzureichen.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Neubau TDZ und Ertüchtigung Stadtarchiv Krefeld) bis zum 12.8.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Erklärungen
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Erklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW,
abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die 1. Stufe (Lph. 1-4). Bei Beauftragung aller Leistungsphasen (Lph. 1-9) endet die Vertragslaufzeit zum 30.4.2017.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 139-249963 (2014-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar/Vergütung (60)
2. Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams (20)
3. Qualität des Konzeptes zur fachlichen Herangehensweise (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-02 📅
Name: RKW – Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH & Co. KG
Postanschrift: Tersteegenstraße 30
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Fax: +49 211-4753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 056-097955 (2015-03-16)