Der Rat der Stadt Krefeld hat am 1.12.2011 die „Leitentscheidung“ zum Erhalt des Verwaltungsstandortes „Stadthaus“ am Konrad-Adenauer-Platz 17 getroffen. Der Gebäudekomplex „Stadthaus“ besteht aus zehn Gebäudeteilen. Das Stadthaus wurde in den 1950er Jahren als Verwaltungs- und Lagergebäude für die Vereinigte Seidenweberei AG – Krefeld (Verseidag) errichtet. Architekt des Gebäudekomplexes war Egon Eiermann (1904–1970), der als einer der bedeutendsten Architekten der deutschen Nachkriegszeit gilt. Vom Gebäudekomplex stehen bisher insgesamt 5 Bauteile wegen seiner überregionalen baugeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz (dreigeschossiger Flachdachbau mit Vordach, Verbindungsglasgang, Treppenturm, 8-geschossiges Hochhaus und Rampe). Die hier ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beziehen sich auf 9 der 10 Gebäudeteile (zusätzlich zu den oben genannten: Mülltonnenbunker, Verbindungsgang, Zentrale Dienste/Halle/Fertigwarenlager, Stadtarchiv). Für eine Fahrradhalle wurde bereits ein Sanierungskonzept erarbeitet; dieses Gebäude ist jedoch im Gesamtkontext entsprechend zu berücksichtigen. Es ist für den Gebäudekomplex „Stadthaus Krefeld“ ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude eine intensive Abstimmung mit der Denkmalpflege mit dem Ziel eines tragfähigen Kompromisses zwischen Erhalt von Erscheinung / Struktur einerseits und Erfüllung der aktuellen energetischen Anforderungen andererseits. Das beräumte Gebäudeensemble hat eine Fläche von ca. 28.000 m² BGF und ist für die öffentliche Verwaltung mit ca. 650 Büroarbeitsplätzen zeitgemäß und barrierefrei zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Generalplanerleistungen in den Stufen 1 und 2 für die unter II 1.5 genannte Baumaßnahme mit folgenden wesentlichen Leistungen:Stufe 1:a) Objektplanung von Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 1 bis 2,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 1 bis 2,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 1 bis 2,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 1 - 2:— Fassadenberatung,— Energieberatung,— Bauphysik,— Brandschutz.Ziel der Stufe 1:Nach Untersuchung / Erarbeitung von verschiedenen Sanierungsvarianten sind mind. 2 Varianten mit Entwurfstiefe herauszuarbeiten, die Genehmigungsfähigkeit mit den betreffenden Behörden abzustimmen und die wesentlichen Kosten nach der DIN 276 in der 3. Ebene zu ermitteln. Auf dieser Basis soll Mitte 2015 darüber entschieden werden, ob und welche Entscheidungsvariante die Grundlage für die weitere Planung wird.Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 mit vorgezogenen Teilen aus der Leistungsphase 3. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.Die Stadt Krefeld beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte optionale Leistungen zu beauftragen, die ebenfalls im Rahmen des Verfahrens anzubieten sind.Stufe 2 - optional:a) Objektplanung für die Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 3 bis 9,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 3 bis 9,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 3 bis 6,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 3 bis 7:— Fassadenberatung,— Energieberatung,— Bauphysik,— Brandschutz.Geschätzte Baukosten netto: Kostengruppe 300 – ca. 21.400.000 EUR netto, Kostengruppe 400 – 15.000.000 EUR netto.
Generalplanerleistungen in den Stufen 1 und 2 für die unter II 1.5 genannte Baumaßnahme mit folgenden wesentlichen Leistungen:Stufe 1:a) Objektplanung von Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 1 bis 2,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 1 bis 2,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 1 bis 2,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 1 - 2:— Fassadenberatung,— Energieberatung,— Bauphysik,— Brandschutz.Ziel der Stufe 1:Nach Untersuchung / Erarbeitung von verschiedenen Sanierungsvarianten sind mind. 2 Varianten mit Entwurfstiefe herauszuarbeiten, die Genehmigungsfähigkeit mit den betreffenden Behörden abzustimmen und die wesentlichen Kosten nach der DIN 276 in der 3. Ebene zu ermitteln. Auf dieser Basis soll Mitte 2015 darüber entschieden werden, ob und welche Entscheidungsvariante die Grundlage für die weitere Planung wird.Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 mit vorgezogenen Teilen aus der Leistungsphase 3. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.Die Stadt Krefeld beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte optionale Leistungen zu beauftragen, die ebenfalls im Rahmen des Verfahrens anzubieten sind.Stufe 2 - optional:a) Objektplanung für die Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 3 bis 9,b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 3 bis 9,c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 3 bis 6,d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 3 bis 7:— Fassadenberatung,— Energieberatung,— Bauphysik,— Brandschutz.Geschätzte Baukosten netto: Kostengruppe 300 – ca. 21.400.000 EUR netto, Kostengruppe 400 – 15.000.000 EUR netto.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Parkstraße 10/3. OG
Postleitzahl: 47829
Postort: Krefeld-Uerdingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.krefeld.de🌏
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff.I.1 für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld" bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bis zum 2.4.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die 1. Stufe (Lph. 1-2). Bei Beauftragung aller Leistungsphasen (Lph. 1-9) endet die Vertragslaufzeit zum 31.10.2018.
8. Die unter Ziffer III.1.1) genannten Deckungssummen gelten für die Leistungen im Rahmen der 1. Stufe (Lph. 1-2). Mit Beauftragung von weiteren Leistungsphasen (ab Lph. 3) erhöhen sich die Deckungssummen auf jeweils 5 000 000 EUR.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff.I.1 für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld" bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bis zum 2.4.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die 1. Stufe (Lph. 1-2). Bei Beauftragung aller Leistungsphasen (Lph. 1-9) endet die Vertragslaufzeit zum 31.10.2018.
8. Die unter Ziffer III.1.1) genannten Deckungssummen gelten für die Leistungen im Rahmen der 1. Stufe (Lph. 1-2). Mit Beauftragung von weiteren Leistungsphasen (ab Lph. 3) erhöhen sich die Deckungssummen auf jeweils 5 000 000 EUR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 1.12.2011 die „Leitentscheidung“ zum Erhalt des Verwaltungsstandortes „Stadthaus“ am Konrad-Adenauer-Platz 17 getroffen. Der Gebäudekomplex „Stadthaus“ besteht aus zehn Gebäudeteilen. Das Stadthaus wurde in den 1950er Jahren als Verwaltungs- und Lagergebäude für die Vereinigte Seidenweberei AG – Krefeld (Verseidag) errichtet. Architekt des Gebäudekomplexes war Egon Eiermann (1904–1970), der als einer der bedeutendsten Architekten der deutschen Nachkriegszeit gilt. Vom Gebäudekomplex stehen bisher insgesamt 5 Bauteile wegen seiner überregionalen baugeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz (dreigeschossiger Flachdachbau mit Vordach, Verbindungsglasgang, Treppenturm, 8-geschossiges Hochhaus und Rampe). Die hier ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beziehen sich auf 9 der 10 Gebäudeteile (zusätzlich zu den oben genannten: Mülltonnenbunker, Verbindungsgang, Zentrale Dienste/Halle/Fertigwarenlager, Stadtarchiv). Für eine Fahrradhalle wurde bereits ein Sanierungskonzept erarbeitet; dieses Gebäude ist jedoch im Gesamtkontext entsprechend zu berücksichtigen.
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 1.12.2011 die „Leitentscheidung“ zum Erhalt des Verwaltungsstandortes „Stadthaus“ am Konrad-Adenauer-Platz 17 getroffen. Der Gebäudekomplex „Stadthaus“ besteht aus zehn Gebäudeteilen. Das Stadthaus wurde in den 1950er Jahren als Verwaltungs- und Lagergebäude für die Vereinigte Seidenweberei AG – Krefeld (Verseidag) errichtet. Architekt des Gebäudekomplexes war Egon Eiermann (1904–1970), der als einer der bedeutendsten Architekten der deutschen Nachkriegszeit gilt. Vom Gebäudekomplex stehen bisher insgesamt 5 Bauteile wegen seiner überregionalen baugeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz (dreigeschossiger Flachdachbau mit Vordach, Verbindungsglasgang, Treppenturm, 8-geschossiges Hochhaus und Rampe). Die hier ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beziehen sich auf 9 der 10 Gebäudeteile (zusätzlich zu den oben genannten: Mülltonnenbunker, Verbindungsgang, Zentrale Dienste/Halle/Fertigwarenlager, Stadtarchiv). Für eine Fahrradhalle wurde bereits ein Sanierungskonzept erarbeitet; dieses Gebäude ist jedoch im Gesamtkontext entsprechend zu berücksichtigen.
Es ist für den Gebäudekomplex „Stadthaus Krefeld“ ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude eine intensive Abstimmung mit der Denkmalpflege mit dem Ziel eines tragfähigen Kompromisses zwischen Erhalt von Erscheinung / Struktur einerseits und Erfüllung der aktuellen energetischen Anforderungen andererseits. Das beräumte Gebäudeensemble hat eine Fläche von ca. 28.000 m² BGF und ist für die öffentliche Verwaltung mit ca. 650 Büroarbeitsplätzen zeitgemäß und barrierefrei zu planen.
Es ist für den Gebäudekomplex „Stadthaus Krefeld“ ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude eine intensive Abstimmung mit der Denkmalpflege mit dem Ziel eines tragfähigen Kompromisses zwischen Erhalt von Erscheinung / Struktur einerseits und Erfüllung der aktuellen energetischen Anforderungen andererseits. Das beräumte Gebäudeensemble hat eine Fläche von ca. 28.000 m² BGF und ist für die öffentliche Verwaltung mit ca. 650 Büroarbeitsplätzen zeitgemäß und barrierefrei zu planen.
Menge oder Umfang:
Generalplanerleistungen in den Stufen 1 und 2 für die unter II 1.5 genannte Baumaßnahme mit folgenden wesentlichen Leistungen:
Stufe 1:
a) Objektplanung von Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 1 bis 2,
b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 1 bis 2,
c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 1 bis 2,
d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 1 - 2:
— Fassadenberatung,
— Energieberatung,
— Bauphysik,
— Brandschutz.
Ziel der Stufe 1:
Nach Untersuchung / Erarbeitung von verschiedenen Sanierungsvarianten sind mind. 2 Varianten mit Entwurfstiefe herauszuarbeiten, die Genehmigungsfähigkeit mit den betreffenden Behörden abzustimmen und die wesentlichen Kosten nach der DIN 276 in der 3. Ebene zu ermitteln. Auf dieser Basis soll Mitte 2015 darüber entschieden werden, ob und welche Entscheidungsvariante die Grundlage für die weitere Planung wird.
Nach Untersuchung / Erarbeitung von verschiedenen Sanierungsvarianten sind mind. 2 Varianten mit Entwurfstiefe herauszuarbeiten, die Genehmigungsfähigkeit mit den betreffenden Behörden abzustimmen und die wesentlichen Kosten nach der DIN 276 in der 3. Ebene zu ermitteln. Auf dieser Basis soll Mitte 2015 darüber entschieden werden, ob und welche Entscheidungsvariante die Grundlage für die weitere Planung wird.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 mit vorgezogenen Teilen aus der Leistungsphase 3. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Direkt beauftragt werden in der Stufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 mit vorgezogenen Teilen aus der Leistungsphase 3. Im vorerwähnten Leistungsumfang enthalten sind alle notwendigen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Erbringung der Generalplanung und Realisierung gehören, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt sind.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte optionale Leistungen zu beauftragen, die ebenfalls im Rahmen des Verfahrens anzubieten sind.
Stufe 2 - optional:
a) Objektplanung für die Gebäude und Freianlagen in den HOAI-Phasen 3 bis 9,
b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 3 bis 9,
c) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 3 bis 6,
d) Beratungsleistungen während der HOAI-Phasen 3 bis 7:
Die optionalen Leistungen werden nach Genehmigung der Kosten durch die beschlussfassenden Gremien der Stadt Krefeld bei Bedarf nach Erbringung der Leistungsphase 2 sukzessive schriftlich beauftragt, ggf. auch nur Teilleistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
2. Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Büro/Unternehmen keine Ausschlussgründe i.S.d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen."
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
3. Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen;
4. Verpflichtungserklärung, bei der Durchführung des Auftrags das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit ihrem Teilnahmeantrag die vorstehend unter Ziff. III.1.3 geforderten Erklärungen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angabe zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
2. Angabe der Einzelumsätze der letzten drei Jahre ausschließlich für den Bereich der Objektplanung,
3. Angaben der Einzelumsätze der letzten drei Jahre ausschließlich für den Bereich der Generalplanung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Auflistung von in den letzten 6 Jahren (seit 04/2008) und gegenwärtig seit mindestens 8 Monaten erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Leistungen der Objektplanung, der TGA-Planung sowie der Tragwerksplanung, insbes. Sanierungsmaßnahmen, möglichst von denkmalgeschützten Bürogebäuden). Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
1. Auflistung von in den letzten 6 Jahren (seit 04/2008) und gegenwärtig seit mindestens 8 Monaten erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Leistungen der Objektplanung, der TGA-Planung sowie der Tragwerksplanung, insbes. Sanierungsmaßnahmen, möglichst von denkmalgeschützten Bürogebäuden). Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
— zu der Baumaßnahme (Angaben zur Größe, zu den Baukosten (KG 300+400), der Nutzungszweck des Gebäudes sowie zur Art der Maßnahme Neubau/Sanierung),
— zu den im Einzelnen erbrachten Leistungen (Angabe der Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI; Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder durch Nachunternehmer ausgeführt wurden),
— zu dem Leistungszeitraum,
— zu dem Honorarvolumen,
— zu dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten.
2. Nachweise zu Erfahrungen/ Projektabwicklungen mit öffentlichen Auftraggebern.
Mindeststandards:
Zu Pkt. 1) Bewerber müssen für den Zeitraum der letzten 6 Jahre mindestens 3 Referenzprojekte, die inhaltlich mit dem benannten Projekt vergleichbar sind, nachweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten 3 Referenzen aus einer gemeinsamen Zusammenarbeit hervorgehen.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
Generalplanung (Objektplanung, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung mindestens in der Lph. 1 – 3 oder 2 und 3) für die Sanierung von Bürogebäuden mit einem Bauvolumen ab 20 Mio. EUR (KG 300+400), davon mindestens zwei Referenzen für denkmalgeschützte Gebäude.
Generalplanung (Objektplanung, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung mindestens in der Lph. 1 – 3 oder 2 und 3) für die Sanierung von Bürogebäuden mit einem Bauvolumen ab 20 Mio. EUR (KG 300+400), davon mindestens zwei Referenzen für denkmalgeschützte Gebäude.
Zu Pkt. 2) Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern sind Referenzschreiben der entsprechenden Auftraggeber unter der Angabe der Kontaktdaten und Ansprechpartner vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für die beschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. HOAI/Vertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der BRD als Architekt oder als Beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der BRD als Architekt oder als Beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechntigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens 5 Jahre - verfügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er
a) auch für diese die unter Ziff. III.2.3 geforderten Angaben vorzulegen,
b) mitzuteilen, in welcher Weise (als Nachunternehmer für bestimmte Teilleistungen oder in welcher sonstiger Weise) die benannten Unternehmen im Auftragsfall unterstützend hinzugezogen würden,
c) auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen nachzuweisen, dass diese im Auftragsfall tatsächlich in dem vorgesehenen Sinne zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3 der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage (Erfahrung mit möglichst ähnlichen Aufgabenstellungen) im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung von Generalplanungsleistungen möglichst vergleichbarer Art (Objektplanung, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung) und möglichst vergleichbaren Umfangs (Lph. 1 – 9, jedenfalls aber 1-3 oder 2 und 3) bei Sanierungsprojekten mit möglichst vergleichbaren Anforderungen (insbes. mit Berücksichtigung von Belangen des Denkmalschutzes). Maßgebend ist dabei nicht die Anzahl von Referenzprojekten sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag und hier insbesondere den in der 1. Stufe vorgesehenen Leistungen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3 der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage (Erfahrung mit möglichst ähnlichen Aufgabenstellungen) im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung von Generalplanungsleistungen möglichst vergleichbarer Art (Objektplanung, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung) und möglichst vergleichbaren Umfangs (Lph. 1 – 9, jedenfalls aber 1-3 oder 2 und 3) bei Sanierungsprojekten mit möglichst vergleichbaren Anforderungen (insbes. mit Berücksichtigung von Belangen des Denkmalschutzes). Maßgebend ist dabei nicht die Anzahl von Referenzprojekten sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag und hier insbesondere den in der 1. Stufe vorgesehenen Leistungen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: V-Projektmanagement, Projekt Stadthaus
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: St.-Franziskus-Str. 148
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Kontaktperson: Anne Menne
Telefon: +49 2116102219📞
E-Mail: amenne@schuessler-plan.de📧
Fax: +49 2116102299 📠
URL für weitere Informationen: http://www.schuessler-plan.de🌏
URL der Dokumente: http://www.schuessler-plan.de🌏
Postanschrift: Sankt-Franziskus-Straße 148
URL der Teilnahme: http://www.schuessler-plan.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-01 📅
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff.I.1 für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld" bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann bei der unter Ziff.I.1 für Auskünfte benannte Kontaktstelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) angefordert werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld" bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bis zum 2.4.2014 einzureichen.
2. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (amenne@schuessler-plan.de, Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (amenne@schuessler-plan.de; Betreff: Vergabe Generalplanung Sanierung Stadthaus Krefeld) bis zum 2.4.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die 1. Stufe (Lph. 1-2). Bei Beauftragung aller Leistungsphasen (Lph. 1-9) endet die Vertragslaufzeit zum 31.10.2018.
8. Die unter Ziffer III.1.1) genannten Deckungssummen gelten für die Leistungen im Rahmen der 1. Stufe (Lph. 1-2). Mit Beauftragung von weiteren Leistungsphasen (ab Lph. 3) erhöhen sich die Deckungssummen auf jeweils 5 000 000 EUR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 050-083926 (2014-03-07)
Ergänzende Angaben (2014-04-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar / Vergütung (50)
2. Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams (20)
3. Qualität des Konzeptes zur fachlichen Herangehensweise (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-05 📅
Name: RKW – Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH & Co. KG
Postanschrift: Tersteegenstraße 30
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüberdem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dortfestgelegten Rügefristen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht gegenüberdem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dortfestgelegten Rügefristen).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 057-100403 (2015-03-16)