Generalplanerleistungen zur baulichen Trennung der Trink- und Löschwasseranlagen gem. TrinkwV bundesweit in ca. 90 Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Generalplanerleistungen zur baulichen Trennung der Trink- und Löschwasseranlagen gem. TrinkwV. In rd. 90 Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit (Verwaltungsgebäude) in den Bundesländern Berlin-Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg soll die bauliche Trennung der Trink- und Löschwasserversorgung realisiert werden. Für die durchzuführenden Baumaßnahmen ist die dezentrale Bearbeitung im Rahmen der Planung und Ausführung von besonderer organisatorischer und logistischer Wichtigkeit. Die Bewerber müssen deshalb ein weitgehend flächendeckendes Netz eigener Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet auf Ebene der Bundesländer nachweisen. Das Projekt ist auf eine max. Laufzeit von 24 Monaten (2015 bis 2016) festgelegt. Die Gesamtbaukosten für die Umsetzung aller Maßnahmen sind mit netto rd. 5 200 000/EUR budgetiert. Es ist davon auszugehen, dass der bauliche Aufwand und somit die Baukosten zwischen den einzelnen Liegenschaften stark schwanken wird. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind Generalplanerleistungen Objektplanung LPH 1-9 und TGA (Sanitär) LPH 1-9 notwendig. In den Leistungsphasen 1-7 ist die weitgehend zentrale Bearbeitung (ggf. mit Ausnahme der Sichtung des Bestandes) sicherzustellen, in deren Rahmen die Bauherrenvertretung (Projektsteuerung) in allen Phasen der Planung/Ausschreibung einzubinden ist. Für die LPH 8 ist von Seiten des Bewerbers sicherzustellen, dass eine dezentrale Bearbeitung z. B. aus Niederlassungen gewährleistet ist. Die Beauftragung und Abrechnung der Generalplanerleistungen erfolgt auf Grundlage von Teilprojekten im Rahmen einer phasenweisen Beauftragung Projektphase 1 (LPH 1-3) und Projektphase 2 (LPH 4-9). Nach Abschluss der Projektphase 1 (LPH 1-3) wird bezogen auf das jeweilige Teilprojekt das Leistungsbild der Projektphase 2 auf die tatsächlich für die Umsetzung des Teilprojektes notwendigen Planungsleistungen aus den LPH 4-9 ggf. reduziert (z.B. Entfall LPH 4). Für die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 sind 3 Monate nach Auftragsvergabe veranschlagt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch BA – Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Str. 9
Postleitzahl: 90471
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bi-management.de🌏
E-Mail: zvst@bi-management.de📧
Telefon: +49 91198872931📞
Fax: +49 91198872909 📠
Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsformular möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die kein ausgefülltes Bewerbungsformular enthalten, werden ausgeschlossen.
Das Bewerbungsformular kann bei der unter I.1) angegebenen Adresse schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax angefordert werden.
Die Bewerber werden gebeten, Ihre Teilnahme rechtzeitig bei der Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1) anzumelden, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weitergegeben werden können.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbung ist in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „VOF-Verfahren 131365 Trennung Trink- und Löschwasseranlagen bundesweit“ gekennzeichneten Umschlag bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
Die maximale Anzahl aller Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.
Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens zusammenzustellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen (Nr. 1 bis 15).
Geforderte Erklärungen bzw. Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsbogen wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
Die für die Nummern 1-7 geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist der Vergabestelle vorliegen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 1-7 des Bewerbungsbogens führen zum Ausschluss aus der Wertung.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens führen nicht zum Ausschluss aus der Wertung.
Die zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden inhaltlich entsprechend den in der Bekanntmachung angegebenen Punkten inhaltlich bewertet und entsprechend dem in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Faktor gewichtet.
Zu den Nummern 8-15 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert und können auch nicht nachgereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsformular möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die kein ausgefülltes Bewerbungsformular enthalten, werden ausgeschlossen.
Das Bewerbungsformular kann bei der unter I.1) angegebenen Adresse schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax angefordert werden.
Die Bewerber werden gebeten, Ihre Teilnahme rechtzeitig bei der Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1) anzumelden, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weitergegeben werden können.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbung ist in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „VOF-Verfahren 131365 Trennung Trink- und Löschwasseranlagen bundesweit“ gekennzeichneten Umschlag bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
Die maximale Anzahl aller Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.
Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens zusammenzustellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen (Nr. 1 bis 15).
Geforderte Erklärungen bzw. Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsbogen wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
Die für die Nummern 1-7 geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist der Vergabestelle vorliegen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 1-7 des Bewerbungsbogens führen zum Ausschluss aus der Wertung.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens führen nicht zum Ausschluss aus der Wertung.
Die zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden inhaltlich entsprechend den in der Bekanntmachung angegebenen Punkten inhaltlich bewertet und entsprechend dem in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Faktor gewichtet.
Zu den Nummern 8-15 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert und können auch nicht nachgereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanerleistungen zur baulichen Trennung der Trink- und Löschwasseranlagen gem. TrinkwV.
In rd. 90 Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit (Verwaltungsgebäude) in den Bundesländern Berlin-Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg soll die bauliche Trennung der Trink- und Löschwasserversorgung realisiert werden.
In rd. 90 Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit (Verwaltungsgebäude) in den Bundesländern Berlin-Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg soll die bauliche Trennung der Trink- und Löschwasserversorgung realisiert werden.
Für die durchzuführenden Baumaßnahmen ist die dezentrale Bearbeitung im Rahmen der Planung und Ausführung von besonderer organisatorischer und logistischer Wichtigkeit. Die Bewerber müssen deshalb ein weitgehend flächendeckendes Netz eigener Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet auf Ebene der Bundesländer nachweisen.
Für die durchzuführenden Baumaßnahmen ist die dezentrale Bearbeitung im Rahmen der Planung und Ausführung von besonderer organisatorischer und logistischer Wichtigkeit. Die Bewerber müssen deshalb ein weitgehend flächendeckendes Netz eigener Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet auf Ebene der Bundesländer nachweisen.
Das Projekt ist auf eine max. Laufzeit von 24 Monaten (2015 bis 2016) festgelegt.
Die Gesamtbaukosten für die Umsetzung aller Maßnahmen sind mit netto rd. 5 200 000/EUR budgetiert. Es ist davon auszugehen, dass der bauliche Aufwand und somit die Baukosten zwischen den einzelnen Liegenschaften stark schwanken wird.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind Generalplanerleistungen Objektplanung LPH 1-9 und TGA (Sanitär) LPH 1-9 notwendig. In den Leistungsphasen 1-7 ist die weitgehend zentrale Bearbeitung (ggf. mit Ausnahme der Sichtung des Bestandes) sicherzustellen, in deren Rahmen die Bauherrenvertretung (Projektsteuerung) in allen Phasen der Planung/Ausschreibung einzubinden ist. Für die LPH 8 ist von Seiten des Bewerbers sicherzustellen, dass eine dezentrale Bearbeitung z. B. aus Niederlassungen gewährleistet ist.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind Generalplanerleistungen Objektplanung LPH 1-9 und TGA (Sanitär) LPH 1-9 notwendig. In den Leistungsphasen 1-7 ist die weitgehend zentrale Bearbeitung (ggf. mit Ausnahme der Sichtung des Bestandes) sicherzustellen, in deren Rahmen die Bauherrenvertretung (Projektsteuerung) in allen Phasen der Planung/Ausschreibung einzubinden ist. Für die LPH 8 ist von Seiten des Bewerbers sicherzustellen, dass eine dezentrale Bearbeitung z. B. aus Niederlassungen gewährleistet ist.
Die Beauftragung und Abrechnung der Generalplanerleistungen erfolgt auf Grundlage von Teilprojekten im Rahmen einer phasenweisen Beauftragung Projektphase 1 (LPH 1-3) und Projektphase 2 (LPH 4-9). Nach Abschluss der Projektphase 1 (LPH 1-3) wird bezogen auf das jeweilige Teilprojekt das Leistungsbild der Projektphase 2 auf die tatsächlich für die Umsetzung des Teilprojektes notwendigen Planungsleistungen aus den LPH 4-9 ggf. reduziert (z.B. Entfall LPH 4).
Die Beauftragung und Abrechnung der Generalplanerleistungen erfolgt auf Grundlage von Teilprojekten im Rahmen einer phasenweisen Beauftragung Projektphase 1 (LPH 1-3) und Projektphase 2 (LPH 4-9). Nach Abschluss der Projektphase 1 (LPH 1-3) wird bezogen auf das jeweilige Teilprojekt das Leistungsbild der Projektphase 2 auf die tatsächlich für die Umsetzung des Teilprojektes notwendigen Planungsleistungen aus den LPH 4-9 ggf. reduziert (z.B. Entfall LPH 4).
Für die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 sind 3 Monate nach Auftragsvergabe veranschlagt.
Referenznummer: 131365
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung nach § 5 Abs. 6 VOF 2009 mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen.
2. Rechtsgeschäftliche Erklärung zu § 2 Abs. 3 VOF 2009 bzgl. Ausführungs- und Lieferinteressen.
3. Rechtsgeschäftliche Erklärung zu § 4 Abs. 2 VOF 2009.
— ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist,
— ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
4. Rechtsgeschäftliche Erklärung zu § 4 Abs. 9 a) bis d) VOF 2009 bzgl. Ausschlusskriterien:
— Insolvenzverfahren oder Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit,
— Berufliche Zuverlässigkeit,
— Schwere Verfehlung,
— Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben.
5. Bereitschaft, sich im Auftragsfall zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) zu verpflichten.
6. Nachweis nach § 5 Abs. 5 a) bzw. § 19 Abs.1 VOF 2009 bzgl. Bauvorlageberechtigung: Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staates sind im Sinn des Art. 61 Abs.2 Satz 1 BayBO bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik oder den Handwerksmeistern des Mauerer- und Betonbauer- sowie des Zimmerfachs vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.
6. Nachweis nach § 5 Abs. 5 a) bzw. § 19 Abs.1 VOF 2009 bzgl. Bauvorlageberechtigung: Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staates sind im Sinn des Art. 61 Abs.2 Satz 1 BayBO bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik oder den Handwerksmeistern des Mauerer- und Betonbauer- sowie des Zimmerfachs vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 5 Abs.4 c VOF 2009 durch Erklärung über:
— den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren und
— den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren.
Punkte: 12; Gewichtung: Faktor 3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis eigener Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet (Auflistung mit vollständigen Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, namentliche Nennung der Niederlassungsleiter und Anzahl der ständig zur Niederlassung gehörigen Mitarbeiter).
— Für jede eigene Niederlassung: 1 Punkt,
— Für jedes Bundesland, in dem sich wenigstens 1 eigene Niederlassung befindet: 2 Punkte.
Gewichtung: Faktor 5.
2. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen nach § 5 Abs. 5 b) VOF 2009 mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber der Dienstleistungen,
— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
— bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
Wesentlich sind Leistungen, die dem Gesamtbild der ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Punkte Gesamt: 12; Gewichtung: Faktor 5.
3. Angaben über die technische Leitung nach § 5 Abs. 5 d) VOF 2009 durch:
— Benennung der hierfür vorgesehenen Führungskräfte (5 Punkte),
— Aufzeigen der Organisationsstruktur, für welche die Führungskräfte verantwortlich sind (5 Punkte),
— Benennung von Qualifikation (5 Punkte) und Berufserfahrung (5 Punkte).
Punkte Gesamt: 20; Gewichtung: Faktor 4.
4. Erklärung zu § 5 Abs. 5 d) VOF 2009, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist, gegliedert nach Berufsgruppen.
Punkte Gesamt: 15; Gewichtung: Faktor 2.
5. Erklärung zu § 5 Abs. 5 e) VOF 2009, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für Dienstleistungen verfügen wird.
Erwartet werden Aussagen zu verwendeter Bürosoftware, angewandter fachspezifischer Software wie z. B. AVA-Programme, Datenaustausch im DXF- und DWG-Format, GAEB-Schnittstelle, Projektsteuerungsprogramme, Kommunikationsmittel, sowie vorhandene technische Geräte/Hilfsmittel.
Erwartet werden Aussagen zu verwendeter Bürosoftware, angewandter fachspezifischer Software wie z. B. AVA-Programme, Datenaustausch im DXF- und DWG-Format, GAEB-Schnittstelle, Projektsteuerungsprogramme, Kommunikationsmittel, sowie vorhandene technische Geräte/Hilfsmittel.
Punkte: 5; Gewichtung: Faktor 3.
6. Beschreibung zu § 5 Abs. 5 f) VOF 2009 der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
Erwartet wird eine Darstellung der im Büro allgemein ergriffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Darstellung kann durch Vorlage eines Zertifikates nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
7. Angabe zu § 5 Abs. 5 h) VOF 2009, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Zu 1. Mindestens 3 eigene Niederlassungen. Wird der Mindeststandard nicht erfüllt, kann der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten: Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Sicherheiten: Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über 1 500 000 EUR, für Sachschäden über 500 000 EUR.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über 1 500 000 EUR, für Sachschäden über 500 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die HOAI in der gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten und den bevollmächtigten Vertreter benennen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Bieter zulassungsberechtigt sein und Aussagen zu den Ausschlusskriterien gem. § 4 VOF 2009 treffen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten und den bevollmächtigten Vertreter benennen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Bieter zulassungsberechtigt sein und Aussagen zu den Ausschlusskriterien gem. § 4 VOF 2009 treffen.
Erforderlich ist die Vorlage einer im Original unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung nach § 5 Abs. 6 VOF 2009 mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ berechtigt sind und die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (Art. 61 BayBO oder vergleichbar) besitzen, bzw. diese durch einen verantwortlichen Partner/eine verantwortliche Partnerin erbringen können.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ berechtigt sind und die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (Art. 61 BayBO oder vergleichbar) besitzen, bzw. diese durch einen verantwortlichen Partner/eine verantwortliche Partnerin erbringen können.
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staates sind im Sinn des Art. 61 Abs.2 Satz 1 BayBO bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik oder den Handwerksmeistern des Mauerer- und Betonbauer- sowie des Zimmerfachs vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staates sind im Sinn des Art. 61 Abs.2 Satz 1 BayBO bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik oder den Handwerksmeistern des Mauerer- und Betonbauer- sowie des Zimmerfachs vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nach einer Bewertung, die auf Grundlage der veröffentlichten Kriterien und den Angaben in den Antragsunterlagen erstellt wird. Ist die Anzahl geeigneter Bewerber nach Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge größer als die vorgegebene Teilnehmerhöchstzahl, wird die Auswahl gemäß § 10 Abs. 3 VOF 2009 durch das Los getroffen. In das Losverfahren werden nur die Bewerber aufgenommen, bei denen mit gleicher Punktzahl die Teilnehmerhöchstzahl überschritten wird.
Nach einer Bewertung, die auf Grundlage der veröffentlichten Kriterien und den Angaben in den Antragsunterlagen erstellt wird. Ist die Anzahl geeigneter Bewerber nach Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge größer als die vorgegebene Teilnehmerhöchstzahl, wird die Auswahl gemäß § 10 Abs. 3 VOF 2009 durch das Los getroffen. In das Losverfahren werden nur die Bewerber aufgenommen, bei denen mit gleicher Punktzahl die Teilnehmerhöchstzahl überschritten wird.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-12-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Jacob
Internetadresse: www.bi-management.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-02-02 📅
Datum des Endes: 2016-12-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 131365
Zusätzliche Informationen
Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsformular möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die kein ausgefülltes Bewerbungsformular enthalten, werden ausgeschlossen.
Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsformular möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die kein ausgefülltes Bewerbungsformular enthalten, werden ausgeschlossen.
Das Bewerbungsformular kann bei der unter I.1) angegebenen Adresse schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax angefordert werden.
Die Bewerber werden gebeten, Ihre Teilnahme rechtzeitig bei der Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1) anzumelden, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weitergegeben werden können.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbung ist in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „VOF-Verfahren 131365 Trennung Trink- und Löschwasseranlagen bundesweit“ gekennzeichneten Umschlag bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
Die maximale Anzahl aller Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.
Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens zusammenzustellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen (Nr. 1 bis 15).
Geforderte Erklärungen bzw. Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsbogen wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
Die für die Nummern 1-7 geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist der Vergabestelle vorliegen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 1-7 des Bewerbungsbogens führen zum Ausschluss aus der Wertung.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens führen nicht zum Ausschluss aus der Wertung.
Die zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden inhaltlich entsprechend den in der Bekanntmachung angegebenen Punkten inhaltlich bewertet und entsprechend dem in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Faktor gewichtet.
Die zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden inhaltlich entsprechend den in der Bekanntmachung angegebenen Punkten inhaltlich bewertet und entsprechend dem in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Faktor gewichtet.
Zu den Nummern 8-15 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert und können auch nicht nachgereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als – unverzüglich – werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als – unverzüglich – werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.
Weiterhin gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiterhin gilt die 15-Tages-Frist für einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BA – Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Str. 9
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Telefon: +49 91198872931📞
Internetadresse: http://bi-management.de🌏
Fax: +49 91198872909 📠
Quelle: OJS 2014/S 208-368776 (2014-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Str.9
Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsformular möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die kein ausgefülltes Bewerbungsformular enthalten, werden ausgeschlossen.
Das Bewerbungsformular kann bei der unter I.1) angegebenen Adresse schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax angefordert werden.
Die Bewerber werden gebeten, Ihre Teilnahme rechtzeitig bei der Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1)) anzumelden, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weitergegeben werden können.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbung ist in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „VOF-Verfahren 131365 Trennung Trink- und Löschwasseranlagen bundesweit“ gekennzeichneten Umschlag bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
Die maximale Anzahl aller Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.
Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens zusammenzustellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen (Nr. 1 bis 15).
Geforderte Erklärungen bzw. Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsbogen wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
Die für die Nummern 1-7 geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist der Vergabestelle vorliegen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 1-7 des Bewerbungsbogens führen zum Ausschluss aus der Wertung.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens führen nicht zum Ausschluss aus der Wertung.
Die zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden inhaltlich entsprechend den in der Bekanntmachung angegebenen Punkten inhaltlich bewertet und entsprechend dem in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Faktor gewichtet.
Zu den Nummern 8-15 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert und können auch nicht nachgereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsformular möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die kein ausgefülltes Bewerbungsformular enthalten, werden ausgeschlossen.
Das Bewerbungsformular kann bei der unter I.1) angegebenen Adresse schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax angefordert werden.
Die Bewerber werden gebeten, Ihre Teilnahme rechtzeitig bei der Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1)) anzumelden, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weitergegeben werden können.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbung ist in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „VOF-Verfahren 131365 Trennung Trink- und Löschwasseranlagen bundesweit“ gekennzeichneten Umschlag bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
Die maximale Anzahl aller Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.
Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens zusammenzustellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen (Nr. 1 bis 15).
Geforderte Erklärungen bzw. Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsbogen wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
Die für die Nummern 1-7 geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist der Vergabestelle vorliegen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 1-7 des Bewerbungsbogens führen zum Ausschluss aus der Wertung.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Erklärungen und Nachweise zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens führen nicht zum Ausschluss aus der Wertung.
Die zu den Nummern 8-15 des Bewerbungsbogens bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden inhaltlich entsprechend den in der Bekanntmachung angegebenen Punkten inhaltlich bewertet und entsprechend dem in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Faktor gewichtet.
Zu den Nummern 8-15 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert und können auch nicht nachgereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-10 📅
Name: pbr Planungsbüro Rohling AG
Postanschrift: Albert-Einstein-Str. 2
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@pbr.de📧
Internetadresse: www.pbr.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr.1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr.1 GWB muss ein Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich rügen. Als -unverzüglich- werden 7 Kalendertage definiert, die ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat.