Generalplanung Neubau einer zweizügigen Grundschule in Neuss-Allerheiligen

Stadt Neuss, Der Bürgermeister, Zentrale Vergabestelle

Am Standort „Am Henselsgraben“ in Neuss-Allerheiligen wird die Stadt Neuss auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2014 eine zweizügige Grundschule incl. Mensa- und OGS-Räumen errichten. Der Neubau muss zum Schuljahr 2016/17 in Betrieb gehen. Aufgrund der knappen Zeitschiene ist das Gebäude in modularer Bauweise/als Elementbau bzw. Fertigteilbau zu planen und zu errichten. Die Bauleistungen sind also auf Basis einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auszuschreiben.
Für den einjährigen Übergangszeitraum ab Schuljahr 2015/16 (Inbetriebnahme der Schule) bis zur Fertigstellung des Neubaus wird die Schule zunächst in angemieteten Pavillons auf einem benachbarten Grundstück untergebracht (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung).
Der Neubau ist auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 445 – „Allerheiligen, Schule und Begegnungsstätte“ zu planen. Eine mögliche Erweiterbarkeit des Neubaus um einen weiteren Klassenzug ist zu berücksichtigen.
Die Stadt Neuss hat einen Gebäudevorentwurf für ein zweigeschossiges Gebäude erstellt und damit die städtebauliche und funktionale Machbarkeit eines Neubaus auf dem Grundstück nachgewiesen. Die auf Basis des Vorentwurfs der Stadt Neuss geschätzten Baukosten betragen brutto rd. 5 500 000 EUR (KG 200: 155 000 EUR, KG 300 und 400: 4.095.000 EUR, KG 500: 470.000 EUR, KG 600: 42.000 EUR).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen zur funktionalen Ausschreibung und Errichtung des Neubaus. Folgende Planungsleistungen sind zu erbringen:
a) Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. der Anlage 10 zu § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-8,
b) Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung i.S. der Anlage 15 zu § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-8 in den Anlagengruppen 1-7,
c) Leistungen für Ingenieurbauwerke i.S. von Anlage 12 zu § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-8 in den Anlagengruppen 1 und 2,
d) Leistungen für Brandschutz i.S. der AHO-Schrift Nr. 17 in den Leistungsphasen 1-8.
Die Beauftragung der Generalplanerleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Die Stadt behält sich außerdem vor, den Generalplaner mit ergänzenden Fachplanungsleistungen zu beauftragen, welche für die Errichtung des geplanten Schulbaus erforderlich sind.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 sollen im Zeitraum 05/2015 bis 10/2015, die Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 im Zeitraum 11/2015 bis 08/2016 erbracht werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-18 Auftragsbekanntmachung