Generalplanungsleistungen für das Schulzentrum Frohburg, Erweiterungsbau Oberschule

Stadt Frohburg

Die Stadt Frohburg beabsichtigt mit Hilfe von Fördermitteln (EU, Bund und Land) im Schulzentrum Frohburg das Gebäude der Oberschule in der „August-Bebel-Straße“ durch einen Neubau zu erweitern. Für den Erweiterungsbau wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung der Standort festgelegt und die Machbarkeit für das beabsichtigte Raumprogramm am Standort und in einem Erweiterungsbau nachgewiesen. Im Erweiterungsbau sollen vorrangig Fachkabinette für naturwissenschaftliche Fächer (Chemie, Physik, Biologie) und Hauswirtschaft mit den notwendigen Vorbereitungs- und Nebenräumen sowie zusätzlichen Toiletten für die Oberschule einschl. einer Behindertentoilette untergebracht werden. Gleichzeitig ist ein Treppenhaus und ein Personenaufzug zum barriefreien Zugang für alle Geschosse des bestehenden Oberschulgebäudes in den Erweiterungsbau zu integrieren. Der Erweiterungsbau soll als ein nicht unterkellertes Gebäude am Nordgiebel des vorhandenen denkmalgeschützten Oberschulgebäudes angebaut werden. Der Erweiterungsbau ist dafür mit einem Verbindungsbau mit dem bestehenden Oberschulgebäude in Höhe der Flure des Altbaus zu verbinden. Im Rahmen der Entwurfsplanung muss zur äußeren Gestaltung des Erweiterungsbaus, insbesondere zur Fassaden- und Dachgestaltung noch das Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde hergestellt werden. Der Auftraggeber favorisiert eine dem äußeren Erscheinungsbild des Altbaus angepasste Fassadengestaltung und einen Baukörper mit 4 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich nach HOAI 2013 um Planungsleitungen nach §§ 34, 39 und 43. Des Weiteren sind nach HOAI 2013 Leistungen der Fachplanungen nach §§ 49 und 53 zu erbringen. Für die Objektplanung liegt ein Vorentwurf gemäß HOAI 2013 Leistungsphase 2 vor. Für alle Fachplanungen müssen auf der Grundlage dieses Vorentwurfs und der HOAI 2013 die Leistungsphasen 1-7 noch erbracht werden. Die Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 einschl. Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) muss spätestens bis zum 30.6.2015 vorliegen, der Bauantrag ist spätestens bis 31.8.2015 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vollständig einzureichen. Das Vorhaben soll bei der Bewilligung von Fördermitteln möglichst in den Sommerferien 2016 beginnen und im Jahr 2017 nutzungsfähig übergeben werden. Das zu planenden Vorhaben umfasst für die 4 Geschosse (ohne Dachgeschoss) eine Bruttogrundfläche von 1 100 m². Die Baukostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme beträgt 2 300 000 EUR inklusive Mehrwertsteuer (Kostengruppe 200-600 nach DIN 276) und ist zwingend einzuhalten. Die Leistungen zur örtlichen Anpassung der Erschließung und der Freiflächen des Schulhofs und der anliegenden Fußwege, notwendige Umbauarbeiten im und am Oberschulgebäude zur Verbindung des Erweiterungsbaus mit dem Altbau, die Wärme- und Elektroenergieversorgung über die zentrale Wärmeversorgungsanlage des Schulzentrums (Spitzenlastkessel + Blockheizwerk) im Oberschulgebäude sowie Ausstattung der Fachkabinette sind Bestandteil des Planungsauftrags und der Baukostenobergrenze.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-22 Auftragsbekanntmachung
2014-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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