Die Stadt Frohburg beabsichtigt mit Hilfe von Fördermitteln (EU, Bund und Land) im Schulzentrum Frohburg das Gebäude der Oberschule in der „August-Bebel-Straße“ durch einen Neubau zu erweitern. Für den Erweiterungsbau wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung der Standort festgelegt und die Machbarkeit für das beabsichtigte Raumprogramm am Standort und in einem Erweiterungsbau nachgewiesen. Im Erweiterungsbau sollen vorrangig Fachkabinette für naturwissenschaftliche Fächer (Chemie, Physik, Biologie) und Hauswirtschaft mit den notwendigen Vorbereitungs- und Nebenräumen sowie zusätzlichen Toiletten für die Oberschule einschl. einer Behindertentoilette untergebracht werden. Gleichzeitig ist ein Treppenhaus und ein Personenaufzug zum barriefreien Zugang für alle Geschosse des bestehenden Oberschulgebäudes in den Erweiterungsbau zu integrieren. Der Erweiterungsbau soll als ein nicht unterkellertes Gebäude am Nordgiebel des vorhandenen denkmalgeschützten Oberschulgebäudes angebaut werden. Der Erweiterungsbau ist dafür mit einem Verbindungsbau mit dem bestehenden Oberschulgebäude in Höhe der Flure des Altbaus zu verbinden. Im Rahmen der Entwurfsplanung muss zur äußeren Gestaltung des Erweiterungsbaus, insbesondere zur Fassaden- und Dachgestaltung noch das Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde hergestellt werden. Der Auftraggeber favorisiert eine dem äußeren Erscheinungsbild des Altbaus angepasste Fassadengestaltung und einen Baukörper mit 4 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich nach HOAI 2013 um Planungsleitungen nach §§ 34, 39 und 43. Des Weiteren sind nach HOAI 2013 Leistungen der Fachplanungen nach §§ 49 und 53 zu erbringen. Für die Objektplanung liegt ein Vorentwurf gemäß HOAI 2013 Leistungsphase 2 vor. Für alle Fachplanungen müssen auf der Grundlage dieses Vorentwurfs und der HOAI 2013 die Leistungsphasen 1-7 noch erbracht werden. Die Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 einschl. Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) muss spätestens bis zum 30.6.2015 vorliegen, der Bauantrag ist spätestens bis 31.8.2015 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vollständig einzureichen. Das Vorhaben soll bei der Bewilligung von Fördermitteln möglichst in den Sommerferien 2016 beginnen und im Jahr 2017 nutzungsfähig übergeben werden. Das zu planenden Vorhaben umfasst für die 4 Geschosse (ohne Dachgeschoss) eine Bruttogrundfläche von 1 100 m². Die Baukostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme beträgt 2 300 000 EUR inklusive Mehrwertsteuer (Kostengruppe 200-600 nach DIN 276) und ist zwingend einzuhalten. Die Leistungen zur örtlichen Anpassung der Erschließung und der Freiflächen des Schulhofs und der anliegenden Fußwege, notwendige Umbauarbeiten im und am Oberschulgebäude zur Verbindung des Erweiterungsbaus mit dem Altbau, die Wärme- und Elektroenergieversorgung über die zentrale Wärmeversorgungsanlage des Schulzentrums (Spitzenlastkessel + Blockheizwerk) im Oberschulgebäude sowie Ausstattung der Fachkabinette sind Bestandteil des Planungsauftrags und der Baukostenobergrenze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Es werden die folgenden Leistungsbilder/Anlagengruppen ausschießlich zusammen vergeben:1. Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten – HOAI, Teil 3, Abschnitt 1.2. Fachplanung: Tragwerksplanung – HOAI, Teil 4, Abschnitt 1.3. Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 (Fachplanungen Erstausstattung Fachkabinette).4. Beratungsleistungen Schallschutz, Brandschutz und Möbelausstattung.5. Sicherheitskoordinator (SigeKo).Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung und Bewilligung von Zuwendungen des Fördermittelgebers. Der Auftrag umfasst zunächst die o. g. Leistungen bis zu Leistungsphase 4.
Es werden die folgenden Leistungsbilder/Anlagengruppen ausschießlich zusammen vergeben:1. Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten – HOAI, Teil 3, Abschnitt 1.2. Fachplanung: Tragwerksplanung – HOAI, Teil 4, Abschnitt 1.3. Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 (Fachplanungen Erstausstattung Fachkabinette).4. Beratungsleistungen Schallschutz, Brandschutz und Möbelausstattung.5. Sicherheitskoordinator (SigeKo).Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung und Bewilligung von Zuwendungen des Fördermittelgebers. Der Auftrag umfasst zunächst die o. g. Leistungen bis zu Leistungsphase 4.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frohburg
Postanschrift: Markt 13-15
Postleitzahl: 04552
Postort: Frohburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.frohburg.de🌏
E-Mail: w.hiensch@frohburg.de📧
Telefon: +49 3434880513📞
Fax: +49 3434880539 📠
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" sowie die Bewertungsmatrix ist kostenlos abrufbar unter www.frohburg.de/2392.htm. Die Dateinamen lauten: Schulzentrum Frohburg.
Bewertungsmatrix Schulzentrum Frohburg.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung eines Nachunternehmres bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmer.
2.1 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Bewerberbogen vollständig ausgefüllt werden.
2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen maximal 4 Referenzobjekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Falle von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder bei den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten Projektmitarbeiter und deren 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4. Die Mitarbeiterzahlen und die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er den Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
5. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Bewerberbogen an Länge gewinnt, sind Änderungen im Bewerberbogen nicht zulässig.
6. Der Teilnahmeantrag muss auf deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen von Nachweisen oder sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein.
7. Die Bewerbungsunterlagen (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VOF-Vergabeverfahren Schulzentrum Frohburg, Erweiterungsbau Oberschule“ bei der Stadtverwaltung Frohburg, Rathaus, Markt 13-15, in 04654 Frohburg, Herrn Wolfgang Hiensch, einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurück gesandt.
8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis 6 Tage vor Abgabeschluss an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung (d. h. per Mail, Fax oder Brief), von der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der o. g. Internetadresse (siehe Punkt 1) veröffentlicht.
9. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" sowie die Bewertungsmatrix ist kostenlos abrufbar unter www.frohburg.de/2392.htm. Die Dateinamen lauten: Schulzentrum Frohburg.
Bewertungsmatrix Schulzentrum Frohburg.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung eines Nachunternehmres bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmer.
2.1 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Bewerberbogen vollständig ausgefüllt werden.
2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen maximal 4 Referenzobjekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Falle von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder bei den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten Projektmitarbeiter und deren 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4. Die Mitarbeiterzahlen und die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er den Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
5. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Bewerberbogen an Länge gewinnt, sind Änderungen im Bewerberbogen nicht zulässig.
6. Der Teilnahmeantrag muss auf deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen von Nachweisen oder sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein.
7. Die Bewerbungsunterlagen (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VOF-Vergabeverfahren Schulzentrum Frohburg, Erweiterungsbau Oberschule“ bei der Stadtverwaltung Frohburg, Rathaus, Markt 13-15, in 04654 Frohburg, Herrn Wolfgang Hiensch, einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurück gesandt.
8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis 6 Tage vor Abgabeschluss an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung (d. h. per Mail, Fax oder Brief), von der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der o. g. Internetadresse (siehe Punkt 1) veröffentlicht.
9. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Frohburg beabsichtigt mit Hilfe von Fördermitteln (EU, Bund und Land) im Schulzentrum Frohburg das Gebäude der Oberschule in der „August-Bebel-Straße“ durch einen Neubau zu erweitern. Für den Erweiterungsbau wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung der Standort festgelegt und die Machbarkeit für das beabsichtigte Raumprogramm am Standort und in einem Erweiterungsbau nachgewiesen. Im Erweiterungsbau sollen vorrangig Fachkabinette für naturwissenschaftliche Fächer (Chemie, Physik, Biologie) und Hauswirtschaft mit den notwendigen Vorbereitungs- und Nebenräumen sowie zusätzlichen Toiletten für die Oberschule einschl. einer Behindertentoilette untergebracht werden. Gleichzeitig ist ein Treppenhaus und ein Personenaufzug zum barriefreien Zugang für alle Geschosse des bestehenden Oberschulgebäudes in den Erweiterungsbau zu integrieren. Der Erweiterungsbau soll als ein nicht unterkellertes Gebäude am Nordgiebel des vorhandenen denkmalgeschützten Oberschulgebäudes angebaut werden. Der Erweiterungsbau ist dafür mit einem Verbindungsbau mit dem bestehenden Oberschulgebäude in Höhe der Flure des Altbaus zu verbinden. Im Rahmen der Entwurfsplanung muss zur äußeren Gestaltung des Erweiterungsbaus, insbesondere zur Fassaden- und Dachgestaltung noch das Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde hergestellt werden. Der Auftraggeber favorisiert eine dem äußeren Erscheinungsbild des Altbaus angepasste Fassadengestaltung und einen Baukörper mit 4 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich nach HOAI 2013 um Planungsleitungen nach §§ 34, 39 und 43. Des Weiteren sind nach HOAI 2013 Leistungen der Fachplanungen nach §§ 49 und 53 zu erbringen. Für die Objektplanung liegt ein Vorentwurf gemäß HOAI 2013 Leistungsphase 2 vor. Für alle Fachplanungen müssen auf der Grundlage dieses Vorentwurfs und der HOAI 2013 die Leistungsphasen 1-7 noch erbracht werden. Die Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 einschl. Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) muss spätestens bis zum 30.6.2015 vorliegen, der Bauantrag ist spätestens bis 31.8.2015 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vollständig einzureichen. Das Vorhaben soll bei der Bewilligung von Fördermitteln möglichst in den Sommerferien 2016 beginnen und im Jahr 2017 nutzungsfähig übergeben werden. Das zu planenden Vorhaben umfasst für die 4 Geschosse (ohne Dachgeschoss) eine Bruttogrundfläche von 1 100 m². Die Baukostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme beträgt 2 300 000 EUR inklusive Mehrwertsteuer (Kostengruppe 200-600 nach DIN 276) und ist zwingend einzuhalten. Die Leistungen zur örtlichen Anpassung der Erschließung und der Freiflächen des Schulhofs und der anliegenden Fußwege, notwendige Umbauarbeiten im und am Oberschulgebäude zur Verbindung des Erweiterungsbaus mit dem Altbau, die Wärme- und Elektroenergieversorgung über die zentrale Wärmeversorgungsanlage des Schulzentrums (Spitzenlastkessel + Blockheizwerk) im Oberschulgebäude sowie Ausstattung der Fachkabinette sind Bestandteil des Planungsauftrags und der Baukostenobergrenze.
Die Stadt Frohburg beabsichtigt mit Hilfe von Fördermitteln (EU, Bund und Land) im Schulzentrum Frohburg das Gebäude der Oberschule in der „August-Bebel-Straße“ durch einen Neubau zu erweitern. Für den Erweiterungsbau wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung der Standort festgelegt und die Machbarkeit für das beabsichtigte Raumprogramm am Standort und in einem Erweiterungsbau nachgewiesen. Im Erweiterungsbau sollen vorrangig Fachkabinette für naturwissenschaftliche Fächer (Chemie, Physik, Biologie) und Hauswirtschaft mit den notwendigen Vorbereitungs- und Nebenräumen sowie zusätzlichen Toiletten für die Oberschule einschl. einer Behindertentoilette untergebracht werden. Gleichzeitig ist ein Treppenhaus und ein Personenaufzug zum barriefreien Zugang für alle Geschosse des bestehenden Oberschulgebäudes in den Erweiterungsbau zu integrieren. Der Erweiterungsbau soll als ein nicht unterkellertes Gebäude am Nordgiebel des vorhandenen denkmalgeschützten Oberschulgebäudes angebaut werden. Der Erweiterungsbau ist dafür mit einem Verbindungsbau mit dem bestehenden Oberschulgebäude in Höhe der Flure des Altbaus zu verbinden. Im Rahmen der Entwurfsplanung muss zur äußeren Gestaltung des Erweiterungsbaus, insbesondere zur Fassaden- und Dachgestaltung noch das Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde hergestellt werden. Der Auftraggeber favorisiert eine dem äußeren Erscheinungsbild des Altbaus angepasste Fassadengestaltung und einen Baukörper mit 4 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich nach HOAI 2013 um Planungsleitungen nach §§ 34, 39 und 43. Des Weiteren sind nach HOAI 2013 Leistungen der Fachplanungen nach §§ 49 und 53 zu erbringen. Für die Objektplanung liegt ein Vorentwurf gemäß HOAI 2013 Leistungsphase 2 vor. Für alle Fachplanungen müssen auf der Grundlage dieses Vorentwurfs und der HOAI 2013 die Leistungsphasen 1-7 noch erbracht werden. Die Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 einschl. Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) muss spätestens bis zum 30.6.2015 vorliegen, der Bauantrag ist spätestens bis 31.8.2015 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vollständig einzureichen. Das Vorhaben soll bei der Bewilligung von Fördermitteln möglichst in den Sommerferien 2016 beginnen und im Jahr 2017 nutzungsfähig übergeben werden. Das zu planenden Vorhaben umfasst für die 4 Geschosse (ohne Dachgeschoss) eine Bruttogrundfläche von 1 100 m². Die Baukostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme beträgt 2 300 000 EUR inklusive Mehrwertsteuer (Kostengruppe 200-600 nach DIN 276) und ist zwingend einzuhalten. Die Leistungen zur örtlichen Anpassung der Erschließung und der Freiflächen des Schulhofs und der anliegenden Fußwege, notwendige Umbauarbeiten im und am Oberschulgebäude zur Verbindung des Erweiterungsbaus mit dem Altbau, die Wärme- und Elektroenergieversorgung über die zentrale Wärmeversorgungsanlage des Schulzentrums (Spitzenlastkessel + Blockheizwerk) im Oberschulgebäude sowie Ausstattung der Fachkabinette sind Bestandteil des Planungsauftrags und der Baukostenobergrenze.
Menge oder Umfang:
Es werden die folgenden Leistungsbilder/Anlagengruppen ausschießlich zusammen vergeben:
1. Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten – HOAI, Teil 3, Abschnitt 1.
2. Fachplanung: Tragwerksplanung – HOAI, Teil 4, Abschnitt 1.
4. Beratungsleistungen Schallschutz, Brandschutz und Möbelausstattung.
5. Sicherheitskoordinator (SigeKo).
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung und Bewilligung von Zuwendungen des Fördermittelgebers. Der Auftrag umfasst zunächst die o. g. Leistungen bis zu Leistungsphase 4.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung und der Bewilligung von Zuwendungen des Fördermittelgebers. Der Auftrag umfasst zunächst die o. g. Leistungen 1-5 bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI 2013. Erst nach Vorliegen einer Baugenehmigung, mindestens jedoch einer denkmalpflegerischen Zustimmung für den Erweiterungbau, werden stufenweise die Leistungsphasen 5-6 und 7-9 beauftragt. Die Erbringung von Teilleistungen begründet weder einen Anspruch auf weitere Beauftragung noch sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung und der Bewilligung von Zuwendungen des Fördermittelgebers. Der Auftrag umfasst zunächst die o. g. Leistungen 1-5 bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI 2013. Erst nach Vorliegen einer Baugenehmigung, mindestens jedoch einer denkmalpflegerischen Zustimmung für den Erweiterungbau, werden stufenweise die Leistungsphasen 5-6 und 7-9 beauftragt. Die Erbringung von Teilleistungen begründet weder einen Anspruch auf weitere Beauftragung noch sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber.
Referenznummer: 221.21:Erweiterungsbau
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Für den Erweiterungsbau der Oberschule sollen Fördermittel über das Fachförderprogramm „Schulhausbau“ im Freistaat Sachsen beantragt werden. Im Rahmen dieses Förderprogramms kann auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe von Strukturfondsmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) eine anteilige Förderung erfolgen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms
Für den Erweiterungsbau der Oberschule sollen Fördermittel über das Fachförderprogramm „Schulhausbau“ im Freistaat Sachsen beantragt werden. Im Rahmen dieses Förderprogramms kann auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe von Strukturfondsmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) eine anteilige Förderung erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Frohburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen sowie unterzeichnete Erklärung (she. Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben);
2. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit (Anlage 1 zum Bewerberbogen);
3. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 (Anlage 2 zum Bewerberbogen);
4. Erklärung über die Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist (formlos);
6. Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer (Anlage 13 zum Bewerberbogen).
Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen. Das Nichtvorliegen von einem der geforderten Nachweise der Punkte 1.-6. führt ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerberbogen unmittelbar zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen. Das Nichtvorliegen von einem der geforderten Nachweise der Punkte 1.-6. führt ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerberbogen unmittelbar zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nach § 5 Abs. 4 c VOF – Erklärung über:
1. den jährlichen Gesamtumsatz (netto) im Mittel in den vergangenen 3 Jahren (2011/2012/2103).
2. den jährlichen Umsatz (netto) für vergleichbare Dienstleistungen im Mittel jeweils in den vergangenen 3 Jahren (2011/2012/2013).
Mindeststandards:
1. Der jährliche Umsatz in den vergangenen 3 Jahren muss pro Jahr im Mittel 1 500 000 EUR betragen. Bei Bewerbergemeinschaften muss der jährliche Umsatz in den vergangenen 3 Jahren pro Jahr im Mittel 1 500 000 EUR betragen.
2. Der Nachweis über die Berufshaftpflicht (gem. Ziffer III.1.1)) muss erbracht werden.
Im Bewerberbogen sind folgende Angaben und Erklärung zu machen und folgende Nachweise bezufügen:
1. Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/der Bewerbers/Bietergemeinschaft und/oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert wie im Bewerbungsbogen vorgesehen.
1. Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/der Bewerbers/Bietergemeinschaft und/oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert wie im Bewerbungsbogen vorgesehen.
2. Benennung der vorgesehenen Projektmitarbeiter, die für die Erbringung der Leistungen nach II.2.1) vorgesehen sind. Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben dem Teilnahmeantrag beizufügen:
— Name (Vorname-Nachname);
— Dauer der Unternehmenszugehörigkeit;
— Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen;
— Berufsausbildung, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und Weiterbildung mit Abschluss (als Nachweis dienen Zeugniskopien der Urkunden mit dem jeweiligen Abschluss) und Berufsjahren nach der Ausbildung; Berufszulassung;
— Auflistung von 2 Bauüberwachern mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung;
— Angabe eines Projektleiters mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung sowie mit 3 gleichartig gelagerten Projekten (Erweiterungs- oder Neubau Schule) mit Generalplanungsansatz;
— Angabe eines Stellvertreters mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung sowie mit 3 gleichartig gelagerten Projekten (Erweiterungs- oder Neubau Schule) mit Generalplanungsansatz;
— Angabe eines Sachverständigen für barriefreie Gebäudeplanung zur Sicherung der Umsetzung der Maßnahmen;
— Angabe eines Sachverständigen für vorbeugenden baulichen Brandschutz zur sicheren Umsetzung der Maßnahmen;
— Angabe der für das Projekt zuständigen Mitarbeiter (mindestens 3 Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung mit Bezug auf die Leistungen nach II.2.1);
— Auflistung von Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren:
— von einem Projektleiter mit Projektleitung an 3 gleichartig gelagerten Projekten (Erweiterungs- oder Neubau Schule) im Generalplanungsansatz;
— von einem stellvertretenden Projektleiter mit mindestens 2, maximal 3 Referenzen;
— von 3 Mitarbeitern mit mindestens 2, maximal 3 Referenzen
3. Vorstellung von maximal 3 Referenzprojekten des Unternehmens:
Erweiterungs- oder Neubau Schule:
— mit Generalplanungsleistungen (mindestens Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Wärmeschutz) und Objektplanung mit mindestens Leistungsphasen 5-9 beauftragt;
— das Objekt muss nach dem 1.1.2005, jedenfalls aber bis 2014 fertig gestellt sein.
4. Zu den Referenzobjekten sind folgende Angaben erforderlich:
— Objektbezeichnung;
— Herstellungskosten brutto nach DIN 276;
— Leistungszeitraum;
— erbrachter Leistungsumfang;
— Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit aktueller Telefonnummer und einer Referenzbestätigung des Auftraggebers;
— eine bildliche Darstellung wird auf maximal 2 A3-Seiten pro Referenz beschränkt.
Ein Büro, ein Büro mit Nachunternehmern oder eine Bewerbergemeinschaft werden bei der weiteren Betrachtung außer acht gelassen, wenn die angestellten Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre unter 10 (Büroleitung und fest angestellte Mitarbeiter) liegt.
Ein Büro, ein Büro mit Nachunternehmern oder eine Bewerbergemeinschaft werden bei der weiteren Betrachtung außer acht gelassen, wenn die angestellten Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre unter 10 (Büroleitung und fest angestellte Mitarbeiter) liegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht einer EU-Versicherungsgesellschaft für Planungsleistungen mit den Mindestdeckungssummen von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden und 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizbringen. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmen eine Versicherung mit den o. g . Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein innerhalb einer Woche nachgereicht werden. Der Auftraggeber behält sich eine ggf. objektbezogene Versicherung für Personen- und sonstige Schäden als Forderung vor. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens bei Angebotsabgabe eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherers einzureichen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, die Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung greifen oder es ist eine entsprechende Passage aus dem Vertrag beizufügen. Ausreichend ist auch eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall mit der ARGE eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht einer EU-Versicherungsgesellschaft für Planungsleistungen mit den Mindestdeckungssummen von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden und 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizbringen. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmen eine Versicherung mit den o. g . Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein innerhalb einer Woche nachgereicht werden. Der Auftraggeber behält sich eine ggf. objektbezogene Versicherung für Personen- und sonstige Schäden als Forderung vor. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens bei Angebotsabgabe eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherers einzureichen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, die Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung greifen oder es ist eine entsprechende Passage aus dem Vertrag beizufügen. Ausreichend ist auch eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall mit der ARGE eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, des Freistaates Sachsen sowie des BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend im Original vorzulegen, wonach jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als bevollmächtiger Vertreter benannt wird. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässung und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergespräches werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend im Original vorzulegen, wonach jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als bevollmächtiger Vertreter benannt wird. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässung und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergespräches werden.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Teilnahmebedingungen unter III.2).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen sowie bauvorlageberechtigt in Sachsen sind. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF: Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (einschl. Änderungen 28.12.2013 RL 2013/55/EU) gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen in vorstehendem Sinne haben und benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen sowie bauvorlageberechtigt in Sachsen sind. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF: Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (einschl. Änderungen 28.12.2013 RL 2013/55/EU) gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen in vorstehendem Sinne haben und benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). Die Bewertung des Teilnahmeantrages erfolgt nach einer Bewertungsmatrix, welche unter VI.3) zusammen mit den Bewertungsbögen unter www.frohburg.de/2392.htm abzurufen ist.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). Die Bewertung des Teilnahmeantrages erfolgt nach einer Bewertungsmatrix, welche unter VI.3) zusammen mit den Bewertungsbögen unter www.frohburg.de/2392.htm abzurufen ist.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 221.21:Erweiterungsbau
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" sowie die Bewertungsmatrix ist kostenlos abrufbar unter www.frohburg.de/2392.htm. Die Dateinamen lauten: Schulzentrum Frohburg.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" sowie die Bewertungsmatrix ist kostenlos abrufbar unter www.frohburg.de/2392.htm. Die Dateinamen lauten: Schulzentrum Frohburg.
Bewertungsmatrix Schulzentrum Frohburg.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung eines Nachunternehmres bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmer.
2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung eines Nachunternehmres bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmer.
2.1 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Bewerberbogen vollständig ausgefüllt werden.
2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen maximal 4 Referenzobjekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Falle von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder bei den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten Projektmitarbeiter und deren 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen maximal 4 Referenzobjekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Falle von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder bei den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten Projektmitarbeiter und deren 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4. Die Mitarbeiterzahlen und die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er den Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
4. Die Mitarbeiterzahlen und die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er den Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
5. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Bewerberbogen an Länge gewinnt, sind Änderungen im Bewerberbogen nicht zulässig.
6. Der Teilnahmeantrag muss auf deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen von Nachweisen oder sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein.
7. Die Bewerbungsunterlagen (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VOF-Vergabeverfahren Schulzentrum Frohburg, Erweiterungsbau Oberschule“ bei der Stadtverwaltung Frohburg, Rathaus, Markt 13-15, in 04654 Frohburg, Herrn Wolfgang Hiensch, einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurück gesandt.
7. Die Bewerbungsunterlagen (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VOF-Vergabeverfahren Schulzentrum Frohburg, Erweiterungsbau Oberschule“ bei der Stadtverwaltung Frohburg, Rathaus, Markt 13-15, in 04654 Frohburg, Herrn Wolfgang Hiensch, einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurück gesandt.
8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis 6 Tage vor Abgabeschluss an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung (d. h. per Mail, Fax oder Brief), von der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der o. g. Internetadresse (siehe Punkt 1) veröffentlicht.
8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis 6 Tage vor Abgabeschluss an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung (d. h. per Mail, Fax oder Brief), von der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der o. g. Internetadresse (siehe Punkt 1) veröffentlicht.
9. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 141-253201 (2014-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 420 138 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union