Generalplanungsleistungen für die Leistungsbereiche:
Objektplanung Gebäude, Lph. 2-9 gem. § 34 HOAI
Tragwerksplanung Lph 1-6 gem. § 51 HOAI
Technische Gebäudeausrüstung Lph 1-9 § 55 HOAI (voraussichtliche Anlagengruppen: 1,2,4,5,6,7)
Brandschutz Lph 2-9 gem. AHO
Beratungsleistungen Schall- und Wärmeschutz (Bauphysik) Lph 1-7 gem. Anlage 1, Nr. 1.2.2 HOAI
Die Stadt Melle beabsichtigt die Gesamtsanierung und Teilerneuerung der Grönenbergschule in Melle.
Die Grundschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt werden sollen/müssen. Aufgrund der vorhandenen Bauschäden ist geplant, ein Gebäude komplett abzubrechen und hierfür ein Ersatzbau neu zu errichten.
Geplante konstruktive Baumaßnahmen:
Sanierung: denkmalgeschütztes Straßengebäude (BGF ca. 1 235 m²), Mitteltrakt (BGF ca. 1 450 m²)
Abbruch: Elsegebäude (BRI ca. 3 942 m³)
Neubau: Ersatzbau für Elsegebäude (BGF ca. 2 100 m² Annahme)
Es ist vorgesehen, dass bereits mit Angebotsabgabe ein Projektkonzept inkl. Planunterlagen vorgelegt werden soll.
In diesem Zuge ist auf Grundlage eines mit dem Bauherrn abgestimmten Raum- und Funktionsprogramm eine Neustrukturierung und funktionale Optimierung der Gebäude geplant.
Die Generalplanungsleistungen, sollen hierfür gemäß Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in einem europaweit auszuschreibenden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Verbindlich soll zunächst bis Lph 2 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung ist abhängig von der Haushaltslage der Stadt Melle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
“Sanierung: Straßengebäude (BGF ca. 1 235 m²), Mitteltrakt (BGF ca. 1 450 m²)Abbruch: Elsegebäude (BRI ca. 3 942 m³)Neubau: Ersatzbau für Elsegebäude (BGF...”
Menge oder Umfang
Sanierung: Straßengebäude (BGF ca. 1 235 m²), Mitteltrakt (BGF ca. 1 450 m²)Abbruch: Elsegebäude (BRI ca. 3 942 m³)Neubau: Ersatzbau für Elsegebäude (BGF ca. 2 100 m² Annahme)
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Melle
Postanschrift: Schürenkamp 16
Postleitzahl: 49324
Postort: Melle
Kontakt
Internetadresse: http://www.melle.info/🌏
“Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu...”
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Quelle: OJS 2014/S 073-126331 (2014-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
“Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu...”
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB). Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. – überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen. Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da, die nicht die Lph 9 beinhaltet. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
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Quelle: OJS 2014/S 237-417753 (2014-12-04)