Generalplanungsleistungen für die Gesamtsanierung und Teilerneuerung der Grönenbergschule in Melle

Stadt Melle

Generalplanungsleistungen für die Leistungsbereiche:
Objektplanung Gebäude, Lph. 2-9 gem. § 34 HOAI
Tragwerksplanung Lph 1-6 gem. § 51 HOAI
Technische Gebäudeausrüstung Lph 1-9 § 55 HOAI (voraussichtliche Anlagengruppen: 1,2,4,5,6,7)
Brandschutz Lph 2-9 gem. AHO
Beratungsleistungen Schall- und Wärmeschutz (Bauphysik) Lph 1-7 gem. Anlage 1, Nr. 1.2.2 HOAI
Die Stadt Melle beabsichtigt die Gesamtsanierung und Teilerneuerung der Grönenbergschule in Melle.
Die Grundschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt werden sollen/müssen. Aufgrund der vorhandenen Bauschäden ist geplant, ein Gebäude komplett abzubrechen und hierfür ein Ersatzbau neu zu errichten.
Geplante konstruktive Baumaßnahmen:
Sanierung: denkmalgeschütztes Straßengebäude (BGF ca. 1 235 m²), Mitteltrakt (BGF ca. 1 450 m²)
Abbruch: Elsegebäude (BRI ca. 3 942 m³)
Neubau: Ersatzbau für Elsegebäude (BGF ca. 2 100 m² Annahme)
Es ist vorgesehen, dass bereits mit Angebotsabgabe ein Projektkonzept inkl. Planunterlagen vorgelegt werden soll.
In diesem Zuge ist auf Grundlage eines mit dem Bauherrn abgestimmten Raum- und Funktionsprogramm eine Neustrukturierung und funktionale Optimierung der Gebäude geplant.
Die Generalplanungsleistungen, sollen hierfür gemäß Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in einem europaweit auszuschreibenden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Verbindlich soll zunächst bis Lph 2 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung ist abhängig von der Haushaltslage der Stadt Melle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-09 Auftragsbekanntmachung
2014-12-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Sanierung: Straßengebäude (BGF ca. 1 235 m²), Mitteltrakt (BGF ca. 1 450 m²)Abbruch: Elsegebäude (BRI ca. 3 942 m³)Neubau: Ersatzbau für Elsegebäude (BGF ca. 2 100 m² Annahme)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Melle
Postanschrift: Schürenkamp 16
Postleitzahl: 49324
Postort: Melle
Kontakt
Internetadresse: http://www.melle.info/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 073-126331
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB). Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen. Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da, die nicht die Lph 9 beinhaltet. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistungen für die Leistungsbereiche:
Objektplanung Gebäude, Lph. 2-9 gem. § 34 HOAI
Tragwerksplanung Lph 1-6 gem. § 51 HOAI
Technische Gebäudeausrüstung Lph 1-9 § 55 HOAI (voraussichtliche Anlagengruppen: 1,2,4,5,6,7)
Brandschutz Lph 2-9 gem. AHO
Beratungsleistungen Schall- und Wärmeschutz (Bauphysik) Lph 1-7 gem. Anlage 1, Nr. 1.2.2 HOAI
Die Stadt Melle beabsichtigt die Gesamtsanierung und Teilerneuerung der Grönenbergschule in Melle.
Die Grundschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt werden sollen/müssen. Aufgrund der vorhandenen Bauschäden ist geplant, ein Gebäude komplett abzubrechen und hierfür ein Ersatzbau neu zu errichten.
Geplante konstruktive Baumaßnahmen:
Sanierung: denkmalgeschütztes Straßengebäude (BGF ca. 1 235 m²), Mitteltrakt (BGF ca. 1 450 m²)
Abbruch: Elsegebäude (BRI ca. 3 942 m³)
Neubau: Ersatzbau für Elsegebäude (BGF ca. 2 100 m² Annahme)
Es ist vorgesehen, dass bereits mit Angebotsabgabe ein Projektkonzept inkl. Planunterlagen vorgelegt werden soll.
In diesem Zuge ist auf Grundlage eines mit dem Bauherrn abgestimmten Raum- und Funktionsprogramm eine Neustrukturierung und funktionale Optimierung der Gebäude geplant.
Die Generalplanungsleistungen, sollen hierfür gemäß Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in einem europaweit auszuschreibenden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Verbindlich soll zunächst bis Lph 2 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung ist abhängig von der Haushaltslage der Stadt Melle.
Menge oder Umfang:
Sanierung: Straßengebäude (BGF ca. 1 235 m²), Mitteltrakt (BGF ca. 1 450 m²)
Abbruch: Elsegebäude (BRI ca. 3 942 m³)
Neubau: Ersatzbau für Elsegebäude (BGF ca. 2 100 m² Annahme)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49324 Melle

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter Anhang A III) (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
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Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Anhang A II) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberbögen enthaltene Eigenerklärung (zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, zutreffende Erklärung, Steuern und Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft u.a.) abzugeben.
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Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
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Folgende Nachweise sind einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
— Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bauvorlageberechtigung)
— Nachunternehmererklärung soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft
— Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o.g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen.
Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Mehrfachbewerbungen einzeln und / oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 VOF anhand der Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der unter III.2.3) genannten Kriterien, die zudem in der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix nochmals dargelegt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter Anhang A III) (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
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Folgende Angaben sind zu treffen:
— Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter Anhang A III) (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
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Folgende Angaben sind zu treffen:
— Qualifikation des benannten Projektleiters
— Nachweis einer Mindestreferenz je Leistungsbereich (Objektplanung Gebäude Lph 2-9, Tragwerksplanung Lph 2-6, Technische Gebäudeausrüstung Lph 2-9, Brandschutz Lph 2-9) im Bereich der Sanierung von Bildungsstätten (Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen, berufsbildende Schulen, Kitas, offener Ganztag etc.), KG 200-700 ≥ 3 500 000 EUR brutto, Fertigstellung und/oder Projektbearbeitung ab dem 01.01.2011; Fertigstellung des Projekts muss noch nicht zwingend erfolgt sein.
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Für die geforderten Angaben, insbesondere die Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten.
Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix.
Die im Folgenden in Klammern genannten Prozentzahlen geben die Gewichtung an der Gesamtbewertung an.
Mögliche Gesamtpunkte [42 %] für Referenzen aus dem Bereich
1. Objektplanung Gebäude (24,5 %) Bereich Sanierung von Bildungsstätten, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— Kosten Referenzprojekt KG 200-700 ≥ 3 500 000 EUR brutto (1 Punkt)
— Kosten Referenzprojekt KG 200-700 ≥ 5 000 000 EUR brutto (2 Punkte)
— 1 zusätzlicher Punkt, wenn die vorgenannte Referenz denkmalgeschützt ist
2. Technische Gebäudeausrüstung (7 %) Bereich Sanierung von Bildungsstätten, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— Kosten Referenzprojekt KG 200-700 ≥ 7 500 000 Mio. EUR brutto (3 Punkte)
3. Tragwerksplanung (10,5%) Bereich Sanierung mit Nachweis zur Gründungsertüchtigung, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— Kosten Referenzprojekt KG 200-700 ≥ 7 500 000 EUR brutto (3 Punkte)
Mögliche Gesamtpunkte [28 %] für Referenzen aus dem Bereich
1. Objektplanung Gebäude (17,5 %) Bereich Sanierung von Bildungsstätten,
2. Technische Gebäudeausrüstung (3,5%) Bereich Sanierung von Bildungsstätten
3. Tragwerksplanung (7%) Bereich Sanierung mit Nachweis zur Gründungsertüchtigung, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— Leistung wird durch den Auftraggeber mit
„sehr gut“ bewertet (2,5 Punkte)
„gut“ bewertet (2,0 Punkte)
„befriedigend“ bewertet (1,5 Punkte)
„ausreichend“ bewertet (1,0 Punkte)
„mangelhaft“ bewertet (0,5 Punkte)
„ungenügend“ bewertet (0,0 Punkte)
Referenzen, die die in den Bewerberformularen aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Für die Punktereferenzen werden jeweils maximal drei Referenzen gewertet.
Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, so werden die im Sinne des Bewerbers besten drei Referenzen gewertet.
Mögliche Punkte für die Kurz-Vorstellung des Projektteams (zu beachten sind die zusätzlichen Angaben in den Bewerberformularen):
— Qualität der Präsentation, 0 – 10 Punkte [15 %];
sehr gut: 10 Pkt.
gut: 8 Pkt.
befriedigend: 6 Pkt.
ausreichend: 4 Pkt.
mangelhaft: 2 Pkt.
ungenügend: 0 Pkt.
— Souveränität der Projektverantwortlichen, 0 – 10 Punkte [15 %];
Inhalt der Präsentation (ca. 20 Minuten) sollen sein: Vorstellung des Bewerbers /Bewerberteams / der Bewerbergemeinschaft, Vorstellung des Projektleiters, Vorstellung ausgewählter Referenzen. Der Termin für die Präsentation wird nach Auswertung aller Bewerbungen festgelegt und dem Bewerber mitgeteilt (voraussichtlich 02./03.06.14).
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch
schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Anhang A II) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 VOF
(1) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder der einer seiner Fachrichtungen gefordert, so ist jeder zuzulassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
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(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach den Absätzen 1 und 2 benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3)geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zurfachlichen Eignung. Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche beider unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Melle
Name: assmann münster GmbH
Postanschrift: Mendelstraße 11
Postort: Münster
Postleitzahl: 48149
Kontaktperson: assmann münster GmbH
Frau Wilken
Telefon: +49 2519801306 📞
E-Mail: wilken@assmanngruppe.com 📧
Fax: +49 2519801302 📠
Kontaktperson: Frau Gitschner
Telefon: +49 2519801301 📞
E-Mail: sek-ms@assmanngruppe.com 📧
: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-24 📅
Datum des Endes: 2016-12-22 📅
Zusätzliche Informationen
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
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Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.
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Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da, die nicht die Lph 9 beinhaltet. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 073-126331 (2014-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: c.elscher@stadt-melle.de 📧
Telefon: +49 5422965416 📞
Fax: +49 5422965436 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 237-417753
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 73-126331
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB). Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. – überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen. Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da, die nicht die Lph 9 beinhaltet. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49324 Melle.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projektkonzept (80)
2. Honorar (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-02 📅
Name: brüchner-hüttemann pasch bhp
Postanschrift: Niederwall 10
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Elscher

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 21389
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 237-417753 (2014-12-04)