Generalplanungsleistungen für Optimierung Abflugbereich Terminal 1-3

Flughafen Bremen GmbH

a) Projektbeschreibung:
Am Flughafen Bremen soll der Abflugbereich der Terminals 1 bis 3 entsprechend einer vorliegenden Funktionsplanung umgebaut und optimiert werden. Dazu werden die Abflugbereiche mit den Warteräumen der Terminals 1 und 3 miteinander verbunden und über eine neue zentrale Sicherheitskontrolle im Terminal 2 erschlossen. Im Terminal 2 wird zusätzlich ein zentraler Duty-Free-Bereich vorgesehen, während die Non-Schengen Gate- bzw. Wartebereiche im Terminal 1 konzentriert werden.
Der Projektumfang enthält den teilweisen Rückbau der bestehenden haustechnischen Installationen, sämtliche Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der angrenzenden Terminalbereiche und Vorfeldbereiche sowie die eigentlichen Umbaumaßnahmen.
Es ist von projektspezifischen Baukosten von ca. 3 500 000 EUR (netto) für die Objektplanung inkl. Tragwerksplanung und Brandschutz sowie ca. 3 000 000 EUR (netto) für die technische Ausrüstung auszugehen.
b) Leistungsgegenstand:
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für den Hochbau (Objektplanung, Tragwerksplanung, Brandschutz, Technische Ausrüstung) als Generalplaner für das vorgenannte Projekt.
Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Bauwerke/Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (LPH 1-9) und Zusatzleistungen, stellen aber keinen abschließenden Leistungskatalog dar. Der Leistungsgegenstand umfasst folgende Leistungsinhalte als Schwerpunkte:
— Objektplanung Gebäude inkl. der Innenräume in Anlehnung an Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI,
— Tragwerksplanung in Anlehnung an Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI,
— Technische Ausrüstung in Anlehnung an Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI für alle Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI, einschließlich der zur Integration der Sicherheitskontrollstellen erforderlichen Leistungen sowie die Gastronomieplanung und Duty Free Einheiten,
— Leistungen des Brandschutzes.
Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Generalplanung für die oben genannten Leistungsbilder komplett erbracht werden. Soweit der zukünftige Auftragnehmer die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter, oder ähnliches, als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
Die Leistungserbringung mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten muss berücksichtigen, dass die vorgenannten Leistungen an der Grenze zum Sicherheitsbereich oder im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen erbracht werden. Soweit dies der Fall ist, müssen die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den ab dem 1.1.2006 anzuwendenden sicherheitsrelevanten Auflagen berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden.
Der Auftraggeber hat für das vorliegende Projekt eine Machbarkeitsstudie und Funktionalplanung erstellen lassen, die zur Verfügung gestellt werden.
d) Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-30 Auftragsbekanntmachung
2015-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Der Gesamtleistungsumfang ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt:Beauftragungsblock 1Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und Leistungsphase 2 „Vorplanung“, aufbauend auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie.Beauftragungsblock 2Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“.Beauftragungsblock 3Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“.Beauftragungsblock 4Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ und Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.Beauftragungsblock 5Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung und Dokumentation“.Beauftragungsblock 6Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Bremen GmbH
Postanschrift: Flughafenallee 20
Postleitzahl: 28199
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.airport-bremen.de 🌏
E-Mail: bau-und-technik@airport-bremen.de 📧
Fax: +49 4215595480 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 146-263240
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
a) Zum Auftraggeber: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 a) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b und c ) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen – Benennung des Schlüsselpersonals sowie Referenzen – sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen (Referenzen). Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Benennung des Schlüsselpersonals). Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen, c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung, d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung 2 E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei folgender Adresse des Auftraggebers eingehen: Bei persönlicher Abgabe: Flughafen Bremen GmbH, Henrich Focke-Straße 9a, Raum 239E (2. Stock), 28199 Bremen. Bei Postversand: Flughafen Bremen GmbH, Flughafenallee 20, 28199 Bremen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Bitte nicht öffnen! Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren General-Planungsleistungen für Optimierung Abflugbereich Terminal 1-3“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als PDF-Dateien auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — maximal 500 Punkte auf die Bewertung des benannten Schlüsselpersonals gemäß Ziffer III.2.3) b). — maximal 500 Punkte auf die Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) c). Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen. — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben, Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber geht derzeit von folgenden Terminen aus: Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen im 2. Halbjahr 2015, bauliche Fertigstellung 1.2.2017, g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung, h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 18.8.2014, 12:00 Uhr, in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen, j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen, l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
a) Projektbeschreibung:
Am Flughafen Bremen soll der Abflugbereich der Terminals 1 bis 3 entsprechend einer vorliegenden Funktionsplanung umgebaut und optimiert werden. Dazu werden die Abflugbereiche mit den Warteräumen der Terminals 1 und 3 miteinander verbunden und über eine neue zentrale Sicherheitskontrolle im Terminal 2 erschlossen. Im Terminal 2 wird zusätzlich ein zentraler Duty-Free-Bereich vorgesehen, während die Non-Schengen Gate- bzw. Wartebereiche im Terminal 1 konzentriert werden.
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Der Projektumfang enthält den teilweisen Rückbau der bestehenden haustechnischen Installationen, sämtliche Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der angrenzenden Terminalbereiche und Vorfeldbereiche sowie die eigentlichen Umbaumaßnahmen.
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Es ist von projektspezifischen Baukosten von ca. 3 500 000 EUR (netto) für die Objektplanung inkl. Tragwerksplanung und Brandschutz sowie ca. 3 000 000 EUR (netto) für die technische Ausrüstung auszugehen.
b) Leistungsgegenstand:
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für den Hochbau (Objektplanung, Tragwerksplanung, Brandschutz, Technische Ausrüstung) als Generalplaner für das vorgenannte Projekt.
Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Bauwerke/Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (LPH 1-9) und Zusatzleistungen, stellen aber keinen abschließenden Leistungskatalog dar. Der Leistungsgegenstand umfasst folgende Leistungsinhalte als Schwerpunkte:
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— Objektplanung Gebäude inkl. der Innenräume in Anlehnung an Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI,
— Tragwerksplanung in Anlehnung an Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI,
— Technische Ausrüstung in Anlehnung an Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI für alle Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI, einschließlich der zur Integration der Sicherheitskontrollstellen erforderlichen Leistungen sowie die Gastronomieplanung und Duty Free Einheiten,
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— Leistungen des Brandschutzes.
Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Generalplanung für die oben genannten Leistungsbilder komplett erbracht werden. Soweit der zukünftige Auftragnehmer die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter, oder ähnliches, als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
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Die Leistungserbringung mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten muss berücksichtigen, dass die vorgenannten Leistungen an der Grenze zum Sicherheitsbereich oder im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen erbracht werden. Soweit dies der Fall ist, müssen die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den ab dem 1.1.2006 anzuwendenden sicherheitsrelevanten Auflagen berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden.
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Der Auftraggeber hat für das vorliegende Projekt eine Machbarkeitsstudie und Funktionalplanung erstellen lassen, die zur Verfügung gestellt werden.
d) Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.
Menge oder Umfang:
Der Gesamtleistungsumfang ist in folgende Beauftragungsblöcke aufgeteilt:
Beauftragungsblock 1
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und Leistungsphase 2 „Vorplanung“, aufbauend auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie.
Beauftragungsblock 2
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“.
Beauftragungsblock 3
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“.
Beauftragungsblock 4
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ und Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.
Beauftragungsblock 5
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung und Dokumentation“.
Beauftragungsblock 6
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Durchführung der Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“.
Beschreibung der Optionen:
Optional sind die Beauftragungsblöcke 2, 3, 4, 5 und 6 anzubieten.
Siehe Ziffer II.2.1) der vorliegenden Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Bremen Terminal 1-3.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
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b) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen,
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c) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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Mindestbedingung/en:
Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, der auf Leistungen der Objektplanung entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Planungsleistungen bei vergleichbaren Hochbauprojekten – insbesondere mit ähnlich großem Umbauanteil und einer Projektdurchführung während des laufenden Betriebes – gemäß Punkt II.1.5).
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Mindestbedingung/en:
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 5 Geschäftsjahre für Objektplanung inkl. Innenräume nicht unter 800 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
b) Eigenerklärung über den Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers im Bereich der technischen Ausrüstung, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Planungsleistungen bei vergleichbaren Hochbauprojekten – insbesondere mit ähnlich großem Umbauanteil und einer Projektdurchführung während des laufenden Betriebes – gemäß Punkt II.1.5.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Eigenerklärung zum Schlüsselpersonal
Der Bewerber hat anzugeben, mit welchen leitenden und verantwortlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern er die nachfolgend benannten Leistungen/Aufgaben im Auftragsfall erbringen will:
— Projektleitung für sämtliche in dem ausgeschriebenen Auftrag enthaltenen Planungsleistungen,
— Leitung „Objektplanung Gebäude“,
— Leitung „Brandschutz“,
— Leitung „Technische Ausrüstung HKLS“,
— Leitung „Technische Ausrüstung Elektro“.
Für die Darstellung sind neben der namentlichen Nennung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Angaben über deren berufliche Qualifikation, auftragsbezogene Projekterfahrung durch Benennung und Darstellung von personenbezogenen Referenzen mit Angaben zur Aufgabenstellung, Funktion und Leistungszeitraum der benannten Mitarbeiterin/des benannten Mitarbeiters/der benannten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im jeweiligen Projekt inkl. einer Kurzbeschreibung nach Art, Umfang und Zeitraum des Projekts allgemein, beruflicher Werdegang sowie ausdrückliche Angaben zum tatsächlichen Zeitpunkt der Verfügbarkeit im Auftragsfall zu machen.
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Mindestbedingung:
Die benannten Personen müssen mindestens über 5 Jahre berufsbezogene Erfahrung in Leitungsfunktionen im jeweiligen Bereich verfügen, für den sie benannt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt dargestellt werden. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subunternehmern beabsichtigt, müssen die voranstehenden Angaben für den Subunternehmer dargestellt werden.
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c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten
aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 10 Jahren, bei denen in Art und Umfang (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt, um bei einer Bewertung der Referenzen eine ausreichende Vergleichbarkeit bejahen zu können:
— Name und Kontaktdaten des Auftraggebers,
— Bezeichnung und Standort der Referenz,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz, mit folgenden Angaben:,
— Größe des Projektes in m² Bruttogrundfläche,
— Kosten des Projektes in ca. Mio. EUR (KGR 200-700),
— Anteil der TGA-Kosten (KGR 400) des Projektes in % der Kosten (KGR 200-700),
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, mit folgenden Angaben:
— Schwerpunkt der Aufgabenstellung innerhalb des Projektes,
— beauftragte und bearbeitete HOAI-Phasen,
— Komplexität des Projektes (nach HOAI-Honorarzonen),
— Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Baudurchführung bei laufendem Betrieb, Bauen im Bestand, Bauen im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
— Wurden Leistungen nicht als Eigenleistung erbracht, sollten Angaben erfolgen, ob und mit wem die Leistungen mittels Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Büros/Firmen (Kooperationspartner) erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Ergänzend ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung und welche Leistungen von welchem Kooperationspartner erbracht wurden.
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Im Bereich der Objektplanung muss mindestens eine Referenz ein Flughafenterminal oder ein Objekt umfassen, das hinsichtlich der Prozesse und Abläufe (z. B. Passagierabfertigung, Ein- und Ausreisekontrollen) mit den Anforderungen an ein Flughafenterminal vergleichbar ist.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag – und zusätzlich zum vorgesehenen Bewerbungsbogen – eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich Infrastruktur und Technik
tbd
Internetadresse: www.airport-bremen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen
Postanschrift: Vergabekammer Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Telefon: +49 4213616704 📞
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1) der vorliegenden Bekanntmachung
Quelle: OJS 2014/S 146-263240 (2014-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 147-272430
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 146-263240
ABl. S-Ausgabe: 147

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
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Quelle: OJS 2015/S 147-272430 (2015-07-29)