Generalsanierung des Grund- und Hauptschulgebäudes mit Erweiterung – vergrößerte Mensa mit Trafo und Müllplatz – hier: „Stellung eines temporären Containerschulgebäudes“
Bestandteil dieser Ausschreibung sind die „Stellung eines temporären Containerschulgebäudes“ (Interimsmaßnahmen).
Als Interimsmaßnahme soll ein tempöräres Containerschulgebäude auf bauseits vorhandene Fundamente hergestellt werden.
Mietdauer ca. 10 Monate.
Die gesamte Maßnahme besteht aus 2 Schulgebäuden, die saniert werden und einem Anbau.
Im ersten Ausschreibungspaket sollen folgende Gewerke beinhaltet sein:
— Interimsmaßnahmen (Containerschule),
— Abbrucharbeiten,
— Rohbauarbeiten mit konstruktivem Abbruch,
— Gerüstarbeiten,
— Zimmererarbeiten,
— Dachdeckungsarbeiten,
— Dachabdichtungsarbeiten,
— Klempnerarbeiten,
— Verglasungsarbeiten,
— Elektroinstallation,
— Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation,
— Aufzug.
Jede dieser Maßnahmen wird separat ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-22.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Menge oder Umfang:
“165 000”
Gesamtwert des Auftrags: 165 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nordheim
Postanschrift: Hauptstraße 26
Postleitzahl: 74226
Postort: Nordheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordheim.de🌏
E-Mail: peter.langer@nordheim.de📧
Telefon: +49 7133182140📞
Fax: +49 7133182118 📠
“Bei Baumaßnahmen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung. Der Bieter, Nachunternehmer und...”
Bei Baumaßnahmen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung. Der Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen müssen vor Beauftragung die Tariftreue- und Mindestentgelterklärung (Vordruck -KEV 179.3 AngErg Mindestlohn-) abgeben.
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Quelle: OJS 2014/S 205-362284 (2014-10-22)
Ergänzende Angaben (2014-10-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben