Generalsanierung des Hauses der Wirtschaft (IHK Nürnberg für Mittelfranken) - Abrissarbeiten (inkl. Verbau- und Erdarbeiten). Das Ensemble besteht aus 4 teilweise miteinander verbundenen Häusern, welche sich um einen Innenhof gruppieren. 2 Bauteile stehen und Denkmalschutz und werden nur umgebaut. Hier werden im wesentlichen leichte Trennwände, Abhangdecken und div. Installationen entfernt. Die beiden weiteren Gebäudeteile werden bis auf einige wenige Elemente der Gründung vollständig zurückgebaut. Abbruch soll ab 16.06.2014 beginnen; die Hauptbautätigkeiten (Bauleistungen der Kostengruppe 300 bis 500) beginnen ab 05/15. Geschätzter Wert KG300-500 (Gesamtmaßnahme): 18 310 000 EUR netto davon Inhalt dieser Bekanntmachung: — Abriss (inkl. Verbau- und Erdarbeiten): 1 900 000 EUR netto Ausführungsbeginn: 16.6.2014 Durch archäologische Maßnahmen bedingte Arbeitsunterbrechung von KW49/2015 bis KW07/2015. Vollendung der Maßnahme (Verfüllen / Ausbau Verbau): 25.9.2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Menge oder Umfang:
Im Rahmen des gesamten Bauvorhabens werden die Häuser B und D zurückgebaut und durch Neubauten ersetzt werden. Die Häuser A und C werden generalsaniert.Hierzu wird die Hauptverwaltung der IHK in ein Interimsquartier verlegt. Der Bewuchs im Innenhof muss der geplanten Überbauung weichen. DieBäume in der Waaggasse werden vor Baubeginn gefällt und später neu gepflanzt. Die Bäume im weiteren Straßenraum, z.B. in der Winklergasse werden nicht tangiert. Diese sind während der Bauzeit zu schützen. Baukenndaten:Grundstücksfläche ca. 2 235 m²;Haus A und C (Altbau):Bruttogeschossfläche ca. 5.000 m²;Bruttorauminhalt ca. 20 000 m³;Haus B+ D (Neubau):Bruttogeschossfläche ca. 5 800 m²;Bruttorauminhalt ca. 24 600 m³.1 800 0002 100 000
Im Rahmen des gesamten Bauvorhabens werden die Häuser B und D zurückgebaut und durch Neubauten ersetzt werden. Die Häuser A und C werden generalsaniert.Hierzu wird die Hauptverwaltung der IHK in ein Interimsquartier verlegt. Der Bewuchs im Innenhof muss der geplanten Überbauung weichen. DieBäume in der Waaggasse werden vor Baubeginn gefällt und später neu gepflanzt. Die Bäume im weiteren Straßenraum, z.B. in der Winklergasse werden nicht tangiert. Diese sind während der Bauzeit zu schützen. Baukenndaten:Grundstücksfläche ca. 2 235 m²;Haus A und C (Altbau):Bruttogeschossfläche ca. 5.000 m²;Bruttorauminhalt ca. 20 000 m³;Haus B+ D (Neubau):Bruttogeschossfläche ca. 5 800 m²;Bruttorauminhalt ca. 24 600 m³.1 800 0002 100 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Postanschrift: Hauptmarkt 25/27
Postleitzahl: 90403
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ihk-nuernberg.de🌏
E-Mail: thomas.huebner@nuernberg.ihk.de📧
Telefon: +49 9111335472📞
Fax: +49 9111335453 📠
Generalsanierung des Hauses der Wirtschaft (IHK Nürnberg für Mittelfranken) - Abrissarbeiten (inkl. Verbau- und Erdarbeiten).
Das Ensemble besteht aus 4 teilweise miteinander verbundenen Häusern, welche sich um einen Innenhof gruppieren. 2 Bauteile stehen und Denkmalschutz und werden nur umgebaut. Hier werden im wesentlichen leichte Trennwände, Abhangdecken und div. Installationen entfernt. Die beiden weiteren Gebäudeteile werden bis auf einige wenige Elemente der Gründung vollständig zurückgebaut.
Das Ensemble besteht aus 4 teilweise miteinander verbundenen Häusern, welche sich um einen Innenhof gruppieren. 2 Bauteile stehen und Denkmalschutz und werden nur umgebaut. Hier werden im wesentlichen leichte Trennwände, Abhangdecken und div. Installationen entfernt. Die beiden weiteren Gebäudeteile werden bis auf einige wenige Elemente der Gründung vollständig zurückgebaut.
Abbruch soll ab 16.06.2014 beginnen; die Hauptbautätigkeiten (Bauleistungen der Kostengruppe 300 bis 500) beginnen ab 05/15.
Geschätzter Wert KG300-500 (Gesamtmaßnahme): 18 310 000 EUR netto davon Inhalt dieser Bekanntmachung:
Durch archäologische Maßnahmen bedingte Arbeitsunterbrechung von KW49/2015 bis KW07/2015.
Vollendung der Maßnahme (Verfüllen / Ausbau Verbau): 25.9.2015.
Menge oder Umfang:
Im Rahmen des gesamten Bauvorhabens werden die Häuser B und D zurückgebaut und durch Neubauten ersetzt werden. Die Häuser A und C werden generalsaniert.
Hierzu wird die Hauptverwaltung der IHK in ein Interimsquartier verlegt. Der Bewuchs im Innenhof muss der geplanten Überbauung weichen. Die
Bäume in der Waaggasse werden vor Baubeginn gefällt und später neu gepflanzt. Die Bäume im weiteren Straßenraum, z.B. in der Winklergasse werden nicht tangiert. Diese sind während der Bauzeit zu schützen. Baukenndaten:
Grundstücksfläche ca. 2 235 m²;
Haus A und C (Altbau):
Bruttogeschossfläche ca. 5.000 m²;
Bruttorauminhalt ca. 20 000 m³;
Haus B+ D (Neubau):
Bruttogeschossfläche ca. 5 800 m²;
Bruttorauminhalt ca. 24 600 m³.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 800 000 💰
2 100 000 💰
Dauer: 15 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis / oder andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis / oder andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis/oder
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis/oder
andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis/oder andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis/oder andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß § 9EG VOB/A und § 17 VOB/B.
Höhe: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme und Sicherheit für Mängelansprüche 5 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 16 VOB/B.
Zusätzlich gilt:
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Überzahlungen: Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Überzahlungen: Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts i.S.d. §§ 705 ff BGB.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die postalische Versendung der Vergabeunterlagen (DVD) ist kostenfrei.
Die postalische Versendung ausgedruckter Vergabeunterlagen ist kostenpflichtig:
Preis 20 EUR
Zahlungsweise: nur gegen übersandten Verrechnungscheck
Die elektronischen oder ausgedruckten Vergabeunterlagen sind anzufordern bei: siehe Kontaktstelle Anhang A. II./III.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-12 📅
Öffnungsort: GCA projektmanagement + consulting gmbh, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg
Ort des Eröffnungstermins: GCA projektmanagement + consulting gmbh, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis (70)
2. Abbruchkonzept (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Hübner
Name: ganzWerk GmbH
Postanschrift: Königsteintorgraben 7
Postleitzahl: 90402
Kontaktperson: Frau Barbara Ottmann
Telefon: +49 91196046360📞
E-Mail: ihk@ganzwerk.de📧
Fax: +49 91196046361 📠
URL für weitere Informationen: http://www.ganzwerk.de🌏
Name: GCA projektmanagement + consulting gmbh
Postanschrift: Frankenstraße 148
Postleitzahl: 90461
Kontaktperson: Rolf Loscher
Telefon: +49 9113503752📞
E-Mail: ihk@gca-projekte.de📧
Fax: +49 9113503711 📠
URL der Dokumente: http://www.gca-projekte.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.gca-projekte.de🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-23 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 16-023673
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer Nordbayern (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107'Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer Nordbayern (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107'Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens acht Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB)!
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens acht Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB)!
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB Abs. 1 per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB Abs. 1 per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat (§ 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2014/S 075-128955 (2014-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 038 778,73 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-06 📅
Name: FB Hoch- und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Gewerbestr. 2e
Postort: Cadolzburg
Postleitzahl: 90556
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@fb-bauen.de📧
Internetadresse: www.fb-bauen.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2014/S 157-282134 (2014-08-14)