Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt die Generalsanierung der Schulanlage des Reuchlin Gymnasiums. Der Schulkomplex liegt in der Innenstadt und besteht aus insgesamt 5 Baukörpern, dem denkmalgeschützten Altbau (1893), einem Anbau an der Westseite für Fachklassenunterricht (1967) sowie dem östlichen Doppelturnhallenanbau (1974), der Pausenhalle (2000) im Innenhof sowie dem Erweiterungsbau (2010). Pausenhalle und Erweiterungsbau sind nicht Gegenstand der Aufgabe. Die von der Aufgabe betroffenen 3 Baukörper (Altbau, Anbau und Turnhalle) entsprechen zunehmend nicht mehr den Anforderungen der geltenden Schulbaurichtlinien, der Baugesetze und dem wachsenden Raumbedarf der Schule. Handlungsbedarf ist insbesondere gegeben im Hinblick auf Brandschutz, technische Anlagen, energetische Maßnahmen an Fenstern, Fassaden- und Dachflächen, die Anpassung an die geltenden Vorschriften für Schul- und Sicherheitsstandards sowie die Modernisierung der Raumausstattung. Der denkmalgeschützte Altbau (21 390 m³ BRI) ist in jedem Fall zu erhalten und über eine Generalsanierung den Anforderungen an ein zeitgerechtes Schulgebäude zuzuführen. Bei den beiden Flügelbauten (Turnhalle, Anbau Ost 11 770 m³ BRI und Anbau West 8 240 m³ BRI) ist zu untersuchen, ob eine Generalsanierung in Betracht kommt oder ein Abbruch/Neubau. Es wird mit Gesamtinvestitionskosten von ca. 20 000 000 EUR brutto (einschließlich Planerhonorar) gerechnet, die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2022 geplant. Mit diesem Auftrag vergeben werden die die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI), des Weiteren als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme im Zuge der Untersuchung der Alternativen Generalsanierung/Neubau bei den beiden Flügelbauten Ost und West, sowie die Erstellung der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und die Bewehrungsabnahme. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung Stufe 2: Entwurfsplanung Stufe 3: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe Beginn der Maßnahme: 1.7.2014 Abschluss der Baumaßnahme: 2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Menge oder Umfang:
Es wird mit Gesamtinvestitionskosten von ca. 20 000 000 EUR brutto (einschließlich Planerhonorar) gerechnet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Telefon: +49 9412973410📞
Fax: +49 9412973411 📠
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Prof. Dr. Rauch & Partner) und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elekronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen. Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Autraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluß aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Prof. Dr. Rauch & Partner) und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elekronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen. Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Autraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluß aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt die Generalsanierung der Schulanlage des Reuchlin Gymnasiums. Der Schulkomplex liegt in der Innenstadt und besteht aus insgesamt 5 Baukörpern, dem denkmalgeschützten Altbau (1893), einem Anbau an der Westseite für Fachklassenunterricht (1967) sowie dem östlichen Doppelturnhallenanbau (1974), der Pausenhalle (2000) im Innenhof sowie dem Erweiterungsbau (2010). Pausenhalle und Erweiterungsbau sind nicht Gegenstand der Aufgabe.
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt die Generalsanierung der Schulanlage des Reuchlin Gymnasiums. Der Schulkomplex liegt in der Innenstadt und besteht aus insgesamt 5 Baukörpern, dem denkmalgeschützten Altbau (1893), einem Anbau an der Westseite für Fachklassenunterricht (1967) sowie dem östlichen Doppelturnhallenanbau (1974), der Pausenhalle (2000) im Innenhof sowie dem Erweiterungsbau (2010). Pausenhalle und Erweiterungsbau sind nicht Gegenstand der Aufgabe.
Die von der Aufgabe betroffenen 3 Baukörper (Altbau, Anbau und Turnhalle) entsprechen zunehmend nicht mehr den Anforderungen der geltenden Schulbaurichtlinien, der Baugesetze und dem wachsenden Raumbedarf der Schule. Handlungsbedarf ist insbesondere gegeben im Hinblick auf Brandschutz, technische Anlagen, energetische Maßnahmen an Fenstern, Fassaden- und Dachflächen, die Anpassung an die geltenden Vorschriften für Schul- und Sicherheitsstandards sowie die Modernisierung der Raumausstattung.
Die von der Aufgabe betroffenen 3 Baukörper (Altbau, Anbau und Turnhalle) entsprechen zunehmend nicht mehr den Anforderungen der geltenden Schulbaurichtlinien, der Baugesetze und dem wachsenden Raumbedarf der Schule. Handlungsbedarf ist insbesondere gegeben im Hinblick auf Brandschutz, technische Anlagen, energetische Maßnahmen an Fenstern, Fassaden- und Dachflächen, die Anpassung an die geltenden Vorschriften für Schul- und Sicherheitsstandards sowie die Modernisierung der Raumausstattung.
Der denkmalgeschützte Altbau (21 390 m³ BRI) ist in jedem Fall zu erhalten und über eine Generalsanierung den Anforderungen an ein zeitgerechtes Schulgebäude zuzuführen. Bei den beiden Flügelbauten (Turnhalle, Anbau Ost 11 770 m³ BRI und Anbau West 8 240 m³ BRI) ist zu untersuchen, ob eine Generalsanierung in Betracht kommt oder ein Abbruch/Neubau.
Der denkmalgeschützte Altbau (21 390 m³ BRI) ist in jedem Fall zu erhalten und über eine Generalsanierung den Anforderungen an ein zeitgerechtes Schulgebäude zuzuführen. Bei den beiden Flügelbauten (Turnhalle, Anbau Ost 11 770 m³ BRI und Anbau West 8 240 m³ BRI) ist zu untersuchen, ob eine Generalsanierung in Betracht kommt oder ein Abbruch/Neubau.
Es wird mit Gesamtinvestitionskosten von ca. 20 000 000 EUR brutto (einschließlich Planerhonorar) gerechnet, die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2022 geplant.
Mit diesem Auftrag vergeben werden die die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI), des Weiteren als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme im Zuge der Untersuchung der Alternativen Generalsanierung/Neubau bei den beiden Flügelbauten Ost und West, sowie die Erstellung der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und die Bewehrungsabnahme.
Mit diesem Auftrag vergeben werden die die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI), des Weiteren als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme im Zuge der Untersuchung der Alternativen Generalsanierung/Neubau bei den beiden Flügelbauten Ost und West, sowie die Erstellung der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und die Bewehrungsabnahme.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung
Stufe 2: Entwurfsplanung
Stufe 3: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe
Beginn der Maßnahme: 1.7.2014
Abschluss der Baumaßnahme: 2022.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung (siehe Ziff. II.1.5)).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung).
Bei Partnerschaften Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung).
Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen.
Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
Erklärung und Nachweise gemäß § 4 Abs. 3 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Tragwerksplanung,
2. Bürokapazität.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I. Referenzen: Zugelassen sind nur Referenzen der letzten 10 Jahre, bei welchen die Leistungsphase 2 frühestens ab dem 1.4.2004 begonnen und die Lph. 6 spätestens bis zum 25.4.2014 abgeschlossen wurde (sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet).
I. Referenzen: Zugelassen sind nur Referenzen der letzten 10 Jahre, bei welchen die Leistungsphase 2 frühestens ab dem 1.4.2004 begonnen und die Lph. 6 spätestens bis zum 25.4.2014 abgeschlossen wurde (sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet).
1. Referenzportfolio Schulen/Akademien/Bildungseinrichtungen/Verwaltungsbauten mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung,
c.) erbrachten/beauftragten Leistungsphasen,
d.) Größenordnung des Projekts (anrechenbare Kosten),
e.) Bauen im Bestand,
f.) Bauen im laufenden Betrieb,
g.) maßgeblich verantwortlicher Projektleiter,
h.) Referenzbescheinigung im Falle eines öffentlichen Auftraggebers, Referenzbescheinigung oder Eigenerklärung im Falle eines privaten Auftraggebers.
2.) Referenzen Erfahrungen mit denkmalgeschützten Bauwerken mit Angaben zu:
c.) Referenzbescheinigung im Falle eines öffentlichen Auftraggebers, Referenzbescheinigung oder Eigenerklärung im Falle eines privaten Auftraggebers.
II. Berufserfahrung des konkret am Projekt beteiligten Projektleiters.
Mindeststandards:
(A) mind. 1 Sanierung eines denkmalgeschützten Bauwerks zu den Referenzen gem. I.2.). Wird nicht mindestens eine Referenz benannt, erfolgt der Ausschluss.
Referenzzeiträume:
Referenzobjekte gem. I.1) und I.2) müssen zwingend in den o. g. Referenzzeitraum (LPh. 2 muss begonnen sein frühestens ab 1.4.2004, LPh. 6 muss bis spätestens 25.4.2014 abgeschlossen sein) fallen, sonst können sie nicht gewertet werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung:
Höhe Personenschäden: 3 000 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftplichtversicherung 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Höhe sonstige Schäden: 3 000 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftplichtversicherung 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) erforderlich. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung ohne Vorbehalte, dass im Autragsfall mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) erforderlich. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung ohne Vorbehalte, dass im Autragsfall mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitgleider einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen: Stufenweise Beauftragung (siehe Ziff. II.1.5)).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
I. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatz: 10 %, Personalstärke: 10 %,
II. fachliche Eignung: 1.) Referenzobjekte: 70 %, 2.) Berufserfahrung des am Projekt konkret Beteiligten Projektleiters: 10 %. Es werden auch noch Unterkriterien gewertet; die Matrix wird den Bewerbern mit den Bewerbungsunterlagen zugesandt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-06-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner
Prof. Dr. Rauch
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.