Generalübernehmerleistungen für die LSA-Infrastruktur in Berlin

Land Berlin, vertreten durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Der Auftrag betrifft die Neuvergabe des Generalübernehmervertrages für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Lichtsignalanlagen und Verkehrssteuerung in Berlin (LSA-Infrastruktur) mit Ausführungsbeginn zum 1.1.2016 für eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Land Berlin verfügt zurzeit im Wesentlichen über folgenden Anlagenbestand: eine Verkehrsregelungszentrale (VKRZ), acht Verkehrsrechner (VSR), fünf nachfolgende Datenkonzentratoren (DKZ), ca. 2 100 Lichtsignalanlagen (LSA), ca. 600 km Steuerkabelnetz sowie Verkabelungen und Leerrohrsysteme. Das Eigentum an sämtlichen Anlagen der LSA-Infrastruktur soll beim Land Berlin verbleiben. Die zu vergebenden Generalübernehmerleistungen umfassen insbesondere die folgenden sieben Leistungsbestandteile:
— Leistungsbestandteil 1: Prozesshafte – d. h. regelmäßig wiederkehrende – Leistungen mit Beteiligung Dritter unter Verantwortung des Generalübernehmers wie Betrieb und Instandhaltung der LSA-Infrastruktur;
— Leistungsbestandteil 2: Modernisierungsleistungen der LSA-Infrastruktur für ca. 550 LSA, Ablösung Chekker-Funksystem für ca. 290 LSA sowie altersbedingte VSR-Anpassungen;
— Leistungsbestandteil 3: Projektleistungen – d. h. jeweils eigenständige, in sich abgeschlossene Leistungen mit fallweise unterschiedlichen Randbedingungen und Aufgabeninhalten – mit Beteiligung Dritter unter Verantwortung des Generalübernehmers wie Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus für ca. 160 LSA sowie ca. 100 sonstige kleinere Anpassungen an der LSA-Infrastruktur pro Jahr;
— Leistungsbestandteil 4: Projektleistungen (ca. 300 LSA sowie ca. 400 sonstige kleinere Anpassungen an der LSA-Infrastruktur pro Jahr) wie unter Leistungsbestandteil 3, jedoch auf Veranlassung Dritter;
— Leistungsbestandteil 5: Projektleistungen mit Beteiligung Dritter unter Verantwortung des Generalübernehmers wie Optimierung und Erweiterung der LSA-Systemebene der VKRZ;
— Leistungsbestandteil 6: Prozesshafte Leistungen wie Bereitstellung, Nutzung, Pflege und Optimierung eines digitalen Management-Informationssystems (dMIS) und Berichtswesen;
— Leistungsbestandteil 7: Dienstleistungen, z. B. Datenrecherchen, Reporte, Stellungnahmen und Antwortentwürfe zu fachlichen Fragen der LSA-Infrastruktur (ca. 8 000 Anfragen pro Jahr) und Qualitätsmanagement.
Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber durch Unterauftragnehmer Leistungen des Baus, im Wesentlichen durch Unterauftragnehmer Leistungen der Planung und Instandhaltung sowie im Wesentlichen in Eigenleistungen Leistungen des Betriebs und des Datenmanagements der LSA-Infrastruktur. Für die Planung der partiellen Optimierung und Erweiterung der LSA-Systemebene der VKRZ ist es dem Auftragnehmer freigestellt, ob er sie in Eigenleistung oder durch Unterauftragnehmer erbringt. Die Umsetzung der Maßnahmen in der VKRZ erfolgt durch Unterauftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer die Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben muss, hat er Unternehmen zu beauftragen, die von ihm gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich und personell unabhängig sind. Da der Auftragnehmer die meisten Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen lassen muss, liegt der Schwerpunkt der Leistungen im Management sowie in der Koordinierung und Überwachung der Unterauftragnehmerleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-26 Auftragsbekanntmachung
2015-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-11-28 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2019-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Tempelhofer Damm 45
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vlb/index.shtml 🌏
E-Mail: verkehrslenkung@senstadtum.berlin.de 📧
Fax: +49 30902594699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 165-295152
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 120-213737
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Weitere Angaben insbesondere zum voraussichtlichen zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens sowie zum Vergabegegenstand sind der Bewerberinformation zu entnehmen, die Interessenten bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle abfordern können. Diese Bekanntmachung ist zugleich die Veröffentlichung einer Berichtigung, soweit ihr Inhalt von der unter IV.3.2) genannten Bekanntmachung abweicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft die Neuvergabe des Generalübernehmervertrages für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Lichtsignalanlagen und Verkehrssteuerung in Berlin (LSA-Infrastruktur) mit Ausführungsbeginn zum 1.1.2016 für eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Land Berlin verfügt zurzeit im Wesentlichen über folgenden Anlagenbestand: eine Verkehrsregelungszentrale (VKRZ), acht Verkehrsrechner (VSR), fünf nachfolgende Datenkonzentratoren (DKZ), ca. 2 100 Lichtsignalanlagen (LSA), ca. 600 km Steuerkabelnetz sowie Verkabelungen und Leerrohrsysteme. Das Eigentum an sämtlichen Anlagen der LSA-Infrastruktur soll beim Land Berlin verbleiben. Die zu vergebenden Generalübernehmerleistungen umfassen insbesondere die folgenden sieben Leistungsbestandteile:
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— Leistungsbestandteil 1: Prozesshafte – d. h. regelmäßig wiederkehrende – Leistungen mit Beteiligung Dritter unter Verantwortung des Generalübernehmers wie Betrieb und Instandhaltung der LSA-Infrastruktur;
— Leistungsbestandteil 2: Modernisierungsleistungen der LSA-Infrastruktur für ca. 550 LSA, Ablösung Chekker-Funksystem für ca. 290 LSA sowie altersbedingte VSR-Anpassungen;
— Leistungsbestandteil 3: Projektleistungen – d. h. jeweils eigenständige, in sich abgeschlossene Leistungen mit fallweise unterschiedlichen Randbedingungen und Aufgabeninhalten – mit Beteiligung Dritter unter Verantwortung des Generalübernehmers wie Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus für ca. 160 LSA sowie ca. 100 sonstige kleinere Anpassungen an der LSA-Infrastruktur pro Jahr;
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— Leistungsbestandteil 4: Projektleistungen (ca. 300 LSA sowie ca. 400 sonstige kleinere Anpassungen an der LSA-Infrastruktur pro Jahr) wie unter Leistungsbestandteil 3, jedoch auf Veranlassung Dritter;
— Leistungsbestandteil 5: Projektleistungen mit Beteiligung Dritter unter Verantwortung des Generalübernehmers wie Optimierung und Erweiterung der LSA-Systemebene der VKRZ;
— Leistungsbestandteil 6: Prozesshafte Leistungen wie Bereitstellung, Nutzung, Pflege und Optimierung eines digitalen Management-Informationssystems (dMIS) und Berichtswesen;
— Leistungsbestandteil 7: Dienstleistungen, z. B. Datenrecherchen, Reporte, Stellungnahmen und Antwortentwürfe zu fachlichen Fragen der LSA-Infrastruktur (ca. 8 000 Anfragen pro Jahr) und Qualitätsmanagement.
Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber durch Unterauftragnehmer Leistungen des Baus, im Wesentlichen durch Unterauftragnehmer Leistungen der Planung und Instandhaltung sowie im Wesentlichen in Eigenleistungen Leistungen des Betriebs und des Datenmanagements der LSA-Infrastruktur. Für die Planung der partiellen Optimierung und Erweiterung der LSA-Systemebene der VKRZ ist es dem Auftragnehmer freigestellt, ob er sie in Eigenleistung oder durch Unterauftragnehmer erbringt. Die Umsetzung der Maßnahmen in der VKRZ erfolgt durch Unterauftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer die Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben muss, hat er Unternehmen zu beauftragen, die von ihm gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich und personell unabhängig sind. Da der Auftragnehmer die meisten Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen lassen muss, liegt der Schwerpunkt der Leistungen im Management sowie in der Koordinierung und Überwachung der Unterauftragnehmerleistungen.
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Referenznummer: VLB 02/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder) hat mit dem Teilnahmeantrag einen nicht vor dem 1.9.2014 ausgestellten Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vorzulegen, in dem er ansässig ist. Zudem hat er mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu seiner Zuverlässigkeit nach Maßgabe der bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerberinformation abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder) hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Eignungsnachweise einzureichen:
— Eigenerklärung des Bewerbers zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz (in EUR der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) der Organisationseinheit, die tatsächlich die geforderten Leistungen erbringt;
— Auskunft eines Kreditinstituts mit Aussagen zur Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, allgemeine Beurteilung der finanziellen Verhältnisse (Bonität) sowie Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Die Auskunft darf nicht vor dem 1.6.2014 ausgestellt worden sein. Sie muss erkennen lassen, dass das Kreditinstitut keine Bedenken gegen das Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmen hat.
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Es sind die Anforderungen aus der bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerberinformation zu beachten.
Mindeststandards:
Keine Mindeststandards für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Jedoch gelten Bewerber und Bewerbergemeinschaften, die nach allen Kriterien für die Auswahl der Bewerber weniger als 45 von 100 möglichen Punkten erhalten, als nicht geeignet.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Bewerberdarstellung (Tätigkeitsbereiche, Mitarbeiterzahl, Niederlassungen in Deutschland, Unternehmensverbindungen, ggf. Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft bzw. mit Nachunternehmern;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die technische Leistungsfähigkeit besitzt, um den zu vergebenen Auftrag durchzuführen;
— Referenzliste mit Angabe von Projekten (Kunden und Projektumfang) in den unter Ziff. II.1.5) genannten Bereichen;
— Eigenerklärung zur Qualifikation der für die Projektleitung vorgesehenen Person und der sie vertretenden Person (Lebensläufe mit Qualifikationsnachweisen);
— Bescheinigung gemäß DIN EN ISO 9001 ff. oder ersatzweise eine Beschreibung (maximal zwei Seiten DIN A4), wie im konkreten Projekt die Qualitätssicherung erfolgt (Projektaufbauorganisation, Projektablauforganisation, Arbeitsmethodik und inhaltliche Vorgehensweise sowie auftragsbezogenes Qualitätsmanagement und Dokumentation).
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Die Nachweise sind auch für die Nachunternehmer beizubringen, die der Bewerber für die GÜ-Leistungen einsetzen möchte, wozu auf die bei der Vergabestelle anzufordernde Bewerberinformation verwiesen wird.
Mindeststandards:
Die zur Projektleitung vorgesehene Person oder die sie vertrende Person muss mindestens 10 Jahre, die andere der beiden Personen muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in jeweils mindestens einem der unter Ziffer II.1.5) genannten Leistungsbestandteile 1 bis 3 aufweisen. Im Übrigen keine Mindeststandards für die technische Leistungsfähigkeit. Jedoch gelten Bewerber und Bewerbergemeinschaften, die nach allen Kriterien für die Auswahl der Bewerber weniger als 45 von 100 möglichen Punkten erhalten, als nicht geeignet.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen in Höhe einer Jahresvergütung mit Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB und Verzicht auf das Recht zur Hinterlegung. Diese Bedingung kann zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht werden und dadurch Änderungen erfahren.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der vertraglichen Leistungen monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 1/12 der voraussichtlichen jährlichen Vergütung. Diese Bedingung kann zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht werden und dadurch Änderungen erfahren.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Eignungswertung erfolgt mit Hilfe einer Nutzwertanalyse unter Verwendung von projektspezifisch gewichteten Kriterien. Gemäß den definierten Teilaspekten wird die Zielerreichung durch die jeweiligen Bewerber anhand der nachfolgend beschriebenen Kriterien beurteilt. Es können dabei insgesamt höchstens 100 Punkte erreicht werden. Bewerber, die weniger als 45 Punkte erreichen, gelten als nicht geeignet im Sinne der für das Vergabeverfahren aufgestellten Eignungskriterien und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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1. Kriterium: Umsatz der OrganisationseinheitEs wird der durchschnittliche Netto-Jahresumsatz der Organisationseinheit (in EUR der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) gewertet, die tatsächlich die geforderte Leistung erbringt. Der durchschnittliche Netto-Jahresumsatz ist vom Bewerber anzugeben. Ist der durchschnittliche Netto-Jahresumsatz der Organisationseinheit größer als 10 000 000 EUR netto, werden 20 Punkte vergeben. Ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz zwischen 7 000 000 EUR und 10 000 000 EUR wird mit 12 Punkten und ein Umsatz von 3 000 000 EUR bis 7 000 000 EUR wird mit 8 Punkten gewertet. Ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz unter 3 000 000 EUR wird mit 0 Punkten gewertet.
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2. Kriterium: Ausgeführte Leistungen/ReferenzenAnhand der benannten, im Zeitraum von 2011 bis heute begonnenen, laufenden oder abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen wird für jede der nachfolgend benannten Kategorien in einer gesamthaften Wertung der Vergabestelle eine Punktzahl vergeben, wobei je Kategorie höchstens 5 Referenzen angegeben werden dürfen.
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Dabei erfolgt angelehnt an das deutsche Schulnotensystem die Zuordnung wie folgt: sehr gut = 10 Punkte, gut = 8 Punkte, befriedigend = 6 Punkte, ausreichend = 4 Punkte, und mangelhaft = 2 Punkte und ungenügend = 0 Punkte. Kategorien mit Faktoren für die Gewichtung innerhalb des Kriteriums Ausgeführte Leistungen/Referenzen:
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1. Betrieb/Instandhaltung/Modernisierung von LSA, Verkehrsrechnern, VKRZ (Faktor 1,5).
2. Management von Planung und Bau von LSA (Um-, Neu- und Ersatzbau) (Faktor 1,0).
3. Management und Planung von Aufbau/Optimierung/Erweiterung Systemebene VKRZ bzw. von Verkehrsmanagementsystemen (Faktor 0,5).
4. Prozesshafte Leistungen wie betriebliches und/oder verkehrliches Qualitätsmanagement für Betreiber, Erfahrungen mit digitalen Dokumentenmanagementsystemen und sonstigen Dienstleistungen für AG (z. B. Zuarbeit zur Öffentlichkeitsarbeit) (Faktor 0,5).
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5. GÜ-/Managementerfahrung mit technischen Systemen (Faktor 1,5).
Die mögliche Gesamtpunktzahl für Referenzen beträgt 50 Punkte. In der Kategorie 1 können maximal 15 Punkte erreicht werden, in der Kategorie 2 maximal 10 Punkte, in der Kategorie 3 maximal 5 Punkte, in der Kategorie 4 maximal 5 Punkt und in der Kategorie 5 maximal 15 Punkte.
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Soweit ein Referenzprojekt mehrere Kategorien abdeckt, geht es in die Wertung der jeweils einschlägigen Kategorien ein.
3. Kriterium: Personal und Qualifikation Bewertet wird die Zahl der Mitarbeiter soweit diese im Bereich von Leistungen tätig sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden maximal 10 Punkte wie folgt vergeben:
Mehr als 10 Mitarbeiter 2 Punkte.
Mehr als 20 Mitarbeiter 4 Punkte.
Mehr als 30 Mitarbeiter 6 Punkte.
Mehr als 40 Mitarbeiter 8 Punkte.
Mehr als 50 Mitarbeiter 10 Punkte.
Neben der Zahl der Mitarbeiter wird zusätzlich die Qualifikation der für die Projektleitung vorgesehenen Person und der sie vertretenden Person in Bezug auf die zu vergebende Leistung gesamthaft bewertet. Es werden dabei maximal 10 Punkte vergeben. Für das Kriterium Personal und Qualifikation können somit insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden.
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4. Kriterium: Qualitätssicherung.
Bei einer Bescheinigung gemäß DIN EN ISO 9001 ff. werden 10 Punkte vergeben, ansonsten wird anhand der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Beschreibung der im Projekt geplanten Qualitätssicherung eine Bewertung von 0 bis 10 Punkten vorgenommen, wobei die Zuordnung der Punkte wie für die einzelnen Kategorien innerhalb des 2. Kriteriums erfolgt.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-11-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verkehrslenkung Berlin (VLB)
Herrn Rainer Kühnholz
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-26 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VLB 02/14
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 120-213737
Zusätzliche Informationen
Weitere Angaben insbesondere zum voraussichtlichen zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens sowie zum Vergabegegenstand sind der Bewerberinformation zu entnehmen, die Interessenten bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle abfordern können.
Diese Bekanntmachung ist zugleich die Veröffentlichung einer Berichtigung, soweit ihr Inhalt von der unter IV.3.2) genannten Bekanntmachung abweicht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 165-295152 (2014-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 171-311551
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 165-295152
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Im Hinblick auf den Wettbewerb um die Vergabe des Folgeauftrags sieht der Auftraggeber von Angaben zu II.2), V.2) und V.4) ab.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Qualität der Leistung (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-24 📅
Name: Alliander Stadtlicht GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://www.alliander.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2015/S 171-311551 (2015-09-01)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2018-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Generalübernehmervertrag für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur in Berlin vom 23.12.2015 beinhaltet auch Modernisierungsleistungen. Nach seinem Abschluss hat sich ein zusätzlicher Modernisierungsbedarf an der LSA-Infrastruktur ergeben. Vor diesem Hintergrund soll der bestehende Vertrag angepasst werden. Die zusätzlichen Modernisierungsleistungen sollen in die übrige Generalübernehmerleistung eingebunden werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Columbiadamm 10
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/index.shtml 🌏
E-Mail: verkehrslenkung@senuvk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902594-673 📞
Fax: +49 30902594-698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 232-531043
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 171-311551
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Änderung des Generalübernehmervertrags für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur in Berlin vom 23.12.2015 (GÜ-Vertrag) betrifft die Erbringung von Modernisierungsleistungen an weiteren 159 LSA (weitere Modernisierungsleistungen). Die weiteren Modernisierungsleistungen unterliegen den technischen Anforderungen des GÜ-Vertrags und werden vom Generalübernehmer zusammen mit den übrigen Leistungen nach dem GÜ-Vertrag und innerhalb der Vertragslaufzeit erbracht. Hinsichtlich näherer technischer Angaben zu den im Rahmen des bestehenden GÜ-Vertrags vom Generalübernehmer zu erbringenden Modernisierungsmaßnahmen wird auf die dem GÜ-Vertrag zugrunde liegende Auftragsbekanntmachung verwiesen (siehe IV.3.2) der unter IV.2.1) genannten Bekanntmachung über einen vergebenen Auftrag).
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Zusätzliche Informationen: Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-28 📅
E-Mail: bernd.reichert-berg@alliander.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: https://www.alliander-stadtlicht.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Daniel Noske

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: dies ist eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB zu einer Auftragsänderung zu einem bestehenden Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH. Die hiesige Veröffentlichung erfolgt, um die zu der Auftragsänderung vorgesehene Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU,
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— die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB,
— die Datumsangabe unter V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 232-531043 (2018-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Generalübernehmervertrag für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur in Berlin vom 23.12.2015 beinhaltet auch Modernisierungsleistungen. Nach seinem Abschluss hat sich ein zusätzlicher Modernisierungsbedarf an der LSA-Infrastruktur ergeben. Vor diesem Hintergrund wurde der bestehende Vertrag angepasst. Die zusätzlichen Modernisierungsleistungen werden in die übrige Generalübernehmerleistung eingebunden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 008-014895
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 232-531043
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Zu den Eintragungen in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Änderung des Generalübernehmervertrags für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur in Berlin vom 23.12.2015 (GÜ-Vertrag) betrifft die Erbringung von Modernisierungsleistungen an weiteren 159 LSA (weitere Modernisierungsleistungen). Die weiteren Modernisierungsleistungen unterliegen den technischen Anforderungen des GÜ-Vertrags und werden vom Generalübernehmer zusammen mit den übrigen Leistungen nach dem GÜ-Vertrag und innerhalb der Vertragslaufzeit erbracht. Hinsichtlich näherer technischer Angaben zu den im Rahmen des GÜ-Vertrags vom Generalübernehmer zu erbringenden Modernisierungsmaßnahmen wird auf die dem GÜ-Vertrag zugrunde liegende Auftragsbekanntmachung (2014/S 165-295152) verwiesen.
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Zusätzliche Informationen: Zu den Eintragungen in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dies ist eine vorsorgliche Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB, für den Fall, dass die unter II.2.4) genannte Vertragsänderung die Vergabe eines Auftrags ist. Zugleich ist dies eine vorsorgliche Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB zu einer gegebenenfalls vorliegenden Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, die einen bestehenden Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH betrifft,
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— bei der unter IV.2.1) genannten Bekanntmachung handelt es sich um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB (freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), die am 1.12.2018 veröffentlicht wurde,
— Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Auftragswerts dem öffentlichen Interesse im Sinne von § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV zuwiderlaufen, weil dadurch der lautere Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigt würde. Aus dem letztgenannten Grund liegt auch eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht nach § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV vor.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2019/S 008-014895 (2019-01-10)