Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf die Erbringung von Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Verbindung mit Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI) beim Projekt „Neubau Gesamtschule Hürth“. Der Neubau besteht aus einem Schulgebäude mit Mensa (12 980 m² BGF) sowie einer 3-fach-Sporthalle (2 500 m² BGF). Der Energiebedarf des Schulgebäudes soll den zulässigen Energiebedarf gemäß EnEV 2014 um 30 % unterschreiten. Das Projekt steht insgesamt unter einem hohen Zeit und Kostendruck. Die Gesamtkosten der Neubaumaßnahme belaufen sich auf rund 37 000 000 EUR brutto und stellen die Kostenobergrenze dar. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Die Planungen für die Baumaßnahme wurden bereits Anfang Juli 2013 begonnen und sollen mit der nunmehr ausgeschriebenen Leistung ab Mitte Juni 2014 fortgesetzt werden. Der Abschluss der Baumaßnahme (Fertigstellung/Übergabe) soll im 2. Halbjahr 2016 erfolgen. Die Bauausführung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen. Der Auftraggeber beabsichtigt Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) gemäß HOAI 2013 für den Neubau der Gesamtschule Hürth zu vergeben. Gegenstand dieses Auftrags sind Grundleistungen der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) sowie Besondere Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, insbesondere die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die Prüfung und Anerkennung der Ausführungsplanung eines Generalunternehmers sowie die bauherrenseitige Objektüberwachung der Generalunternehmerleistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst Grundleistungen sowie besondere Leistungen der Leistungsphasen 4-9 gemäß § 55 HOAI 2013. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Aufforderung zu den Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu beauftragen.
Der Auftrag umfasst Grundleistungen sowie besondere Leistungen der Leistungsphasen 4-9 gemäß § 55 HOAI 2013. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Aufforderung zu den Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Hürth
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Postleitzahl: 50354
Postort: Hürth
Kontakt
Internetadresse: http://www.huerth.de🌏
E-Mail: gscheufgen@huerth.de📧
Telefon: +49 223353109📞
Fax: +49 223353198 📠
1. Die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ausschließlich und zwingend zu verwendenden Formblätter können unter http://www.vof.huerth.de über ein Kontaktformular angefordert werden. Die Formblätter sind in deutscher Sprache auszufüllen und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizufügen, insbesondere keine Büropräsentationen.
2. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
3. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Projektbezeichnung „Neubau Gesamtschule Hürth – Technische Ausrüstung“ spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/des Angebotes oder Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
5. Rückgriff auf Ressourcen Dritter (Einsatz von Nachunternehmern):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft), sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Eignung) auf die Kapazitäten Dritter (Nachunternehmer) zu berufen, so muss er durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts (siehe Abschnitt VI.3) Ziffer 1) nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beruft sich der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) für den Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers, so ist das Formblatt „Eigenerklärung zur persönlichen Lage“ sowohl vom Bewerber (Einzelbewerber oder die jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) als auch vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Die unter Abschnitt III.2.2 und Abschnitt III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten nur insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
1. Die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ausschließlich und zwingend zu verwendenden Formblätter können unter http://www.vof.huerth.de über ein Kontaktformular angefordert werden. Die Formblätter sind in deutscher Sprache auszufüllen und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizufügen, insbesondere keine Büropräsentationen.
2. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
3. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Projektbezeichnung „Neubau Gesamtschule Hürth – Technische Ausrüstung“ spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/des Angebotes oder Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
5. Rückgriff auf Ressourcen Dritter (Einsatz von Nachunternehmern):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft), sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Eignung) auf die Kapazitäten Dritter (Nachunternehmer) zu berufen, so muss er durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts (siehe Abschnitt VI.3) Ziffer 1) nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beruft sich der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) für den Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers, so ist das Formblatt „Eigenerklärung zur persönlichen Lage“ sowohl vom Bewerber (Einzelbewerber oder die jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) als auch vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Die unter Abschnitt III.2.2 und Abschnitt III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten nur insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf die Erbringung von Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Verbindung mit Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI) beim Projekt „Neubau Gesamtschule Hürth“.
Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf die Erbringung von Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Verbindung mit Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI) beim Projekt „Neubau Gesamtschule Hürth“.
Der Neubau besteht aus einem Schulgebäude mit Mensa (12 980 m² BGF) sowie einer 3-fach-Sporthalle (2 500 m² BGF). Der Energiebedarf des Schulgebäudes soll den zulässigen Energiebedarf gemäß EnEV 2014 um 30 % unterschreiten. Das Projekt steht insgesamt unter einem hohen Zeit und Kostendruck. Die Gesamtkosten der Neubaumaßnahme belaufen sich auf rund 37 000 000 EUR brutto und stellen die Kostenobergrenze dar. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Die Planungen für die Baumaßnahme wurden bereits Anfang Juli 2013 begonnen und sollen mit der nunmehr ausgeschriebenen Leistung ab Mitte Juni 2014 fortgesetzt werden. Der Abschluss der Baumaßnahme (Fertigstellung/Übergabe) soll im 2. Halbjahr 2016 erfolgen. Die Bauausführung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen.
Der Neubau besteht aus einem Schulgebäude mit Mensa (12 980 m² BGF) sowie einer 3-fach-Sporthalle (2 500 m² BGF). Der Energiebedarf des Schulgebäudes soll den zulässigen Energiebedarf gemäß EnEV 2014 um 30 % unterschreiten. Das Projekt steht insgesamt unter einem hohen Zeit und Kostendruck. Die Gesamtkosten der Neubaumaßnahme belaufen sich auf rund 37 000 000 EUR brutto und stellen die Kostenobergrenze dar. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Die Planungen für die Baumaßnahme wurden bereits Anfang Juli 2013 begonnen und sollen mit der nunmehr ausgeschriebenen Leistung ab Mitte Juni 2014 fortgesetzt werden. Der Abschluss der Baumaßnahme (Fertigstellung/Übergabe) soll im 2. Halbjahr 2016 erfolgen. Die Bauausführung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen.
Der Auftraggeber beabsichtigt Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) gemäß HOAI 2013 für den Neubau der Gesamtschule Hürth zu vergeben.
Gegenstand dieses Auftrags sind Grundleistungen der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) sowie Besondere Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, insbesondere die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die Prüfung und Anerkennung der Ausführungsplanung eines Generalunternehmers sowie die bauherrenseitige Objektüberwachung der Generalunternehmerleistung.
Gegenstand dieses Auftrags sind Grundleistungen der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) sowie Besondere Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, insbesondere die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die Prüfung und Anerkennung der Ausführungsplanung eines Generalunternehmers sowie die bauherrenseitige Objektüberwachung der Generalunternehmerleistung.
Referenznummer: 10 ZVS-VOL 2014-005
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hürth.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt (siehe Abschnitt VI.3), dass:
— keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 VOF vorliegen;
— er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, § 4 Abs. 9 b) VOF;
— er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, § 4 Abs. 9 c) VOF;
— er sich bewusst ist, dass er von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt, § 4 Abs. 9 e) VOF.
— er sich bewusst ist, dass er von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt, § 4 Abs. 9 e) VOF.
2. Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt (siehe Abschnitt VI.3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit Anderen, § 4 Abs. 2 VOF.
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (nach Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt (siehe Abschnitt VI.3);
4. Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (nach Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt (siehe Abschnitt VI.3);
4. Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (nach Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt (siehe Abschnitt VI.3);
Die Eigenerklärungen und die Verpflichtungserklärungen haben zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen.
Die Eigenerklärungen und die Verpflichtungserklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag zu geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt (siehe Abschnitt VI.3):
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, § 4 Abs. 9 a) VOF;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, § 4 Abs. 9 a) VOF;
— dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat, § 4 Abs. 9 d) VOF;
— dass er im Auftragsfall die Versicherung gem. III. 1.1) für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat er innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten Frist eine unterschriebene Erklärung der Versicherung vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Versicherung gem. III. 1.1) besteht;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass er im Auftragsfall die Versicherung gem. III. 1.1) für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat er innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten Frist eine unterschriebene Erklärung der Versicherung vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Versicherung gem. III. 1.1) besteht;
— zu Angaben zum Gesamtumsatz (in EUR) des Unternehmens, welches sich als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) (§ 5 Abs. 4 c) VOF);
— zu Angaben zum Umsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Umsatz für entsprechende Dienstleistungen gemäß § 5 Abs. 4 c) VOF);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— zu Angaben zum Umsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Umsatz für entsprechende Dienstleistungen gemäß § 5 Abs. 4 c) VOF);
Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag zu geben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden in Abschnitt III.2.3) genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Die folgenden in Abschnitt III.2.3) genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt (siehe Abschnitt VI.3) mit Angaben:
1. zum jährlichen Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) festangestellten Mitarbeiter/innen, gestaffelt nach Berufsgruppen; diese Angaben sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen.
1. zum jährlichen Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) festangestellten Mitarbeiter/innen, gestaffelt nach Berufsgruppen; diese Angaben sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen.
2. zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiter nach § 5 Abs. 5 a) VOF (Name, Vorname, auftragsbezogene Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde); Benennung der Referenzprojekte (mind. 1), an denen der vorgesehene Projektleiter entweder als Projektleiter oder zumindest als stellvertretender Projektleiter beteiligt war; in Bezug auf den Projektleiter sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
2. zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiter nach § 5 Abs. 5 a) VOF (Name, Vorname, auftragsbezogene Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde); Benennung der Referenzprojekte (mind. 1), an denen der vorgesehene Projektleiter entweder als Projektleiter oder zumindest als stellvertretender Projektleiter beteiligt war; in Bezug auf den Projektleiter sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 5 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 5 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
— In dem Referenzprojekt wurden Leistungen bzw. Teilleistungen aus den Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI bearbeitet. Mit den Referenzen muss insgesamt nachgewiesen sein, dass Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung nach HOAI erbracht wurden.
— In dem Referenzprojekt wurden Leistungen bzw. Teilleistungen aus den Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI bearbeitet. Mit den Referenzen muss insgesamt nachgewiesen sein, dass Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung nach HOAI erbracht wurden.
Die für den Projektleiter benannten Referenzprojekte müssen darüber hinaus insgesamt die genannten Mindeststandards b) (Neubau), c) (Projektkosten) und d) (Projektgröße) erfüllen.
3. zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter nach § 5 Abs. 5 a) VOF (Name, Vorname, auftragsbezogene Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde); Benennung der Referenzprojekte (mind. 1), an denen der vorgesehene stellvertretende Projektleiter maßgeblich (mindestens als stellvertretender Projektleiter) beteiligt war; in Bezug auf den stellvertretenden Projektleiter sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
3. zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter nach § 5 Abs. 5 a) VOF (Name, Vorname, auftragsbezogene Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde); Benennung der Referenzprojekte (mind. 1), an denen der vorgesehene stellvertretende Projektleiter maßgeblich (mindestens als stellvertretender Projektleiter) beteiligt war; in Bezug auf den stellvertretenden Projektleiter sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die für den stellvertretenden Projektleiter benannten Referenzprojekte müssen darüber hinaus insgesamt den genannten Mindeststandard d) (Projektgröße) und entweder den genannten Mindeststandard b) (Neubau) oder c) (Projektkosten) erfüllen.
4. Zu den sonstigen für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern nach § 4 Abs. 3 VOF (Name, Vorname, berufliche Qualifikation);
5. Zu Referenzen des Bewerbers hinsichtlich in den letzten 10 Jahren abgeschlossener Referenzprojekte (mind. 2), bei denen in Art und Umfang mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden, insbesondere unter Angabe der Projektgröße (BGF) in m² und der Projektkosten; es sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
5. Zu Referenzen des Bewerbers hinsichtlich in den letzten 10 Jahren abgeschlossener Referenzprojekte (mind. 2), bei denen in Art und Umfang mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden, insbesondere unter Angabe der Projektgröße (BGF) in m² und der Projektkosten; es sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 10 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 10 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
Die Referenzprojekte müssen darüber hinaus insgesamt alle genannten Mindeststandards erfüllen.
6. Nach § 5 Abs. 5 h) VOF, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen sind mit dem Teilnahmeantrag keine weiteren Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen sind mit dem Teilnahmeantrag keine weiteren Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag zu geben.
Mindeststandards:
1. Der Projektleiter muss über eine abgeschlossene, auftragsbezogene Berufsausbildung (Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung verfügen;
1. Der Projektleiter muss über eine abgeschlossene, auftragsbezogene Berufsausbildung (Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung verfügen;
Der stellvertretende Projektleiter muss ebenfalls über eine abgeschlossene, auftragsbezogene Berufsausbildung (Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung verfügen;
Der stellvertretende Projektleiter muss ebenfalls über eine abgeschlossene, auftragsbezogene Berufsausbildung (Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung verfügen;
Sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen.
2. In Bezug auf den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 5 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 5 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
— In dem Referenzprojekt wurden Leistungen bzw. Teilleistungen aus den Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI bearbeitet. Mit den Referenzen muss insgesamt nachgewiesen sein, dass Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung nach HOAI erbracht wurden.
— In dem Referenzprojekt wurden Leistungen bzw. Teilleistungen aus den Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI bearbeitet. Mit den Referenzen muss insgesamt nachgewiesen sein, dass Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 der Technischen Ausrüstung nach HOAI erbracht wurden.
3. Die für den Projektleiter benannten Referenzprojekte müssen darüber hinaus insgesamt die unter der folgenden Ziffer 6 genannten Mindeststandards b) (Neubau), c) (Projektkosten) und d) (Projektgröße) erfüllen.
4. Die für den stellvertretenden Projektleiter benannten Referenzprojekte müssen darüber hinaus insgesamt den unter der folgenden Ziffer 6 genannten Mindeststandard d) (Projektgröße) und entweder den genannten Mindeststandard b) (Neubau) oder c) (Projektkosten) erfüllen.
4. Die für den stellvertretenden Projektleiter benannten Referenzprojekte müssen darüber hinaus insgesamt den unter der folgenden Ziffer 6 genannten Mindeststandard d) (Projektgröße) und entweder den genannten Mindeststandard b) (Neubau) oder c) (Projektkosten) erfüllen.
5. Hinsichtlich der vom Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) anzugebenden Referenzprojekte sind nur Referenzen zugelassen, die jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 10 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
— Das Referenzprojekt wurde tatsächlich realisiert und innerhalb der letzten 10 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) abgeschlossen (abgeschlossen ist das jeweilige Referenzprojekt grundsätzlich mit Abnahme der Leistungsphase 8 durch den Auftraggeber; sofern die Leistungsphase 8 in dem Referenzprojekt nicht erbracht wurde, ist das Referenzprojekt mit Abnahme der letzten beauftragten Leistungsphase durch den Auftraggeber abgeschlossen);
6. Die vom Bewerber zu benennenden Referenzprojekte müssen darüber hinaus insgesamt die folgenden Mindeststandards erfüllen:
a) mind. 1 Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB;
b) mind. 1 Referenzprojekt, mit der Zuordnung Neubau/Neuanlage (Neubau/Neuanlage im Sinne des § 2 HOAI);
c) mind. 1 Referenzprojekt mit Projektkosten (KG 400 entspr. DIN 276:2008-12) größer/gleich 3 000 000 EUR (netto) bei gleichzeitiger Bearbeitung von mindestens 3 Anlagengruppen in der Honorarzone II oder III
d) mind. 1 Referenzprojekt mit einer Projektgröße von mind. 5 000 m² (BGF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden, mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden sowie mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden, mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden sowie mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen, welcher die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss auf einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt erfolgen (siehe auch Abschnitt VI.3).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen, welcher die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss auf einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt erfolgen (siehe auch Abschnitt VI.3).
Sonstige besondere Bedingungen:
Die örtliche Präsenz in Hürth während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen.
Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 Abs. 1-3 VOF; Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber beabsichtigt maximal 8 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 8 Bewerber geeignet sein, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus:
Auswahlkriterium 1: Berufserfahrung des Projektleiters im Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung mit 20 %;
Auswahlkriterium 2: Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung mit 10 %;
Auswahlkriterium 3: Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit 70 %.
Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Kriterien mit Punkten. Die Bewertungsmatrix liegt den Teilnahmeunterlagen bei, die bei der unter Abschnitt I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden können. Die vom Bewerber je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums in Prozentpunkten multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktezahlen der Kriterien ermittelt. Die maximale Punktzahl beträgt 400 Punkte. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die Bewertung des Auswahlkriteriums 3 über die Bewerberreihenfolge (durchschnittliche Punktzahl der Referenzen; siehe Bewertungsmatrix). Ist auch dieses Kriterium identisch entscheidet das Losverfahren.
Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Kriterien mit Punkten. Die Bewertungsmatrix liegt den Teilnahmeunterlagen bei, die bei der unter Abschnitt I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden können. Die vom Bewerber je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums in Prozentpunkten multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktezahlen der Kriterien ermittelt. Die maximale Punktzahl beträgt 400 Punkte. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die Bewertung des Auswahlkriteriums 3 über die Bewerberreihenfolge (durchschnittliche Punktzahl der Referenzen; siehe Bewertungsmatrix). Ist auch dieses Kriterium identisch entscheidet das Losverfahren.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-05-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-06-17 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10 ZVS-VOL 2014-005
Zusätzliche Informationen
1. Die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ausschließlich und zwingend zu verwendenden Formblätter können unter http://www.vof.huerth.de über ein Kontaktformular angefordert werden. Die Formblätter sind in deutscher Sprache auszufüllen und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizufügen, insbesondere keine Büropräsentationen.
1. Die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ausschließlich und zwingend zu verwendenden Formblätter können unter http://www.vof.huerth.de über ein Kontaktformular angefordert werden. Die Formblätter sind in deutscher Sprache auszufüllen und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizufügen, insbesondere keine Büropräsentationen.
2. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
2. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
3. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Projektbezeichnung „Neubau Gesamtschule Hürth – Technische Ausrüstung“ spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Projektbezeichnung „Neubau Gesamtschule Hürth – Technische Ausrüstung“ spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/des Angebotes oder Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
4. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/des Angebotes oder Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
5. Rückgriff auf Ressourcen Dritter (Einsatz von Nachunternehmern):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft), sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Eignung) auf die Kapazitäten Dritter (Nachunternehmer) zu berufen, so muss er durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts (siehe Abschnitt VI.3) Ziffer 1) nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft), sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Eignung) auf die Kapazitäten Dritter (Nachunternehmer) zu berufen, so muss er durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts (siehe Abschnitt VI.3) Ziffer 1) nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beruft sich der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) für den Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers, so ist das Formblatt „Eigenerklärung zur persönlichen Lage“ sowohl vom Bewerber (Einzelbewerber oder die jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) als auch vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Beruft sich der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) für den Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers, so ist das Formblatt „Eigenerklärung zur persönlichen Lage“ sowohl vom Bewerber (Einzelbewerber oder die jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) als auch vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben.
Die unter Abschnitt III.2.2 und Abschnitt III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten nur insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Die unter Abschnitt III.2.2 und Abschnitt III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten nur insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughaussstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 053-088807 (2014-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge