Für eine Projektentwicklungsgesellschaft zur Entwicklung und Vermarktung des 1. Abschnitts des Technologieparks Funkerberg soll ein Geschäftsbesorger gebunden werden. Der Geschäftsbesorger erbringt sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, wie die Geschäftsführung der Gesellschaften EBEG GmbH bzw. der noch zu gründenden EBEG GmbH & Co. KG, die Buchhaltung einschließlich Steuern und Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die Schaffung einer Personal- und Projektstruktur sowie Personalführung und -verwaltung. Die Projektentwicklung und Vermarktung umfasst ein Areal von 13,25 ha und voraussichtlich ein Bauvolumen von rund 6 000 000 EUR. Dazu bedarf es der Mitwirkung und Weiterentwicklung des B-Plans für den 1. Erschließungsabschnitt sowie der Mitwirkung bei der Grundlagenermittlung für zukünftige Erschließungsabschnitte. Grundlage ist ein Vorentwurf des Bebauungsplanes für den 1. Erschließungsabschnitt. Dem Geschäftsbesorger obliegt die optimale Ausschöpfung von Fördermittelprogrammen, die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Vermarktung des 1. Erschließungsabschnitts bis Ende 2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Der Geschäftsbesorgungsvertrag einschließlich Geschäftsführung soll zunächst über 5 Jahre abgeschlossen werden. Die Geschäftsbesorgung und Geschäftsführung erstreckt sich über die Gesellschaften EBEG GmbH und die noch zu gründende EBEG GmbH & Co. KG. Die zu entwickelnde Fläche umfasst ein Areal von 13,25 ha und voraussichtlich ein Bauvolumen von rund 6 000 000 EUR.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag einschließlich Geschäftsführung soll zunächst über 5 Jahre abgeschlossen werden. Die Geschäftsbesorgung und Geschäftsführung erstreckt sich über die Gesellschaften EBEG GmbH und die noch zu gründende EBEG GmbH & Co. KG. Die zu entwickelnde Fläche umfasst ein Areal von 13,25 ha und voraussichtlich ein Bauvolumen von rund 6 000 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 23
Postleitzahl: 15711
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.koenigs-wusterhausen.de🌏
E-Mail: frank.kochte@stadt-kw.de📧
Telefon: +49 3375273250📞
Fax: +49 3375273218 📠
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme geführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen. Die Interessenten sind mit dieser Bekanntmachung aufgefordert, die Erklärungen und Nachweise einzureichen. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung und die positive Eignungsprüfung durch den Auftraggeber führen zur Übersendung von Vergabeunterlagen und zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 1-fach bei der unter Ziffer. I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich und mit Angabe des unter Ziffer IV.3.1) genannten Aktenzeichens auf dem verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. E-Mail oder Fax, ist nicht zulässig. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Nachweise und Bestätigungen die Dritte erstellen, können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag ist zwingend zu unterzeichnen und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) eingereicht werden. Bewerberfragen sind ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme nach Ziffer II.1.1) und des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1), an die E-Mailadresse: frank.kochte@stadt-kw.de zu richten oder über den Kommunikationsbereich des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen. Die Vergabestelle wird die ggf. zu beantwortenden Bewerberfragen und zusätzlichen Informationen, sowie die Formulare als Arbeitshilfe für den Teilnahmeantrag im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg, auf der Internetseite: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ veröffentlichen. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu registrieren und im elektronischen Projektraum dieses Teilnahmewettbewerbs freizuschalten. Ggf. auftretende Informationsdefizite, die durch den elektronischen Projektraum inhaltlich abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder, den zu prüfenden Inhalt betreffende, weitere Unterlagen zu verlangen. Bezüglich fehlender Erklärungen und Nachweise übt der Auftraggeber sein pflichtgemäßes Ermessen aus. Das heißt, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein prinzipieller Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Insbesondere bei Vorliegen vollständiger Teilnahmeanträge können somit fehlende Erklärungen und Nachweise zum sofortigen Ausschluss der Bewerbung führen.
Der Auftraggeber wird bei Eignung mindestens 3, maximal 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los getroffen. In Abhängigkeit der geforderten Eignung können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber führt zeitgleich mit diesem Teilnahmewettbewerb ein Nichtförmliches Markterkundungsverfahren hinsichtlich des Interesses privater Investoren an der Entwicklung des Technologieparks Funkerberg durch. Diese Marktuntersuchung ist zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit des Projektes Technologiepark Funkerberg, folglich auch für die Erteilung und Durchführung des Auftrags über die Geschäftsbesorgung mit Geschäftsführung für die Entwicklungsgesellschaften (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Interesse aus der Privatwirtschaft die Flächen zu erwerben und vergleichbar zu entwickeln, dass vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Inhalt der EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Bekanntmachungen die zusätzlich in weiteren Medien veröffentlicht werden und bei denen ggf. der Bekanntmachungstext nicht vollständig oder verändert wiedergegeben wird, sind nicht maßgebend. Dieses gilt insbesondere auch in Bezug auf alle Termine, Verfahrens- und Veröffentlichungsfristen.
Informationen zur Angebotsphase: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote formell und inhaltlich prüfen. Dabei wird er die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber behält sich im Verhandlungsverfahren vor, die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage des Verhandlungsstandes, gemessen an den Zuschlagskriterien, zu verringern.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme geführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen. Die Interessenten sind mit dieser Bekanntmachung aufgefordert, die Erklärungen und Nachweise einzureichen. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung und die positive Eignungsprüfung durch den Auftraggeber führen zur Übersendung von Vergabeunterlagen und zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 1-fach bei der unter Ziffer. I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich und mit Angabe des unter Ziffer IV.3.1) genannten Aktenzeichens auf dem verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. E-Mail oder Fax, ist nicht zulässig. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Nachweise und Bestätigungen die Dritte erstellen, können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag ist zwingend zu unterzeichnen und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) eingereicht werden. Bewerberfragen sind ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme nach Ziffer II.1.1) und des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1), an die E-Mailadresse: frank.kochte@stadt-kw.de zu richten oder über den Kommunikationsbereich des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen. Die Vergabestelle wird die ggf. zu beantwortenden Bewerberfragen und zusätzlichen Informationen, sowie die Formulare als Arbeitshilfe für den Teilnahmeantrag im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg, auf der Internetseite: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ veröffentlichen. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu registrieren und im elektronischen Projektraum dieses Teilnahmewettbewerbs freizuschalten. Ggf. auftretende Informationsdefizite, die durch den elektronischen Projektraum inhaltlich abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder, den zu prüfenden Inhalt betreffende, weitere Unterlagen zu verlangen. Bezüglich fehlender Erklärungen und Nachweise übt der Auftraggeber sein pflichtgemäßes Ermessen aus. Das heißt, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein prinzipieller Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Insbesondere bei Vorliegen vollständiger Teilnahmeanträge können somit fehlende Erklärungen und Nachweise zum sofortigen Ausschluss der Bewerbung führen.
Der Auftraggeber wird bei Eignung mindestens 3, maximal 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los getroffen. In Abhängigkeit der geforderten Eignung können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber führt zeitgleich mit diesem Teilnahmewettbewerb ein Nichtförmliches Markterkundungsverfahren hinsichtlich des Interesses privater Investoren an der Entwicklung des Technologieparks Funkerberg durch. Diese Marktuntersuchung ist zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit des Projektes Technologiepark Funkerberg, folglich auch für die Erteilung und Durchführung des Auftrags über die Geschäftsbesorgung mit Geschäftsführung für die Entwicklungsgesellschaften (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Interesse aus der Privatwirtschaft die Flächen zu erwerben und vergleichbar zu entwickeln, dass vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Inhalt der EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Bekanntmachungen die zusätzlich in weiteren Medien veröffentlicht werden und bei denen ggf. der Bekanntmachungstext nicht vollständig oder verändert wiedergegeben wird, sind nicht maßgebend. Dieses gilt insbesondere auch in Bezug auf alle Termine, Verfahrens- und Veröffentlichungsfristen.
Informationen zur Angebotsphase: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote formell und inhaltlich prüfen. Dabei wird er die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber behält sich im Verhandlungsverfahren vor, die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage des Verhandlungsstandes, gemessen an den Zuschlagskriterien, zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für eine Projektentwicklungsgesellschaft zur Entwicklung und Vermarktung des 1. Abschnitts des Technologieparks Funkerberg soll ein Geschäftsbesorger gebunden werden. Der Geschäftsbesorger erbringt sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, wie die Geschäftsführung der Gesellschaften EBEG GmbH bzw. der noch zu gründenden EBEG GmbH & Co. KG, die Buchhaltung einschließlich Steuern und Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die Schaffung einer Personal- und Projektstruktur sowie Personalführung und -verwaltung. Die Projektentwicklung und Vermarktung umfasst ein Areal von 13,25 ha und voraussichtlich ein Bauvolumen von rund 6 000 000 EUR. Dazu bedarf es der Mitwirkung und Weiterentwicklung des B-Plans für den 1. Erschließungsabschnitt sowie der Mitwirkung bei der Grundlagenermittlung für zukünftige Erschließungsabschnitte. Grundlage ist ein Vorentwurf des Bebauungsplanes für den 1. Erschließungsabschnitt. Dem Geschäftsbesorger obliegt die optimale Ausschöpfung von Fördermittelprogrammen, die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Vermarktung des 1. Erschließungsabschnitts bis Ende 2020.
Für eine Projektentwicklungsgesellschaft zur Entwicklung und Vermarktung des 1. Abschnitts des Technologieparks Funkerberg soll ein Geschäftsbesorger gebunden werden. Der Geschäftsbesorger erbringt sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, wie die Geschäftsführung der Gesellschaften EBEG GmbH bzw. der noch zu gründenden EBEG GmbH & Co. KG, die Buchhaltung einschließlich Steuern und Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die Schaffung einer Personal- und Projektstruktur sowie Personalführung und -verwaltung. Die Projektentwicklung und Vermarktung umfasst ein Areal von 13,25 ha und voraussichtlich ein Bauvolumen von rund 6 000 000 EUR. Dazu bedarf es der Mitwirkung und Weiterentwicklung des B-Plans für den 1. Erschließungsabschnitt sowie der Mitwirkung bei der Grundlagenermittlung für zukünftige Erschließungsabschnitte. Grundlage ist ein Vorentwurf des Bebauungsplanes für den 1. Erschließungsabschnitt. Dem Geschäftsbesorger obliegt die optimale Ausschöpfung von Fördermittelprogrammen, die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Vermarktung des 1. Erschließungsabschnitts bis Ende 2020.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich bis 3 Jahre nach Abschluss dieses Auftrages vor, neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen (zukünftige Erschließungsabschnitte des Technologieparks Funkerberg), an die Person zu vergeben, die den ersten Auftrag erhalten hat. Der voraussichtliche Rückgriff auf diese Option, kann sich auf Grund der Verlängerung des Erstauftrages entsprechend verschieben.
Der Auftraggeber behält sich bis 3 Jahre nach Abschluss dieses Auftrages vor, neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen (zukünftige Erschließungsabschnitte des Technologieparks Funkerberg), an die Person zu vergeben, die den ersten Auftrag erhalten hat. Der voraussichtliche Rückgriff auf diese Option, kann sich auf Grund der Verlängerung des Erstauftrages entsprechend verschieben.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 96 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 2014-126
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Königs Wusterhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie, sofern die Gesellschaftsform des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in das Handelsregister erfordert. Der Auszug soll zum Ablauf Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie, sofern die Gesellschaftsform des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in das Handelsregister erfordert. Der Auszug soll zum Ablauf Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
2) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes gemäß § 4 Abs. 6 VOF:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Sowie gemäß § 4 Abs. 9 VOF: Ich/Wir erkläre(n), dass:
a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. (Formular Eigenerklärung).
e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. (Formular Eigenerklärung).
3) Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis soll zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Besteht der Versicherungsschutz nicht im geforderten Umfang, kann eine Eigenerklärung über den Abschluss bzw. die Anpassung der Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Auftragserteilung eingereicht werden. Die Erklärung muss den Versicherungsumfang nach Art und Umfang einschließen (Formular Betriebshaftpflichtversicherung). Die Versicherungssummen betragen mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für Sachschäden und 6 000 000 EUR für Vermögensschäden.
3) Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis soll zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Besteht der Versicherungsschutz nicht im geforderten Umfang, kann eine Eigenerklärung über den Abschluss bzw. die Anpassung der Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Auftragserteilung eingereicht werden. Die Erklärung muss den Versicherungsumfang nach Art und Umfang einschließen (Formular Betriebshaftpflichtversicherung). Die Versicherungssummen betragen mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für Sachschäden und 6 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Darüber hinaus, ist eine Eigenerklärung (Verpflichtung) über den Abschluss einer D & O-Versicherung (Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer) im Falle der Auftragserteilung einzureichen (Formular D & O-Versicherung). Die Versicherungssumme beträgt hier mindestens 6 000 000 EUR.
Darüber hinaus, ist eine Eigenerklärung (Verpflichtung) über den Abschluss einer D & O-Versicherung (Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer) im Falle der Auftragserteilung einzureichen (Formular D & O-Versicherung). Die Versicherungssumme beträgt hier mindestens 6 000 000 EUR.
Die vorstehenden Nachweise und Erklärungen sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Die Eigenerklärung bezüglich der D & O-Versicherung (Berufshaftpflichtversicherung) ist von der Person unterzeichnet einzureichen, die nach Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung für die Funktion des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Entwicklungsgesellschaften im Teilnahmeantrag benannt ist.
Die Eigenerklärung bezüglich der D & O-Versicherung (Berufshaftpflichtversicherung) ist von der Person unterzeichnet einzureichen, die nach Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung für die Funktion des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Entwicklungsgesellschaften im Teilnahmeantrag benannt ist.
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls durch die Dritten/Nachunternehmer bzw. konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung zur Leistung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach diese(r) bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu erbringen (Formular Verpflichtungserklärung).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls durch die Dritten/Nachunternehmer bzw. konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung zur Leistung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach diese(r) bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu erbringen (Formular Verpflichtungserklärung).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Für die Eigenerklärungen und Verpflichtungserklärung(en) stellt der Auftraggeber die Formulare im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ bereit.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten sowie zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Ablauf Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein).
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu führen. Für die Erklärung des Gesamtumsatzes stellt der Auftraggeber ein Formular im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ bereit. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung zum Gesamtumsatz seines Unternehmens (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Dritte/ Nachunternehmen/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die Erklärung(en) zum Gesamtumsatz der jeweiligen Unternehmen (Formular) unterschrieben beigefügt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu führen. Für die Erklärung des Gesamtumsatzes stellt der Auftraggeber ein Formular im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ bereit. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung zum Gesamtumsatz seines Unternehmens (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Dritte/ Nachunternehmen/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die Erklärung(en) zum Gesamtumsatz der jeweiligen Unternehmen (Formular) unterschrieben beigefügt werden.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung zu 1) gilt ein mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft von 1 000 000 EUR (netto), in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angaben zu Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und zum Zeitpunkt des Fristendes zum Teilnahmewettbewerb nicht länger als 5 Jahre abgeschlossen sind. Zur Definition des Leistungsgegenstandes dienen neben dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrags und die Auszüge aus dem Rahmenvertrag zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH. Die vorgenannten Dokumente hat der Auftraggeber im elektronischen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt.
1) Angaben zu Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und zum Zeitpunkt des Fristendes zum Teilnahmewettbewerb nicht länger als 5 Jahre abgeschlossen sind. Zur Definition des Leistungsgegenstandes dienen neben dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrags und die Auszüge aus dem Rahmenvertrag zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH. Die vorgenannten Dokumente hat der Auftraggeber im elektronischen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt.
Die Referenzen sollen möglichst in Tabellenform (vgl. Formular) eingereicht werden und folgende Angaben beinhalten: Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Bezeichnung des Referenzprojekts, Angabe zum Auftragswert, Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zu den erbrachten Leistungen für die Referenzen mit Bezug auf die vorgenannten Anforderungen hinsichtlich Art und Umfang.
Die Referenzen sollen möglichst in Tabellenform (vgl. Formular) eingereicht werden und folgende Angaben beinhalten: Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Bezeichnung des Referenzprojekts, Angabe zum Auftragswert, Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zu den erbrachten Leistungen für die Referenzen mit Bezug auf die vorgenannten Anforderungen hinsichtlich Art und Umfang.
2) Benennung der Personen die folgende Funktionen innehaben bzw. für folgende Funktionen vorgesehen sind: Person des Geschäftsbesorgers, bei juristischen Personen den/die Geschäftsführer(in) der Geschäftsbesorgenden Gesellschaft; den/die Geschäftsführer(in) für die Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaften; die Person des Projektleiters/der Projektleiterin. Neben der Nennung der Personen, sind deren Qualifikation, Berufserfahrung und personenbezogene projektrelevante Referenzen anzugeben.
2) Benennung der Personen die folgende Funktionen innehaben bzw. für folgende Funktionen vorgesehen sind: Person des Geschäftsbesorgers, bei juristischen Personen den/die Geschäftsführer(in) der Geschäftsbesorgenden Gesellschaft; den/die Geschäftsführer(in) für die Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaften; die Person des Projektleiters/der Projektleiterin. Neben der Nennung der Personen, sind deren Qualifikation, Berufserfahrung und personenbezogene projektrelevante Referenzen anzugeben.
Sofern auf Referenzen oder Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen verwiesen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen einzureichen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Sofern auf Referenzen oder Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen verwiesen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen einzureichen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Für die Erklärungen und Aufstellung von Referenzen und Personal hat der Auftraggeber Formulare im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ bereitgestellt.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen zu 1.) Hinsichtlich ihrer Leistungsart sind Referenzen vergleichbar, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale belegbar ist: Geschäftsbesorgung und/oder Geschäftsführung für Technologieparks oder Technologiezentren; erfolgreiche Entwicklung eines Gebietes mit Hochtechnologie, Forschung und Produktion. Referenzen zu allgemeinen Gewerbegebieten oder Mischgebieten (Wohn- und Gewerbeansiedlungen) erfüllen diese Anforderungen regelmäßig nicht. Hinsichtlich ihres Leistungsumfangs sind Referenzen vergleichbar, wenn: die entwickelte Fläche >= 3 ha und ein Bauvolumen > 3 000 000 EUR aufweist. Den Referenzen sind Referenzschreiben beizufügen.
Mindestanforderungen zu 1.) Hinsichtlich ihrer Leistungsart sind Referenzen vergleichbar, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale belegbar ist: Geschäftsbesorgung und/oder Geschäftsführung für Technologieparks oder Technologiezentren; erfolgreiche Entwicklung eines Gebietes mit Hochtechnologie, Forschung und Produktion. Referenzen zu allgemeinen Gewerbegebieten oder Mischgebieten (Wohn- und Gewerbeansiedlungen) erfüllen diese Anforderungen regelmäßig nicht. Hinsichtlich ihres Leistungsumfangs sind Referenzen vergleichbar, wenn: die entwickelte Fläche >= 3 ha und ein Bauvolumen > 3 000 000 EUR aufweist. Den Referenzen sind Referenzschreiben beizufügen.
Mindestanforderungen zu 2.) an die Person des Geschäftsbesorgers/bei juristischen Personen an den/die Geschäftsführer(in) der Geschäftsbesorgenden Gesellschaft sowie an den/die Geschäftsführer(in) der Entwicklungsgesellschaften sind 10 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in leitender Position. Mindestanforderungen an die Person des Projektleiters/der Projektleiterin sind 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten.
Mindestanforderungen zu 2.) an die Person des Geschäftsbesorgers/bei juristischen Personen an den/die Geschäftsführer(in) der Geschäftsbesorgenden Gesellschaft sowie an den/die Geschäftsführer(in) der Entwicklungsgesellschaften sind 10 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in leitender Position. Mindestanforderungen an die Person des Projektleiters/der Projektleiterin sind 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung ist jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vierteljährlich Abschlagsrechnungen zu stellen (gemäß § 7 des Entwurfs zum Geschäftsbesorgungsvertrag).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Erklärung beizufügen. Der Auftraggeber hat ein Formular im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ bereitgestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Erklärung beizufügen. Der Auftraggeber hat ein Formular im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ bereitgestellt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß dieser Bekanntmachung.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vergütung (40)
2. Konzept der Leistungserbringung (35)
3. Personaleinsatzkonzept (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014-126
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme geführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen. Die Interessenten sind mit dieser Bekanntmachung aufgefordert, die Erklärungen und Nachweise einzureichen. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung und die positive Eignungsprüfung durch den Auftraggeber führen zur Übersendung von Vergabeunterlagen und zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme geführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen. Die Interessenten sind mit dieser Bekanntmachung aufgefordert, die Erklärungen und Nachweise einzureichen. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung und die positive Eignungsprüfung durch den Auftraggeber führen zur Übersendung von Vergabeunterlagen und zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 1-fach bei der unter Ziffer. I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich und mit Angabe des unter Ziffer IV.3.1) genannten Aktenzeichens auf dem verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. E-Mail oder Fax, ist nicht zulässig. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Nachweise und Bestätigungen die Dritte erstellen, können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag ist zwingend zu unterzeichnen und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) eingereicht werden. Bewerberfragen sind ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme nach Ziffer II.1.1) und des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1), an die E-Mailadresse: frank.kochte@stadt-kw.de zu richten oder über den Kommunikationsbereich des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen. Die Vergabestelle wird die ggf. zu beantwortenden Bewerberfragen und zusätzlichen Informationen, sowie die Formulare als Arbeitshilfe für den Teilnahmeantrag im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg, auf der Internetseite: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ veröffentlichen. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu registrieren und im elektronischen Projektraum dieses Teilnahmewettbewerbs freizuschalten. Ggf. auftretende Informationsdefizite, die durch den elektronischen Projektraum inhaltlich abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 1-fach bei der unter Ziffer. I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich und mit Angabe des unter Ziffer IV.3.1) genannten Aktenzeichens auf dem verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. E-Mail oder Fax, ist nicht zulässig. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Nachweise und Bestätigungen die Dritte erstellen, können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag ist zwingend zu unterzeichnen und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) eingereicht werden. Bewerberfragen sind ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme nach Ziffer II.1.1) und des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1), an die E-Mailadresse: frank.kochte@stadt-kw.de zu richten oder über den Kommunikationsbereich des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen. Die Vergabestelle wird die ggf. zu beantwortenden Bewerberfragen und zusätzlichen Informationen, sowie die Formulare als Arbeitshilfe für den Teilnahmeantrag im elektronischen Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg, auf der Internetseite: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ veröffentlichen. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu registrieren und im elektronischen Projektraum dieses Teilnahmewettbewerbs freizuschalten. Ggf. auftretende Informationsdefizite, die durch den elektronischen Projektraum inhaltlich abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder, den zu prüfenden Inhalt betreffende, weitere Unterlagen zu verlangen. Bezüglich fehlender Erklärungen und Nachweise übt der Auftraggeber sein pflichtgemäßes Ermessen aus. Das heißt, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein prinzipieller Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Insbesondere bei Vorliegen vollständiger Teilnahmeanträge können somit fehlende Erklärungen und Nachweise zum sofortigen Ausschluss der Bewerbung führen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder, den zu prüfenden Inhalt betreffende, weitere Unterlagen zu verlangen. Bezüglich fehlender Erklärungen und Nachweise übt der Auftraggeber sein pflichtgemäßes Ermessen aus. Das heißt, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein prinzipieller Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Insbesondere bei Vorliegen vollständiger Teilnahmeanträge können somit fehlende Erklärungen und Nachweise zum sofortigen Ausschluss der Bewerbung führen.
Der Auftraggeber wird bei Eignung mindestens 3, maximal 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los getroffen. In Abhängigkeit der geforderten Eignung können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber wird bei Eignung mindestens 3, maximal 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los getroffen. In Abhängigkeit der geforderten Eignung können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber führt zeitgleich mit diesem Teilnahmewettbewerb ein Nichtförmliches Markterkundungsverfahren hinsichtlich des Interesses privater Investoren an der Entwicklung des Technologieparks Funkerberg durch. Diese Marktuntersuchung ist zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit des Projektes Technologiepark Funkerberg, folglich auch für die Erteilung und Durchführung des Auftrags über die Geschäftsbesorgung mit Geschäftsführung für die Entwicklungsgesellschaften (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Interesse aus der Privatwirtschaft die Flächen zu erwerben und vergleichbar zu entwickeln, dass vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Der Auftraggeber führt zeitgleich mit diesem Teilnahmewettbewerb ein Nichtförmliches Markterkundungsverfahren hinsichtlich des Interesses privater Investoren an der Entwicklung des Technologieparks Funkerberg durch. Diese Marktuntersuchung ist zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit des Projektes Technologiepark Funkerberg, folglich auch für die Erteilung und Durchführung des Auftrags über die Geschäftsbesorgung mit Geschäftsführung für die Entwicklungsgesellschaften (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Interesse aus der Privatwirtschaft die Flächen zu erwerben und vergleichbar zu entwickeln, dass vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Inhalt der EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Bekanntmachungen die zusätzlich in weiteren Medien veröffentlicht werden und bei denen ggf. der Bekanntmachungstext nicht vollständig oder verändert wiedergegeben wird, sind nicht maßgebend. Dieses gilt insbesondere auch in Bezug auf alle Termine, Verfahrens- und Veröffentlichungsfristen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Inhalt der EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Bekanntmachungen die zusätzlich in weiteren Medien veröffentlicht werden und bei denen ggf. der Bekanntmachungstext nicht vollständig oder verändert wiedergegeben wird, sind nicht maßgebend. Dieses gilt insbesondere auch in Bezug auf alle Termine, Verfahrens- und Veröffentlichungsfristen.
Informationen zur Angebotsphase: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote formell und inhaltlich prüfen. Dabei wird er die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber behält sich im Verhandlungsverfahren vor, die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage des Verhandlungsstandes, gemessen an den Zuschlagskriterien, zu verringern.
Informationen zur Angebotsphase: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote formell und inhaltlich prüfen. Dabei wird er die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber behält sich im Verhandlungsverfahren vor, die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage des Verhandlungsstandes, gemessen an den Zuschlagskriterien, zu verringern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661617📞
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis: Nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen ist eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499400📞
Quelle: OJS 2014/S 196-346911 (2014-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 299 200 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-16 📅
Name: Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH
Postanschrift: Bundesallee 39-40a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.