Geschäftsbesorgung über das WGT-Liegenschaftsvermögen und die Bodenreformliegenschaften

Land Brandenburg Ministerium der Finanzen

Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind – WGT-Liegenschaften, sowie Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11-16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind – BRV-A-Liegenschaften und die Verwertung von Bodenreformgrundstücken in Fremdeigentum, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs – V ZR 65/07 – vom 7.12.2007 betroffen sind – BRV-B-Liegenschaften – sowie Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten WGT– und BRV-Liegenschaften.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-21 Auftragsbekanntmachung
2014-10-24 Ergänzende Angaben
2014-11-18 Ergänzende Angaben
2015-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Grundstücken
Menge oder Umfang:
Bestand der Liegenschaften im August 2014 (Veränderungen bis Leistungsbeginn durch Veräußerung oder Zugänge möglich, nähere Angaben enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen):Los 1: ca. 160 WGT-Liegenschaften (insgesamt ca. 11 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (ca. 1 080 Grundstücksverträge, davon ca. 400 mit überwachungsbedürftigen Klauseln),Los 2: ca. 5 900 BRV-A-Liegenschaften (insgesamt ca. 16 800 ha) und ca. 5 900 BRV-B-Liegenschaften (insgesamt ca. 8 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (BRV-A-Liegenschaften ca. 1 200 Grundstücksverträge, davon ca. 750 mit überwachungsbedürftigen Klauseln).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Grundstücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg Ministerium der Finanzen
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Haus 10
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.brandenburg.de 🌏
E-Mail: jens-uwe.schuelke@mdf.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318666759 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 205-363232
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise zum Verfahren: Es findet ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 3b i. V. m. c VOL/A statt. Dem Verhandlungsverfahren ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen. Nach Maßgabe dieser Bekanntmachung sind die Teilnahmeanträge bis zum 21.11.2014 beim Auftraggeber einzureichen. Für den Teilnahmeantrag stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung. Das Formular kann per E-Mail bei dem unter I.1) genannten Ansprechpartner (jens-uwe.schuelke@mdf.brandenburg.de) angefordert werden. Die Bewerber sollen das Teilnahmeantragsformular für den Teilnahmeantrag verwenden. Der Teilnahmeantrag und seine Anlagen sind einfach bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Übermittlung erfolgt schriftlich. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Auf Basis der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber auswählen, mit welchen Bietern Verhandlungen geführt werden (vgl. IV.1.2)). 2. Hinweise zu den Eignungsnachweisen (III.2.1), III 2.2) und III.2.3)) und zu Bietergemeinschaften: Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils gleichwertige Nachweis und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtliche anerkannte Übersetzung beifügen. Die Eignungsnachweise können in Kopie vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch die Nachforderung von Originalen vor. Für die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQVOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Brandenburg enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert. Bietergemeinschaften benennen mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter und erklären gesamtschuldnerisch zu haften. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise aller Mitglieder gemeinsam berücksichtigt. Bewerber, die zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Belege anderer Unternehmen vorlegen, müssen den Nachweis führen, dass die Erfahrungen und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies gilt u. a., wenn sich ein Bieter auf Nachweise, z. B. zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konzernverbundener Unternehmen beruft. Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, sind die Nachweise für eine Bewerbung sowohl für Los 1 als auch für Los 2 vorzulegen. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungsanteile beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben die in die engere Wahl gelangten Bewerber Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise für diese vorzulegen, sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsanteile übernehmen soll. 3. Hinweis zum Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden. 4. Hinweis zu den Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz: Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach den Brandenburgischen Vergabegesetz vorzulegen sowie gegebenenfalls eine Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (gegebenenfalls weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zu treffen und dem Auftraggeber von in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen vorzulegen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der MIndestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und unbeschadet davon zur Zahlung eines Mindeststundenentgeltes von brutto 8,50 EUR.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind – WGT-Liegenschaften, sowie Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11-16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind – BRV-A-Liegenschaften und die Verwertung von Bodenreformgrundstücken in Fremdeigentum, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs – V ZR 65/07 – vom 7.12.2007 betroffen sind – BRV-B-Liegenschaften – sowie Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten WGT– und BRV-Liegenschaften.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verwaltung, Entwicklung und Verwertung der WGT-Liegenschaften
Kurze Beschreibung:
Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind – WGT-Liegenschaften – und Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten Grundstücke.
Menge oder Umfang: Bestand der Liegenschaften im August 2014 (Veränderungen bis Leistungsbeginn durch Veräußerung oder Zugänge möglich, nähere Angaben enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen):Los 1: ca. 160 WGT-Liegenschaften (insgesamt ca. 11 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (ca. 1 080 Grundstücksverträge, davon ca. 400 mit überwachungsbedürftigen Klauseln).
Bestand der Liegenschaften im August 2014 (Veränderungen bis Leistungsbeginn durch Veräußerung oder Zugänge möglich, nähere Angaben enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen):
Los 1: ca. 160 WGT-Liegenschaften (insgesamt ca. 11 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (ca. 1 080 Grundstücksverträge, davon ca. 400 mit überwachungsbedürftigen Klauseln).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es können Angebote für Los 1 und/oder Los 2 abgegeben werden. Gesamtangebote für die gemeinsame Vergabe von Los 1 und Los 2 sind möglich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwaltung und Verwertung von Bodenreform-Liegenschaften
Kurze Beschreibung:
Verwaltung und Verwetung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind – BRV-A-Liegenschaften – und die Verwaltung von Bodenreformgrundstücken in Fremdeigentum, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs – V ZR 65/07 – vom 7.12.2007 betroffen sind – BRV-B-Liegenschaften – sowie Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten Grundstücke.
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Menge oder Umfang: Bestand der Liegenschaften im August 2014 (Veränderungen bis Leistungsbeginn durch Veräußerung oder Zugänge möglich, nähere Angaben enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen):Los 2: ca. 5 900 BRV-A-Liegenschaften (insgesamt ca. 16 800 ha) und ca. 5 900 BRV-B-Liegenschaften (insgesamt ca. 8 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (BRV-A-Liegenschaften: ca. 1 200 Grundstücksverträge, davon ca. 750 mit überwachungsbedürftigen Klauseln).
Los 2: ca. 5 900 BRV-A-Liegenschaften (insgesamt ca. 16 800 ha) und ca. 5 900 BRV-B-Liegenschaften (insgesamt ca. 8 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (BRV-A-Liegenschaften: ca. 1 200 Grundstücksverträge, davon ca. 750 mit überwachungsbedürftigen Klauseln).
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Los 1: ca. 160 WGT-Liegenschaften (insgesamt ca. 11 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (ca. 1 080 Grundstücksverträge, davon ca. 400 mit überwachungsbedürftigen Klauseln),
Los 2: ca. 5 900 BRV-A-Liegenschaften (insgesamt ca. 16 800 ha) und ca. 5 900 BRV-B-Liegenschaften (insgesamt ca. 8 000 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (BRV-A-Liegenschaften ca. 1 200 Grundstücksverträge, davon ca. 750 mit überwachungsbedürftigen Klauseln).
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Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der Verträge für Los 1 und Los 2 beträgt 4 Jahre. Der Auftraggeber hat jeweils zweimal das Recht, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zu verlangen. Die Verlängerungsoption kann auch für beide Jahre zusammen ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 46-VV2243.5204-2014#006
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur (unter anderem Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr, Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern u. ä., Angaben zu verbundenen Unternehmen).
2. Eigenerklärung des Bewerbers,
— dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A sowie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen,
— dass der Bewerber keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen und,
— dass er im Verfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
3. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes nachzufordern).
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4. Der Auftraggeber ist berechtigt zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
5. Auszug aus dem Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und eine D & O Versicherung.
2. Bankerklärung mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, Angabe, ob Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft.
3. Bereitschaftserklärung eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers oder eines gleichwertigen Sicherungsgebers zur Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels in Höhe von 3 000 000 EUR für Los 1 und 1 000 000 EUR für Los 2 zur Absicherung der Schadensrisiken aus der Geschäftsbesorgung gemäß dem Muster in Anlage 6 zum Teilnahmeantragsformular, das per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
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4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Umsatz bzgl. der auf dem Gebiet der Grundstücksverwaltung, -entwicklung, -sanierung und -verwertung erbrachten Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2012, 2011, sofern 2013 nicht abgeschlossen 2012, 2011, 2010).
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5. Höhe des Eigenkapitals in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2012, 2011, sofern 2013 nicht abgeschlossen 2012, 2011, 2010) (Der Auftraggeber behält sich vor, Bilanzen und Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre nachzufordern).
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, die Eröffung nicht beantragt ist und eine Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde sowie
7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber (Referenzen) unter Darstellung von
— Erfahrungen mit der treuhänderischen Verwaltung von Grundstücken,
— Erfahrungen mit einer Vielzahl von Grundstücken,
— für Los 1 zusätzlich insbesondere Erfahrungen mit der Verwaltung von vorgenutzten Flächen (z. B. Gewerbe, Militär, Industrie) sowie deren Verwertung und Erfahrungen mit Altlasten,
— für Los 2 zusätzlich insbesondere Erfahrungen mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Erfahrungen im Bereich der Abwicklungsvorschriften der Bodenreform nach Art. 233 EGBGB, die über Referenzen des Bieters, über Erfahrungen von für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeitern oder über den Umgang mit eigenen Liegenschaften nachgewiesen werden können.
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2. Beschreibung der personellen Ausstattung im Hinblick auf die für die Schlüsselbereiche verantwortlichen Personen (Grundstückswirtschaft, Grundstücksrecht, Vermögensverwaltung, und für Los 1 zusätzlich Altlasten) unter Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrung sowie Vorlage entsprechender Lebensläufe,
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3. Darstellung der unternehmensinternen Qualitätsmanagement – und/oder Umweltmanagementmaßnahmen, soweit vorhanden unter Vorlage von Zertifikaten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Selbstschuldnerische Bürgschaft oder gleichwertiges Sicherungsmittel in Höhe von 3 000 000 EUR für Los 1 und 1 000 000 EUR für Los 2 zur Absicherung der Schadensrisiken aus der Geschäftsbesorgung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Sofern mehr als drei Bewerber pro Los anhand der unter III.2.1) bis III 2.3) genannten Nachweise als geeignet angesehen werden, erfolgt die Auswahl anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit, insbesondere nach Bewertung der Angabe zum Umsatz, zum Eigenkapital, der Referenzen und dargestellten Erfahrungen und der personellen Ausstattung. Wenn weniger als drei Bieter pro Los anhand der unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Eignungsnachweise als geeignet angesehen werden, wird das Verhandlungsverfahren mit weniger als 3 Bewerbern durchgeführt.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-12-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jens-Uwe Schülke (Ref. 46)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 46-VV2243.5204-2014#006
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise zum Verfahren:
Es findet ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 3b i. V. m. c VOL/A statt. Dem Verhandlungsverfahren ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen. Nach Maßgabe dieser Bekanntmachung sind die Teilnahmeanträge bis zum 21.11.2014 beim Auftraggeber einzureichen. Für den Teilnahmeantrag stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung. Das Formular kann per E-Mail bei dem unter I.1) genannten Ansprechpartner (jens-uwe.schuelke@mdf.brandenburg.de) angefordert werden. Die Bewerber sollen das Teilnahmeantragsformular für den Teilnahmeantrag verwenden. Der Teilnahmeantrag und seine Anlagen sind einfach bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Übermittlung erfolgt schriftlich. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Auf Basis der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber auswählen, mit welchen Bietern Verhandlungen geführt werden (vgl. IV.1.2)).
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2. Hinweise zu den Eignungsnachweisen (III.2.1), III 2.2) und III.2.3)) und zu Bietergemeinschaften:
Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils gleichwertige Nachweis und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtliche anerkannte Übersetzung beifügen. Die Eignungsnachweise können in Kopie vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch die Nachforderung von Originalen vor. Für die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQVOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Brandenburg enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert. Bietergemeinschaften benennen mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter und erklären gesamtschuldnerisch zu haften. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise aller Mitglieder gemeinsam berücksichtigt. Bewerber, die zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Belege anderer Unternehmen vorlegen, müssen den Nachweis führen, dass die Erfahrungen und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies gilt u. a., wenn sich ein Bieter auf Nachweise, z. B. zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konzernverbundener Unternehmen beruft. Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, sind die Nachweise für eine Bewerbung sowohl für Los 1 als auch für Los 2 vorzulegen. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungsanteile beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben die in die engere Wahl gelangten Bewerber Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise für diese vorzulegen, sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsanteile übernehmen soll.
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3. Hinweis zum Aufhebungsvorbehalt:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden.
4. Hinweis zu den Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz:
Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach den Brandenburgischen Vergabegesetz vorzulegen sowie gegebenenfalls eine Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (gegebenenfalls weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zu treffen und dem Auftraggeber von in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen vorzulegen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der MIndestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und unbeschadet davon zur Zahlung eines Mindeststundenentgeltes von brutto 8,50 EUR.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das GWB findet Anwendung.
§ 101a GWB lautet:
„ (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 101b GWB lautet:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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§ 107 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Vergabekammer insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Definition „unverzüglich“ durch § 121 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
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Quelle: OJS 2014/S 205-363232 (2014-10-21)
Ergänzende Angaben (2014-10-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 207-366889
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 205-363232
ABl. S-Ausgabe: 207
Quelle: OJS 2014/S 207-366889 (2014-10-24)
Ergänzende Angaben (2014-11-18)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 224-396001
ABl. S-Ausgabe: 224
Quelle: OJS 2014/S 224-396001 (2014-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg – Ministerium der Finanzen
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-153134
ABl. S-Ausgabe: 85

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtgeschäftsbesorgungsentgelt (60)
2. Konzept (40)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-23 📅
Name: Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH
Postanschrift: Hauptallee 116/6
Postort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postanschrift: Hauptallee 11676

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 207-366889
2014/S 224-396001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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Quelle: OJS 2015/S 085-153134 (2015-04-28)