Geschirr

KRH Servicegesellschaft mbH

Erweiterung des Systemgeschirsr für eine Zentralküche mit ca. 3 200 BKT/Tag.
Nähere Einzelheiten können Sie den Vergabeunterlagen in Gestalt der Leistungsbeschreibung/des Leistungsverzeichnisses entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-18 Auftragsbekanntmachung
2014-09-24 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geschirr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschirr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KRH Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: tom.buge@krh.eu 📧
Telefon: +49 5119067710 📞
Fax: +49 51192067720 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 182-320735
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
„(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der angegebenen Angebotsfrist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „ Angebot Geschirr " Az. KRH-NZK-0031 , Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. (2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlage (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind. (3) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen rechtzeitig zu stellen. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf de Angebotsfrist an die in Anhang A.I genannte Stelle in Textform per E-Mail gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt in Textform per E-Mail. Der Bieter hat insofern eine E-Mail-Adresse als Korrespondenzadresse anzugeben. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet. Trotzdem erteilte telefonische Auskünfte sind unverbindlich.“ Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige europaweite Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung eines Lieferauftrags gemäß § 3 Absatz (1) Satz 1 VOL/A (Abschnitt 1). Da die Vorschriften der VOL/A EG nicht gelten, gelten auch die dortigen Fristenregelungen nicht. Der Ablauf des Eröffnungstermins richtet sich nach § 14 VOL/A. Die Hinweise und Verfahrensangaben bezüglich eines Offenen Verfahrens sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und als Hinweis auf die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu verstehen. Dieser Auftrag wird nach der nationalen Regelung der VOL/A (Abschnitt 1) vergeben. Die geschätzte Gesamtvergütung des Lieferauftrags liegt deutlich unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes. Trotzdem hat der Auftraggeber sich aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Verfahrenstransparenz für eine europaweite Bekanntmachung entschieden, um einen möglichst großen Bieterkreis anzusprechen. Gleichwohl ist Rechtschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, Vergabesenate der Oberlandesgerichte) gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB nicht gegeben. Ebenso wenig besteht die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB, da die Vorschriften des Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB, Vergabeverordnung) insgesamt mangels Erreichens des Schwellenwertes nicht einschlägig sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Systemgeschirsr für eine Zentralküche mit ca. 3 200 BKT/Tag.
Nähere Einzelheiten können Sie den Vergabeunterlagen in Gestalt der Leistungsbeschreibung/des Leistungsverzeichnisses entnehmen.
Referenznummer: KRH-NZK-0031
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ronnenberg/Empelde.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen vorzulegen:(1) Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und im Falle einer Bietergemeinschaft Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten. Ggf. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
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(2) Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren für den Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
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(3) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung(§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
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(4) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,§§15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. §23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden ist.
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(5) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft/ die Mitglieder der Bietergemeinschafts eine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat/haben.
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(6) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) für den Bieter/die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
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(7) Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
(8) Eigenerklärungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
(8.1) § 4 Abs. 1, 2 NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung):
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG, vom 20.04.2009, BGBl. I S. 799, in der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung findet, oder in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen des AEntG durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde, oder für den jeweiligen Wirtschaftszweig in einer auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG, vom 11.01.1952, BGBl. I S. 17, in der jeweils geltenden Fassung) erlassenen Rechtsverordnung. Für den Fall, dass das meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den vorstehend genannten Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer ist als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen“.
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(8.2) § 5 NTVergG (Mindestentgelterklärung):
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen“.
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(8.3) §13 NTVergG (Nachunternehmereinsatz):
„Ich bzw. wir verpflichte mich/verpflichten uns, den Nachunternehmern die für mich/uns geltenden Pflichtendes NTVergG, insbesondere der §§ 4 und 5 NTVergG aufzuerlegen, die entsprechenden Erklärungen auf Anforderung vorzulegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu überwachen. Mir ist bekannt, dass die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers der Zustimmung des Auftraggebers bedarf“.
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(8.4) § 15 NTVergG (Sanktionen und Vertragsstrafe):
„Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen aus dem NTVergG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 10 v. H. des Auftragswertes, – je nach pflichtgemäßem Ermessen des öffentlichen Auftraggebers – an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Verpflichtung umfasst auch Verstöße des von mir eingesetzten Nachunternehmers odereines von diesem eingesetzten Nachunternehmers (Nachnachunternehmers), soweit die Verstöße mir bekannt waren oder ich sie hätte kennen müssen. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ich bin damit einverstanden, dass die Nichterfüllung der im NTVergG genannten Anforderungen durch mich oder durch die von mir eingesetzten Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem NTVergG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen“.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(9) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt.
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(10) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung, dass und in welcher Höhe eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(11) Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung (Anzahl der Arbeitnehmer) in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(12) Nachweis über mindestens 3 vergleichbare Leistungen (Referenzen), die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre abgeschlossen wurden. Der Nachweis muss jeweils folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner beim Auftraggeber (E-Mail und Telefonnummer); Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung des konkreten Auftrags und der konkret erbrachten Leistungen (Nachweis der Vergleichbarkeit des Auftrags).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle der Auftragserteilung verlangt der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 % der Nettoauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die VOB, die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie des Landes Niedersachsen, soweit sie anwendbar sind.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei dem zu beschaffenden Geschirr handelt es sich um Systemgeschir reines Regeneriersystems, das maßtechnisch mit dem bereits vorhandenen System übereinstimmen und identisch sein muss.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-15 📅
Öffnungsort: Beim Auftraggeber; der genaue Ort wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber; der genaue Ort wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bevollmächtigte Vertreter der jeweiligen Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KRH Servicegesellschaft mbH
Herrn Tom Buge
Name: Giel Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Seeschloss Monrepos Gebäude 1
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71634
Kontaktperson: Giel Planungsgesellschaft mbH
Herrn Wolfgang Neu oder Herrn Andreas Giel
Telefon: +49 7141221530 📞
Fax: +49 71412215322 📠
URL für weitere Informationen: http://www.giel.com 🌏
Postanschrift: Seeschloss Monrepos Gebäude
URL der Dokumente: http://www.giel.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KRH-NZK-0031
Zusätzliche Informationen
„(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der angegebenen Angebotsfrist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „ Angebot Geschirr " Az. KRH-NZK-0031 , Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
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(2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlage (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
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(3) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen rechtzeitig zu stellen. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf de Angebotsfrist an die in Anhang A.I genannte Stelle in Textform per E-Mail gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt in Textform per E-Mail. Der Bieter hat insofern eine E-Mail-Adresse als Korrespondenzadresse anzugeben. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet. Trotzdem erteilte telefonische Auskünfte sind unverbindlich.“
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Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige europaweite Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung eines Lieferauftrags gemäß § 3 Absatz (1) Satz 1 VOL/A (Abschnitt 1). Da die Vorschriften der VOL/A EG nicht gelten, gelten auch die dortigen Fristenregelungen nicht. Der Ablauf des Eröffnungstermins richtet sich nach § 14 VOL/A. Die Hinweise und Verfahrensangaben bezüglich eines Offenen Verfahrens sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und als Hinweis auf die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu verstehen.
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Dieser Auftrag wird nach der nationalen Regelung der VOL/A (Abschnitt 1) vergeben. Die geschätzte Gesamtvergütung des Lieferauftrags liegt deutlich unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes. Trotzdem hat der Auftraggeber sich aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Verfahrenstransparenz für eine europaweite Bekanntmachung entschieden, um einen möglichst großen Bieterkreis anzusprechen. Gleichwohl ist Rechtschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, Vergabesenate der Oberlandesgerichte) gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB nicht gegeben. Ebenso wenig besteht die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB, da die Vorschriften des Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB, Vergabeverordnung) insgesamt mangels Erreichens des Schwellenwertes nicht einschlägig sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens sechs Tage nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags beider Vergabekammer maßgeblich ist.
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Quelle: OJS 2014/S 182-320735 (2014-09-18)
Ergänzende Angaben (2014-09-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 185-325780
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 182-320735
ABl. S-Ausgabe: 185
Quelle: OJS 2014/S 185-325780 (2014-09-24)