Gestellung und Abfuhr von Containern für Schrott, Übernahme und Verwertung des Schrotts, sowie von Altgeräten der Gruppe 1 ElektroG

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen

Gestellung und Abfuhr von Containern für Schrott, Übernahme und Verwertung des Schrotts, sowie von Altgeräten der Gruppe 1 ElektroG

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
— Gestellung von Containern (7 cbm bis 40 cbm) insgesamt 77 Stück auf derzeit 52 Sammelplätzen im Landkreis Esslingen.— Abfuhr, Übernahme und Verwertung von Schrott: ca. 3 500 Tonnen pro Jahr (einschl. Übernahme und Verwertung von Altgeräten der Gruppe 1 ElektroG; Anteil ca. 10 %).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73726
Postort: Esslingen am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-es.de 🌏
E-Mail: fechter.ulrich@lra-es.de 📧
Telefon: +49 71193123 📞
Fax: +49 7119312580 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 055-092342
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gestellung und Abfuhr von Containern für Schrott, Übernahme und Verwertung des Schrotts, sowie von Altgeräten der Gruppe 1 ElektroG
Menge oder Umfang:
— Gestellung von Containern (7 cbm bis 40 cbm) insgesamt 77 Stück auf derzeit 52 Sammelplätzen im Landkreis Esslingen.
— Abfuhr, Übernahme und Verwertung von Schrott: ca. 3 500 Tonnen pro Jahr (einschl. Übernahme und Verwertung von Altgeräten der Gruppe 1 ElektroG; Anteil ca. 10 %).
Referenznummer: 727.33:00007
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Esslingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben -Komm (D) Ang- abzugeben. Ggf. Abgabe einer Bietergemeinschaftserklärung.
Ggf. Abgabe einer Nachunternehmererklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung weitere Nachweise nach § 7 EG Absatz 2 VOL/A anzufordern.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2011 bis 2013 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 500 000 EUR für Sachschäden, 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 300 Tsd. EUR für Vermögensschäden bzw. eine Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der jeweils geforderten Höhe zu stellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Nachweise nach § 7 EG Absatz 3 VOL/A anzufordern.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Herrn Fechter
Internetadresse: www.awb-es.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 727.33:00007
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 15 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 055-092342 (2014-03-14)