Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in der Kulisse der Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand (WRRL-GW-Gebietskulisse) gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebä

Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein im Rahmen der Förderung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1310/ 2013 (ELER-Verordnung) vom 17.12.2013 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz) innerhalb der Kulisse der Grundwasserkörper in Schleswig-Holstein, die gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie in einen schlechten chemischen Zustand eingestuft sind. Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse insgesamt 6 feststehende Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in 3 Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte und Betriebe orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die o. a. Gebietskulisse mit den 6 Beratungsgebieten umfasst insgesamt rund 450 000 ha an landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN).
Die Gewässerschutzberatung soll gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gefördert werden. Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung im Sinne von Art. 15 der vorgenannten VO sein werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-11 Auftragsbekanntmachung
2015-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge