Gewerbliche Mitte Recklinghausen Blumenthal - Rodungsarbeiten auf den Teilflächen A, B und C

Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH

Die SER GmbH ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Recklinghausen von dieser mit der Sanierung, Baureifmachung und Erschließung der Flächen der „Gewerblichen Mitte Recklinghausen Blumenthal“ (GMRB) sowie der Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden und erforderlichen Baumaßnahmen beauftragt worden.
Das Projekt ist eine durch Bundes- und Landesmittel geförderte Maßnahme.
Die vier Teilflächen des Projektes GMRB liegen zentral zwischen dem Stadtzentrum und dem Stadtteil Recklinghausen-Hillerheide. Die Flächen sind wie folgt benannt:
(A) Östlich Kurt-Schumacher-Allee
(B) Blumenthal 1/2/6
(C) Westlich Herner Straße
(D) Parkplatz Herner Straße
Auf den vier Teilflächen des Projektes sollen Gewerbeflächen (Teilflächen A - C) sowie ein Mitarbeiter- und Kundenparkplatz (Teilfläche D) entstehen.
Auf den Teilflächen A, B und C sind Bäume jeglicher Art mit Stammdurchmesser größer 0,1 m (gemessen 1,0 m über Erdboden) einschließlich Wurzelstöcke entsprechend der LV- Positionen zu roden. Wurzellöcher unterhalb des Planums sind mit unbelastetem anzulieferndem Vegetations-/Füllboden (je nach Einsatzort in Abstimmung mit dem AG) zu verfüllen. Die Qualität des Vegetations-/Füllbodens ist vor Einbau durch ein Gutachten nachzuweisen.
Die vorgenannten Teilflächen sind darüber hinaus von dichtem und aufgelockertem Bewuchs bestehend aus Büschen, Hecken, Sträuchern und Bäumen etc. mit einem Stammdurchmesser kleiner 0,1 m (gemessen 1,0 m über Erdboden) entsprechend der LV-Positionen zu räumen.
Sämtlich anfallendes Räumgut sowie Stämme, Äste, Strauchwerk und Wurzelstöcke werden Eigentum des Auftragnehmers und sind einer ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Grundsätzlich ist ein Häckseln auf der gesamten Fläche untersagt. Ein Ausfräsen der Wurzelstöcke ist ebenfalls untersagt. Die Wurzelstöcke sind von anhaftendem Erdreich zu säubern und von der Fläche abzutransportieren. Wurzellöcher unterhalb des Planums sind mit unbelastetem anzulieferndem Vegetations-/Füllboden (je nach Einsatzort in Abstimmung mit dem AG) zu verfüllen. Die Qualität des Vegetations-/Füllbodens ist vor Einbau durch ein Gutachten nachzuweisen.
Die Zufahrt auf das Gelände der Teilfläche A erfolgt über die Kurt-Schumacher-Allee, der Teilfläche B über den Beckbruchweg bzw. die Herner Straße und der Teilfläche C über die Herner Straße.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet Informationen über evtl. erforderliche Verkehrseinschränkungen einzuholen sowie eine Leitungsrecherche über die Lage von Versorgungsleitungen und –kabeln durchzuführen. Die Informationen entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht. Der Auftragnehmer muss bei der Arbeitsdurchführung alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Kabel, Leitungen, Kanäle, Hausanschlüsse sowie die erforderlichen Absperrungen und Beleuchtungen der Baustelle zur Verhütung von Unfällen (auch nachts und an Sonn- und Feiertagen) durchführen. Eine besondere Vergütung für Behinderungen durch Versorgungsleitungen wird nicht gezahlt. Die Kosten sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen.
Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Vor Angebotsabgabe wird empfohlen, dass sich der Auftragnehmer über die Bedingungen und Besonderheiten der jeweiligen Teilfläche informiert.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-02.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-02 Auftragsbekanntmachung