2.1 Beschreibung Gesamtvorhaben: Von Gewobag ED werden beginnend 2015 über einen Zeitraum von 15 Jahren alle Bestandsanlagen Brennstoff und Fernwärme modernisiert. Die Rang- und Reihenfolge des Vorgehens richtet sich nach dem Anlagenalter, dem Anlagenzustand sowie weiteren Entscheidungskriterien wie z. B. Einordnung in generelle Modernisierungsmaßnahmen des Gewobag-Konzerns oder Abgleich mit der Realisierung der BHKW-Offensive. Ziel der Modernisierung ist es, die technisch erreichbaren Verbesserungen zur Senkung der Energieverbräuche zu erreichen. 2.2 Beschreibung Anforderungen an Planungsleistungen: Die Leistungen umfassen insb. die Planung der Kesselanlagen und der Peripherie ein-schließlich Regelungstechnik sowie die Einbindung in das hydraulische System der Heizungsanlage. Bauweise und Ausrüstung der technischen Anlagen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Erzielung minimaler Bau- und Betriebskosten, vgl. auch § 6 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV). Die technischen Anlagen sind je nach Vorgabe des AG unter Einhaltung von EnEV und EEWärmeG zu planen. Des Weiteren ist je nach Vorgabe die Verwendung erneuerbarer Energien oder der Einsatz von KWK-Technik zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die GEWOBAG beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (technische Ausrüstung):Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Stufe 1 (LP 3), optional erfolgen die Beauftragungen für die Stufe 2 (LP 4), Stufe 3 (LP 5) und Stufe 4 (LP 6). Die GEWOBAG behält sich vor, die jeweils folgende Stufe auch vor Abschluss der jeweils vorherigen Stufe zu beauftragen.Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Gesamtleistung (alle Stufen) besteht jedoch nicht.
Die GEWOBAG beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (technische Ausrüstung):Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Stufe 1 (LP 3), optional erfolgen die Beauftragungen für die Stufe 2 (LP 4), Stufe 3 (LP 5) und Stufe 4 (LP 6). Die GEWOBAG behält sich vor, die jeweils folgende Stufe auch vor Abschluss der jeweils vorherigen Stufe zu beauftragen.Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Gesamtleistung (alle Stufen) besteht jedoch nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: a.jastrzembski@gewobag.de📧
1. Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die GEWOBAG zu erbringen.
Die GEWOBAG wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die GEWOBAG unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Mindestvoraussetzungen:
gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,
Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.
Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.
Die GEWOBAG wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 5.1.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1. Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die GEWOBAG zu erbringen.
Die GEWOBAG wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die GEWOBAG unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Mindestvoraussetzungen:
gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,
Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.
Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.
Die GEWOBAG wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 5.1.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2.1 Beschreibung Gesamtvorhaben:
Von Gewobag ED werden beginnend 2015 über einen Zeitraum von 15 Jahren alle Bestandsanlagen Brennstoff und Fernwärme modernisiert. Die Rang- und Reihenfolge des Vorgehens richtet sich nach dem Anlagenalter, dem Anlagenzustand sowie weiteren Entscheidungskriterien wie z. B. Einordnung in generelle Modernisierungsmaßnahmen des Gewobag-Konzerns oder Abgleich mit der Realisierung der BHKW-Offensive.
Von Gewobag ED werden beginnend 2015 über einen Zeitraum von 15 Jahren alle Bestandsanlagen Brennstoff und Fernwärme modernisiert. Die Rang- und Reihenfolge des Vorgehens richtet sich nach dem Anlagenalter, dem Anlagenzustand sowie weiteren Entscheidungskriterien wie z. B. Einordnung in generelle Modernisierungsmaßnahmen des Gewobag-Konzerns oder Abgleich mit der Realisierung der BHKW-Offensive.
Ziel der Modernisierung ist es, die technisch erreichbaren Verbesserungen zur Senkung der Energieverbräuche zu erreichen.
2.2 Beschreibung Anforderungen an Planungsleistungen:
Die Leistungen umfassen insb. die Planung der Kesselanlagen und der Peripherie ein-schließlich Regelungstechnik sowie die Einbindung in das hydraulische System der Heizungsanlage. Bauweise und Ausrüstung der technischen Anlagen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Erzielung minimaler Bau- und Betriebskosten, vgl. auch § 6 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV).
Die Leistungen umfassen insb. die Planung der Kesselanlagen und der Peripherie ein-schließlich Regelungstechnik sowie die Einbindung in das hydraulische System der Heizungsanlage. Bauweise und Ausrüstung der technischen Anlagen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Erzielung minimaler Bau- und Betriebskosten, vgl. auch § 6 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV).
Die technischen Anlagen sind je nach Vorgabe des AG unter Einhaltung von EnEV und EEWärmeG zu planen. Des Weiteren ist je nach Vorgabe die Verwendung erneuerbarer Energien oder der Einsatz von KWK-Technik zu berücksichtigen.
Menge oder Umfang:
Die GEWOBAG beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (technische Ausrüstung):
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Stufe 1 (LP 3), optional erfolgen die Beauftragungen für die Stufe 2 (LP 4), Stufe 3 (LP 5) und Stufe 4 (LP 6). Die GEWOBAG behält sich vor, die jeweils folgende Stufe auch vor Abschluss der jeweils vorherigen Stufe zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Stufe 1 (LP 3), optional erfolgen die Beauftragungen für die Stufe 2 (LP 4), Stufe 3 (LP 5) und Stufe 4 (LP 6). Die GEWOBAG behält sich vor, die jeweils folgende Stufe auch vor Abschluss der jeweils vorherigen Stufe zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Gesamtleistung (alle Stufen) besteht jedoch nicht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Gewobag ED 002-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag” erfolgen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag” erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Wenn sich der Bewerber bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 5 Abs. 6 VOF), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt „Teilnahmeantrag” geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag ED geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grundangeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag ED geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grundangeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folgehaben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von 8,50 EUR zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von 8,50 EUR zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Bewerber haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG zu übergeben, sowie alle weiteren beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— gem. § 8 BerlAVG.
— den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
— den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S.442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBL. 1961 II S. 98)
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291),
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten und
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten und
— er/sie die zum Zeitpunkt der Beauftragung in Kraft getretenen Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) zur Kenntnis genommen hat/haben und beachten wird/werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1 Formblatt Teilnahmeantrag – soweit nicht abweichend bezeichnet, beziehen sich die folgenden Ziffern 4.3.X.X. .. auf das Formblatt „Teilnahmeantrag“).
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1) können maximal 20 Punkte erzielt werden. Hiervon entfallen 15 Punkte auf den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (Ziffer 4.3.1.1) und 5 Punkte auf die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (Ziffer 4.3.1.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1) können maximal 20 Punkte erzielt werden. Hiervon entfallen 15 Punkte auf den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (Ziffer 4.3.1.1) und 5 Punkte auf die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (Ziffer 4.3.1.2).
Die maximale Punktzahl (15 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.1.1) wird ab einem Wert von 800 000 EUR (netto) erreicht. O Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 200 000 Mio. EUR (netto) vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die maximale Punktzahl (15 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Ziffer 4.3.1.1) wird ab einem Wert von 800 000 EUR (netto) erreicht. O Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 200 000 Mio. EUR (netto) vergeben.
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.1.2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 10 Mitarbeitern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 4 Mitarbeitern innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Ziffer 4.3.1.2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 10 Mitarbeitern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 4 Mitarbeitern innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben.
Mindeststandards:
Die GEWOBAG wird die drei bis acht der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu den Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht 51 Punkte oder hält er eine Mindestvoraussetzung nicht ein, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die GEWOBAG wird die drei bis acht der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu den Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht 51 Punkte oder hält er eine Mindestvoraussetzung nicht ein, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.3.2.1 Projektreferenzen (max. 80 Punkte).
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Benennung von mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 16 Punkte erreicht werden:
— 8 Punkte = Wertungsfähige Referenz.
— 8 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Planung der Errichtung von Kesselanlagen einschl. Peripherie (mind. Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 6 HOAI),
— Projektgröße: Kesselanlage mit mindestens 80 kW,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2011.
In den Tabellen sind außerdem anzugeben:
— Beschreibung der erbrachten Leistung (Planung der Errichtung von Kesselanlagen einschl. Peripherie (mind. Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 6 HOAI).
— Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient).
— Auftraggeber (mit Adresse):
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer):
— Projektgröße: Kesselanlage mit mindestens 80 kW
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ):
(Achtung: Abschluss nicht vor 2011).
Zusätzliche Spezifika:
Größe der in diesem Projekt geplanten Kesselanlage:
> 200 kW (2 Punkte)
> 400 kW (4 Punkte)
> 600 kW (6 Punkte)
> 800 kW (8 Punkte).
Mindeststandards:
4.3.2.1 Projektreferenzen (max. 80 Punkte)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Benennung von mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 16 Punkte erreicht werden:
— 8 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 8 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika).
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Min-destbedingungen erfüllt:
— Planung der Errichtung von Kesselanlagen einschl. Peripherie (mind. Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 6 HOAI),
— Projektgröße: Kesselanlage mit mindestens 80 kW,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Abschluss der Leistung nicht vor 2011.
In den Tabellen sind außerdem anzugeben:
— Beschreibung der erbrachten Leistung (Planung der Errichtung von Kesselanlagen einschl. Peripherie (mind. Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 6 HOAI),
— Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient),
— Auftraggeber (mit Adresse):
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer):
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ):,
(Achtung: Abschluss nicht vor 2011).
Zusätzliche Spezifika:
Größe der in diesem Projekt geplanten Kesselanlage:
> 200 kW (2 Punkte),
> 400 kW (4 Punkte),
> 600 kW (6 Punkte),
> 800 kW (8 Punkte).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlags, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Deckungssummen (jeweils jährlich 2-fach maximiert).
— für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
— für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden, Umweltschäden und Verlust von Schlüssel bzw. Codekarten): 2 500 000 EUR.
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die GEWOBAG. Er ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Vgl. i. Ü. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Im Übrigen vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Einschlägige Zulassungs- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Die GEWOBAG wird die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber auf Basis der in Ziffer 4.3 des Formblattes „Teilnahmeantrag“ geforderten Angaben prüfen und bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erreichen. Die GEWOBAG wird die drei bis acht der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu den Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht 51 Punkte oder hält er eine Mindestvoraussetzung nicht ein, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
Die GEWOBAG wird die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber auf Basis der in Ziffer 4.3 des Formblattes „Teilnahmeantrag“ geforderten Angaben prüfen und bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erreichen. Die GEWOBAG wird die drei bis acht der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu den Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht 51 Punkte oder hält er eine Mindestvoraussetzung nicht ein, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der GEWOBAG mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn André Jastrzembski
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Gewobag ED 002-14
Zusätzliche Informationen
1. Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die GEWOBAG zu erbringen.
Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die GEWOBAG zu erbringen.
Die GEWOBAG wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die GEWOBAG unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Die GEWOBAG wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die GEWOBAG unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Mindestvoraussetzungen:
gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,
Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.
Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.
Die GEWOBAG wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
Die GEWOBAG wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 5.1.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 5.1.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 243-428339 (2014-12-12)
Ergänzende Angaben (2014-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben