Großküchenspül- und Fördertechnik

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Das „Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf“ (UKE) beabsichtigt für die Küche der Kantine/des Kasinos im Gebäude N19 die Beschaffung einer neuen Spül- und Fördertechnik.
1. Gegenstand der Ausschreibung:
Beschaffung einer Spül- und Fördertechnik der neuesten Generation, einschließlich Tablettförderanlage und halbautomatischer Spülanlage mit kompatibler Netzwerkanbindung und Messeinheit.
Das Gerät ist außerdem so anzubieten, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch erweitert werden kann. Die hierzu erforderlichen Geräte werden dann in einem gesonderten Verfahren beschafft.
Die Spül- und Fördertechnik soll im Gebäude N19 Küche der Kantine/des Kasinos, 2. und 3. Obergeschoss im Rahmen umfangreicher Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb installiert und mit Fertigstellungstermin Dezember 2014 in Betrieb genommen werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung für die o.g. Leistungen. Das heißt alle erforderlichen Gerätschaften, Installations- und Integrationsarbeiten der Anlage.
Als bauliche Schnittstellen sind Fertigfußboden, Wandoberflächen und Rohdecke definiert.
Komplette Lieferung mit allem zum Betrieb erforderlichen Zubehör, Aufstellung, Montage, Anschluss, Einweisung sowie behördliche und sicherheitstechnische Abnahme mit Funktionsprüfung.
2. Ausstattungsnahe Dienstleistungen zur Werterhaltung, Geräteservice:
Ausstattungsnahe Dienstleistungen zur Werterhaltung der zur Nutzung überlassenen Gegenstände, d. h. Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Ersatz usw. sowie Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dieser Vertragsteil ist Bestandteil des Leistungsumfanges des Auftragnehmers.
Folgende Parameter sind zu erfüllen:
— Sicherung der Aktualität der Geräte inkl. Zubehör sowie Hard- und Software über eine Laufzeit von 10 Jahren nach Inbetriebnahme.
— Übernahme von Wartungs- und Service-Verantwortung mit garantierter Verfügbarkeit unter Berücksichtigung der Betreiberaufgaben der Tochtergesellschaft (KGE) Klinik Gastronomie Eppendorf GmbH. Hierzu gehören insbesondere die Informationspflichten zu bestehenden UKE-Prozessen.
3. Einweisung des Bedienpersonals:
Einweisung des Bedienpersonals in die Gerätebedienung, regelmäßige Schulung des Bedienpersonals
Weitere Hinweise zum Beschaffungsgegenstand:
a) Die Einhaltung der vom Betreiber geforderten regelmäßigen Überprüfung ist sicherzustellen sowie die Einhaltung der Dokumentationspflichten entsprechend der im UKE gültigen Standardarbeitsanweisungen zu den geforderten Einweisungen zu gewährleisten. Innerhalb von zwei Stunden nach Meldung einer Störung hat ein Techniker des Auftragnehmers vor Ort zu sein und innerhalb von zwei weiteren Stunden die Störung zu beseitigen. Für bewegliche Teile muss eine entsprechende Ersatzgestellung für die Reparaturdauer gewährleistet sein. Es sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich erwähnt, dass die Tochtergesellschaft des UKE, die KGE Klinik Gastronomie Eppendorf GmbH, die Be-treiberaufgaben innerhalb des UKE wahrnimmt und daher eine Informationspflicht des Auftragnehmers an die KGE besteht.
b) Alle Geräte sowie Zubehör sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten. Es ist ein insgesamt funktionsfähiges System zu installieren, welches eine Kompatibilität zu vorhandenen Systemen (insbesondere zum Lastenaufzug) sicherstellt. Die Einbringung der Geräte erfolgt im laufenden Betrieb der Küche und Kantine/des Kasinos und ist daher mit der verantwortlichen Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.
c) Der Auftraggeber nennt bereits in dieser Phase des Vergabeverfahrens folgende Eckpunkte für die Vertragsverhandlungen mit den Bietern, die er nach Auswertung der Angebote zu Vertragsverhandlungen auffordern wird:
i. Der Auftragnehmer sichert zu, dem Auftraggeber nur neu hergestellte Geräte und Zubehör zur Verfügung zu stellen.
ii. Der Auftragnehmer muss zusichern, die einschlägigen Gesetze und Richtlinien zu kennen und die entsprechenden Normen einzuhalten.
iii. Sämtlichen Installationen und alle notwendigen Überprüfungen müssen bis spätestens am 01.12.2014 abgeschlossen sein. Die Lieferung und Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs, sowie sämtliche Einweisungen des Bedienpersonals müssen bis spätestens 01.Dezember 2014 abgeschlossen sein.
iv. Dem Auftraggeber steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht greift, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus den Konzepten (Werterhaltungskonzept, Einweisungs- und Schulungskonzept) nicht nachkommt.
Die vorstehenden weiteren Hinweise zum Beschaffungsgegenstand sollen lediglich die Vorstellungen des Auftraggebers zum Beschaffungsgegenstand und den nachfolgenden Vertragsverhandlungen verdeutlichen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-16.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-16 Auftragsbekanntmachung
2015-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge