Für die Projekte Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI, und Viernheim, chemische Reinigung werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung mittels Pump&Treat bzw. Grundwasserzirkulationsbrunnen (GZB) zur Reinigung von leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) aus Grundwasser, Durchführung von Grundwassermonitoring sowie von Feldarbeiten (Probenahme Grundwasser/Rohwasser, Messung der Grundwasserstände, Anlagenkontrolle usw.) mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2017 mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Die zu vergebenden Ingenieurleistungen umfassen schwerpunktmäßig folgende Leistungen:
1. Sanierungsuntersuchungen zum laufenden Anlagenbetrieb
2. Ingenieurleistungen zur Planung und Betreuung der Grundwassersanierungsanlagen
3. gutachterliche, planerische und technisch-betreuende Ingenieurleistungen für die Gewährleistung eines weitgehend störungsfreien und technisch-wirtschaftlich optimalen Betriebes der Sanierungsanlagen
4. Durchführung von Feldarbeiten (Probenahme Grundwasser/Grundwasser aus den Sanierungsanlagen, Messung der Grundwasserstände, Aufnahme von Betriebsdaten, Anlagenkontrolle)
5. Ingenieurmäßige Kontrolle des Anlagenbetriebes und Abstimmungen mit den Betreiberfirmen, einschließlich Dokumentation
6. Abstimmungen mit dem chemisch-analytischen Labor, Plausibilitätskontrollen, Bewertung der Analytik u. a. in Bezug auf Schadstoffentwicklung und ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb
7. Aktualisierungen der Gefährdungsbewertungen einschließlich Umsetzung in der Anlagenoptimierung
8. Ausschreibung von Analytikleistungen
9. Ausschreibung zur Wartung und Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen
10. Fortschreibung von Grundwasser- und Schadstofftransportmodellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung HIM-ASG
Postanschrift: Waldstraße 11
Postort: Biebesheim
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 62588953719📞
E-Mail: anja.wolf@him.de📧
Fax: +49 62588953322 📠
Region: Groß-Gerau🏙️
URL: http://www.him-asg.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.him.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI und Viernheim, chemische Reinigung
ASG/91/207”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umwelttechnische Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Ort der Leistung: Bergstraße🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Jahnplatz 2
68642 Bürstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Projekte Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI, und Viernheim, chemische Reinigung wurden folgende Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Projekte Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI, und Viernheim, chemische Reinigung wurden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung mittels Pump & Treat bzw. Grundwasserzirkulationsbrunnen (GZB) zur Reinigung von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffe (LCKW) aus Grundwasser, Durchführung von Grundwassermonitoring sowie von Feldarbeiten (Probenahme Grundwasser/Rohwasser, Messung der Grundwasserstände, Anlagenkontrolle usw.) mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2017 mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 019-031118
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2014-B004697-51
Titel:
“Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI und Viernheim, chemische Reinigung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hydrodata GmbH
Postanschrift: Gattenhöferweg 29
Postort: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hochtaunuskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 87 310 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBI. I S. 1750,3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBI. I S. 2568) geändert worden ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2021/S 060-152447 (2021-03-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: http://www.him-asg.de🌏
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Projekte Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI, und Viernheim, chemische Reinigung wurden folgende Leistungen ausgeschrieben:...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Projekte Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI, und Viernheim, chemische Reinigung wurden folgende Leistungen ausgeschrieben: Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung mittels Pump & Treat bzw. Grundwasserzirkulationsbrunnen (GZB) zur Reinigung von Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffe (LCKW) aus Grundwasser, Durchführung von Grundwassermonitoring sowie von Feldarbeiten (Probenahme Grundwasser/Rohwasser, Messung der Grundwasserstände, Anlagenkontrolle usw.) mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2017 mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Auftragsvergabe
Titel: Grundwassersanierung Bürstadt, Metallverarbeitung OLI und Viernheim
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 87 310 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist.
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Quelle: OJS 2021/S 124-329420 (2021-06-25)