Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Northeim
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation „Northeim“:
— WEG Gehrenrode,
— WSG Hettensen,
— WEG Gremsheim,
— WSG Pohlsburgquelle/Trögen/Üssinghausen,
— WEG Dankelsheim/Heckenbeck,
— WEG Ellierode (Gandersheim),
— WSG Moringen/Fredelsloh,
— WSG Seboldshausen,
— WSG Northeim,
— WEG Kreiensen,
— WSG Katlenburg,
— WSG Ahlshausen,
— WSG Elvershausen,
— WSG Eboldshausen,
— WSG Wachenhausen,
— WEG Kalefeld-Westerberg,
— WSG Gillersheim-Steinbergquelle,
— WEG Kalefeld-Kahlberg,
— WSG Gillersheim-Aspetal,
— WSG Westerhof,
— WSG Nörten-Hardenberg,
— WSG Oldenrode (Kalefeld),
— WSG Sudershausen,
— WSG Willershausen,
— WSG Elvese,
— WSG Einbeck,
— WSG Renshausen,
— WEG Dassel,
— WEG Obernfeld,
— WSG Wahmbeck,
— WEG Landolfshausen,
— WSG Schönhagen-Schäferbornquelle,
— WSG Sattenhausen,
— WSG Sievershausen-Haiquelle,
— WSG Sievershausen-Sandbornquelle,
— WEG Relliehausen,
— WSG Lauenberg,
— WSG Eschershausen-Italquellen,
— WSG Dinkelhausen-Goldbornquelle,
— WSG Schoningen,
— WSG Verliehausen,
— WSG Offensen,
— WEG Schlarpe,
— WSG Hardegsen.
für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2015-31.10.2018 mit einer Option auf eine Verlängerung bis zum 1.9.2020 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzkonzept im Auftrage der Trinkwasserschutz-Kooperation Northeim, vertreten durch die Stadtwerke Einbeck GmbH von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber.
Das Schutzkonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (Ausschreibung) zur VerfĂĽgung gestellt.
Die Beauftragung, sowie die Dauer und Durchgängigkeit der Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Die landwirtschaftlichen Vertreter der Kooperation sind gemäß § 2 der niedersächsischen Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 in die Vergabeverhandlung einbezogen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2014-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-11-14
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Auftragsbekanntmachung
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2015-04-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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