Ziel der Ausschreibung ist es, eine möglichst genaue Abschätzung der landesweiten Erlöse im SPNV Baden-Württembergs sowohl im Status quo – z. B. für die Jahre 2012 oder/und 2013 – als auch für die Zeit im eingeschwungenen Wettbewerbszustand – voraussichtlich 2021 – unter Berücksichtigung der geplanten Leistungsänderungen vorzunehmen. Ein besonderer, auch zeitlich vorgelagerter Fokus liegt auf den Erlöspotenzialen im Netz 1, das derzeit im Wettbewerb vergeben wird und einen großen Teil der auf Stuttgart zulaufenden Leistungen im Regionalverkehr enthält. Bei der Bearbeitung soll soweit wie möglich auf Erhebungen und Befragungen verzichtet werden; Kernaufgaben sind die Zusammenführung und Bewertung vorhandener Erhebungen und Erlösdaten sowie die Ermittlung von Reiseweiten und Relationen auf der Basis von Verkehrsmodellen aus vorhandenen Fahrgastzahlen und Erhebungen sowie eine Prognose der künftig zu erwartenden Fahrgastzahlen und Erlöse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Telefon: +49 71123991107📞
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG; siehe Anlage zu den Unterlagen zum Teilnahmeantrag, welche bei der Kontaktstelle anzufordern sind).
Das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes:
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag sowie ein Konzept mit Beschreibung des geplanten Vorgehens einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung:
Anhand der festgelegten Auswahlkriterien werden mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden weitere Verhandlungen geführt. Die Aufgabenstellung wird weiter konkretisiert, und die Bewerber werden zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert.
Stufe 3: letztverbindliche Angebote:
Der Auftraggeber behält sich vor, in einer dritten Stufe einen oder mehrere Bieter zur Abgebe eines letztverbindlichen Angebotes aufzufordern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, den 8.12.2014, 14:00 Uhr, in dreifach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Teilnahmeantrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Erlösgutachten – nicht öffnen“) gemacht sein.
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift.
— Benennung eines Ansprechpartners für die Dauer des Vergabeverfahrens.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass dessen Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Der Bewerber überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Ein Konzept, welches die grundlegende Vorgehensweise beschreibt.
— Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Bearbeiter müssen, abgesehen von Hilfskräften, einzeln mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen benannt werden.
Die Zuschlagsfrist läuft bis 31.3.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG; siehe Anlage zu den Unterlagen zum Teilnahmeantrag, welche bei der Kontaktstelle anzufordern sind).
Das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes:
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag sowie ein Konzept mit Beschreibung des geplanten Vorgehens einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung:
Anhand der festgelegten Auswahlkriterien werden mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden weitere Verhandlungen geführt. Die Aufgabenstellung wird weiter konkretisiert, und die Bewerber werden zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert.
Stufe 3: letztverbindliche Angebote:
Der Auftraggeber behält sich vor, in einer dritten Stufe einen oder mehrere Bieter zur Abgebe eines letztverbindlichen Angebotes aufzufordern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, den 8.12.2014, 14:00 Uhr, in dreifach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Teilnahmeantrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Erlösgutachten – nicht öffnen“) gemacht sein.
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift.
— Benennung eines Ansprechpartners für die Dauer des Vergabeverfahrens.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass dessen Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Der Bewerber überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Ein Konzept, welches die grundlegende Vorgehensweise beschreibt.
— Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Bearbeiter müssen, abgesehen von Hilfskräften, einzeln mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen benannt werden.
Die Zuschlagsfrist läuft bis 31.3.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, eine möglichst genaue Abschätzung der landesweiten Erlöse im SPNV Baden-Württembergs sowohl im Status quo – z. B. für die Jahre 2012 oder/und 2013 – als auch für die Zeit im eingeschwungenen Wettbewerbszustand – voraussichtlich 2021 – unter Berücksichtigung der geplanten Leistungsänderungen vorzunehmen. Ein besonderer, auch zeitlich vorgelagerter Fokus liegt auf den Erlöspotenzialen im Netz 1, das derzeit im Wettbewerb vergeben wird und einen großen Teil der auf Stuttgart zulaufenden Leistungen im Regionalverkehr enthält.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine möglichst genaue Abschätzung der landesweiten Erlöse im SPNV Baden-Württembergs sowohl im Status quo – z. B. für die Jahre 2012 oder/und 2013 – als auch für die Zeit im eingeschwungenen Wettbewerbszustand – voraussichtlich 2021 – unter Berücksichtigung der geplanten Leistungsänderungen vorzunehmen. Ein besonderer, auch zeitlich vorgelagerter Fokus liegt auf den Erlöspotenzialen im Netz 1, das derzeit im Wettbewerb vergeben wird und einen großen Teil der auf Stuttgart zulaufenden Leistungen im Regionalverkehr enthält.
Bei der Bearbeitung soll soweit wie möglich auf Erhebungen und Befragungen verzichtet werden; Kernaufgaben sind die Zusammenführung und Bewertung vorhandener Erhebungen und Erlösdaten sowie die Ermittlung von Reiseweiten und Relationen auf der Basis von Verkehrsmodellen aus vorhandenen Fahrgastzahlen und Erhebungen sowie eine Prognose der künftig zu erwartenden Fahrgastzahlen und Erlöse.
Bei der Bearbeitung soll soweit wie möglich auf Erhebungen und Befragungen verzichtet werden; Kernaufgaben sind die Zusammenführung und Bewertung vorhandener Erhebungen und Erlösdaten sowie die Ermittlung von Reiseweiten und Relationen auf der Basis von Verkehrsmodellen aus vorhandenen Fahrgastzahlen und Erhebungen sowie eine Prognose der künftig zu erwartenden Fahrgastzahlen und Erlöse.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2013 vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2013 vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die Zahlung erfolgt aufgrund eines vom Bieter vorgeschlagenen Zahlungsplanes.
Aufwendungen, die bei der Erstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Teilnahmeantrag (soweit bereits bekannt), spätestens jedoch im Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Teilnahmeantrag (soweit bereits bekannt), spätestens jedoch im Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Gemäß der Regelungen in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Referenz Zusätzliche Informationen
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG; siehe Anlage zu den Unterlagen zum Teilnahmeantrag, welche bei der Kontaktstelle anzufordern sind).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG; siehe Anlage zu den Unterlagen zum Teilnahmeantrag, welche bei der Kontaktstelle anzufordern sind).
Das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes:
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag sowie ein Konzept mit Beschreibung des geplanten Vorgehens einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung:
Anhand der festgelegten Auswahlkriterien werden mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden weitere Verhandlungen geführt. Die Aufgabenstellung wird weiter konkretisiert, und die Bewerber werden zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert.
Anhand der festgelegten Auswahlkriterien werden mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden weitere Verhandlungen geführt. Die Aufgabenstellung wird weiter konkretisiert, und die Bewerber werden zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert.
Stufe 3: letztverbindliche Angebote:
Der Auftraggeber behält sich vor, in einer dritten Stufe einen oder mehrere Bieter zur Abgebe eines letztverbindlichen Angebotes aufzufordern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, den 8.12.2014, 14:00 Uhr, in dreifach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, den 8.12.2014, 14:00 Uhr, in dreifach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Teilnahmeantrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Erlösgutachten – nicht öffnen“) gemacht sein.
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift.
— Benennung eines Ansprechpartners für die Dauer des Vergabeverfahrens.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass dessen Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Der Bewerber überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Ein Konzept, welches die grundlegende Vorgehensweise beschreibt.
— Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Bearbeiter müssen, abgesehen von Hilfskräften, einzeln mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen benannt werden.
Die Zuschlagsfrist läuft bis 31.3.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2014/S 203-359992 (2014-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge