Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen
In Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen wurden seit Mitte der 1980er Jahre bis 2006 Abfälle und Reststoffe zur Verfüllung von Hohlräumen eingesetzt. Der Versatz in untertägige Hohlräume wurde zum damaligen Zeitpunkt als eine Verwertungsmöglichkeit für industrielle Massenreststoffe angesehen. Neben Rückständen aus Steinkohlenfeuerungsanlagen wurden insbesondere Filterstäube und Rauchgasreinigungsrückstände aus Hausmüllverbrennungsanlagen, Filterstäube aus Klärschlammverbrennungsanlagen, Gießereialtsande und Strahlmittelrückstände eingesetzt. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in 11 Steinkohlenbergwerken zu Versatzzwecken eingesetzt. In den nachfolgend aufgeführten Bergwerken fand eine Verbringung von bergbau-fremden Abfällen zu Versatzzwecken statt:
Bergwerk, (Ortslage):
— Haus Aden/Monopol, Bergkamen,
— Hugo/Consolidation, Gelsenkirchen,
— Walsum, Duisburg,
— Emil Mayrisch, Alsdorf,
— Ewald/Schlägel & Eisen, Herten,
— Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort,
— Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten,
— Auguste Victoria, Marl,
— Blumenthal/Haard, Recklinghausen,
— Lippe, Dorsten,
— Lohberg/Osterfeld, Oberhausen.
Den bergrechtlichen Zulassungen des Einsatzes von Abfällen und Restoffen gingen verschiedene gutachtliche Betrachtungen zur Machbarkeit der Verbringung bzw. der Übertragbarkeit von Erkenntnissen auf andere Abbaubereiche voraus. So wurde beispielsweise vom damaligen Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (LWA) im Jahre 1988 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die klären sollte, unter welchen Bedingungen aufgelassene Grubenräume lebender, stillgelegter oder stillzulegender Bergwerke der Ruhrkohle AG (RAG) im rechtsrheinischen Steinkohlenrevier zur untertägigen Abfallentsorgung in Untertagedeponien oder zum Einsatz von Reststoffen als Wirtschaftsgut (z. B. als Versatz- oder Baustoffe) genutzt werden könnten. Gegenstand und Ergebnis der 1991 vorgelegten Studie waren Konzepte für eine "immissionsneutrale Verbringung" von bergbaufremden Abfällen nach unter Tage und eine Verbringung nach dem „Prinzip des vollständigen Einschlusses“. Die Versatzeinbringung in Steinkohlenbergwerken erfolgte auf Basis dieser Studien und Gutachten, Berichte und Bewertungen.
Das von privaten Grundeigentümern beauftragtes und seit Mitte September 2013 vorliegendes Gutachten „Die Risiken und langfristigen Umweltauswirkungen des untertägigen Versatzes von gefährlichen hochtoxischen Sonderabfällen in den Bergwerken der Steinkohle von NRW“, das sich auf die Verbringung von Abfällen in das Bergwerk Haus Aden im Bereich der Ortslage Bergkamen (Betriebsbereich Monopol) konzentrierte, sieht jedoch eine potenzielle Gefährdung der Umwelt. Neben diesem Gutachten sind den Auftraggebern Ergebnisse chemischer Analysen von Proben eines Gewässers und einer Ackerfläche im Bereich des Bergwerks übergeben worden.
Die Landesregierung und ihre Fachbehörden haben umgehend nach Bekanntwerden der Vermutungen Untersuchungen und Auswertungen vorliegender Informationen veranlasst, um diesen Vermutungen nachzugehen. Die bislang ausgewerteten Untersuchungsergebnisse lieferten keine Hinweise für das Auslaugen anorganischer bzw. organischer Stoffe aus bergbaufremden Versatzmaterial. Dennoch möchten die Auftraggeber den in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen nachgehen. Im Sinne der von der Landesregierung verfolgten umfassenden Vorsorgestrategie soll schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, ob von früheren bergbaufremden Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte, ob ggf. zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind, um mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen zu können, und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind, um möglichen Gefahren zu begegnen. Dazu soll das zu erstellende Gutachten erarbeitet werden.
Die gutachtliche Prüfung soll sich auf folgende Kernfragen konzentrieren:
1. Wie sind die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, heute fachlich zu bewerten?
2. Sind aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten? Welche Maßnahmen müssten ggf. ergriffen werden, um diesen zu begegnen?
3. Wie muss das Monitoring erweitert werden, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen?
Dazu sind die bei der Bergbehörde, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), dem Geologischen Dienst NRW, den Bezirksregierungen als Nachfolger der Staatlichen Umweltämter und, der RAG vorliegenden Unterlagen auszuwerten. Die Unterlagen können bei der Bergbehörde bzw. den Akten führenden Stellen eingesehen werden. Die drei Bergwerke Haus Aden/Monopol, Hugo/Consolidation und Walsum, in denen besonders überwachungsbedürftige Abfälle nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses verbracht wurden, stehen für einzelne Fragestellungen besonders im Fokus dieser Untersuchung.
Der Gutachter hat auch eine Aussage dazu zu treffen, ob weitere Probenahmen und Analysen erforderlich und technisch möglich sind, um für diesen Auftrag einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der derzeitigen Beschaffenheit des Versatzmaterials sowie eines evtl. Stofftransports ins Grubenwasser zu erzielen.
Bei den Untersuchungen sind die Planungen zur zukünftigen Grubenwasserhaltung zu berücksichtigen. Seit 2005 wurden fünf Bergwerke stillgelegt. Die Ausgestaltung der Zentralen Wasserhaltungen wurde zum Schutz der noch aktiven Bergwerke an die schon erfolgten Bergwerksstilllegungen ständig angepasst. Der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung vereinbarte Erblastenvertrag vom 14.8.2007 zur Bewältigung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG im Rahmen der sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland gibt vor, dass die RAG AG mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung ein Gesamtkonzept entwickelt. Die Prüfung ist insbesondere mit Blick auf ein von der RAG AG geplantes Anheben des Grubenwasserspiegels im Bereich des Bergwerks Haus Aden / Monopol über das Niveau der als Versatz nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses eingebrachten Abfälle vorzunehmen. Das Gesamtkonzept wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres vorliegen.
Die Gutachtenbearbeitung soll in zwei Teilen erfolgen. Darüber hinaus wird vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den Gutachtenteilen 1 und 2 eine Einschätzung dazu erwartet, ob für weitere 8 Bergwerke (Emil Mayrisch, Alsdorf; Ewald/Schlägel & Eisen, Herten; Friedrich Heinrich, Kamp-Lintfort; Fürst Leopold/Wulfen, Dorsten; Auguste Victoria, Marl; Blumenthal/Haard, Recklinghausen; Lippe, Dorsten; Lohberg/Osterfeld, Oberhausen) mit immissionsneutralem Versatz, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gefährdung insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke gegeben sein könnten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-04.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-08-04
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Auftragsbekanntmachung
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