Gymnasium Leybergstraße, Objektplanung
Standort:
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium aus den Jahren 1959-1961 der Architekten Berner & Jacobs ist in ein gewachsenes und dichtes städtebauliches Umfeld in Köln Sülz-Klettenberg eingebettet. Westlich wird die Mehrflügelanlage von der einzig erhaltenen Hofanlage in Sülz begrenzt, dem Weißhaus mit seiner weitläufigen Parkanlage. Im Norden grenzt die Schule an den Spielplatz Räuberwäldchen. Mit ihrer ein- bis dreigeschossigen und weit aufgegliederten Bauweise passt sie sich harmonisch der Umgebung an. Die abwechslungsreich gegliederte Anlage ist eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit Sichtbeton-Rasterfassaden, großen Glasflächen und Flachdächern. Die Gebäudegruppierung verläuft rechtwinklig entlang der Leybergstraße und der Linzer Straße. In den 1970er Jahren sind 2 pavillonartige Klassentrakte mit einer Gymnastikhalle dazu gekommen.
Massnahme:
Eine Schulerweiterung ist aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes nur eingeschränkt auf dem Grundstück möglich. Aufstockungen der vorhandenen Gebäude sind ausgeschlossen. Ebenso ist ein weiterer Baukörper vor dem dreigeschossigen Trakt an der Linzer Straße nicht zulässig. Weiterhin ist die Erhaltung der Außensportfläche inklusive der Laufbahn wünschenswert. Für die Positionierung der neuen Baukörper auf dem Schulgrundstück wurden bereits im Vorfeld Untersuchungen angestellt, sind jedoch für dieses Verfahren nicht relevant. Der Neubau soll mit dem Bestandskomplex ein eigenständiges Ensemble bilden und diesem mit dem zentralen Pausenhof eine neue identitätsstiftende Mitte mit Blickverbindungen zur Parkanlage verleihen. Um den Neubau ideal platzieren zu können, ist entwurfsabhängig der Abriss, der an den Schulhof grenzenden Erweiterung, aus den 1970er Jahren vorgesehen.
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium soll mit Betreuungsräumen für den Ganztagsbereich sowie Unterrichtsräumen um insgesamt 5 918 m² Nutzfläche erweitert werden. Weiterführende Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Nach überschlägiger Kostenannahme betragen die Kosten für die Erweiterungsmaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 14 Millionen EUR (netto). Darin sind die Kosten für einen Abriss enthalten. Mit den Planungen soll unmittelbar nach der Vergabeentscheidung begonnen werden. Die Inbetriebnahme soll für 2019 angestrebt werden, gegebenenfalls 2020.
Verfahren:
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst ist eine Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, 3-5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bestandteil der Angebotsleistung ist ein Stegreifentwurf zur planerischen Umsetzung der Bauaufgabe. Hierfür erhält jeder Bieter ein Bearbeitungshonorar in der Höhe von 8 000 EUR (netto). Das Bearbeitungshonorar wird nicht auf das Honorar für die ausgeschriebenen Leistungsphasen angerechnet.
Die Bewertung des Stegreifentwurfs wird durch ein Fachgremium durchgeführt, dessen Zusammensetzung bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt wird. Weiterführende Informationen zur Aufgabenstellung, Umfang, Ablauf und zu den Bewertungskriterien werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Stadt Köln über.
Vertragslaufzeit beziehungsweise Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Laufzeit in Monaten: 60.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-11-12
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Auftragsbekanntmachung
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2016-08-24
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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