Standort: Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium aus den Jahren 1959-1961 der Architekten Berner & Jacobs ist in ein gewachsenes und dichtes städtebauliches Umfeld in Köln Sülz-Klettenberg eingebettet. Westlich wird die Mehrflügelanlage von der einzig erhaltenen Hofanlage in Sülz begrenzt, dem Weißhaus mit seiner weitläufigen Parkanlage. Im Norden grenzt die Schule an den Spielplatz Räuberwäldchen. Mit ihrer ein- bis dreigeschossigen und weit aufgegliederten Bauweise passt sie sich harmonisch der Umgebung an. Die abwechslungsreich gegliederte Anlage ist eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit Sichtbeton-Rasterfassaden, großen Glasflächen und Flachdächern. Die Gebäudegruppierung verläuft rechtwinklig entlang der Leybergstraße und der Linzer Straße. In den 1970er Jahren sind 2 pavillonartige Klassentrakte mit einer Gymnastikhalle dazu gekommen. Massnahme: Eine Schulerweiterung ist aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes nur eingeschränkt auf dem Grundstück möglich. Aufstockungen der vorhandenen Gebäude sind ausgeschlossen. Ebenso ist ein weiterer Baukörper vor dem dreigeschossigen Trakt an der Linzer Straße nicht zulässig. Weiterhin ist die Erhaltung der Außensportfläche inklusive der Laufbahn wünschenswert. Für die Positionierung der neuen Baukörper auf dem Schulgrundstück wurden bereits im Vorfeld Untersuchungen angestellt, sind jedoch für dieses Verfahren nicht relevant. Der Neubau soll mit dem Bestandskomplex ein eigenständiges Ensemble bilden und diesem mit dem zentralen Pausenhof eine neue identitätsstiftende Mitte mit Blickverbindungen zur Parkanlage verleihen. Um den Neubau ideal platzieren zu können, ist entwurfsabhängig der Abriss, der an den Schulhof grenzenden Erweiterung, aus den 1970er Jahren vorgesehen. Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium soll mit Betreuungsräumen für den Ganztagsbereich sowie Unterrichtsräumen um insgesamt 5 918 m² Nutzfläche erweitert werden. Weiterführende Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Nach überschlägiger Kostenannahme betragen die Kosten für die Erweiterungsmaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 14 Millionen EUR (netto). Darin sind die Kosten für einen Abriss enthalten. Mit den Planungen soll unmittelbar nach der Vergabeentscheidung begonnen werden. Die Inbetriebnahme soll für 2019 angestrebt werden, gegebenenfalls 2020. Verfahren: Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst ist eine Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, 3-5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bestandteil der Angebotsleistung ist ein Stegreifentwurf zur planerischen Umsetzung der Bauaufgabe. Hierfür erhält jeder Bieter ein Bearbeitungshonorar in der Höhe von 8 000 EUR (netto). Das Bearbeitungshonorar wird nicht auf das Honorar für die ausgeschriebenen Leistungsphasen angerechnet. Die Bewertung des Stegreifentwurfs wird durch ein Fachgremium durchgeführt, dessen Zusammensetzung bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt wird. Weiterführende Informationen zur Aufgabenstellung, Umfang, Ablauf und zu den Bewertungskriterien werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Stadt Köln über. Vertragslaufzeit beziehungsweise Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit in Monaten: 60.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekturentwurf
Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung gemäß §34 HOAI 2013 Leistungsphasen 1 (teilweise), 2-9.Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung, zunächst bis zur Leistungsphase 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Architekturentwurf📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln – Zentrales Vergabeamt
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: dorothea.kreutz@stadt-koeln.de📧
A) Die Verfahrensbetreuung erfolgt durch das Büro Luchterhandt, Hamburg.
b) Aufgabenstellung und Leistungsbild für den Stegreifentwurf sowie die erforderlichen Plangrundlagen werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots übermittelt.
c) Die Auftraggeberin lässt sich bei der qualitativen Entscheidungsfindung (Zuschlagskriterium 3) von einem Fachgremium beraten. Die Besetzung des Beratergremiums wird ebenfalls mit der Angebotsaufforderung den Bietern mitgeteilt. Architekten, die Mitglied des Fachgremiums sind, sind als Bewerber/Bieter von der Teilnahme am VOF-Verfahren ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen obliegt allein der Auftraggeberin.
d) Die Lösungsvorschläge sind vergleichbar mit einem Wettbewerb anonym einzureichen. Die Anforderungen an die Anonymität der Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mitgeteilt.
e) Der Auftraggeber wird zum Zuschlagskriterium Qualität des hochbaulichen Konzepts (Stegreifentwurf) Unterkriterien formulieren. Diese werden den Bietern spätestens mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
f) Die Lösungsvorschläge werden vor den Bietergesprächen ohne Kenntnis der Entwurfsverfasser bewertet und sind daher nicht mehr Gegenstand der Bietergespräche. Wenn rechnerisch keine Chance auf Zuschlagserteilung besteht, wird dem Bieter freigestellt, an den weiterführenden Verhandlungsgesprächen teilzunehmen.
g) Information zum Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Situation: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die er in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen soll.
h) Rechnungsanschrift Bearbeitungshonorare:
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 260/5 Vertrags- und Wettbewerbsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Rechnungen sind an den oben genannten Rechnungsempfänger adressiert über das büro luchterhandt, Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg zu senden. Nach Prüfung der Rechnung wird diese umgehend weitergeleitet.
i) Voraussichtliche Termine:
Stichtag für den Eingang der vollständigen Bewerbung ist das Datum unter IV.3.4) Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die ausgewählten Bieter oder Bietergemeinschaften werden voraussichtlich bis zum 12.1.2015 benachrichtigt und müssen bis zum 14.1.2015 ihre Teilnahme verbindlich erklären. Die nicht ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich bis zum 14.1.2015 benachrichtigt.
Versand Angebotsaufforderung, Aufgabenstellung, Leistungsbild Plangrundlagen: 14.1.2015.
Frist für schriftliche Rückfragen: 20.1.2015.
Versand der beantworteten Rückfragen: 23.1.2014.
Bearbeitungszeitraum Stegreifentwurf: 14.1.15 bis 19.2.2015.
Abgabefrist Angebote/Lösungsvorschläge: 19.2.2015.
Verhandlungsgespräche: 12. Kalenderwoche 2015.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYD9X.
A) Die Verfahrensbetreuung erfolgt durch das Büro Luchterhandt, Hamburg.
b) Aufgabenstellung und Leistungsbild für den Stegreifentwurf sowie die erforderlichen Plangrundlagen werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots übermittelt.
c) Die Auftraggeberin lässt sich bei der qualitativen Entscheidungsfindung (Zuschlagskriterium 3) von einem Fachgremium beraten. Die Besetzung des Beratergremiums wird ebenfalls mit der Angebotsaufforderung den Bietern mitgeteilt. Architekten, die Mitglied des Fachgremiums sind, sind als Bewerber/Bieter von der Teilnahme am VOF-Verfahren ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen obliegt allein der Auftraggeberin.
d) Die Lösungsvorschläge sind vergleichbar mit einem Wettbewerb anonym einzureichen. Die Anforderungen an die Anonymität der Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mitgeteilt.
e) Der Auftraggeber wird zum Zuschlagskriterium Qualität des hochbaulichen Konzepts (Stegreifentwurf) Unterkriterien formulieren. Diese werden den Bietern spätestens mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
f) Die Lösungsvorschläge werden vor den Bietergesprächen ohne Kenntnis der Entwurfsverfasser bewertet und sind daher nicht mehr Gegenstand der Bietergespräche. Wenn rechnerisch keine Chance auf Zuschlagserteilung besteht, wird dem Bieter freigestellt, an den weiterführenden Verhandlungsgesprächen teilzunehmen.
g) Information zum Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Situation: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die er in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen soll.
h) Rechnungsanschrift Bearbeitungshonorare:
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 260/5 Vertrags- und Wettbewerbsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Rechnungen sind an den oben genannten Rechnungsempfänger adressiert über das büro luchterhandt, Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg zu senden. Nach Prüfung der Rechnung wird diese umgehend weitergeleitet.
i) Voraussichtliche Termine:
Stichtag für den Eingang der vollständigen Bewerbung ist das Datum unter IV.3.4) Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die ausgewählten Bieter oder Bietergemeinschaften werden voraussichtlich bis zum 12.1.2015 benachrichtigt und müssen bis zum 14.1.2015 ihre Teilnahme verbindlich erklären. Die nicht ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich bis zum 14.1.2015 benachrichtigt.
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium aus den Jahren 1959-1961 der Architekten Berner & Jacobs ist in ein gewachsenes und dichtes städtebauliches Umfeld in Köln Sülz-Klettenberg eingebettet. Westlich wird die Mehrflügelanlage von der einzig erhaltenen Hofanlage in Sülz begrenzt, dem Weißhaus mit seiner weitläufigen Parkanlage. Im Norden grenzt die Schule an den Spielplatz Räuberwäldchen. Mit ihrer ein- bis dreigeschossigen und weit aufgegliederten Bauweise passt sie sich harmonisch der Umgebung an. Die abwechslungsreich gegliederte Anlage ist eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit Sichtbeton-Rasterfassaden, großen Glasflächen und Flachdächern. Die Gebäudegruppierung verläuft rechtwinklig entlang der Leybergstraße und der Linzer Straße. In den 1970er Jahren sind 2 pavillonartige Klassentrakte mit einer Gymnastikhalle dazu gekommen.
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium aus den Jahren 1959-1961 der Architekten Berner & Jacobs ist in ein gewachsenes und dichtes städtebauliches Umfeld in Köln Sülz-Klettenberg eingebettet. Westlich wird die Mehrflügelanlage von der einzig erhaltenen Hofanlage in Sülz begrenzt, dem Weißhaus mit seiner weitläufigen Parkanlage. Im Norden grenzt die Schule an den Spielplatz Räuberwäldchen. Mit ihrer ein- bis dreigeschossigen und weit aufgegliederten Bauweise passt sie sich harmonisch der Umgebung an. Die abwechslungsreich gegliederte Anlage ist eine Stahlbetonskelettkonstruktion mit Sichtbeton-Rasterfassaden, großen Glasflächen und Flachdächern. Die Gebäudegruppierung verläuft rechtwinklig entlang der Leybergstraße und der Linzer Straße. In den 1970er Jahren sind 2 pavillonartige Klassentrakte mit einer Gymnastikhalle dazu gekommen.
Massnahme:
Eine Schulerweiterung ist aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes nur eingeschränkt auf dem Grundstück möglich. Aufstockungen der vorhandenen Gebäude sind ausgeschlossen. Ebenso ist ein weiterer Baukörper vor dem dreigeschossigen Trakt an der Linzer Straße nicht zulässig. Weiterhin ist die Erhaltung der Außensportfläche inklusive der Laufbahn wünschenswert. Für die Positionierung der neuen Baukörper auf dem Schulgrundstück wurden bereits im Vorfeld Untersuchungen angestellt, sind jedoch für dieses Verfahren nicht relevant. Der Neubau soll mit dem Bestandskomplex ein eigenständiges Ensemble bilden und diesem mit dem zentralen Pausenhof eine neue identitätsstiftende Mitte mit Blickverbindungen zur Parkanlage verleihen. Um den Neubau ideal platzieren zu können, ist entwurfsabhängig der Abriss, der an den Schulhof grenzenden Erweiterung, aus den 1970er Jahren vorgesehen.
Eine Schulerweiterung ist aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes nur eingeschränkt auf dem Grundstück möglich. Aufstockungen der vorhandenen Gebäude sind ausgeschlossen. Ebenso ist ein weiterer Baukörper vor dem dreigeschossigen Trakt an der Linzer Straße nicht zulässig. Weiterhin ist die Erhaltung der Außensportfläche inklusive der Laufbahn wünschenswert. Für die Positionierung der neuen Baukörper auf dem Schulgrundstück wurden bereits im Vorfeld Untersuchungen angestellt, sind jedoch für dieses Verfahren nicht relevant. Der Neubau soll mit dem Bestandskomplex ein eigenständiges Ensemble bilden und diesem mit dem zentralen Pausenhof eine neue identitätsstiftende Mitte mit Blickverbindungen zur Parkanlage verleihen. Um den Neubau ideal platzieren zu können, ist entwurfsabhängig der Abriss, der an den Schulhof grenzenden Erweiterung, aus den 1970er Jahren vorgesehen.
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium soll mit Betreuungsräumen für den Ganztagsbereich sowie Unterrichtsräumen um insgesamt 5 918 m² Nutzfläche erweitert werden. Weiterführende Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Nach überschlägiger Kostenannahme betragen die Kosten für die Erweiterungsmaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 14 Millionen EUR (netto). Darin sind die Kosten für einen Abriss enthalten. Mit den Planungen soll unmittelbar nach der Vergabeentscheidung begonnen werden. Die Inbetriebnahme soll für 2019 angestrebt werden, gegebenenfalls 2020.
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium soll mit Betreuungsräumen für den Ganztagsbereich sowie Unterrichtsräumen um insgesamt 5 918 m² Nutzfläche erweitert werden. Weiterführende Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Nach überschlägiger Kostenannahme betragen die Kosten für die Erweiterungsmaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 14 Millionen EUR (netto). Darin sind die Kosten für einen Abriss enthalten. Mit den Planungen soll unmittelbar nach der Vergabeentscheidung begonnen werden. Die Inbetriebnahme soll für 2019 angestrebt werden, gegebenenfalls 2020.
Verfahren:
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst ist eine Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, 3-5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bestandteil der Angebotsleistung ist ein Stegreifentwurf zur planerischen Umsetzung der Bauaufgabe. Hierfür erhält jeder Bieter ein Bearbeitungshonorar in der Höhe von 8 000 EUR (netto). Das Bearbeitungshonorar wird nicht auf das Honorar für die ausgeschriebenen Leistungsphasen angerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst ist eine Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, 3-5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bestandteil der Angebotsleistung ist ein Stegreifentwurf zur planerischen Umsetzung der Bauaufgabe. Hierfür erhält jeder Bieter ein Bearbeitungshonorar in der Höhe von 8 000 EUR (netto). Das Bearbeitungshonorar wird nicht auf das Honorar für die ausgeschriebenen Leistungsphasen angerechnet.
Die Bewertung des Stegreifentwurfs wird durch ein Fachgremium durchgeführt, dessen Zusammensetzung bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt wird. Weiterführende Informationen zur Aufgabenstellung, Umfang, Ablauf und zu den Bewertungskriterien werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Stadt Köln über.
Die Bewertung des Stegreifentwurfs wird durch ein Fachgremium durchgeführt, dessen Zusammensetzung bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt wird. Weiterführende Informationen zur Aufgabenstellung, Umfang, Ablauf und zu den Bewertungskriterien werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Stadt Köln über.
Vertragslaufzeit beziehungsweise Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung, zunächst bis zur Leistungsphase 2.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013 in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen.
Referenznummer: 2014-2178-3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter http://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do heruntergeladen werden kann. Der Bewerbungsbogen inklusive der geforderten Anlagen und Nachweise ist vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben einzureichen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen in Papierform möglich. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter http://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do heruntergeladen werden kann. Der Bewerbungsbogen inklusive der geforderten Anlagen und Nachweise ist vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben einzureichen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen in Papierform möglich. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Es sind die unten stehenden Erklärungen und Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge (Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen, Teile A, B, C, D und gegebenenfalls E und F) einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es sind die unten stehenden Erklärungen und Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge (Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen, Teile A, B, C, D und gegebenenfalls E und F) einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Geforderte Erklärungen und Nachweise im Bewerberbogen:
B1: Erklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Anderen gemäß VOF § 4 (2).
B2: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 (6) a-g und (9) vorliegen.
B3: Bei juristischen Personen ist der Nachweis der Unterschriftenberechtigung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs nachzuweisen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung).
B4: Erklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohns gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 10.1.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2012 Nummer 2 vom 26.1.2012 Seite 15 bis 26) (Gewährung von Tarif- beziehungsweise Mindestlohn, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen); ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
B4: Erklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohns gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 10.1.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2012 Nummer 2 vom 26.1.2012 Seite 15 bis 26) (Gewährung von Tarif- beziehungsweise Mindestlohn, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen); ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbungsbogen Teil E) abzugeben. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft ausgeschlossen. Die Unterlagen des Teilnahmeantrags sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbungsbogen Teil E) abzugeben. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft ausgeschlossen. Die Unterlagen des Teilnahmeantrags sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Im Falle von Unterbeauftragungen ist eine Erklärung (Bewerbungsbogen Teil F) über die Leistungsbereitstellung von Unterauftragsnehmern abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C1: Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen beziehungsweise einer schriftlichen Erklärung über eine entsprechende Erhöhung.
C2: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz (netto) für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011-2013) gemäß VOF § 5 (4).
Geforderter Mindeststandard: Der durchschnittliche Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen muss mindestens 500 000 EUR (netto) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
D1: Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers und der für die Leistungen vorgesehenen Personen gemäß VOF § 5 (5) a.
Geforderter Mindeststandard: Architektin/Architekt für die Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013 (vergleiche III.3.1)).
D2: Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den vergangenen 6 Jahren (Stichtag 1.1.2008) erbrachten abgeschlossenen Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 gemäß VOF § 5 (5) b unter Angabe:
— des Projektnamens,
— des Ortes,
— der Art des Vorhabens,
— des Leistungszeitraumes,
— der Baukosten,
— der erbrachten abgeschlossenen Leistungsphasen (die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten sechs Jahre (01.01.2008 oder später) erbracht sein,
— des Auftraggebers (inklusive Nennung des Ansprechpartners) und
— gegebenenfalls Angabe einer Auszeichnung (Wettbewerbspreis, Anerkennung; Architekturpreis, Lobende Erwähnung).
Geforderte Mindeststandards: Mit der Leistungsübersicht sind zwingend:
— eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern,
— ein Projekt, bei dem die Leistungsphasen 2-5 vollständig erbracht wurden und
— ein Projekt, bei dem die Leistungsphasen 6-8 vollständig erbracht wurden nachzuweisen.
D3: Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013), gemäß VOF § 5 (5) d.
Geforderter Mindeststandard: 5 Mitarbeiter/-innen im Bereich Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage einer Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) für Personenschäden und 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) für Sachschäden beziehungsweise über die entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer späteren Beauftragung. Eine objektbezogene Einzelversicherung ist möglich.
Vorlage einer Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) für Personenschäden und 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) für Sachschäden beziehungsweise über die entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer späteren Beauftragung. Eine objektbezogene Einzelversicherung ist möglich.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen insofern ihre beziehungsweise. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einerobjektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen insofern ihre beziehungsweise. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einerobjektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
(Hinweis: Im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die oben genannten Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI 2013, Abschlagszahlungen erfolgen nach Leistungsgegenstand. Das Bearbeitungshonorar für den Stegreifentwurf wird nicht angerechnet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag dennoch eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbungsbogen E) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Wird die Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (als Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines weiteren Bieters) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber/-gemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers. Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird die Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (als Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines weiteren Bieters) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber/-gemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers. Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
Die örtliche Präsenz in Köln während der Bauzeit ist durchgehend sicherzustellen. Projekt-/Planungsbesprechungen sowie weitere Abstimmungsgespräche finden in Köln statt. Ein personeller Wechsel in der Projektleitung ist während der Vertragslaufzeit nicht erwünscht. Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Die örtliche Präsenz in Köln während der Bauzeit ist durchgehend sicherzustellen. Projekt-/Planungsbesprechungen sowie weitere Abstimmungsgespräche finden in Köln statt. Ein personeller Wechsel in der Projektleitung ist während der Vertragslaufzeit nicht erwünscht. Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Architekten ist möglich. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. Die Konsultation von beratenden Fachplanern sowie von Pädagogen wird empfohlen. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Architekten ist möglich. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. Die Konsultation von beratenden Fachplanern sowie von Pädagogen wird empfohlen. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
Jeder Teilnehmer/in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013 eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013 eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien:
1) Projekte vergleichbarer Bauaufgabe (Neubau/Erweiterungsbau einer Bildungseinrichtung – Schule, Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenbildung, Hochschule): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (maximal 3 Punkte)
2) Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Bearbeitung und Abschluss der Leistungsphasen 2-5): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (maximal 3 Punkte)
3) Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Bearbeitung und Abschluss der Leistungsphasen mindestens 6-8) und einer Grössenordnung von min. 6 000 000 EUR (netto, Baukosten KG 300/400): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (maximal 3 Punkte).
3) Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Bearbeitung und Abschluss der Leistungsphasen mindestens 6-8) und einer Grössenordnung von min. 6 000 000 EUR (netto, Baukosten KG 300/400): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (maximal 3 Punkte).
4) Wettbewerbspreis oder Architekturpreis: Wettbewerbs-/Architekturpreis: je Projekt 2 Punkte, Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung: je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).
Insgesamt sind maximal 15 Punkte zu erzielen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bietergemeinschaft zu bilden.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gemäß § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren vor dem Versand der Aufgabenstellung absagen, werden Nachrücker benannt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gemäß § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren vor dem Versand der Aufgabenstellung absagen, werden Nachrücker benannt.
Zuschlagskriterien.
Bewertung:
Zu 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2: je maximal 5 Punkte (nicht überzeugende Darstellung = 0 Punkte, wenig überzeugende Darstellung = 1 Punkt, nur teilweise überzeugende Darstellung = 2 Punkte durchschnittlich überzeugende Darstellung = 3 Punkte, überzeugend mit geringen Abstrichen = 4 Punkte, besonders überzeugende Darstellung = 5 Punkte).
Zu 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2: je maximal 5 Punkte (nicht überzeugende Darstellung = 0 Punkte, wenig überzeugende Darstellung = 1 Punkt, nur teilweise überzeugende Darstellung = 2 Punkte durchschnittlich überzeugende Darstellung = 3 Punkte, überzeugend mit geringen Abstrichen = 4 Punkte, besonders überzeugende Darstellung = 5 Punkte).
Zu 5.: maximal 5 Punkte (günstigstes Angebot: 5 Punkte, bei höherem Angebot anteilige Punktereduzierung im Verhältnis linear).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1. Qualität des hochbaulichen Konzepts (Stegreifentwurf, siehe Punkt VI.3) d, e, f) (60)
2. 2. Struktur und Qualifikation des Projektteams (5)
3. 2.1 Struktur des Projektteams für die Bearbeitung dieser Ausschreibung (3)
4. 2.2 personalspezifische Erfahrung mit vergleichbaren Projekten (2)
5. 3. Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags (10)
6. 3.1 Methoden der Kommunikation mit dem Auftraggeber und anderer an der Planung Beteiligten (4)
7. 3.2 Methoden zur Kostensicherheit (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenverfolgung (3)
8. 3.3 Methoden zur Einhaltung der Termine (terminliche Organisation der Planung, Ausschreibung und Bauausführung) (3)
9. 4. Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung (siehe Punkt VI.3) g) (5)
10. 4.1 Verständnis und Herangehensweise an die Aufgabenstellung (2)
11. 4.2 Qualität des Lösungsvorschlags (3)
12. 5. Gesamthonorar (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Büro Luchterhandt – Stadtplanung.Stadtforschung.Stadtreisen
Postanschrift: Shanghaiallee 6
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Kontaktperson: Daniel Luchterhandt, Ann-Kristin Schlapkohl
Telefon: +49 4070708070📞
E-Mail: schlapkohl@luchterhandt.de📧
Fax: +49 40707080780 📠
Name: Vergabesatellit Stadt Köln
URL der Dokumente: http://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014-2178-3
Zusätzliche Informationen
A) Die Verfahrensbetreuung erfolgt durch das Büro Luchterhandt, Hamburg.
b) Aufgabenstellung und Leistungsbild für den Stegreifentwurf sowie die erforderlichen Plangrundlagen werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots übermittelt.
c) Die Auftraggeberin lässt sich bei der qualitativen Entscheidungsfindung (Zuschlagskriterium 3) von einem Fachgremium beraten. Die Besetzung des Beratergremiums wird ebenfalls mit der Angebotsaufforderung den Bietern mitgeteilt. Architekten, die Mitglied des Fachgremiums sind, sind als Bewerber/Bieter von der Teilnahme am VOF-Verfahren ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen obliegt allein der Auftraggeberin.
c) Die Auftraggeberin lässt sich bei der qualitativen Entscheidungsfindung (Zuschlagskriterium 3) von einem Fachgremium beraten. Die Besetzung des Beratergremiums wird ebenfalls mit der Angebotsaufforderung den Bietern mitgeteilt. Architekten, die Mitglied des Fachgremiums sind, sind als Bewerber/Bieter von der Teilnahme am VOF-Verfahren ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen obliegt allein der Auftraggeberin.
d) Die Lösungsvorschläge sind vergleichbar mit einem Wettbewerb anonym einzureichen. Die Anforderungen an die Anonymität der Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mitgeteilt.
e) Der Auftraggeber wird zum Zuschlagskriterium Qualität des hochbaulichen Konzepts (Stegreifentwurf) Unterkriterien formulieren. Diese werden den Bietern spätestens mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
f) Die Lösungsvorschläge werden vor den Bietergesprächen ohne Kenntnis der Entwurfsverfasser bewertet und sind daher nicht mehr Gegenstand der Bietergespräche. Wenn rechnerisch keine Chance auf Zuschlagserteilung besteht, wird dem Bieter freigestellt, an den weiterführenden Verhandlungsgesprächen teilzunehmen.
f) Die Lösungsvorschläge werden vor den Bietergesprächen ohne Kenntnis der Entwurfsverfasser bewertet und sind daher nicht mehr Gegenstand der Bietergespräche. Wenn rechnerisch keine Chance auf Zuschlagserteilung besteht, wird dem Bieter freigestellt, an den weiterführenden Verhandlungsgesprächen teilzunehmen.
g) Information zum Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Situation: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die er in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen soll.
g) Information zum Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Situation: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die er in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen soll.
h) Rechnungsanschrift Bearbeitungshonorare:
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 260/5 Vertrags- und Wettbewerbsmanagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Rechnungen sind an den oben genannten Rechnungsempfänger adressiert über das büro luchterhandt, Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg zu senden. Nach Prüfung der Rechnung wird diese umgehend weitergeleitet.
i) Voraussichtliche Termine:
Stichtag für den Eingang der vollständigen Bewerbung ist das Datum unter IV.3.4) Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die ausgewählten Bieter oder Bietergemeinschaften werden voraussichtlich bis zum 12.1.2015 benachrichtigt und müssen bis zum 14.1.2015 ihre Teilnahme verbindlich erklären. Die nicht ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich bis zum 14.1.2015 benachrichtigt.
Stichtag für den Eingang der vollständigen Bewerbung ist das Datum unter IV.3.4) Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die ausgewählten Bieter oder Bietergemeinschaften werden voraussichtlich bis zum 12.1.2015 benachrichtigt und müssen bis zum 14.1.2015 ihre Teilnahme verbindlich erklären. Die nicht ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich bis zum 14.1.2015 benachrichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211472120📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 107 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 GWB:
— unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in…
… der Bekanntmachung;
… den Vergabeunterlagen;
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 101b Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: OJS 2014/S 221-391029 (2014-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 207 668,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln, 27 / Zentrales Vergabeamt
Kontakt
Fax: +49 221221-26272 📠
IV.1.1) Verfahrensart:
Nichtoffen.
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb.
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Kriterien – Gewichtung:
1. Qualität des hochbaulichen Konzepts (Stegreifentwurf, siehe Punkt VI.3 d, e, f) – 60 %.
2. Struktur und Qualifikation des Projektteams – 5 % (2.1: 3 %, 2.2: 2 %):
2.1 Struktur des Projektteams für die Bearbeitung dieser Ausschreibung;
2.2 personalspezifische Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
3. Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags – 10 % (3.1: 4 %, 3.2: 3 %, 3.3: 3 %).
3.1 Methoden der Kommunikation mit dem Auftraggeber und anderer an der Planung Beteiligter;
3.2 Methoden zur Kostensicherheit (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenverfolgung);
3.3 Methoden zur Einhaltung der Termine (terminliche Organisation der Planung, Ausschreibung und Bauausführung).
4. Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung (siehe Punkt VI.3 g) – 5 % (4.1: 2 %, 4.2: 3 %),
4.1 Verständnis und Herangehensweise an die Aufgabenstellung;
4.2 Qualität des Lösungsvorschlags.
5. Gesamthonorar – 20 %.
Bewertung: zu 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2: je maximal 5 Punkte (nicht überzeugende Darstellung = 0 Pkt., wenig überzeugende Darstellung = 1 Pkt., nur teilweise überzeugende Darstellung = 2 Pkt. durchschnittlich überzeugende Darstellung = 3 Pkt., überzeugend mit geringen Abstrichen = 4 Pkt., besonders überzeugende Darstellung = 5 Pkt.).
Zu 5.: maximal 5 Punkte (günstigstes Angebot: 5 Punkte, bei höherem Angebot anteilige Punktereduzierung im Verhältnis – linear).