Heizung/Lüftung/Sanitär: Brennwertkessel 185 kW, einschl. Verteiler mit 3 Heizkreisen, Regelung, Abgasanlage aus Edelstahl, Warmwasserbereitung 500 l mit thermischer Solaranlage, Stahlrohrleitung, Plattenheizkörper, Deckenlufterhitzer, Druckluftanlage mit Schraubenkompressor, Druckluftbehälter, Rohrleitungsnetz aus Aluminiumrohr, Splittkälteanlagen, sanitäre Ausstattungsgegenstände; Ausführung binnen 16 Wochen nach Anforderung des Auftraggebers in eine Zeitfenster von März 2015 bis August 2015 Elektroinstallationen: Kompakt-Trafostation, Niederspannungshauptverteilung, Erdkabel, Kabel, Datenkabel, Leuchten, Kabelrinne/Steigleiter, Stahlrohr, Brandmeldeanlage, automatische/nichtautomatische Melder, Brandmeldekabel mit und ohne Funktionserhalt, Zentralbatterieanlage, Rettungs- und Sicherheitsleuchten; Ausführung binnen 16 Wochen nach Anforderung des Auftraggebers in eine Zeitfenster von März 2015 bis August 2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnwerkstätten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnwerkstätten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Postanschrift: Magdeburger Str. 51
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio-rail-mitteldeutschland.de🌏
E-Mail: j.wolff@abellio.de📧
Telefon: +49 34513257611📞
Fax: +49 34513257694 📠
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: mindestens 3, höchsten 5
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den unter der Technischen Leistungsfähigkeit geforderten Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung:
— Anzahl der Referenzprojekte: 2 Projekte = 0 Punkte, da Mindestanforderung; 3 Projekte = 1 Punkt; 4 Projekte = 2 Punkte; 5 Projekte = 3 Punkte, 6 und mehr Projekte = 4 Punkte,
— Größenordnung der Referenzprojekte: Bewertet werden die beiden von der Bausumme her größten Referenzprojekte. Je Referenzprojekt mit einer Bausumme über netto 400 000 EUR werden 5 Punkte, insgesamt also maximal 10 Punkte vergeben,
— Ausführungszeiten der beiden Referenzprojekte, welche einer Bausumme von 400 000 EUR (netto) am Nächsten kommen: Je Referenzprojekt, welches in einem kürzeren Zeitraum als 3 Monate beendet wurde, werden 5 Punkte, insgesamt also maximal 10 Punkte vergeben.
Maximal sind damit 24 Punkte erreichbar. Zur Angebotsabgabe werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Verspätete und/oder unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen.
Das vorliegende Verfahren läuft zweistufig ab. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. In diesem haben interessierte Bewerber ihren Antrag auf Teilnahme der angegebenen Kontaktstelle zuzuleiten. Hinsichtlich der erwarteten Ausführungen im Teilnahmeantrag wird auf Ziffer III.2) „Teilnahmebedingungen“ dieser Bekanntmachung verwiesen. Mit dem Teilnahmeantrag hat noch keine Angebotslegung zu erfolgen.
In der zweiten Stufe des Verfahrens sind Angebote abzugeben. Hierzu werden maximal 5 Unternehmen unter Übersendung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nur diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen.
Im Anschluss an den Angebotseingang erfolgt das Verhandlungsverfahren in einer zweiten Stufe. In dessen Ergebnis fällt die Zuschlagsentscheidung auf Basis der in den Vergabeunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht in einem fest verschlossenen Umschlag (1 Original und 2 Kopien) in Papierform einzureichen. Darüber hinaus ist eine vollständige Version in elektronischer Form auf einem Datenträger beizufügen. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“).
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: mindestens 3, höchsten 5
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den unter der Technischen Leistungsfähigkeit geforderten Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung:
— Anzahl der Referenzprojekte: 2 Projekte = 0 Punkte, da Mindestanforderung; 3 Projekte = 1 Punkt; 4 Projekte = 2 Punkte; 5 Projekte = 3 Punkte, 6 und mehr Projekte = 4 Punkte,
— Größenordnung der Referenzprojekte: Bewertet werden die beiden von der Bausumme her größten Referenzprojekte. Je Referenzprojekt mit einer Bausumme über netto 400 000 EUR werden 5 Punkte, insgesamt also maximal 10 Punkte vergeben,
— Ausführungszeiten der beiden Referenzprojekte, welche einer Bausumme von 400 000 EUR (netto) am Nächsten kommen: Je Referenzprojekt, welches in einem kürzeren Zeitraum als 3 Monate beendet wurde, werden 5 Punkte, insgesamt also maximal 10 Punkte vergeben.
Maximal sind damit 24 Punkte erreichbar. Zur Angebotsabgabe werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Verspätete und/oder unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen.
Das vorliegende Verfahren läuft zweistufig ab. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. In diesem haben interessierte Bewerber ihren Antrag auf Teilnahme der angegebenen Kontaktstelle zuzuleiten. Hinsichtlich der erwarteten Ausführungen im Teilnahmeantrag wird auf Ziffer III.2) „Teilnahmebedingungen“ dieser Bekanntmachung verwiesen. Mit dem Teilnahmeantrag hat noch keine Angebotslegung zu erfolgen.
In der zweiten Stufe des Verfahrens sind Angebote abzugeben. Hierzu werden maximal 5 Unternehmen unter Übersendung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nur diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen.
Im Anschluss an den Angebotseingang erfolgt das Verhandlungsverfahren in einer zweiten Stufe. In dessen Ergebnis fällt die Zuschlagsentscheidung auf Basis der in den Vergabeunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht in einem fest verschlossenen Umschlag (1 Original und 2 Kopien) in Papierform einzureichen. Darüber hinaus ist eine vollständige Version in elektronischer Form auf einem Datenträger beizufügen. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“).
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizung/Lüftung/Sanitär: Brennwertkessel 185 kW, einschl. Verteiler mit 3 Heizkreisen, Regelung, Abgasanlage aus Edelstahl, Warmwasserbereitung 500 l mit thermischer Solaranlage, Stahlrohrleitung, Plattenheizkörper, Deckenlufterhitzer, Druckluftanlage mit Schraubenkompressor, Druckluftbehälter, Rohrleitungsnetz aus Aluminiumrohr, Splittkälteanlagen, sanitäre Ausstattungsgegenstände; Ausführung binnen 16 Wochen nach Anforderung des Auftraggebers in eine Zeitfenster von März 2015 bis August 2015
Heizung/Lüftung/Sanitär: Brennwertkessel 185 kW, einschl. Verteiler mit 3 Heizkreisen, Regelung, Abgasanlage aus Edelstahl, Warmwasserbereitung 500 l mit thermischer Solaranlage, Stahlrohrleitung, Plattenheizkörper, Deckenlufterhitzer, Druckluftanlage mit Schraubenkompressor, Druckluftbehälter, Rohrleitungsnetz aus Aluminiumrohr, Splittkälteanlagen, sanitäre Ausstattungsgegenstände; Ausführung binnen 16 Wochen nach Anforderung des Auftraggebers in eine Zeitfenster von März 2015 bis August 2015
Elektroinstallationen: Kompakt-Trafostation, Niederspannungshauptverteilung, Erdkabel, Kabel, Datenkabel, Leuchten, Kabelrinne/Steigleiter, Stahlrohr, Brandmeldeanlage, automatische/nichtautomatische Melder, Brandmeldekabel mit und ohne Funktionserhalt, Zentralbatterieanlage, Rettungs- und Sicherheitsleuchten; Ausführung binnen 16 Wochen nach Anforderung des Auftraggebers in eine Zeitfenster von März 2015 bis August 2015.
Elektroinstallationen: Kompakt-Trafostation, Niederspannungshauptverteilung, Erdkabel, Kabel, Datenkabel, Leuchten, Kabelrinne/Steigleiter, Stahlrohr, Brandmeldeanlage, automatische/nichtautomatische Melder, Brandmeldekabel mit und ohne Funktionserhalt, Zentralbatterieanlage, Rettungs- und Sicherheitsleuchten; Ausführung binnen 16 Wochen nach Anforderung des Auftraggebers in eine Zeitfenster von März 2015 bis August 2015.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: VE04 – Heizung/Lüftung/Sanitär
Menge oder Umfang:
Brennwertkessel 185 kW, einschl. Verteiler mit 3 Heizkreisen, Regelung, Abgasanlage aus Edelstahl, Warmwasserbereitung 500 l mit thermischer Solaranlage, Stahlrohrleitung, Plattenheizkörper, Deckenlufterhitzer, Druckluftanlage mit Schraubenkompressor, Druckluftbehälter, Rohrleitungsnetz aus Aluminiumrohr, Splittkälteanlagen, sanitäre Ausstattungsgegenstände
Brennwertkessel 185 kW, einschl. Verteiler mit 3 Heizkreisen, Regelung, Abgasanlage aus Edelstahl, Warmwasserbereitung 500 l mit thermischer Solaranlage, Stahlrohrleitung, Plattenheizkörper, Deckenlufterhitzer, Druckluftanlage mit Schraubenkompressor, Druckluftbehälter, Rohrleitungsnetz aus Aluminiumrohr, Splittkälteanlagen, sanitäre Ausstattungsgegenstände
Ausführung binnen 16 Wochen nach Anforderung des Auftraggebers in eine Zeitfenster von März 2015 bis August 2015.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: VE05 – Elektroinstallationen
Menge oder Umfang:
Kompakt-Trafostation, Niederspannungshauptverteilung, Erdkabel, Kabel, Datenkabel, Leuchten, Kabelrinne/Steigleiter, Stahlrohr, Brandmeldeanlage, automatische/nichtautomatische Melder, Brandmeldekabel mit und ohne Funktionserhalt, Zentralbatterieanlage, Rettungs- und Sicherheitsleuchten
Kompakt-Trafostation, Niederspannungshauptverteilung, Erdkabel, Kabel, Datenkabel, Leuchten, Kabelrinne/Steigleiter, Stahlrohr, Brandmeldeanlage, automatische/nichtautomatische Melder, Brandmeldekabel mit und ohne Funktionserhalt, Zentralbatterieanlage, Rettungs- und Sicherheitsleuchten
Referenznummer: Werkstattbau SGH, VE04, VE05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06526 Sangerhausen, Teichstr. 2.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Eigenerklärungen werden vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft selbst erstellt. Diese müssen eigenhändig und rechtsverbindlich unterschrieben sowie mit Datum und Firmenstempel versehen werden.
Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eingereichte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung ihrer Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eingereichte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung ihrer Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammen-schließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages
a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerber -/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären und
d) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Bewerber können zur Ausführung der Leistung auf die Ressourcen/Mittel von Nach-unternehmern/Dritten verweisen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) bis III.2.3) bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 Sektorenverordnung (SektVO) nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) bis III.2.3) bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 Sektorenverordnung (SektVO) nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen - ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen – müssen die nach Abschluss des Teilnahmeantrages zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese zu benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen die unter Abschnitt III.2.1)-III.2.3) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen - ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen – müssen die nach Abschluss des Teilnahmeantrages zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese zu benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen die unter Abschnitt III.2.1)-III.2.3) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben.
Darüber hinaus sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Erklärungen (Verpflichtungserklärungen nach § 20 Abs. 2, 3 SektVO) der benannten Nachunternehmer sowie der benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann.
Darüber hinaus sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Erklärungen (Verpflichtungserklärungen nach § 20 Abs. 2, 3 SektVO) der benannten Nachunternehmer sowie der benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
– §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches,
– § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
– § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
– § 299 des Strafgesetzbuches,
– Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
– § 108e des Strafgesetzbuches,
– § 264 des Strafgesetzbuches,
– § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
— Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
– über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
– es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
– es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
– es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
– nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird,
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung des Bewerbers, ob er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist; falls zutreffend, Mitglied welcher Berufsgenossenschaft,
— Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Handels- und Berufsregister oder einer vergleichbaren Eintragung, ausgestellt nicht vor dem 1.4.2014, in Kopie,
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, ausgestellt nicht vor dem 1.4.2014, in Kopie,
— Gewerbezentralregisterauszug, ausgestellt nicht vor dem 1.4.2014, in Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013); bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013); bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013); sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Gesamtumsatz ist durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013); sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Gesamtumsatz ist durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen,
— Aktuelle Wirtschaftsauskunft mit Bonitätsindex durch eine Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform/Bürgel), ausgestellt nicht vor dem 1.4.2014, in Kopie,
— Prüfbericht oder andere geeignete Unterlagen einer Bank, öffentlichen Sparkasse, eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfer, der den Nachweis enthält, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet werden, in Kopie,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Prüfbericht oder andere geeignete Unterlagen einer Bank, öffentlichen Sparkasse, eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfer, der den Nachweis enthält, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet werden, in Kopie,
— Nachweis einer Bauwesenversicherung/Haftpflichtversicherung (in Kopie) oder Erklärung des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1 000 000 EUR für Personenschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Bauwesenversicherung/Haftpflichtversicherung (in Kopie) oder Erklärung des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1 000 000 EUR für Personenschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber werden aufgefordert, folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vorzulegen, um ihre technische Leistungsfähigkeit einzuschätzen:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass er über Kenntnisse zu den einschlägigen DIN-Normen verfügt,
— Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (beschäftigte Arbeitnehmer) und Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung,
— Benennung und Darstellung (Eigenerklärung) unter Angabe der Qualifikation des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals; die Projektleiter oder Know-how-Träger sind, inkl. ihrer Qualifikation zu benennen,
— Nachweis eines Qualitätsmanagements nach ISO 9001, Zertifizierung in Kopie oder Gleichwertigkeitsnachweis,
— Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von mindestens 2 Referenzprojekten (bei der Bewerbung auf beide Lose: 2 Referenzprojekte pro Los), die nach deutschen DIN-Vorschriften errichtet worden sind, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Nennung eines Ansprechpartners bei den Auftraggebern inkl. Kontaktdaten, der Leistungszeit und -ort.
— Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von mindestens 2 Referenzprojekten (bei der Bewerbung auf beide Lose: 2 Referenzprojekte pro Los), die nach deutschen DIN-Vorschriften errichtet worden sind, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Nennung eines Ansprechpartners bei den Auftraggebern inkl. Kontaktdaten, der Leistungszeit und -ort.
Nachweise von Bewerbern, die in den letzten 3 Jahren durch Zusammenschluss, Übernahme, Übertragung oder Formwechsel entstanden sind, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber nachweist, dass Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
Nachweise von Bewerbern, die in den letzten 3 Jahren durch Zusammenschluss, Übernahme, Übertragung oder Formwechsel entstanden sind, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber nachweist, dass Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— VOB/B,
— deutschsprachiges Personal in Wort und Schrift für Leitung und Aufsicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.