Im Rahmen des Vorhabens ist auf dem Autohof Tankpark Moorfleet in Hamburg eine technische Anlage zum telematischen Pregate Parken zu errichten. Bestandteile der Anlage sind sämtliche bauliche und technische Komponenten, einschließlich der notwendigen Leitungen und Rechner sowie die erforderlichen Softwareapplikationen und Datenschnittstellen, die für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen des Projektes erforderlich sind. Das Vorhaben gliedert sich in die Bestandteile: 1) Bauliche und technische Einrichtungen (z. B. Detektoren, Kameras, Beschilderung, dynamische Anzeigen, Leitungen, Markierung etc.). 2) Hardware (z. B. Rechner, Eingabemöglichkeiten, Drucker, Verkabelung etc.). 3) Software (z. B. Steuerungssoftware, Eingabesoftware, Datenschnittstellen, Datenkommunikation, etc.). 4) Unterhaltung und Wartung aller Komponenten über 5 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2014-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Folgende Komponenten sind zur erfolgreichen Umsetzung des Pregate Konzeptes erforderlich:— Die Anpassung der technischen Infrastruktur an dem Autohof Moorfleet.— Die Belegungssituation auf dem Parkplatz soll in Echtzeit detektiert werden können.— Fahrzeuge sollen nach Abfahrtzeiten bzw. Parkdauern, Gründen für den Parkvorgang und Fahrtzielen im Hafen sortiert geparkt werden können. Hierzu sind alle erforderlichen Informationen zu detektieren oder abzufragen.— Es soll eine Anmeldung der Fahrzeuge am Parkplatz erfolgen. Angemeldete Fahrzeuge sollen jederzeit auf dem Gelände identifiziert und lokalisiert werden können.— Der verfügbare Parkraum soll zu jeder Tages- und Nachtzeit optimal ausgenutzt werden können. Eine Kapazität von 100 Stellplätzen darf nicht unterschritten werden.— Fahrzeugführer sollen zielgerichtet informiert werden können.— Fahrzeugführer sollen vor Ort eine Voranmeldung an Hafen-Terminals über ein beste-hendes Voranmeldesystem vornehmen können.— Die Eingabe von Daten soll für Fahrzeugführer benutzerfreundlich und leicht verständlich sein und das internationale Handlungsumfeld des Hamburger Hafens hinreichend berücksichtigen.— Die Anlage soll im Regelfall vollautomatisch betrieben werden. Manuelle Eingriffe sollen in gesonderten Situationen ermöglicht werden.— Die Parkrauminformationen werden über eine Schnittstelle mit dem übergeordneten Informationsmanagement der HPA verknüpft.— Das Gesamtsystem soll mit einer hohen Zuverlässigkeit fehlerfrei und mit möglichst geringen manuellen Eingriffen funktionieren.— Störungen des Systems dürfen nicht zu Einschränkungen der Parkraumverfügbarkeit führen.
Folgende Komponenten sind zur erfolgreichen Umsetzung des Pregate Konzeptes erforderlich:— Die Anpassung der technischen Infrastruktur an dem Autohof Moorfleet.— Die Belegungssituation auf dem Parkplatz soll in Echtzeit detektiert werden können.— Fahrzeuge sollen nach Abfahrtzeiten bzw. Parkdauern, Gründen für den Parkvorgang und Fahrtzielen im Hafen sortiert geparkt werden können. Hierzu sind alle erforderlichen Informationen zu detektieren oder abzufragen.— Es soll eine Anmeldung der Fahrzeuge am Parkplatz erfolgen. Angemeldete Fahrzeuge sollen jederzeit auf dem Gelände identifiziert und lokalisiert werden können.— Der verfügbare Parkraum soll zu jeder Tages- und Nachtzeit optimal ausgenutzt werden können. Eine Kapazität von 100 Stellplätzen darf nicht unterschritten werden.— Fahrzeugführer sollen zielgerichtet informiert werden können.— Fahrzeugführer sollen vor Ort eine Voranmeldung an Hafen-Terminals über ein beste-hendes Voranmeldesystem vornehmen können.— Die Eingabe von Daten soll für Fahrzeugführer benutzerfreundlich und leicht verständlich sein und das internationale Handlungsumfeld des Hamburger Hafens hinreichend berücksichtigen.— Die Anlage soll im Regelfall vollautomatisch betrieben werden. Manuelle Eingriffe sollen in gesonderten Situationen ermöglicht werden.— Die Parkrauminformationen werden über eine Schnittstelle mit dem übergeordneten Informationsmanagement der HPA verknüpft.— Das Gesamtsystem soll mit einer hohen Zuverlässigkeit fehlerfrei und mit möglichst geringen manuellen Eingriffen funktionieren.— Störungen des Systems dürfen nicht zu Einschränkungen der Parkraumverfügbarkeit führen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428472272📞
Fax: +49 40428472305 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – VOL.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
4. Nachweis bei Bietergemeinschaften:
Darstellung der Aufgabenteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften im Falle der Beauftragung.
Insbesondere geplante Aufgabenschnittstellen und Kommunikationsstrukturen der Bewerbergemeinschaft.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
3. Nachweis bei Nachunternehmer (bei Erbringung wesentlicher Leistungen):
Darstellung der Aufgabenteilung der Nachunternehmer im Falle der Beauftragung.
Insbesondere geplante Aufgabenschnittstellen und Kommunikationsstrukturen zwischen Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers: 15 % (gem. Pkt. III.2.2)).
2. Fachliche Eignung des Bewerbers: 70 %.
(Personelle Leistungsfähigkeit und technische Ausstattung, Referenzen für die Kompetenzbereiche gem. Pkt. III. 2.3)).
3. Qualitätssicherung: 10 %.
4. Gesamteindruck des Teilnahmeantrages: 5 %.
Die am besten geeigneten Bewerber (maximal 5 Bewerber) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax: +49 40428472612
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – VOL.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
4. Nachweis bei Bietergemeinschaften:
Darstellung der Aufgabenteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften im Falle der Beauftragung.
Insbesondere geplante Aufgabenschnittstellen und Kommunikationsstrukturen der Bewerbergemeinschaft.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
3. Nachweis bei Nachunternehmer (bei Erbringung wesentlicher Leistungen):
Darstellung der Aufgabenteilung der Nachunternehmer im Falle der Beauftragung.
Insbesondere geplante Aufgabenschnittstellen und Kommunikationsstrukturen zwischen Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers: 15 % (gem. Pkt. III.2.2)).
2. Fachliche Eignung des Bewerbers: 70 %.
(Personelle Leistungsfähigkeit und technische Ausstattung, Referenzen für die Kompetenzbereiche gem. Pkt. III. 2.3)).
3. Qualitätssicherung: 10 %.
4. Gesamteindruck des Teilnahmeantrages: 5 %.
Die am besten geeigneten Bewerber (maximal 5 Bewerber) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten:
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Vorhabens ist auf dem Autohof Tankpark Moorfleet in Hamburg eine technische Anlage zum telematischen Pregate Parken zu errichten. Bestandteile der Anlage sind sämtliche bauliche und technische Komponenten, einschließlich der notwendigen Leitungen und Rechner sowie die erforderlichen Softwareapplikationen und Datenschnittstellen, die für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen des Projektes erforderlich sind.
Im Rahmen des Vorhabens ist auf dem Autohof Tankpark Moorfleet in Hamburg eine technische Anlage zum telematischen Pregate Parken zu errichten. Bestandteile der Anlage sind sämtliche bauliche und technische Komponenten, einschließlich der notwendigen Leitungen und Rechner sowie die erforderlichen Softwareapplikationen und Datenschnittstellen, die für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen des Projektes erforderlich sind.
Das Vorhaben gliedert sich in die Bestandteile:
1) Bauliche und technische Einrichtungen (z. B. Detektoren, Kameras, Beschilderung, dynamische Anzeigen, Leitungen, Markierung etc.).
2) Hardware (z. B. Rechner, Eingabemöglichkeiten, Drucker, Verkabelung etc.).
3) Software (z. B. Steuerungssoftware, Eingabesoftware, Datenschnittstellen, Datenkommunikation, etc.).
4) Unterhaltung und Wartung aller Komponenten über 5 Jahre.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Folgende Komponenten sind zur erfolgreichen Umsetzung des Pregate Konzeptes erforderlich:
— Die Anpassung der technischen Infrastruktur an dem Autohof Moorfleet.
— Die Belegungssituation auf dem Parkplatz soll in Echtzeit detektiert werden können.
— Fahrzeuge sollen nach Abfahrtzeiten bzw. Parkdauern, Gründen für den Parkvorgang und Fahrtzielen im Hafen sortiert geparkt werden können. Hierzu sind alle erforderlichen Informationen zu detektieren oder abzufragen.
— Es soll eine Anmeldung der Fahrzeuge am Parkplatz erfolgen. Angemeldete Fahrzeuge sollen jederzeit auf dem Gelände identifiziert und lokalisiert werden können.
— Der verfügbare Parkraum soll zu jeder Tages- und Nachtzeit optimal ausgenutzt werden können. Eine Kapazität von 100 Stellplätzen darf nicht unterschritten werden.
— Fahrzeugführer sollen zielgerichtet informiert werden können.
— Fahrzeugführer sollen vor Ort eine Voranmeldung an Hafen-Terminals über ein beste-hendes Voranmeldesystem vornehmen können.
— Die Eingabe von Daten soll für Fahrzeugführer benutzerfreundlich und leicht verständlich sein und das internationale Handlungsumfeld des Hamburger Hafens hinreichend berücksichtigen.
— Die Anlage soll im Regelfall vollautomatisch betrieben werden. Manuelle Eingriffe sollen in gesonderten Situationen ermöglicht werden.
— Die Parkrauminformationen werden über eine Schnittstelle mit dem übergeordneten Informationsmanagement der HPA verknüpft.
— Das Gesamtsystem soll mit einer hohen Zuverlässigkeit fehlerfrei und mit möglichst geringen manuellen Eingriffen funktionieren.
— Störungen des Systems dürfen nicht zu Einschränkungen der Parkraumverfügbarkeit führen.
Referenznummer: S-0979-14-V-EU
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Programm:
Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
2. Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegen.
3. Bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre des Bewerbers und Umsatz für im Rahmen des Vorhabens relevante Leistungen (Angaben netto und auf tausend EUR gerundet).
Relevante Leistungen werden gegliedert nach
a) Planungs- und/oder Bau- und/oder Liefer- und/oder Unterhaltungs-/Wartungsleistungen in Bezug auf die technische Ausstattung von Straßenverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Parkplätzen, Autohöfen und Rastanlagen.
— Systeme zum Parkraummanagement oder PreGate-Parken,
— Detektion, Sensorik, Kameratechnik,
— Beschilderung und dynamische Anzeigen.
b) Planungs- und/oder Liefer- und/oder Unterhaltungs-/Wartungsleistungen in Bezug auf Hardwarekomponenten von EDV-Systemen insbesondere für Verkehrsmanagementsysteme, Verkehrsrechenzentralen oder Informationsplattformen im Verkehr.
c) Entwicklungs- und/oder Liefer- und/oder Unterhaltungs-/Wartungsleistungen in Bezug auf Softwarekomponenten und Datenschnittstellen von EDV-Systemen insbesondere für Verkehrsmanagementsysteme für den ruhenden Verkehr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
1. Personal gesamt einschließlich FührungskräfteL
a) Schwerpunkt: Verkehrstechnik, Planung und Umsetzung,
b) Schwerpunkt: EDV-Hardware,
c) Schwerpunkt: EDV-Software.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bislim Miroci
Name: Hamburg Port Authorty (AöR)
Kontaktperson: Hrn. Bislim Miroci
URL für weitere Informationen: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle, Zi. EG.0.20
Telefon: +49 40428472181📞
Fax: +49 40428472612 📠
URL der Dokumente: http://hamburg-port-authority.de🌏
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle Zi. EG.0.20
URL der Teilnahme: http://hamburg-port-authority.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.