Es sind 2 verschiedene Gummiprofile nach Zeichnung und der technischen Spezifikation für das WSW-Fahrschienensystem herzustellen. Davon ist das eine Profil nach Zeichnung aus einer geeigneten SBR-Mischung, die speziellen Eigenschaften zu erfüllen hat, zugeschnitten auf Länge, verpackt in Kisten über ca. 10 Jahre Los weise zu liefern. Die Gesamtmenge des 1. Profils beträgt insgesamt ca. 40 000 Meter, die Jahreslosgröße ca. 2 000 m. Das 2. Profil ist aus EPDM nach Zeichnung, die Gesamtmenge von 20 000 Meter ist auf ca.10 Jahre verteilt mit einer von Jahreslosgröße ca. 1 000 m, verpackt herzustellen und zu liefern. Die gelieferte Qualität ist über abgestimmte Dokumentation nachzuweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Profile
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Profile📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: WSW mobil GmbH
Postanschrift: Bromberger Str. 39-41
Postleitzahl: 42281
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.wsw-online.de🌏
Telefon: +49 2025693705📞
Fax: +49 2025694330 📠
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle Formblätter für die Eignungsnachweise abzufordern und diese Formblätter für ihren Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche können aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen nicht abgeleitet werden. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtssprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungsprüfung.
Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr einer Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzügliche schriftliche darauf hinzuweisen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend im verschlossenen und mit dem Abgabezeitpunkt gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Für Bewerber die nachweislich in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die gemäß VOL/A § 7 EG, Absatz 2 und 3 aufgeführten Nachweise bzw. Eigenerklärungen einzureichen.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle Formblätter für die Eignungsnachweise abzufordern und diese Formblätter für ihren Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche können aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen nicht abgeleitet werden. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtssprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungsprüfung.
Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr einer Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzügliche schriftliche darauf hinzuweisen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend im verschlossenen und mit dem Abgabezeitpunkt gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Für Bewerber die nachweislich in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die gemäß VOL/A § 7 EG, Absatz 2 und 3 aufgeführten Nachweise bzw. Eigenerklärungen einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind 2 verschiedene Gummiprofile nach Zeichnung und der technischen Spezifikation für das WSW-Fahrschienensystem herzustellen. Davon ist das eine Profil nach Zeichnung aus einer geeigneten SBR-Mischung, die speziellen Eigenschaften zu erfüllen hat, zugeschnitten auf Länge, verpackt in Kisten über ca. 10 Jahre Los weise zu liefern. Die Gesamtmenge des 1. Profils beträgt insgesamt ca. 40 000 Meter, die Jahreslosgröße ca. 2 000 m. Das 2. Profil ist aus EPDM nach Zeichnung, die Gesamtmenge von 20 000 Meter ist auf ca.10 Jahre verteilt mit einer von Jahreslosgröße ca. 1 000 m, verpackt herzustellen und zu liefern. Die gelieferte Qualität ist über abgestimmte Dokumentation nachzuweisen.
Es sind 2 verschiedene Gummiprofile nach Zeichnung und der technischen Spezifikation für das WSW-Fahrschienensystem herzustellen. Davon ist das eine Profil nach Zeichnung aus einer geeigneten SBR-Mischung, die speziellen Eigenschaften zu erfüllen hat, zugeschnitten auf Länge, verpackt in Kisten über ca. 10 Jahre Los weise zu liefern. Die Gesamtmenge des 1. Profils beträgt insgesamt ca. 40 000 Meter, die Jahreslosgröße ca. 2 000 m. Das 2. Profil ist aus EPDM nach Zeichnung, die Gesamtmenge von 20 000 Meter ist auf ca.10 Jahre verteilt mit einer von Jahreslosgröße ca. 1 000 m, verpackt herzustellen und zu liefern. Die gelieferte Qualität ist über abgestimmte Dokumentation nachzuweisen.
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen (nicht älter als 12 Monate) oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie).
2) Eigenerklärung des Bieters, dass:
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht,
— er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— er im Vergabeverfahren keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben hat/haben,
— sein/ihr Unternehmen und die von ihm als Nachunternehmer vorgesehenen Unternehmen nicht in der „Anti-Terror-Liste“ der Europäischen Gemeinschaft aufgeführt sind.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er die technische Leistungsfähigkeit besitzt die o. g. Maßnahme durchzuführen,
2) Angabe von realisierten Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst eine Bereitschaftserklärung eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- und Kautionsversicherer darüber vorzulegen, dass diese im Auftragsfalle Bankgarantien als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 35 000 EUR abgibt.
Der Bewerber sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst eine Bereitschaftserklärung eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- und Kautionsversicherer darüber vorzulegen, dass diese im Auftragsfalle Bankgarantien als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 35 000 EUR abgibt.
Sollten die o. g. Bereitschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, kann diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Sollten die o. g. Bereitschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, kann diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften erklären, dass alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften. Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Verpflichtungserklärungen des Bieters gem. TVgG NRW gefordert:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten.
Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Für Bewerber die nachweislich den TVgG-Pass NRW von www.gate50.de erworben haben ist es nicht erforderlich die o. g. Verpflichtungserklärungen gem. TVgG NRW einzureichen.
Für Bewerber die nachweislich im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die o. g. Verpflichtungserklärungen gem. TVgG NRW einzureichen.
Für Bewerber die nachweislich im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die o. g. Verpflichtungserklärungen gem. TVgG NRW einzureichen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Fassbender
Internetadresse: www.wsw-online.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsbehörde bei der Vergabekammer Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs.- 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs.- 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 129-231701 (2014-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 845 320 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Kontakt
Fax: +49 2025694555 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-04 📅
Name: Vorwerk Autotec GmbH & Co. KG
Postanschrift: Obere Lichtenplatzer Str. 336
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42287
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).