Die Gemeinde Möglingen beabsichtigt am Standort Hanfbachschule, den Neubau einer Gemeinschaftsschule mit öffentlicher Bücherei zu entwickeln. Nach einem 2-phasigen Wettbewerb mit anschließendem VOF-Verfahren soll das Architekturbüro mvmarchitekt + starkearchitektur aus Köln voraussichtlich mit den Architektenleistungen beauftragt werden. Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes den Anforderungen des Auftraggebers gerecht wird. Die Hanfbachschule liegt im Osten der Gemeinde in 500 Meter Entfernung vom Rathaus und ist umgeben von einer Vielzahl öffentlicher lnstitutionen (Bürgerhaus, Sportareal und Jugendhaus). Der Schulstandort wird gebildet von der Hanfbachschule (bis 2012/13 Werkrealschule, ab 2013/14 Gemeinschaftsschule) und der Furtbachschule (Förderschule). Die Haupterschließung des Schulareals für PKW-Verkehr erfolgt über die Brunnen- und Hanfbachstraße von Westen. Der Neubau soll das Schulareal in nördlicher Richtung arrondieren. Der Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist gesichert. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon sind vorhanden und werden entsprechend der weiteren Planung ergänzt. Im Hauptgebäude ist ein BHKW integriert, das zusammen mit dem Hauptbau rückgebaut wird. Das BHKW wird voraussichtlich neu erstellt. Das Ing.-Büro Schuler aus Bietigheim ist für die Erstellung eines Quartierskonzeptes beauftragt. Über diese Konzept wird der Standort der zukünftigen Nahwärmeversorgung festgelgt. Projektbeschreibung: Zwei versetzt zueinander angeordnete 2-geschossige Baukörper bilden den Auftakt des neuen Schulcampus. Darin befindet sich das Foyer, die Fachklassen, die Bücherei und die Verwaltung. Richtung Osten schließt ein 3-geschossiger Solitärbaukörper an, der über eine Pausenüberdachung mit dem westlichen Schulgebäude verbunden ist. Der Haupteingang der Schule orierentiert sich nach Süden zu einem Vorplatz und wird Richtung Osten von einem Baumfeld begrenzt. Der von der Gemeinde Möglingen geplante Schulneubau beinhaltet: — ca. 1 386 m² Unterrichtsbereich; — ca. 408 m² Fachunterricht + NR AWT; — ca. 222 m² Fachunterricht + NR NUB; — ca. 132 m² Fachunterricht + NR MT; — ca. 166 m² Arbeitsplätze Verwaltung; — ca. 162 m² Arbeitsplätze Pädagogen; — ca. 326 m² Gemeinschaft/Veranstaltung; — ca. 600 m² Bücherei; — ca. 50 m² Nebenräume; — ca. 3 460 m² Summe Programmfläche/Nutzfläche. Der bestehende Hauptbau soll bis zur Fertigstellung des Neubaus erhalten bleiben. Notwendige Übergangslösungen, sowie das Anbinden an das neue BHKW (Standort ist noch unklar) fällt in den Leistungsbereich HLSE. Kenndaten: — Umbauter Raum BRI ca. 24 800 m³; — Bruttogrundfläche BGF ca. 6 000 m²; — Netto-Baukosten KG 300 + 400 ca. 9.24 Mio EUR; — Anteil KG 400 netto ca. 2.10 Mio EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-01.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (HLS-Planung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung (HOAI § 55), LPH 2-9, sowieIngenieurleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung (HOAI § 55), LPH 2-9.Darüber hinaus sieht der AG ggf. die Beauftragung von Besonderen Leistungen vor.Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.Für den Leistungsbereich Hochbau: Abriß Bestandsgebäude, Neubau Gemeinschaftsschule, bestehend aus 2 Baukörpern.HLS-Planung:Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, SanitärElektroplanung:Anlagegruppen z.B.:1. Starkstromanlagen;2. Fernmelde-Informationstechn. Anlagen;3. Förderanlagen;4. Gebäudeautomation;Weitere (mögliche) Leistungsbereiche werden im Rahmen der Beauftragungabgestimmt.Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (HLS-Planung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung (HOAI § 55), LPH 2-9, sowieIngenieurleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung (HOAI § 55), LPH 2-9.Darüber hinaus sieht der AG ggf. die Beauftragung von Besonderen Leistungen vor.Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.Für den Leistungsbereich Hochbau: Abriß Bestandsgebäude, Neubau Gemeinschaftsschule, bestehend aus 2 Baukörpern.HLS-Planung:Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, SanitärElektroplanung:Anlagegruppen z.B.:1. Starkstromanlagen;2. Fernmelde-Informationstechn. Anlagen;3. Förderanlagen;4. Gebäudeautomation;Weitere (mögliche) Leistungsbereiche werden im Rahmen der Beauftragungabgestimmt.Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Möglingen
Postanschrift: Rathausplatz 3
Postleitzahl: 71696
Postort: Möglingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.moeglingen.de🌏
E-Mail: rgoehringer@moeglingen.de📧
Telefon: +49 7141486466📞
Fax: +49 7141486425 📠
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer ARCHITEKTUR 109 einzureichen.
Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstrasse 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus können Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien) bei Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Herrn Arnold (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 23.12.2014 eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist.
Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger (§ 2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer ARCHITEKTUR 109 einzureichen.
Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstrasse 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus können Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien) bei Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Herrn Arnold (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 23.12.2014 eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist.
Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger (§ 2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Möglingen beabsichtigt am Standort Hanfbachschule, den Neubau einer Gemeinschaftsschule mit öffentlicher Bücherei zu entwickeln.
Nach einem 2-phasigen Wettbewerb mit anschließendem VOF-Verfahren soll das Architekturbüro mvmarchitekt + starkearchitektur aus Köln voraussichtlich mit den
Architektenleistungen beauftragt werden.
Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung
des Raumprogrammes den Anforderungen des Auftraggebers gerecht wird.
Die Hanfbachschule liegt im Osten der Gemeinde in 500 Meter Entfernung vom Rathaus und ist umgeben von einer Vielzahl öffentlicher lnstitutionen
(Bürgerhaus, Sportareal und Jugendhaus). Der Schulstandort wird gebildet von der Hanfbachschule (bis 2012/13 Werkrealschule, ab 2013/14 Gemeinschaftsschule)
und der Furtbachschule (Förderschule).
Die Haupterschließung des Schulareals für PKW-Verkehr erfolgt über die Brunnen- und Hanfbachstraße von Westen.
Der Neubau soll das Schulareal in nördlicher Richtung arrondieren.
Der Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist gesichert. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon sind vorhanden und werden entsprechend der weiteren Planung ergänzt.
Im Hauptgebäude ist ein BHKW integriert, das zusammen mit dem Hauptbau rückgebaut wird. Das BHKW wird voraussichtlich neu erstellt.
Das Ing.-Büro Schuler aus Bietigheim ist für die Erstellung eines Quartierskonzeptes beauftragt. Über diese Konzept wird der Standort der zukünftigen Nahwärmeversorgung festgelgt.
Projektbeschreibung:
Zwei versetzt zueinander angeordnete 2-geschossige Baukörper bilden den Auftakt des neuen Schulcampus. Darin befindet sich das Foyer, die Fachklassen, die
Bücherei und die Verwaltung.
Richtung Osten schließt ein 3-geschossiger Solitärbaukörper an, der über eine Pausenüberdachung mit dem westlichen Schulgebäude verbunden ist.
Der Haupteingang der Schule orierentiert sich nach Süden zu einem Vorplatz und wird Richtung Osten von einem Baumfeld begrenzt.
Der von der Gemeinde Möglingen geplante Schulneubau beinhaltet:
— ca. 1 386 m² Unterrichtsbereich;
— ca. 408 m² Fachunterricht + NR AWT;
— ca. 222 m² Fachunterricht + NR NUB;
— ca. 132 m² Fachunterricht + NR MT;
— ca. 166 m² Arbeitsplätze Verwaltung;
— ca. 162 m² Arbeitsplätze Pädagogen;
— ca. 326 m² Gemeinschaft/Veranstaltung;
— ca. 600 m² Bücherei;
— ca. 50 m² Nebenräume;
— ca. 3 460 m² Summe Programmfläche/Nutzfläche.
Der bestehende Hauptbau soll bis zur Fertigstellung des Neubaus erhalten
bleiben.
Notwendige Übergangslösungen, sowie das Anbinden an das neue BHKW
(Standort ist noch unklar) fällt in den Leistungsbereich HLSE.
Darüber hinaus sieht der AG ggf. die Beauftragung von Besonderen Leistungen vor.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Für den Leistungsbereich Hochbau: Abriß Bestandsgebäude, Neubau Gemeinschaftsschule, bestehend aus 2 Baukörpern.
HLS-Planung:
Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär
Elektroplanung:
Anlagegruppen z.B.:
1. Starkstromanlagen;
2. Fernmelde-Informationstechn. Anlagen;
3. Förderanlagen;
4. Gebäudeautomation;
Weitere (mögliche) Leistungsbereiche werden im Rahmen der Beauftragung
abgestimmt.
Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.
Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Möglingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Nachweis Berufszulassung § 4 (3) VOF
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich berechtigt sind, die Berufsbezeichnung HLSE-Ingenieur/in zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland als HLSE-Ingenieur/in tätig zu sein.
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich berechtigt sind, die Berufsbezeichnung HLSE-Ingenieur/in zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland als HLSE-Ingenieur/in tätig zu sein.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter
und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
B. Für die Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Ausschlußgründe § 4(6/9) VOF bestehen.
C. Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen § 2(3) VOF
D. Auskunft zu Zusammenarbeit mit Anderen § 4 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 5 VOF) des Bewerbers wird über folgende Nachweise erbracht:
a. Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre.
b. Anzahl der qualifizierten, technischen Mitarbeiter (Ingenieure) incl. Büroinhaber für entsprechende Dienstleistungen (HLSE-Planung) in den letzten 3 Jahren bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Bewerbergemeinschaften Anzahl für jedes Mitglied angeben. Anzahl der Mitarbeiter werden in der Wertung addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (§5 VOF) des Bewerbers wird über folgende Nachweise erbracht:
c. Benennung der Projektverantwortlichen mit Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie Darstellung des beruflichen Werdegangs.
d. Abbildung realisierte/s öffentliches Projekt/e, z.B. ein vom Büro als HLSE-Planer/in betreutes Projekt, mit beliebiger Nutzung, für einen öffentlichen Auftraggeber.
Mindestens erbrachte Leistungen: nach dem Leistungsbild Techn. Ausrüstung HOAI: Leistungsphase 1- 6
Projekt-Fertigstellung zwischen 01/2009 bis zur VOF-Bekanntmachung.
e. Abbildung realisierte/s Projekt/e vergleichbarer Schwierigkeitsgrad
z.B. ein vom Büro als HLSE-Planer/in betreutes Projekt, das mit der Planungsaufgabe im Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist (Neubau oder Generalsanierung).
Mindestanforderung an die Referenzen: mind. LP 2-8 nach HOAI.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatrix reduzierte Punktzahl erhält.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatrix reduzierte Punktzahl erhält.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o.g. Eigenerklärungen zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufs-Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von mind. 3.0 Mio und sonstige Schäden von mind. 2.0 Mio je Versicherungsfall für die Dauer des Auftrags in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Berufs-Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von mind. 3.0 Mio und sonstige Schäden von mind. 2.0 Mio je Versicherungsfall für die Dauer des Auftrags in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Eine vom Bewerber unterzeichnete Eigenerklärung ist als Anlage ausreichend.
Der Auslober behält sich vor, dass vom AN eine der tatsächlichen Tätigkeit angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen werden muß.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) sowie die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen sind Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und ständige Arbeitsgemeinschaften (GbR), Partnerschaften (PartGG) sowie juristische Personen (z.B. GmbH).
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Doppelbewerbungen sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Siehe auch III.2) Teilnahmebedingungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber verwendet zum Vertragsabschluss die Kommunalen Vertragsmuster-HKVM.
Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.
Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich berechtigt sind, die Berufsbezeichnung HLSE-Ingenieur/in zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland als HLSE-Ingenieur/in tätig zu sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich berechtigt sind, die Berufsbezeichnung HLSE-Ingenieur/in zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland als HLSE-Ingenieur/in tätig zu sein.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (30 %)
Durschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (15 %);
Durschschnittliche Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (15 %).
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Möglingen
Regina Goehringer
Name: Architektur 109, Mark Arnold + Arne Fentzloff, Freie Architekten BDA
Postanschrift: Hohnerstraße 23
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Architektur 109, Mark Arnold + Arne Fentzloff, Freie Architekten BDA
Herrn Arnold
Telefon: +49 711609341📞
E-Mail: info@architektur109.de📧
Fax: +49 711609371 📠
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-02 📅
Datum des Endes: 2017-12-28 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer ARCHITEKTUR 109 einzureichen.
Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstrasse 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus können Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien) bei Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstrasse 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus können Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien) bei Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Herrn Arnold (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 23.12.2014 eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist.
Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger (§ 2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer BW gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erstellt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagerteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen auf elektronischen Wege 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erstellt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagerteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen auf elektronischen Wege 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziff. VI. 4.1
Quelle: OJS 2014/S 236-415587 (2014-12-01)