„Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen“ – Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlage – Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung sowie Vermessungsleistungen
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erfolgt die Ertüchtigung der vorhandenen Hochwasserschutzanlage von Deich-km 1,51 bis Deich-km 2,88, Ringdeich Parkinsel, in der Stadt Ludwigshafen/Rhein. Vorgesehen sind der Einbau einer Stahlspundwand auf der Wasserseite der vorhandenen Hochwasserschutzwand in den statisch erforderlichen Längen sowie notwendige arrondierende Maßnahmen bei der wasserseitigen Böschung und im Straßenbereich vor der Hochwasserschutzmauer. Der Planfeststellungsbeschluss datiert vom 13.9.2011. Zur grundsätzlichen Information der Interessenten über die (derzeit) favorisierte Ausführungsvariante, wird – bei Übersendung der Bewerbungsunterlagen – ein Übersichtsplan betreffend die Lage des Vorhabens sowie eine Systemskizze zu einem Regelquerschnitt beigefügt. Diese haben ausschließlich informativen Charakter und sind nicht abschließende Grundlage der Ausführungsplanung. Die Vergabestelle beabsichtigt für die weiterführende Planung und ingenieurtechnische Überwachung der Ausführung der Maßnahme folgende Leistungen zu vergeben: — HOAI Teil 3, Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke, §§ 41 bis 44, Leistungsphasen 5 bis 8 und Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12; sowie (optional) im Planungsprozess ggfls. erforderlich werdende weitere Besonderen Leistungen. — HOAI Teil 4, Abschnitt 1: Tragwerksplanung, §§ 49 bis 52 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 6, sowie (optional) die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. — HOAI Anlage 1, Ziff. 1.4: Ingenieurvermessung, Planungsbegleitende Vermessungen in Ergänzung bereits vorhandener vermessungstechnischer Aufnahmen sowie Bauvermessung vor und während der Bauausführung und (optional) die abschließende Bestandsdokumentation der Maßnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Menge oder Umfang:
Vergabegegenständliche Planungs- und Überwachungsleistungen:1. Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 bei der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (§§ 41 bis 44 sowie Anlage 12 HOAI), Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12 HOAI, sowie (optional) im Planungsprozess ggfls. erforderlich werdende weitere Besonderen Leistungen.2. Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 bei der Tragwerksplanung (§§ 49 bis 52 HOAI) sowie (optional) die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks als Besondere Leistung.3. Vermessungstechnische Leistungen, z. B. planungsbegleitende Vermessungen in Ergänzung vorhandener vermessungstechnischer Aufnahmen sowie begleitende Bauvermessung vor und während der Bauausführung und (optional) die abschließende Bestandsdokumentation der Maßnahme.
Vergabegegenständliche Planungs- und Überwachungsleistungen:1. Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 bei der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (§§ 41 bis 44 sowie Anlage 12 HOAI), Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12 HOAI, sowie (optional) im Planungsprozess ggfls. erforderlich werdende weitere Besonderen Leistungen.2. Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 bei der Tragwerksplanung (§§ 49 bis 52 HOAI) sowie (optional) die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks als Besondere Leistung.3. Vermessungstechnische Leistungen, z. B. planungsbegleitende Vermessungen in Ergänzung vorhandener vermessungstechnischer Aufnahmen sowie begleitende Bauvermessung vor und während der Bauausführung und (optional) die abschließende Bestandsdokumentation der Maßnahme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Ludwigshafen
Postanschrift: Rathausplatz 20
Postleitzahl: 67059
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ludwigshafen.de🌏
E-Mail: bettina.issle@ludwigshafen.de📧
Telefon: +49 6215042197📞
Fax: +49 6215043778 📠
1. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist in fest verschlossenem Umschlag und mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Kennzettel (Beschriftung „VOF-Verfahren – Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessungsleistungen) bis spätestens 17.2.2014, 16.00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1) vorzulegen.
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt am 17.2.2014 ab 16.00 Uhr. Personen die bei der Öffnung anwesend sein dürfen: Nein.
2. Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise führt – ebenso wie das Fehlen einer rechtsverbindlichen Unterschrift – unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.
3. Der Teilnahmeantrag und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise als Kopie. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache (Beglaubigung im Original) vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
4. Der Teilnahmeantrag ist geordnet (Bewerbungsbogen und nachfolgend die im Bewerbungsbogen gekennzeichneten Anlagen) und geheftet vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in die vorgegebene Anlagenstruktur einzuordnen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern und soweit der Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
5. Dem Teilnahmeantrag beigefügte „lose Blätter“ und allgemeines Referenzmaterial werden nicht gewertet. Ebenso werden unzutreffend zugeordnete oder falsch eingeordnete Unterlagen nicht gewertet. Eine Korrektur des „Bewerbungspaketes“ des Bewerbers durch die Vergabestelle durch Umsortierung von Unterlagen, auf der Grundlage des „vermuteten Willens“ des Bewerbers, und deren Bewertung erfolgt nicht.
6. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht gewertet.
7. Mit dem Teilnahmeantrag eingereichte und sonstige im Verfahrensverlauf vorgelegten Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
9. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17.2.2014, 16.00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte. Gleiches gilt für den Wechsel oder das Hinzutreten eines Nachunternehmers.
10. Zusätzliche Auskünfte sind frühestmöglich schriftlich, jedoch spätestens bis zum 7.2.2014, 14.00 Uhr, an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung per Normalpost (Stadtverwaltung Ludwigshafen, Submissionsstelle, Frau Bettina Ißle, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen), per Fax (+49 6215043778) oder per E-Mail (bettina.issle@ludwigshafen.de). Das Auskunftsbegehren muss neben dem Projekttitel („Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen“) die vom Fragesteller als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung bezeichnen, die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern sowie eine präzise Frage formulieren, deren Beantwortung von der Vergabestelle erwartet wird. Die Vergabestelle wird schnellstmöglich reagieren. Es werden nur Auskunftsbegehren von Interessenten bearbeitet, die Bewerbungsunterlagen angefordert haben. Berechtigte Anfragen und deren Beantwortung werden anonymisiert und aus Gründen der Gleichbehandlung alle Interessenten – die zu diesem Zeitpunkt Bewerbungsunterlagen angefordert haben – gleichzeitig und gleichlautend informiert.
1. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist in fest verschlossenem Umschlag und mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Kennzettel (Beschriftung „VOF-Verfahren – Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessungsleistungen) bis spätestens 17.2.2014, 16.00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1) vorzulegen.
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt am 17.2.2014 ab 16.00 Uhr. Personen die bei der Öffnung anwesend sein dürfen: Nein.
2. Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise führt – ebenso wie das Fehlen einer rechtsverbindlichen Unterschrift – unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.
3. Der Teilnahmeantrag und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise als Kopie. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache (Beglaubigung im Original) vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
4. Der Teilnahmeantrag ist geordnet (Bewerbungsbogen und nachfolgend die im Bewerbungsbogen gekennzeichneten Anlagen) und geheftet vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in die vorgegebene Anlagenstruktur einzuordnen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern und soweit der Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
5. Dem Teilnahmeantrag beigefügte „lose Blätter“ und allgemeines Referenzmaterial werden nicht gewertet. Ebenso werden unzutreffend zugeordnete oder falsch eingeordnete Unterlagen nicht gewertet. Eine Korrektur des „Bewerbungspaketes“ des Bewerbers durch die Vergabestelle durch Umsortierung von Unterlagen, auf der Grundlage des „vermuteten Willens“ des Bewerbers, und deren Bewertung erfolgt nicht.
6. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht gewertet.
7. Mit dem Teilnahmeantrag eingereichte und sonstige im Verfahrensverlauf vorgelegten Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
9. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17.2.2014, 16.00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte. Gleiches gilt für den Wechsel oder das Hinzutreten eines Nachunternehmers.
10. Zusätzliche Auskünfte sind frühestmöglich schriftlich, jedoch spätestens bis zum 7.2.2014, 14.00 Uhr, an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung per Normalpost (Stadtverwaltung Ludwigshafen, Submissionsstelle, Frau Bettina Ißle, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen), per Fax (+49 6215043778) oder per E-Mail (bettina.issle@ludwigshafen.de). Das Auskunftsbegehren muss neben dem Projekttitel („Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen“) die vom Fragesteller als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung bezeichnen, die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern sowie eine präzise Frage formulieren, deren Beantwortung von der Vergabestelle erwartet wird. Die Vergabestelle wird schnellstmöglich reagieren. Es werden nur Auskunftsbegehren von Interessenten bearbeitet, die Bewerbungsunterlagen angefordert haben. Berechtigte Anfragen und deren Beantwortung werden anonymisiert und aus Gründen der Gleichbehandlung alle Interessenten – die zu diesem Zeitpunkt Bewerbungsunterlagen angefordert haben – gleichzeitig und gleichlautend informiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erfolgt die Ertüchtigung der vorhandenen Hochwasserschutzanlage von Deich-km 1,51 bis Deich-km 2,88, Ringdeich Parkinsel, in der Stadt Ludwigshafen/Rhein. Vorgesehen sind der Einbau einer Stahlspundwand auf der Wasserseite der vorhandenen Hochwasserschutzwand in den statisch erforderlichen Längen sowie notwendige arrondierende Maßnahmen bei der wasserseitigen Böschung und im Straßenbereich vor der Hochwasserschutzmauer.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erfolgt die Ertüchtigung der vorhandenen Hochwasserschutzanlage von Deich-km 1,51 bis Deich-km 2,88, Ringdeich Parkinsel, in der Stadt Ludwigshafen/Rhein. Vorgesehen sind der Einbau einer Stahlspundwand auf der Wasserseite der vorhandenen Hochwasserschutzwand in den statisch erforderlichen Längen sowie notwendige arrondierende Maßnahmen bei der wasserseitigen Böschung und im Straßenbereich vor der Hochwasserschutzmauer.
Der Planfeststellungsbeschluss datiert vom 13.9.2011.
Zur grundsätzlichen Information der Interessenten über die (derzeit) favorisierte Ausführungsvariante, wird – bei Übersendung der Bewerbungsunterlagen – ein Übersichtsplan betreffend die Lage des Vorhabens sowie eine Systemskizze zu einem Regelquerschnitt beigefügt. Diese haben ausschließlich informativen Charakter und sind nicht abschließende Grundlage der Ausführungsplanung.
Zur grundsätzlichen Information der Interessenten über die (derzeit) favorisierte Ausführungsvariante, wird – bei Übersendung der Bewerbungsunterlagen – ein Übersichtsplan betreffend die Lage des Vorhabens sowie eine Systemskizze zu einem Regelquerschnitt beigefügt. Diese haben ausschließlich informativen Charakter und sind nicht abschließende Grundlage der Ausführungsplanung.
Die Vergabestelle beabsichtigt für die weiterführende Planung und ingenieurtechnische Überwachung der Ausführung der Maßnahme folgende Leistungen zu vergeben:
— HOAI Teil 3, Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke, §§ 41 bis 44, Leistungsphasen 5 bis 8 und Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12; sowie (optional) im Planungsprozess ggfls. erforderlich werdende weitere Besonderen Leistungen.
— HOAI Teil 4, Abschnitt 1: Tragwerksplanung, §§ 49 bis 52 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 6, sowie (optional) die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
— HOAI Anlage 1, Ziff. 1.4: Ingenieurvermessung, Planungsbegleitende Vermessungen in Ergänzung bereits vorhandener vermessungstechnischer Aufnahmen sowie Bauvermessung vor und während der Bauausführung und (optional) die abschließende Bestandsdokumentation der Maßnahme.
— HOAI Anlage 1, Ziff. 1.4: Ingenieurvermessung, Planungsbegleitende Vermessungen in Ergänzung bereits vorhandener vermessungstechnischer Aufnahmen sowie Bauvermessung vor und während der Bauausführung und (optional) die abschließende Bestandsdokumentation der Maßnahme.
Menge oder Umfang:
Vergabegegenständliche Planungs- und Überwachungsleistungen:
1. Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 bei der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (§§ 41 bis 44 sowie Anlage 12 HOAI), Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12 HOAI, sowie (optional) im Planungsprozess ggfls. erforderlich werdende weitere Besonderen Leistungen.
1. Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 bei der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (§§ 41 bis 44 sowie Anlage 12 HOAI), Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12 HOAI, sowie (optional) im Planungsprozess ggfls. erforderlich werdende weitere Besonderen Leistungen.
2. Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 bei der Tragwerksplanung (§§ 49 bis 52 HOAI) sowie (optional) die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks als Besondere Leistung.
3. Vermessungstechnische Leistungen, z. B. planungsbegleitende Vermessungen in Ergänzung vorhandener vermessungstechnischer Aufnahmen sowie begleitende Bauvermessung vor und während der Bauausführung und (optional) die abschließende Bestandsdokumentation der Maßnahme.
3. Vermessungstechnische Leistungen, z. B. planungsbegleitende Vermessungen in Ergänzung vorhandener vermessungstechnischer Aufnahmen sowie begleitende Bauvermessung vor und während der Bauausführung und (optional) die abschließende Bestandsdokumentation der Maßnahme.
Beschreibung der Optionen:
Die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen, differenzierend zwischen Realisierungsplanung bis zur Vergabe der Bauleistungen und Bauausführung (örtliche und ingenieurtechnische Überwachung), bleibt vorbehalten.
Referenznummer: 2014/038
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ludwigshafen am Rhein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind auf bzw. entsprechend dem Formular „Bewerbungsbogen VOF – Verfahren“ und dem vorgegebenen Anlagenregister der Vergabestelle vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen können schriftlich per Normalpost (Stadtverwaltung Ludwigshafen, Submissionsstelle, Frau Bettina Ißle, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen), per Fax (+49 6215043778) oder per E-Mail (bettina.issle@ludwigshafen.de) angefordert werden.
— Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind auf bzw. entsprechend dem Formular „Bewerbungsbogen VOF – Verfahren“ und dem vorgegebenen Anlagenregister der Vergabestelle vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen können schriftlich per Normalpost (Stadtverwaltung Ludwigshafen, Submissionsstelle, Frau Bettina Ißle, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen), per Fax (+49 6215043778) oder per E-Mail (bettina.issle@ludwigshafen.de) angefordert werden.
— Die Anforderung muss die Nummer der Vergabebekanntmachung, den Projekttitel (siehe II.1.1: „Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen“) und Namen, Anschrift sowie E-Mail-Adresse des/r Anfordernden enthalten. Der Versand erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in seiner Anforderung angegebene E-Mail-Adresse.
— Die Anforderung muss die Nummer der Vergabebekanntmachung, den Projekttitel (siehe II.1.1: „Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen“) und Namen, Anschrift sowie E-Mail-Adresse des/r Anfordernden enthalten. Der Versand erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in seiner Anforderung angegebene E-Mail-Adresse.
— Als Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren ist der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Bewerbungsbogen, vervollständigt durch die erforderlichen Anlagen in der vorgegebenen Anlagenstruktur, bis spätestens 17.2.2014, 16.00 Uhr bei der Submissionsstelle einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens und des Anlagenregisters bzw. eigenmächtige Änderungen führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren.
— Als Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren ist der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Bewerbungsbogen, vervollständigt durch die erforderlichen Anlagen in der vorgegebenen Anlagenstruktur, bis spätestens 17.2.2014, 16.00 Uhr bei der Submissionsstelle einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens und des Anlagenregisters bzw. eigenmächtige Änderungen führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren.
— Geforderte Erklärungen und Nachweise:
1. Auskunft gemäß § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen.
2. Auskunft gemäß § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen mit Anderen zusammenarbeitet.
3. Auskünfte gemäß § 4 Abs. 3 VOF i.V. mit § 5 Abs. 5 lit. a) VOF zu den Personen (Namen und berufliche Qualifikation) die die Leistung(en) tatsächlich erbringen, namentlich und insbesondere die der verantwortlichen Personen (Projektleiter/in, stellvertretende/r Projektleiter/in und Teilprojektleiter für die einzelnen Fachleistungsbereiche) unter Berücksichtigung von § 19 Abs. 2 VOF und der Regelung nach Nr. 7. unten (siehe auch III.2.3 Nr. 3. und III.3.1)
3. Auskünfte gemäß § 4 Abs. 3 VOF i.V. mit § 5 Abs. 5 lit. a) VOF zu den Personen (Namen und berufliche Qualifikation) die die Leistung(en) tatsächlich erbringen, namentlich und insbesondere die der verantwortlichen Personen (Projektleiter/in, stellvertretende/r Projektleiter/in und Teilprojektleiter für die einzelnen Fachleistungsbereiche) unter Berücksichtigung von § 19 Abs. 2 VOF und der Regelung nach Nr. 7. unten (siehe auch III.2.3 Nr. 3. und III.3.1)
4. Erklärung zur Rechtsform einer Bewerbergemeinschaft (im Auftragsfalle: Arbeitsgemeinschaft) gemäß § 4 Abs. 4 VOF (siehe III.1.3).
5. Erklärung(en), dass weder Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 lit. a) bis g) VOF noch mögliche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich zur Verifikation der Eigenerklärungen des Bewerbers ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unbeschadet der Erklärung(en) des Bewerbers zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 4 Abs. 6 VOF einen Nachweis gemäß § 4 Abs. 7 VOF zu verlangen und/oder entsprechende Nachweise der maßgeblichen Behörden und Institutionen soweit Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF auszuschließen sind. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren, unbeschadet des Verfahrensstandes, ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich zur Verifikation der Eigenerklärungen des Bewerbers ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unbeschadet der Erklärung(en) des Bewerbers zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 4 Abs. 6 VOF einen Nachweis gemäß § 4 Abs. 7 VOF zu verlangen und/oder entsprechende Nachweise der maßgeblichen Behörden und Institutionen soweit Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF auszuschließen sind. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Werden die Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren, unbeschadet des Verfahrensstandes, ausgeschlossen.
6. Vorlage einer Verpflichtungserklärung des/der vorgesehenen und benannten Nachunternehmer; § 5 Abs. 6 VOF.
Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen.
7. Der Projektverantwortliche muss die Befähigung i.S. § 110 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz LWG - i.d.F. vom 22.1.2004 – GVBL 2004, S. 54) für den Fachbereich 5 nachweisen.
Zum Nachweis der Fachkunde sind für den Projektverantwortlichen/Projektleiter Referenzen zu mindestens 3 in den letzten 10 Jahren selbst geplanten oder geprüften verwirklichten Vorhaben im Fachbereich 5 (Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen) vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis der Fachkunde durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 110 LWG Rheinland-Pfalz über die Eintragung in die dort geführte Liste im Fachbereich 5 erfolgen. Zu den für den Projektverantwortlichen (Projektleiter) definierten Anforderungen siehe auch III.3.1.
Zum Nachweis der Fachkunde sind für den Projektverantwortlichen/Projektleiter Referenzen zu mindestens 3 in den letzten 10 Jahren selbst geplanten oder geprüften verwirklichten Vorhaben im Fachbereich 5 (Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen) vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis der Fachkunde durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 110 LWG Rheinland-Pfalz über die Eintragung in die dort geführte Liste im Fachbereich 5 erfolgen. Zu den für den Projektverantwortlichen (Projektleiter) definierten Anforderungen siehe auch III.3.1.
8. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.2.1, III.2.2 und III.2.3 sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft abzugeben bzw. vorzulegen.
Gleiches gilt für benannte Nachunternehmer und verbundene Unternehmen.
9. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise nach Ziff. 1 bis 9 oben bzw. nachfolgend III.2.2 und III.2.3, führt ebenso wie das Fehlen der rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Bewerbungsbogens unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
9. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise nach Ziff. 1 bis 9 oben bzw. nachfolgend III.2.2 und III.2.3, führt ebenso wie das Fehlen der rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Bewerbungsbogens unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
10. Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherung; § 5 Abs. 4 lit. a) VOF (entsprechend Anforderungen in III.1.1).
2. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist; § 5 Abs. 4 lit. b) VOF.
Die Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht zwingend beigefügt sein.
Die Vergabestelle behält sich jedoch ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die Nachweise zu verlangen.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für die entsprechenden, mit den vergabegegenständlichen vergleichbaren, Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012); § 5 Abs. 4 lit. c) VOF.
Bewerber, mit weniger als drei vollen Kalenderjahre Geschäftsdauer, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen (z.B. Bankerklärung oder bei juristischen Personen durch Nachweis des Gesellschaftskapitals). Die Nachweispflicht der Berufshaftpflichtversicherung nach III.1.1 bleibt hiervon unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber, mit weniger als drei vollen Kalenderjahre Geschäftsdauer, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen (z.B. Bankerklärung oder bei juristischen Personen durch Nachweis des Gesellschaftskapitals). Die Nachweispflicht der Berufshaftpflichtversicherung nach III.1.1 bleibt hiervon unberührt.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, von Bewerbern die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, die Bekanntgabe der entsprechenden Umsatzzahlen für 2013 (Gesamtumsatz und Umsatz für mit den vergabegegenständlichen Leistungen vergleichbare Dienstleistungen) zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, von Bewerbern die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, die Bekanntgabe der entsprechenden Umsatzzahlen für 2013 (Gesamtumsatz und Umsatz für mit den vergabegegenständlichen Leistungen vergleichbare Dienstleistungen) zu verlangen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften sind für jedes Mitglied die Erklärungen zur Berufshaftpflichtversicherung nach Ziffer III.1.1 und zum Umsatz gemäß § 5 Abs. 4 lit. c) VOF vorzulegen.
5. Sofern der Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich im Auftragsfalle bei der Leistungserfüllung der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen (Nachunternehmer) zu bedienen, sind sämtliche vom Bewerber verlangten Erklärungen und Nachweise auch für bzw. vom Nachunternehmer für dessen vorgesehenen Leistungsbereich vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unternehmen, die mit dem Bewerber zwar gesellschaftsrechtlich verbunden jedoch rechtlich nicht identisch sind; unbeschadet organisatorisch struktureller Verknüpfungen. Zum Nachweis der Verfügbarkeit ist/sind entsprechende Verpflichtungserklärung/en vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Sofern der Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich im Auftragsfalle bei der Leistungserfüllung der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen (Nachunternehmer) zu bedienen, sind sämtliche vom Bewerber verlangten Erklärungen und Nachweise auch für bzw. vom Nachunternehmer für dessen vorgesehenen Leistungsbereich vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unternehmen, die mit dem Bewerber zwar gesellschaftsrechtlich verbunden jedoch rechtlich nicht identisch sind; unbeschadet organisatorisch struktureller Verknüpfungen. Zum Nachweis der Verfügbarkeit ist/sind entsprechende Verpflichtungserklärung/en vorzulegen.
6. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise führt unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
7. Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.
Mindeststandards:
Zu Nr. 1.: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers gemäß III.2.2 Nr. 1 muss vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform einer juristischen Person; § 19 Abs. 3 VOF) gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF, durch Vorlage der Diplom-Urkunde oder eines vergleichbaren Nachweises. (siehe auch III.3.1).
1. Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform einer juristischen Person; § 19 Abs. 3 VOF) gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF, durch Vorlage der Diplom-Urkunde oder eines vergleichbaren Nachweises. (siehe auch III.3.1).
2. Vorstellung von 3 Referenzprojekten die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden und deren Bearbeitungszeitraum zwischen Beginn der Ausführungsplanung (LPh 5) und Abschluss der baulichen Realisierung jeweils nicht mehr als 4 Jahre pro Projekt betragen hat, mit Angabe der vom Bewerber erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF) in der Reihenfolge deren Relevanz im Vergleich zu der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen aller Fachbereiche, mit folgenden Angaben: Projektbezeichnung, Benennung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich des Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse), Angaben zum jeweiligen Rechtsverhältnis zum (Haupt-)Auftraggeber (z. B. Haupt(allein-)auftragnehmer, Mitglied in einer Planungsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft i.S. §§ 705 ff. BGB), Nachunternehmer, Angestellter), Name des Projektleiters des Bewerbers und dessen evtl. Beteiligung bei der Erbringung der vergabegegenständlichen Leistungen, technische Angaben zum Projekt, Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang (z. B. Fachbereich und Leistungsphasen), Angabe der Leistungszeiten und der Honorare.
2. Vorstellung von 3 Referenzprojekten die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden und deren Bearbeitungszeitraum zwischen Beginn der Ausführungsplanung (LPh 5) und Abschluss der baulichen Realisierung jeweils nicht mehr als 4 Jahre pro Projekt betragen hat, mit Angabe der vom Bewerber erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF) in der Reihenfolge deren Relevanz im Vergleich zu der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen aller Fachbereiche, mit folgenden Angaben: Projektbezeichnung, Benennung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich des Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse), Angaben zum jeweiligen Rechtsverhältnis zum (Haupt-)Auftraggeber (z. B. Haupt(allein-)auftragnehmer, Mitglied in einer Planungsgemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft i.S. §§ 705 ff. BGB), Nachunternehmer, Angestellter), Name des Projektleiters des Bewerbers und dessen evtl. Beteiligung bei der Erbringung der vergabegegenständlichen Leistungen, technische Angaben zum Projekt, Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang (z. B. Fachbereich und Leistungsphasen), Angabe der Leistungszeiten und der Honorare.
Um die Leistungsfähigkeit kleinerer Büros und junger Büroorganisationen angemessen zu berücksichtigen, können auch die Leistungen zu den Referenzprojekten im Rahmen eines angestellten oder freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht worden sein.
Neben den obligatorischen Angaben (siehe oben) können, zur Verdeutlichung der Aufgabenstellung des Referenzprojekts und des Leistungsbeitrags des Bewerbers, Präsentationsunterlagen (max. 2 Blatt im Format DIN A 3 oder drei Blätter DIN A 4 je Referenzprojekt) beigefügt werden. Dabei muss die Zuordnung der ergänzenden Unterlagen zu den jeweiligen Referenzprojekten eindeutig sein.
Neben den obligatorischen Angaben (siehe oben) können, zur Verdeutlichung der Aufgabenstellung des Referenzprojekts und des Leistungsbeitrags des Bewerbers, Präsentationsunterlagen (max. 2 Blatt im Format DIN A 3 oder drei Blätter DIN A 4 je Referenzprojekt) beigefügt werden. Dabei muss die Zuordnung der ergänzenden Unterlagen zu den jeweiligen Referenzprojekten eindeutig sein.
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne Bezug zu den Referenzprojekten wird bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3. Namentliche Benennung der für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen gemäß § 4 Abs. 3 VOF i.V.m. § 19 Abs. 2 VOF (siehe auch III.2.1 Nr. 3.), einschließlich Befähigungsnachweis (z. B. durch Vorlage der Diplom-Urkunde oder eines vergleichbaren Nachweises; siehe auch III.3.1), Daten zum beruflichen Werdegang (fachlicher Lebenslauf), und Nachweis der Eignung durch Vorstellung von persönlichen Referenzprojekten, die mit der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen vergleichbar sind.
3. Namentliche Benennung der für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen gemäß § 4 Abs. 3 VOF i.V.m. § 19 Abs. 2 VOF (siehe auch III.2.1 Nr. 3.), einschließlich Befähigungsnachweis (z. B. durch Vorlage der Diplom-Urkunde oder eines vergleichbaren Nachweises; siehe auch III.3.1), Daten zum beruflichen Werdegang (fachlicher Lebenslauf), und Nachweis der Eignung durch Vorstellung von persönlichen Referenzprojekten, die mit der vorliegenden Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen vergleichbar sind.
Die namentlich zu benennenden Personen umfassen sowohl den/die Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in als auch die Fachkräfte (Teilprojektleiter), die besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Realisierungsplanung (LPh 5) von Ingenieurbauwerken der vorliegenden Art, bei der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und der Mitwirkung bei Vergabeverfahren für Bauleistungen (LPh 6 und 7) sowie der Bauoberleitung (LPh 8) und der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12 HOAI 2009 (vormals § 57 HOAI 2006) nachweisen können. Gleiches gilt analog für Leistungen bei der Tragwerksplanung und Vermessungsleistungen.
Die namentlich zu benennenden Personen umfassen sowohl den/die Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in als auch die Fachkräfte (Teilprojektleiter), die besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Realisierungsplanung (LPh 5) von Ingenieurbauwerken der vorliegenden Art, bei der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und der Mitwirkung bei Vergabeverfahren für Bauleistungen (LPh 6 und 7) sowie der Bauoberleitung (LPh 8) und der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß Anlage 12 HOAI 2009 (vormals § 57 HOAI 2006) nachweisen können. Gleiches gilt analog für Leistungen bei der Tragwerksplanung und Vermessungsleistungen.
Der/die namentlich benannte Projektleiter/in muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung mit selbst geplanten oder geprüften verwirklichten Vorhaben im Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen verfügen; der/die stellvertretende Projektleiterin sowie der/die Teilprojektleiter/in für die Realisierungsplanung sowie die Örtliche Bauüberwachung jeweils über mindestens 5 Berufsjahre bei der Planung und Verwirklichung von nach Art und Umfang mit dem hier vorliegenden Vorhaben vergleichbaren Maßnahmen. Eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren gilt analog für die Teilprojektleiter/innen bei der Tragwerksplanung und den Vermessungsleistungen.
Der/die namentlich benannte Projektleiter/in muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung mit selbst geplanten oder geprüften verwirklichten Vorhaben im Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen verfügen; der/die stellvertretende Projektleiterin sowie der/die Teilprojektleiter/in für die Realisierungsplanung sowie die Örtliche Bauüberwachung jeweils über mindestens 5 Berufsjahre bei der Planung und Verwirklichung von nach Art und Umfang mit dem hier vorliegenden Vorhaben vergleichbaren Maßnahmen. Eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren gilt analog für die Teilprojektleiter/innen bei der Tragwerksplanung und den Vermessungsleistungen.
4. Darstellung des Projektteams mit den bereits benannten tatsächlichen Leistungserbringern (siehe Nr. 3. oben) und ggfls. weiterer Mitarbeiter/innen mit zugewiesenen Leistungs-/Fachbereichen und Vertretungsverhältnissen (Organigramm) sowie kurze Beschreibung der Projektorganisation. Eventuelle Schwerpunktverschiebungen im Projektablauf (Realisierungsplanung (LPh 5), Vergaberelevante Leistungen (LPh 6 und 7), Baudurchführung bzw. Objektüberwachung (LPh 8, Örtliche Bauüberwachung) und ggfls. nachfolgend LPh 9) sowie die fachliche und zeitliche Einbindung der tragwerksplanerischen und der vermessungstechnischen Leistungen sind zu beschreiben.
4. Darstellung des Projektteams mit den bereits benannten tatsächlichen Leistungserbringern (siehe Nr. 3. oben) und ggfls. weiterer Mitarbeiter/innen mit zugewiesenen Leistungs-/Fachbereichen und Vertretungsverhältnissen (Organigramm) sowie kurze Beschreibung der Projektorganisation. Eventuelle Schwerpunktverschiebungen im Projektablauf (Realisierungsplanung (LPh 5), Vergaberelevante Leistungen (LPh 6 und 7), Baudurchführung bzw. Objektüberwachung (LPh 8, Örtliche Bauüberwachung) und ggfls. nachfolgend LPh 9) sowie die fachliche und zeitliche Einbindung der tragwerksplanerischen und der vermessungstechnischen Leistungen sind zu beschreiben.
Die technische Leitung ist anzugeben; § 5 Abs. 5 lit. c) VOF.
5. Aussagen zur Gewährleistung angemessener Verfügbarkeit der technischen Leitung und der Mitglieder des Projektteams in der Planungs- und Ausführungsphase (Bauausführung).
6. Mitteilung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (2010, 2011, 2012) die für die vorliegende Aufgabenstellung und die vergabegegenständlichen Leistungen relevant sind, gegliedert nach Führungskräften, Ingenieuren (mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung), fest angestellten sonstigen Beschäftigten, freiberuflich tätigen Mitarbeitern sowie Auszubildenden und Praktikanten; § 5 Abs. 5 lit. d) VOF.
6. Mitteilung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (2010, 2011, 2012) die für die vorliegende Aufgabenstellung und die vergabegegenständlichen Leistungen relevant sind, gegliedert nach Führungskräften, Ingenieuren (mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung), fest angestellten sonstigen Beschäftigten, freiberuflich tätigen Mitarbeitern sowie Auszubildenden und Praktikanten; § 5 Abs. 5 lit. d) VOF.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, von Bewerbern die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, die Bekanntgabe der entsprechenden Beschäftigtenzahlen für 2013 zu verlangen.
7. Erklärung/en zur technischen Ausstattung; § 5 Abs. 5 lit. e) VOF (z. B. Liste der EDV-Ausstattung, Hard- und Software (u. a. vorgesehene Software für Planungsleistungen, verfügbare Datenaustauschformate etc.) und Liste sonstiger technischer Hilfsmittel (z. B. vermessungstechnischer Gerätschaften).
7. Erklärung/en zur technischen Ausstattung; § 5 Abs. 5 lit. e) VOF (z. B. Liste der EDV-Ausstattung, Hard- und Software (u. a. vorgesehene Software für Planungsleistungen, verfügbare Datenaustauschformate etc.) und Liste sonstiger technischer Hilfsmittel (z. B. vermessungstechnischer Gerätschaften).
8. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur bürointernen Qualitätsüberwachung und -sicherung (Qualitätsmanagement); § 5 Abs. 5 lit. f) VOF.
Bei Bewerbergemeinschaften und/oder der beabsichtigen Übertragung von (Teil-) Leistungen an Nachunternehmer, sind die Kompatibilität der Organisationsstrukturen nachzuweisen und die Schnittstellenproblematik zu beleuchten sowie Lösungen zur Sicherstellung einer effektiven Qualitätsüberwachung zu erläutern.
Bei Bewerbergemeinschaften und/oder der beabsichtigen Übertragung von (Teil-) Leistungen an Nachunternehmer, sind die Kompatibilität der Organisationsstrukturen nachzuweisen und die Schnittstellenproblematik zu beleuchten sowie Lösungen zur Sicherstellung einer effektiven Qualitätsüberwachung zu erläutern.
Bei der beabsichtigten Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer, ist die Einbindung von deren Leistung/en darzustellen.
9. Erklärung, welche Leistungen vom Bewerber bzw. den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft selbst erbracht werden sollen bzw. für welche Leistungen die Weitervergabe an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist; § 5 Abs. 5 lit. h) VOF. (siehe auch III.2.2 Nr. 5.)
9. Erklärung, welche Leistungen vom Bewerber bzw. den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft selbst erbracht werden sollen bzw. für welche Leistungen die Weitervergabe an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist; § 5 Abs. 5 lit. h) VOF. (siehe auch III.2.2 Nr. 5.)
10. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise führt unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
11. Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.
Hinweis: Nicht erwünscht sind umfangreiche Referenzunterlagen, Prospekte und anderes Material, welches üblicherweise für Akquisitionszwecke verwendet wird und in keinem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit den zu vergebenden Leistungen und den vom Bewerber angeführten Referenzprojekten steht.
Hinweis: Nicht erwünscht sind umfangreiche Referenzunterlagen, Prospekte und anderes Material, welches üblicherweise für Akquisitionszwecke verwendet wird und in keinem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit den zu vergebenden Leistungen und den vom Bewerber angeführten Referenzprojekten steht.
Mindeststandards:
Zu Nr. 2. und 3.: Nachweis der planerischen Bearbeitung und Verwirklichung mindestens eines (1) Projektes der Ertüchtigung einer bestehenden Hochwasserschutzanlage durch Einbau einer Spundwand, im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke sowie der Ausführung unter beengten Verhältnissen.
Zu Nr. 2. und 3.: Nachweis der planerischen Bearbeitung und Verwirklichung mindestens eines (1) Projektes der Ertüchtigung einer bestehenden Hochwasserschutzanlage durch Einbau einer Spundwand, im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke sowie der Ausführung unter beengten Verhältnissen.
Der Nachweis ist sowohl vom Bewerber (unter III.2.3 Nr. 2.) als auch von dem/r als Projektleiter/in benannten Person (unter III.2.3 Nr. 3.) durch jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu führen. Bewerbungen ohne Nachweis der Einhaltung der geforderten Mindeststandards werden nicht berücksichtigt.
Der Nachweis ist sowohl vom Bewerber (unter III.2.3 Nr. 2.) als auch von dem/r als Projektleiter/in benannten Person (unter III.2.3 Nr. 3.) durch jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu führen. Bewerbungen ohne Nachweis der Einhaltung der geforderten Mindeststandards werden nicht berücksichtigt.
Zu Nr. 3.: Eine Bewerbung wird ebenfalls außer Betracht gelassen, wenn der/die benannte Projektleiter/in über weniger als 10 und der/die stellvertretende Projektleiter/in und die namentlich benannten Teilprojektleiter jeweils über weniger als 5 Berufsjahre bei der Planung und Umsetzung von Leistungen des angegebenen Fachbereichs verfügen.
Zu Nr. 3.: Eine Bewerbung wird ebenfalls außer Betracht gelassen, wenn der/die benannte Projektleiter/in über weniger als 10 und der/die stellvertretende Projektleiter/in und die namentlich benannten Teilprojektleiter jeweils über weniger als 5 Berufsjahre bei der Planung und Umsetzung von Leistungen des angegebenen Fachbereichs verfügen.
Zu Nr. 2.: Nachweis der tragwerkplanerischen Bearbeitung und Verwirklichung mindestens eines (1) Projektes mit voller Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Umfang) Hinsicht mit der vorliegenden Aufgabenstellung.
Zu Nr. 2.: Nachweis von vermessungstechnischen Leistungen bei mindestens einem (1) Projekt mit voller Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Umfang) Hinsicht mit der vorliegenden Aufgabenstellung.
Zu Nr. 5.: Verfügbarkeit der technischen Leitung innerhalb 8 Arbeitsstunden während der Ausführungsphase.
Zu Nr. 6.: Mindestens sechs (6) Beschäftigte mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung bei der Planung und/oder Überwachung von Vorhaben der vorliegenden Art.
Zu Nr. 7.: „Stand der Technik“ im Hard- und Softwarebereich (Kompatibilität mit allen gängigen Hard- und Softwarekomponenten und Möglichkeit des Datenaustauschs in allen gängigen Formaten).
Zu Nr. 8.: Darstellung der Qualitätssicherung mit Darlegung zur Kompatibilität der Qualitätssicherungssysteme bei Bewerbergemeinschaften und/oder Einbindung von Nachunternehmern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 4 Abs. 4 lit. a) VOF) vorzulegen:
— Die Bestätigung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens je 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss.
— Die Bestätigung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens je 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen muss.
— Falls im Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Deckungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung (sog. Excedenten-Versicherung) mit den obigen Konditionen.
— Falls im Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Deckungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung (sog. Excedenten-Versicherung) mit den obigen Konditionen.
— Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Deckungsnachweis oder eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung eines Versicherers vorzulegen.
— Ebenso ist eine Erklärung des Versicherers oder die entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu den o. g. Bedingungen eintritt.
— Ebenso ist eine Erklärung des Versicherers oder die entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu den o. g. Bedingungen eintritt.
— Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied nicht erforderlich, wenn für die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt wird, dass mit der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle (dann: Arbeitsgemeinschaft) eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird.
— Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied nicht erforderlich, wenn für die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt wird, dass mit der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle (dann: Arbeitsgemeinschaft) eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird.
— Sofern der Nachweis des Bestehens einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mit der Bewerbung geführt wird, muss der gültige Versicherungsnachweis innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung vorgelegt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Stadt Ludwigshafen sowie des Landes Rheinland-Pfalz.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Es ist eine von allen Mitgliedern (Partnern) der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung vorzulegen:
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— die jeweils den Mitgliedern zugewiesenen Fachleistungen aufgeführt sind,
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfalle von den Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft i.S. §§ 705 ff. BGB begründet wird,
— die eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung - auch über den Zeitpunkt der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher gegenseitiger Forderungen aus dem Auftragsverhältnis - enthält,
— in der das die Bewerbergemeinschaft (später: Arbeitsgemeinschaft) allein und uneingeschränkt vertretende Mitglied benannt wird,
— sowie die namentliche Benennung des mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht ausgestatteten Vertreters erfolgt.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterzeichnen; bei juristischen Personen durch die nach HRB legitimierte/n Person/en oder eine hierzu schriftlich ausdrücklich bevollmächtigte Person, bei Einzel- oder Personengesellschaften durch den oder die Eigentümer. Die Vergabestelle behält sich eine Legitimationsprüfung vor.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterzeichnen; bei juristischen Personen durch die nach HRB legitimierte/n Person/en oder eine hierzu schriftlich ausdrücklich bevollmächtigte Person, bei Einzel- oder Personengesellschaften durch den oder die Eigentümer. Die Vergabestelle behält sich eine Legitimationsprüfung vor.
Das Fehlen einer der oben bezeichneten Erklärungen oder eine nicht rechtsverbindliche Unterzeichnung führt zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren.
Bei der Prüfung und Wertung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese/n Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer, sofern deren Leistungsanteil (Anteil am voraussichtlichen Gesamthonorar) nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung (voraussichtliches Gesamthonorar) beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese/n Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Qualifikation gemäß § 19 Abs. 2 VOF:
— Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur oder als Ingenieur tätig zu werden sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (EG Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie), einschl. ändernder Rechtsakte, gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur oder als Ingenieur tätig zu werden sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (EG Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie), einschl. ändernder Rechtsakte, gewährleistet ist.
— Juristische Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen der hier vergabegegenständlichen Art gerichtet ist und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen benennen, der die oben angegebenen Zulassungsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Juristische Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen der hier vergabegegenständlichen Art gerichtet ist und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen benennen, der die oben angegebenen Zulassungsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.
— Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied nach obigen Regelungen teilnahmeberechtigt sein.
— Der namentlich benannte Projektleiter (Projektverantwortliche) muss nach § 2 des Landesgesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG) vom 9.3.2011 berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen, oder die Anforderungen der § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 2 IngKaG erfüllen und eine mindestens 10-jährige Tätigkeit im Fachbereich Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen ausgeübt haben. Zum Nachweis der Fachkunde sind für den Projektleiter Referenzen zu mindestens 3 in den letzten 10 Jahren selbst geplanten oder geprüften verwirklichten Vorhaben im Fachbereich 5 (Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen) sowie eine Urkunde/Bescheinigung, die die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur belegt (Abschlusszeugnis, Verleihungsurkunde o. ä.), vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis der Fachkunde durch eine Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 110 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz LWG – i.d.F. vom 22.1.2004 – GVBL 2004, S. 54) für den Fachbereich 5 erfolgen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Der namentlich benannte Projektleiter (Projektverantwortliche) muss nach § 2 des Landesgesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG) vom 9.3.2011 berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen, oder die Anforderungen der § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 2 IngKaG erfüllen und eine mindestens 10-jährige Tätigkeit im Fachbereich Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen ausgeübt haben. Zum Nachweis der Fachkunde sind für den Projektleiter Referenzen zu mindestens 3 in den letzten 10 Jahren selbst geplanten oder geprüften verwirklichten Vorhaben im Fachbereich 5 (Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgeplanungen, Bau von Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserschutzmauern sowie Stauanlagen) sowie eine Urkunde/Bescheinigung, die die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur belegt (Abschlusszeugnis, Verleihungsurkunde o. ä.), vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis der Fachkunde durch eine Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 110 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz LWG – i.d.F. vom 22.1.2004 – GVBL 2004, S. 54) für den Fachbereich 5 erfolgen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit und Vorliegen der formalen Kriterien gemäß Abschnitt III überprüft. Die nicht ausgeschlossenen Bewerbungen werden anschließend anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die abschließende Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen (gleiche Gesamtpunktzahl) und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf Vollständigkeit und Vorliegen der formalen Kriterien gemäß Abschnitt III überprüft. Die nicht ausgeschlossenen Bewerbungen werden anschließend anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die abschließende Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen (gleiche Gesamtpunktzahl) und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Die Auswahlkriterien sind wie folgt gewichtet:
1. Bewerber (gesamt 40%) davon:
1.1 Referenzen Ingenieurbauwerke: 20 %,
1.2 Referenzen Tragwerksplanung: 6 %,
1.3 Referenzen Vermessungsleistungen: 3 %,
1.4 Anzahl der Beschäftigten: 3 %,
1.5 Technische Ausrüstung: 3 % und
1.6 Qualitätssicherung: 5 %.
2. Personal/Projektteam (gesamt 60%) davon:
2.1 Projektleiter/in: 25 %,
2.2 Stellvertr. Projektleiter/in: 12 %,
2.3 Teilprojektleiter/innen: 10 %,
2.4 Technische Leitung/Organigramm/Organisation: 8 % und
2.5 Technische Leitung/Verfügbarkeit: 5 %.
Die für jedes Einzelkriterium (1.1 bis 1.6 und 2.1 bis 2.5) vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden mit bis zu max. 12 Punkten (Bewertungspunkten) je Einzelkriterium bewertet. Die je Einzelkriterium erreichte Bewertungspunktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert („gewichtete Punktzahl“). Die wertungserhebliche Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktzahlen der Einzelkriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 1 200 Punkte. Die für die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren maßgebliche Reihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen der einzelnen Bewerber. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Die für jedes Einzelkriterium (1.1 bis 1.6 und 2.1 bis 2.5) vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden mit bis zu max. 12 Punkten (Bewertungspunkten) je Einzelkriterium bewertet. Die je Einzelkriterium erreichte Bewertungspunktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert („gewichtete Punktzahl“). Die wertungserhebliche Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktzahlen der Einzelkriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 1 200 Punkte. Die für die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren maßgebliche Reihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen der einzelnen Bewerber. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Folgende Wertungssystematik wird im Einzelnen zu Grunde gelegt:
Zu 1.1: [III.2.3 Nr. 2./§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF] Ingenieurbauwerke:
Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung: 1 Punkt bei Nachweis einer HWS Ertüchtigung durch Einbau einer Spundwand, 1 Punkt bei Nachweis der Planung und Ausführung im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, 1 Punkt bei Nachweis von Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke, 1 Punkt bei Nachweis der Ausführung unter beengten Verhältnissen. Sofern nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt sämtliche Einzelkriterien erfüllt und die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung: 1 Punkt bei Nachweis einer HWS Ertüchtigung durch Einbau einer Spundwand, 1 Punkt bei Nachweis der Planung und Ausführung im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, 1 Punkt bei Nachweis von Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke, 1 Punkt bei Nachweis der Ausführung unter beengten Verhältnissen. Sofern nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt sämtliche Einzelkriterien erfüllt und die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.2: [III.2.3 Nr. 2./§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF] Tragwerksplanung: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung pro Referenz: 4 Punkte: Volle Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Umfang) Hinsicht; 3 Punkte: Vergleichbarkeit in wesentlichen Kriterien; 2 Punkte: Vergleichbarkeit in prinzipiellen Kriterien; 1 Punkt: Nachweis tragwerksplanerischen Grundwissens für Aufgabenstellung und 0 Punkte bei keinem (ver)wertbaren Nachweis. Sofern nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.2: [III.2.3 Nr. 2./§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF] Tragwerksplanung: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung pro Referenz: 4 Punkte: Volle Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Umfang) Hinsicht; 3 Punkte: Vergleichbarkeit in wesentlichen Kriterien; 2 Punkte: Vergleichbarkeit in prinzipiellen Kriterien; 1 Punkt: Nachweis tragwerksplanerischen Grundwissens für Aufgabenstellung und 0 Punkte bei keinem (ver)wertbaren Nachweis. Sofern nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.3: [III.2.3 Nr. 2./§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF] Vermessungsleistungen: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung pro Referenz: 4 Punkte: Volle Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Umfang) Hinsicht; 3 Punkte: Vergleichbarkeit in wesentlichen Kriterien; 2 Punkte: Vergleichbarkeit in prinzipiellen Kriterien; 1 Punkt: Nachweis vermessungstechnischen Grundwissens für Aufgabenstellung und 0 Punkte bei keinem (ver)wertbaren Nachweis. Sofern nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.3: [III.2.3 Nr. 2./§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF] Vermessungsleistungen: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung pro Referenz: 4 Punkte: Volle Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Umfang) Hinsicht; 3 Punkte: Vergleichbarkeit in wesentlichen Kriterien; 2 Punkte: Vergleichbarkeit in prinzipiellen Kriterien; 1 Punkt: Nachweis vermessungstechnischen Grundwissens für Aufgabenstellung und 0 Punkte bei keinem (ver)wertbaren Nachweis. Sofern nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.4: [III.2.3 Nr. 6./§ 5 Abs. 5 lit. d) VOF] Anzahl der Beschäftigten: Bewertung bis max. 12 Punkte; berücksichtigt werden ausschließlich Beschäftigte (B) die fachliche, der Aufgabenstellung vergleichbare Leistungen erbringen: weniger als 6 B: 0 Punkte; 6 B: 2 Punkte, pro weiterem Beschäftigten je 2 Punkte; bis max. 11 B: 12 Punkte. (Mindeststandard: 6 Beschäftigte, siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.4: [III.2.3 Nr. 6./§ 5 Abs. 5 lit. d) VOF] Anzahl der Beschäftigten: Bewertung bis max. 12 Punkte; berücksichtigt werden ausschließlich Beschäftigte (B) die fachliche, der Aufgabenstellung vergleichbare Leistungen erbringen: weniger als 6 B: 0 Punkte; 6 B: 2 Punkte, pro weiterem Beschäftigten je 2 Punkte; bis max. 11 B: 12 Punkte. (Mindeststandard: 6 Beschäftigte, siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.5: [III.2.3 Nr. 7./§ 5 Abs. 5 lit. e) VOF] Technische Ausrüstung: Bewertung bis max. 12 Punkte; „State of the Art“ – Ausstattung: 12 Punkte, Stand der Technik: 10 Punkte (Normalausstattung); „Stand der Technik“ ist Mindeststandard. (siehe III.2.3 Mindeststandards)
Zu 1.5: [III.2.3 Nr. 7./§ 5 Abs. 5 lit. e) VOF] Technische Ausrüstung: Bewertung bis max. 12 Punkte; „State of the Art“ – Ausstattung: 12 Punkte, Stand der Technik: 10 Punkte (Normalausstattung); „Stand der Technik“ ist Mindeststandard. (siehe III.2.3 Mindeststandards)
Zu 1.6: [III.2.3 Nr. 8./§ 5 Abs. 5 lit. f) VOF] Qualitätssicherung: Bewertung bis max. 12 Punkte; Überzeugende Darstellung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen auch bei Bewerbergemeinschaften und/oder Einbindung von Nachunternehmern, mit QS (ISO 9000): 12 Punkte, ohne QS: 11 Punkte; Darstellung mit simplifizierter Darlegung zur Kompatibilität bei Bewerbergemeinschaften und/oder Einbindung von Nachunternehmern: 10 Punkte. (Mindeststandard: 10 Punkte) (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 1.6: [III.2.3 Nr. 8./§ 5 Abs. 5 lit. f) VOF] Qualitätssicherung: Bewertung bis max. 12 Punkte; Überzeugende Darstellung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen auch bei Bewerbergemeinschaften und/oder Einbindung von Nachunternehmern, mit QS (ISO 9000): 12 Punkte, ohne QS: 11 Punkte; Darstellung mit simplifizierter Darlegung zur Kompatibilität bei Bewerbergemeinschaften und/oder Einbindung von Nachunternehmern: 10 Punkte. (Mindeststandard: 10 Punkte) (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 2.1: [III.2.3 Nr. 3./§ 5 Abs. 5 lit. a) VOF] Projektleiter/in: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung: 1 Pkt. bei Nachweis einer HWS Ertüchtigung durch Einbau einer Spundwand, 1 Punkt bei Nachweis der Planung und Ausführung im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, 1 Punkt bei Nachweis von Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke, 1 Punkt bei Nachweis der Ausführung unter beengten Verhältnissen. Sofern nicht mindestens (ein) 1 Referenzprojekt sämtliche Einzelkriterien erfüllt und die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, falls nicht eine mindestens 10jährige Berufserfahrung mit Projekten der vergabegegenständlichen Art nachgewiesen wird. (siehe III.2.3 Mindeststandards)
Zu 2.1: [III.2.3 Nr. 3./§ 5 Abs. 5 lit. a) VOF] Projektleiter/in: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung: 1 Pkt. bei Nachweis einer HWS Ertüchtigung durch Einbau einer Spundwand, 1 Punkt bei Nachweis der Planung und Ausführung im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, 1 Punkt bei Nachweis von Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke, 1 Punkt bei Nachweis der Ausführung unter beengten Verhältnissen. Sofern nicht mindestens (ein) 1 Referenzprojekt sämtliche Einzelkriterien erfüllt und die volle Punktzahl (4) erreicht, ist der Mindeststandard nicht eingehalten und die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, falls nicht eine mindestens 10jährige Berufserfahrung mit Projekten der vergabegegenständlichen Art nachgewiesen wird. (siehe III.2.3 Mindeststandards)
Zu 2.2: [III.2.3 Nr. 3./§ 5 Abs. 5 lit. a) VOF] Stellvertr. Projektleiter/in: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung: 1 Punkt bei Nachweis einer HWS Ertüchtigung durch Einbau einer Spundwand, 1 Punkt bei Nachweis der Planung und Ausführung im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, 1 Punkt bei Nachweis von Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke, 1 Punkt bei Nachweis der Ausführung unter beengten Verhältnissen. Sofern nicht eine mindestens 5jährige Berufserfahrung mit Projekten der vergabegegenständlichen Art nachgewiesen wird, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 2.2: [III.2.3 Nr. 3./§ 5 Abs. 5 lit. a) VOF] Stellvertr. Projektleiter/in: Bewertung bis max. 12 Punkte; je max. 4 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung: 1 Punkt bei Nachweis einer HWS Ertüchtigung durch Einbau einer Spundwand, 1 Punkt bei Nachweis der Planung und Ausführung im innerörtlichen Bereich mit Schutz vorhandener Bausubstanz, 1 Punkt bei Nachweis von Durchdringungen der Spundwand mit Versorgungsleitungen und Beeinflussung der Linienführung durch vorhandene Anlagen und Bauwerke, 1 Punkt bei Nachweis der Ausführung unter beengten Verhältnissen. Sofern nicht eine mindestens 5jährige Berufserfahrung mit Projekten der vergabegegenständlichen Art nachgewiesen wird, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 2.3: [III.2.3 Nr. 3./§ 5 Abs. 5 lit. a) VOF] Teilprojektleiter: Bewertung bis max. 12 Punkte bei 4 Teilprojektleitern mit je max. 3 Punkte; pro Teilprojektleiter je max.1 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung pro Referenz: 1 Punkt.: Volle Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Größe) Hinsicht mit den vergabegegenständlichen Leistungen; 0,5 Punkte: Grundsätzliche Vergleichbarkeit in wesentlichen Kriterien; 0 Punkte: Keine Vergleichbarkeit oder keine bewertbare Angabe. Sofern nicht eine mindestens 5jährige Berufserfahrung mit Projekten der vergabegegenständlichen Art für jeden Teilprojektleiter nachgewiesen wird, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 2.3: [III.2.3 Nr. 3./§ 5 Abs. 5 lit. a) VOF] Teilprojektleiter: Bewertung bis max. 12 Punkte bei 4 Teilprojektleitern mit je max. 3 Punkte; pro Teilprojektleiter je max.1 Punkte pro Referenz bei max. 3 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekten. Einzelbewertung pro Referenz: 1 Punkt.: Volle Vergleichbarkeit in qualitativer (Komplexität) und quantitativer (Größe) Hinsicht mit den vergabegegenständlichen Leistungen; 0,5 Punkte: Grundsätzliche Vergleichbarkeit in wesentlichen Kriterien; 0 Punkte: Keine Vergleichbarkeit oder keine bewertbare Angabe. Sofern nicht eine mindestens 5jährige Berufserfahrung mit Projekten der vergabegegenständlichen Art für jeden Teilprojektleiter nachgewiesen wird, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. (siehe III.2.3 Mindeststandards).
Zu 2.4: [III.2.3 Nr. 4./§ 5 Abs. 5 lit. c) VOF] Technische Leitung/Organigramm/Organisation: Bewertung bis max. 12 Punkte bei 3 Leistungsstufen (LST) je max. 4 Punkte (LST 1: LPh 5; LST 2: LPh 6 und 7; LST 3: Örtliche Bauüberwachung/LPh 8). Bewertung pro Leistungsstufe: 1 Punkt: Berücksichtigung aller Fachbereiche; Darstellung der hierarchischen Zuordnungen und Stabsfunktionen; 1 Punkt: Vermeidung/Minimierung von Schnittstellen; 1 Punkt: Strukturelle Qualität des Teams und organisatorische Strukturanpassungen bei Beibehaltung fachlich-inhaltlicher Konsistenz und personeller Veränderungen zwischen Planung (LPh 5) und vergaberelevanten Leistungen (LPh 6 und 7) sowie Überwachungsleistungen während der Bauausführung; 1 Punkt: Vollständigkeit und innere Übereinstimmung der Beschreibung der Projektorganisation mit der graphischen Organisationsdarstellung (Organigramm). (Bei nachgewiesener Erfahrung in der Zusammenarbeit einer Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft und/oder Einbindung von Nachunternehmerleistungen bei der Planung und Verwirklichung vergleichbarer Projekte in vergleichbarer Struktur, erfolgt Bewertung als ein (1) Bewerber mit 4 Punkten pro Leistungsstufe; für alle 3 Leistungsstufen mit max. 12 Punkte. Die Angaben des Bewerbers unter III.2.3 Nr. 2 betreffend die rechtliche Konstellation unter der Projekte abgewickelt worden sind, wird als u.a. Grundlage der Beurteilung herangezogen, ob mit der vorgeschlagenen Organisationstruktur Erfahrung besteht).
Zu 2.4: [III.2.3 Nr. 4./§ 5 Abs. 5 lit. c) VOF] Technische Leitung/Organigramm/Organisation: Bewertung bis max. 12 Punkte bei 3 Leistungsstufen (LST) je max. 4 Punkte (LST 1: LPh 5; LST 2: LPh 6 und 7; LST 3: Örtliche Bauüberwachung/LPh 8). Bewertung pro Leistungsstufe: 1 Punkt: Berücksichtigung aller Fachbereiche; Darstellung der hierarchischen Zuordnungen und Stabsfunktionen; 1 Punkt: Vermeidung/Minimierung von Schnittstellen; 1 Punkt: Strukturelle Qualität des Teams und organisatorische Strukturanpassungen bei Beibehaltung fachlich-inhaltlicher Konsistenz und personeller Veränderungen zwischen Planung (LPh 5) und vergaberelevanten Leistungen (LPh 6 und 7) sowie Überwachungsleistungen während der Bauausführung; 1 Punkt: Vollständigkeit und innere Übereinstimmung der Beschreibung der Projektorganisation mit der graphischen Organisationsdarstellung (Organigramm). (Bei nachgewiesener Erfahrung in der Zusammenarbeit einer Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft und/oder Einbindung von Nachunternehmerleistungen bei der Planung und Verwirklichung vergleichbarer Projekte in vergleichbarer Struktur, erfolgt Bewertung als ein (1) Bewerber mit 4 Punkten pro Leistungsstufe; für alle 3 Leistungsstufen mit max. 12 Punkte. Die Angaben des Bewerbers unter III.2.3 Nr. 2 betreffend die rechtliche Konstellation unter der Projekte abgewickelt worden sind, wird als u.a. Grundlage der Beurteilung herangezogen, ob mit der vorgeschlagenen Organisationstruktur Erfahrung besteht).
Zu 2.5: [III.2.3 Nr. 5./§ 5 Abs. 5 lit. c) VOF] Technische Leitung/Verfügbarkeit: Bewertung bis max. 12 Punkte bei 2 Leistungsstufen (LST) mit je max. 6 Punkte (LST 1: Realisierungsplanung, LPh 5 bis 7; LST 2: Örtliche Bauüberwachung/LPh 8).
— Verfügbarkeit während Planungsphase (LST 1): innerhalb 2h: 6 Punkte; 4h: 5 Punkte; 8h: 4 Punkte; 12h: 3 Punkte; 24h: 2 Punkte ; 48h: 1 Punkt; mehr als 48h: 0 Punkte.
— Verfügbarkeit während Ausführungsphase (LST 2): innerhalb 2h: 6 Punkte; 4h: 4 Punkte; 8h: 2 Punkte; mehr als 8h: 0 Punkte. (Mindeststandard: Verfügbarkeit innerhalb 8 Arbeitsstunden während der Ausführungsphase).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle/Submissionstelle 4-111
Frau Bettina Ißle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/038
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist in fest verschlossenem Umschlag und mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Kennzettel (Beschriftung „VOF-Verfahren – Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessungsleistungen) bis spätestens 17.2.2014, 16.00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1) vorzulegen.
1. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist in fest verschlossenem Umschlag und mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Kennzettel (Beschriftung „VOF-Verfahren – Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessungsleistungen) bis spätestens 17.2.2014, 16.00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1) vorzulegen.
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt am 17.2.2014 ab 16.00 Uhr. Personen die bei der Öffnung anwesend sein dürfen: Nein.
2. Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise führt – ebenso wie das Fehlen einer rechtsverbindlichen Unterschrift – unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.
2. Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Nichtabgabe einer der geforderten Erklärungen oder die Nichtvorlage einer der geforderten Nachweise führt – ebenso wie das Fehlen einer rechtsverbindlichen Unterschrift – unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Von § 5 Abs. 3 VOF wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.
3. Der Teilnahmeantrag und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise als Kopie. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache (Beglaubigung im Original) vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
3. Der Teilnahmeantrag und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise als Kopie. Gleichwertige Nachweise eines nichtdeutschen Herkunftslandes sind ausreichend, sofern beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache (Beglaubigung im Original) vorgelegt werden. Die Regelungen zur Beglaubigung von Urkunden sind zu beachten.
4. Der Teilnahmeantrag ist geordnet (Bewerbungsbogen und nachfolgend die im Bewerbungsbogen gekennzeichneten Anlagen) und geheftet vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in die vorgegebene Anlagenstruktur einzuordnen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern und soweit der Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
4. Der Teilnahmeantrag ist geordnet (Bewerbungsbogen und nachfolgend die im Bewerbungsbogen gekennzeichneten Anlagen) und geheftet vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in die vorgegebene Anlagenstruktur einzuordnen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten des Bewerbungsbogens und/oder der Anlagenstruktur sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern und soweit der Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
5. Dem Teilnahmeantrag beigefügte „lose Blätter“ und allgemeines Referenzmaterial werden nicht gewertet. Ebenso werden unzutreffend zugeordnete oder falsch eingeordnete Unterlagen nicht gewertet. Eine Korrektur des „Bewerbungspaketes“ des Bewerbers durch die Vergabestelle durch Umsortierung von Unterlagen, auf der Grundlage des „vermuteten Willens“ des Bewerbers, und deren Bewertung erfolgt nicht.
5. Dem Teilnahmeantrag beigefügte „lose Blätter“ und allgemeines Referenzmaterial werden nicht gewertet. Ebenso werden unzutreffend zugeordnete oder falsch eingeordnete Unterlagen nicht gewertet. Eine Korrektur des „Bewerbungspaketes“ des Bewerbers durch die Vergabestelle durch Umsortierung von Unterlagen, auf der Grundlage des „vermuteten Willens“ des Bewerbers, und deren Bewertung erfolgt nicht.
6. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht gewertet.
7. Mit dem Teilnahmeantrag eingereichte und sonstige im Verfahrensverlauf vorgelegten Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
7. Mit dem Teilnahmeantrag eingereichte und sonstige im Verfahrensverlauf vorgelegten Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft(en).
9. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17.2.2014, 16.00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte. Gleiches gilt für den Wechsel oder das Hinzutreten eines Nachunternehmers.
9. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17.2.2014, 16.00 Uhr) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte. Gleiches gilt für den Wechsel oder das Hinzutreten eines Nachunternehmers.
10. Zusätzliche Auskünfte sind frühestmöglich schriftlich, jedoch spätestens bis zum 7.2.2014, 14.00 Uhr, an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung per Normalpost (Stadtverwaltung Ludwigshafen, Submissionsstelle, Frau Bettina Ißle, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen), per Fax (+49 6215043778) oder per E-Mail (bettina.issle@ludwigshafen.de). Das Auskunftsbegehren muss neben dem Projekttitel („Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen“) die vom Fragesteller als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung bezeichnen, die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern sowie eine präzise Frage formulieren, deren Beantwortung von der Vergabestelle erwartet wird. Die Vergabestelle wird schnellstmöglich reagieren. Es werden nur Auskunftsbegehren von Interessenten bearbeitet, die Bewerbungsunterlagen angefordert haben. Berechtigte Anfragen und deren Beantwortung werden anonymisiert und aus Gründen der Gleichbehandlung alle Interessenten – die zu diesem Zeitpunkt Bewerbungsunterlagen angefordert haben – gleichzeitig und gleichlautend informiert.
10. Zusätzliche Auskünfte sind frühestmöglich schriftlich, jedoch spätestens bis zum 7.2.2014, 14.00 Uhr, an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung per Normalpost (Stadtverwaltung Ludwigshafen, Submissionsstelle, Frau Bettina Ißle, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen), per Fax (+49 6215043778) oder per E-Mail (bettina.issle@ludwigshafen.de). Das Auskunftsbegehren muss neben dem Projekttitel („Hochwasserschutz Parkstraße – Ludwigshafen“) die vom Fragesteller als klärungsbedürftig erachtete Einzelregelung bezeichnen, die sich für den Fragesteller subjektiv darstellende Unklarheit erläutern sowie eine präzise Frage formulieren, deren Beantwortung von der Vergabestelle erwartet wird. Die Vergabestelle wird schnellstmöglich reagieren. Es werden nur Auskunftsbegehren von Interessenten bearbeitet, die Bewerbungsunterlagen angefordert haben. Berechtigte Anfragen und deren Beantwortung werden anonymisiert und aus Gründen der Gleichbehandlung alle Interessenten – die zu diesem Zeitpunkt Bewerbungsunterlagen angefordert haben – gleichzeitig und gleichlautend informiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131165240📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB; insbesondere wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 hingewiesen. (GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 010-013485 (2014-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ludwigshafen am Rhein
Postort: Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
E-Mail: martin.freudenberg@ludwigshafen.de📧
Telefon: +49 6215046604📞
Fax: +49 6215043290 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2014-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 104-183738
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 10-013485
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Leistungen bei der Tragwerksplanung.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Auftragsbezogene Kompetenz des vorgeschlagenen Personals (45)
2. Auftragsbezogene Kompetenz des Bieters (15)
3. Eindrücke während der Präsentation zu Personal und Präsentation (25)
4. Preis (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-05 📅
Name: Planungsgemeinschaft HWS Parkstraße – Ludwigshafen/UNGER-ICON c/o UNGER Ingenieure, Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Julius-Reiber-Straße 19
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Martin Freudenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB; insbesondere wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 hingewiesen.
(GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013) (BGBl. I S. 1750, 3245)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 6131165240📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2014/S 104-183738 (2014-05-28)