Die ZVO Entwässerung und die Stadtwerke Neustadt in Holstein beabsichtigen, im Zuge dieser öffentlichen Ausschreibung den Transport und die Entsorgung des auf den kommunalen Kläranlagen im Kreis Ostholstein anfallenden Klärschlamms auf Dritte zu übertragen. Die Leistungen werden in 2 Lose abgefragt: Los 1: thermische Verwertung des Klärschlamms in einer Entsorgungsanlage, die sich in maximal 300 km einfacher Entfernung von jedem Kläranlagenstandort befinden darf. Los 2: Bereitstellung von Containern auf den Kläranlagen zur Aufnahme des Klärschlamms, Wechsel der Container und Transport des Klärschlamms zur Entsorgungsanlage. Eine losweise Vergabe ist möglich. In Nebenangeboten können auch alternative Verwertungskonzepte unabhängig von der Entfernung der vorgesehenen Entsorgungsorte zu den Kläranlagenstandorten angeboten werden. Eine Abgabe eines Hauptloses ist hierfür nicht erforderlich. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (den Transport und die Verwertung) umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-12.
Auftragsbekanntmachung (2014-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang: 7795 Tonnen Klärschlammpro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Ostholstein
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Postleitzahl: 23730
Postort: Sierksdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvo.com🌏
E-Mail: submissionsstelle@zvo.com📧
Telefon: +49 4561399132📞
Fax: +49 4561399604 📠
Die Ausschreibungsunterlagen sind über das Internetportal des Zweckverbandes www.zvo.com unter dem Punkt „Ausschreibungen” anforderbar.
Für die Wertung der Angebote wird jede Kombination thermische Entsorgungsdienstleistungen (Los 1) – Transportdienstleistung (Los 2) bewertet. Die gesamtwirtschaftlichste Kombination unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Nebenangebote erhält den Zuschlag. Siehe nähere Erläuterungen in den Bewerbungs- und Vertragsunterlagen.
Die Ausschreibungsunterlagen sind über das Internetportal des Zweckverbandes www.zvo.com unter dem Punkt „Ausschreibungen” anforderbar.
Für die Wertung der Angebote wird jede Kombination thermische Entsorgungsdienstleistungen (Los 1) – Transportdienstleistung (Los 2) bewertet. Die gesamtwirtschaftlichste Kombination unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Nebenangebote erhält den Zuschlag. Siehe nähere Erläuterungen in den Bewerbungs- und Vertragsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ZVO Entwässerung und die Stadtwerke Neustadt in Holstein beabsichtigen, im Zuge dieser öffentlichen Ausschreibung den Transport und die Entsorgung des auf den kommunalen Kläranlagen im Kreis Ostholstein anfallenden Klärschlamms auf Dritte zu übertragen.
Die ZVO Entwässerung und die Stadtwerke Neustadt in Holstein beabsichtigen, im Zuge dieser öffentlichen Ausschreibung den Transport und die Entsorgung des auf den kommunalen Kläranlagen im Kreis Ostholstein anfallenden Klärschlamms auf Dritte zu übertragen.
Die Leistungen werden in 2 Lose abgefragt:
Los 1: thermische Verwertung des Klärschlamms in einer Entsorgungsanlage, die sich in maximal 300 km einfacher Entfernung von jedem Kläranlagenstandort befinden darf.
Los 2: Bereitstellung von Containern auf den Kläranlagen zur Aufnahme des Klärschlamms, Wechsel der Container und Transport des Klärschlamms zur Entsorgungsanlage.
Eine losweise Vergabe ist möglich.
In Nebenangeboten können auch alternative Verwertungskonzepte unabhängig von der Entfernung der vorgesehenen Entsorgungsorte zu den Kläranlagenstandorten angeboten werden. Eine Abgabe eines Hauptloses ist hierfür nicht erforderlich.
Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (den Transport und die Verwertung) umfassen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Thermische Entsorgungsdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Bestandteil dieses Loses ist die thermische Verwertung des angelieferten Klärschlamms (der Transport ist nicht Bestandteil dieses Loses sondern von Los 2).
Menge oder Umfang: 7 795 Tonnen stabilisierten Klärschlamm, das zu einem TS-Gehalt zwischen 23 und 29 % entwässert wird.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu den Leistungen des Bieters zählen insbesondere:— Thermische Behandlung des Klärschlammes in geeigneten, dafür zugelassenen Anlagen, die sich in maximal 300 km einfacher Entfernung im Straßenverkehr von jedem Kläranlagenstandort befindet;— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung;— Sofern für das vorlegte Entsorgungskonzept erforderlich, Vorhaltung von Zwischenlagern;— Verwiegen des vom Transportunternehmen angelieferten Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage für jeden angebotenen Entsorgungsstandort;— Überbrücken von Revisions- und Stillstandzeiten der Annahmeanlage des Auftragnehmers;Andere Verwertungsmöglichkeiten als die thermische Verbrennung und/oder Anlagen, die weiter als 300 km entfernt sind und/oder andere Transportmittel als LKWs können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Zu den Leistungen des Bieters zählen insbesondere:— Thermische Behandlung des Klärschlammes in geeigneten, dafür zugelassenen Anlagen, die sich in maximal 300 km einfacher Entfernung im Straßenverkehr von jedem Kläranlagenstandort befindet;— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung;— Sofern für das vorlegte Entsorgungskonzept erforderlich, Vorhaltung von Zwischenlagern;— Verwiegen des vom Transportunternehmen angelieferten Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage für jeden angebotenen Entsorgungsstandort;— Überbrücken von Revisions- und Stillstandzeiten der Annahmeanlage des Auftragnehmers;Andere Verwertungsmöglichkeiten als die thermische Verbrennung und/oder Anlagen, die weiter als 300 km entfernt sind und/oder andere Transportmittel als LKWs können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Zu den Leistungen des Bieters zählen insbesondere:
— Thermische Behandlung des Klärschlammes in geeigneten, dafür zugelassenen Anlagen, die sich in maximal 300 km einfacher Entfernung im Straßenverkehr von jedem Kläranlagenstandort befindet;
— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung;
— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung;
— Sofern für das vorlegte Entsorgungskonzept erforderlich, Vorhaltung von Zwischenlagern;
— Verwiegen des vom Transportunternehmen angelieferten Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage für jeden angebotenen Entsorgungsstandort;
— Überbrücken von Revisions- und Stillstandzeiten der Annahmeanlage des Auftragnehmers;
Andere Verwertungsmöglichkeiten als die thermische Verbrennung und/oder Anlagen, die weiter als 300 km entfernt sind und/oder andere Transportmittel als LKWs können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Andere Verwertungsmöglichkeiten als die thermische Verbrennung und/oder Anlagen, die weiter als 300 km entfernt sind und/oder andere Transportmittel als LKWs können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Containerbereitstellung zur Aufnahme und Transport von Klärschlamm
Kurze Beschreibung:
Bestandteil dieses Loses ist die Bereitstellung von geprüften, mit Planen abgedeckten Containern auf den Kläranlagen zur Aufnahme des Klärschlamms, der Wechsel der Container und der Transport des Klärschlamms zur Entsorgungsanlage, die im Rahmen des Loses 1 ermittelt wird.
Bestandteil dieses Loses ist die Bereitstellung von geprüften, mit Planen abgedeckten Containern auf den Kläranlagen zur Aufnahme des Klärschlamms, der Wechsel der Container und der Transport des Klärschlamms zur Entsorgungsanlage, die im Rahmen des Loses 1 ermittelt wird.
Menge oder Umfang: 7.795 Tonnen stabilisierten Klärschlamm, das zu einem TS-Gehalt zwischen 23 und 29 % auf fünf Kläranlagen entwässert wird.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zu den Leistungen des Bieters zählen insbesondere:— Bereitstellung von geprüften, mit dichten Planen abgedeckten Containern auf der jeweiligen Kläranlage und die Abholung der vollen Container gemäß vorgelegten Transportkonzept. Die Abholung hat innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem telefonischen Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen.— An- und Abtransport sowie ggf. Manövrieren von der Abroll bzw. Absetzcontainern für den Klärschlamm;— Sofern erforderlich Umladen der Transportcontainer auf auftragnehmereigenen Umladeplatz zum Weitertransport zur Verwertung;— Transport des Klärschlamms zur thermischen Behandlung;— Verwiegen des Abfalls auf der amtlich geeichten Waage der Entsorgungsanlage;— Abladen des Klärschlamms am Standort der Entsorgungsanlage;— Abstimmungen mit der Entsorgungsanlage (momentane Annahmekapazitäten und Anlieferungszeiten) sowie alle administrative Tätigkeiten (Abstimmung mit der Entsorgungsanlage, Ausfüllen der Lieferscheine, Übergabe der Entsorgungsnachweise an dem Auftraggeber);— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung und Übergabe an den AG;Die Entsorgungsanlage befindet sich in einer maximalen einfachen Entfernung von 300 km, wobei die Preisangaben für Entsorgungsanlagen bis 200 km einfachen Entfernung bzw. von 0 bis 300 km einfachen Entfernung getrennt abgefragt werden.Andere Transportmöglichkeiten können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Zu den Leistungen des Bieters zählen insbesondere:— Bereitstellung von geprüften, mit dichten Planen abgedeckten Containern auf der jeweiligen Kläranlage und die Abholung der vollen Container gemäß vorgelegten Transportkonzept. Die Abholung hat innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem telefonischen Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen.— An- und Abtransport sowie ggf. Manövrieren von der Abroll bzw. Absetzcontainern für den Klärschlamm;— Sofern erforderlich Umladen der Transportcontainer auf auftragnehmereigenen Umladeplatz zum Weitertransport zur Verwertung;— Transport des Klärschlamms zur thermischen Behandlung;— Verwiegen des Abfalls auf der amtlich geeichten Waage der Entsorgungsanlage;— Abladen des Klärschlamms am Standort der Entsorgungsanlage;— Abstimmungen mit der Entsorgungsanlage (momentane Annahmekapazitäten und Anlieferungszeiten) sowie alle administrative Tätigkeiten (Abstimmung mit der Entsorgungsanlage, Ausfüllen der Lieferscheine, Übergabe der Entsorgungsnachweise an dem Auftraggeber);— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung und Übergabe an den AG;Die Entsorgungsanlage befindet sich in einer maximalen einfachen Entfernung von 300 km, wobei die Preisangaben für Entsorgungsanlagen bis 200 km einfachen Entfernung bzw. von 0 bis 300 km einfachen Entfernung getrennt abgefragt werden.Andere Transportmöglichkeiten können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
— Bereitstellung von geprüften, mit dichten Planen abgedeckten Containern auf der jeweiligen Kläranlage und die Abholung der vollen Container gemäß vorgelegten Transportkonzept. Die Abholung hat innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem telefonischen Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen.
— Bereitstellung von geprüften, mit dichten Planen abgedeckten Containern auf der jeweiligen Kläranlage und die Abholung der vollen Container gemäß vorgelegten Transportkonzept. Die Abholung hat innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem telefonischen Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen.
— An- und Abtransport sowie ggf. Manövrieren von der Abroll bzw. Absetzcontainern für den Klärschlamm;
— Sofern erforderlich Umladen der Transportcontainer auf auftragnehmereigenen Umladeplatz zum Weitertransport zur Verwertung;
— Transport des Klärschlamms zur thermischen Behandlung;
— Verwiegen des Abfalls auf der amtlich geeichten Waage der Entsorgungsanlage;
— Abladen des Klärschlamms am Standort der Entsorgungsanlage;
— Abstimmungen mit der Entsorgungsanlage (momentane Annahmekapazitäten und Anlieferungszeiten) sowie alle administrative Tätigkeiten (Abstimmung mit der Entsorgungsanlage, Ausfüllen der Lieferscheine, Übergabe der Entsorgungsnachweise an dem Auftraggeber);
— Abstimmungen mit der Entsorgungsanlage (momentane Annahmekapazitäten und Anlieferungszeiten) sowie alle administrative Tätigkeiten (Abstimmung mit der Entsorgungsanlage, Ausfüllen der Lieferscheine, Übergabe der Entsorgungsnachweise an dem Auftraggeber);
— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung und Übergabe an den AG;
— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise: unterschriebene Übernahme- und Begleitscheine unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers, ein Entsorgungsnachweis gemäß der Vorgaben der novellierten NachwV für gefährliche Abfälle ist zu führen mit den Bestandteilen Abfalldeklaration, Annahmeerklärung und Übergabe an den AG;
Die Entsorgungsanlage befindet sich in einer maximalen einfachen Entfernung von 300 km, wobei die Preisangaben für Entsorgungsanlagen bis 200 km einfachen Entfernung bzw. von 0 bis 300 km einfachen Entfernung getrennt abgefragt werden.
Andere Transportmöglichkeiten können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Andere Transportmöglichkeiten können in einem Nebenangebot angeboten werden. Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn sie die Leistungen beider Lose (Transport und Verwertung) umfassen. Insoweit ist ein Nebenangebot einzureichen, das sich auf beide Lose bezieht (losübergreifendes Angebot). Dies ist auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
4 Kläranlagen des ZVO Entwässerung innerhalb des Verbandsgebietes und 1 Kläranlage der Stadtwerke Neustadt in Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis oder Eigenerklärung des Bieters, der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Eigenerklärung des Bieters.
— Nachweis oder Eigenerklärung des Bieters, der Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung.
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Eigenerklärungen des Bieters, dass durch ihn keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er für die angebotenen Lieferungen und Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindung, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in dieser Richtung getroffen hat. Das Angebot ist das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er für die angebotenen Lieferungen und Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindung, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in dieser Richtung getroffen hat. Das Angebot ist das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung;
— Eigenerklärungen des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
— Eigenerklärungen des Bieters, ob in absehbarer Zeit ein Verkauf oder die Übernahme des Bieters durch ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder in Vorbereitung ist bzw. welche konkreten Absichten in diesem Sinne bestehen;
— Eigenerklärungen des Bieter, ob und ggf. welche Ermittlungsverfahren gegen ihn/oder seine leitenden Angestellten wegen Verstoßes gegen umweltrechtliche, steuerrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften schweben oder geschwebt haben;
— Eigenerklärungen des Bieters, dass er die Erlasse des Landes zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung kennt und beachtet;
— Eigenerklärung gem. §§ 4,9 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind;
— Angaben der Verbindungen zu anderen Unternehmen;
— Vorlage aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab Ende der Angebotsfrist). Soweit der Nachweis wegen der Rechtsform des Bieters nicht möglich ist, Vorlage eines vergleichbaren Nachweises der Existenz sowie der Vertretungsverhältnisse (Genossenschaftsregisterauszug, Berufsregisterauszug u.ä.).
— Vorlage aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab Ende der Angebotsfrist). Soweit der Nachweis wegen der Rechtsform des Bieters nicht möglich ist, Vorlage eines vergleichbaren Nachweises der Existenz sowie der Vertretungsverhältnisse (Genossenschaftsregisterauszug, Berufsregisterauszug u.ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe der Umsatzerlöse aus vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Los 1:
— Angabe der verwerteten Klärschlammengen in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Angaben/Nachweise zur Entsorgungsanlage(n)
a) Name und Adresse der Anlage,
b) Name des Eigentümers der Anlage,
c) Benennung des Betreibers der Anlage,
d) Benennung eines Ansprechpartners (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail, Anschrift Dienstsitz),
e) Angabe Personalbestand und dessen Qualifikation (Anlagenbetrieb),
f) Nummer der Genehmigung,
g) Entsorgernummer,
h) Kopie des aktuellen Eichnachweises der Waage.
— Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Abs. 2 Nr. 2 KrWG bzw. § 52 KrW-/AbfG. Soweit ein Bieter mit Rücksicht auf seine Herkunft aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union den geforderten Nachweis nicht erbringen kann, hat er einen gleichwertigen Nachweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben seines Herkunftslands vorzulegen;
— Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Abs. 2 Nr. 2 KrWG bzw. § 52 KrW-/AbfG. Soweit ein Bieter mit Rücksicht auf seine Herkunft aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union den geforderten Nachweis nicht erbringen kann, hat er einen gleichwertigen Nachweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben seines Herkunftslands vorzulegen;
— Nachweis der für den Betrieb der Anlage/n gesetzlich erforderlichen gültigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse (Vorlage des Genehmigungsbescheids!), sowie ein Auszug aus der Genehmigung aus dem hervorgeht, dass der Anlagenbetreiber Abfälle der hier zu entsorgenden Art annehmen darf. Eigenerklärungen sind nicht zugelassen;
— Nachweis der für den Betrieb der Anlage/n gesetzlich erforderlichen gültigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse (Vorlage des Genehmigungsbescheids!), sowie ein Auszug aus der Genehmigung aus dem hervorgeht, dass der Anlagenbetreiber Abfälle der hier zu entsorgenden Art annehmen darf. Eigenerklärungen sind nicht zugelassen;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während des gesamten Vertragszeitraums in der Lage ist, die im angedienten vertragsgemäßen Klärschlämme abzunehmen und zu entsorgen;
— Auflistung von möglichen Unterlieferanten/Subunternehmer;
— Nachweis der Ausführung vergleichbarer Leistungen (thermische Entsorgung von Klärschlamm) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erforderlich sind mindestens 5 einschlägige Referenzen (Mindestanforderung);
Für Los 2:
— Nachweis Erlaubnis nach § 3 GüKG;
— Nachweis der Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erforderlich sind mindestens 3 Referenzen (Mindestanforderung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Unbefristete Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % (auf Hundert EUR abgerundet) der Auftragssumme pro Jahr (brutto).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es erfolgt eine kalendermonatliche Abrechnung pro Kläranlage. Alle Rechnungen sind dem ZVO Entwässerung 2-fach spätestens am dritten Werktag des Folgemonats vorzulegen. Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des Auftragnehmers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es erfolgt eine kalendermonatliche Abrechnung pro Kläranlage. Alle Rechnungen sind dem ZVO Entwässerung 2-fach spätestens am dritten Werktag des Folgemonats vorzulegen. Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des Auftragnehmers.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Neustadt in Holstein
Postanschrift: Ziegelhof 8
Postort: Neustadt in Holstein
Kontakt
Kontaktperson: Ilka Manthe
Internetadresse: www.zvo.com🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen sind über das Internetportal des Zweckverbandes www.zvo.com unter dem Punkt „Ausschreibungen” anforderbar.
Für die Wertung der Angebote wird jede Kombination thermische Entsorgungsdienstleistungen (Los 1) – Transportdienstleistung (Los 2) bewertet. Die gesamtwirtschaftlichste Kombination unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Nebenangebote erhält den Zuschlag. Siehe nähere Erläuterungen in den Bewerbungs- und Vertragsunterlagen.
Für die Wertung der Angebote wird jede Kombination thermische Entsorgungsdienstleistungen (Los 1) – Transportdienstleistung (Los 2) bewertet. Die gesamtwirtschaftlichste Kombination unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Nebenangebote erhält den Zuschlag. Siehe nähere Erläuterungen in den Bewerbungs- und Vertragsunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Postfach 7128
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4319884702 📠
Name: s.o.
Quelle: OJS 2014/S 092-161904 (2014-05-12)