Immobilienentwicklung auf der Insel Helgoland – Wohnungsbau und Hotelbau

Gemeinde Helgoland

Helgolands Wirtschaft wächst stetig und nachhaltig. Dies gilt für alle 3 Haupterwerbsbereiche (Tourismus, Forschung und Offshore Windkraft). Die Gästezahlen und die Bevölkerung sind in den letzten 5 Jahren um insgesamt 10 % gewachsen. Urlaub auf Helgoland steht hoch im Kurs – in den letzten 20 Jahren sind über 1 000 neue Gästebetten entstanden. Um mit dieser erfreulichen Entwicklung Schritt halten zu können, möchte auch die Gemeinde Helgoland weiterwachsen und hat hierfür ihre Bedarfe ermittelt.
1. Zum einen ist die Nachfrage nach barrierefreien, altersgerechten Wohnräumen in zentraler Lage hoch. Die Zielgruppen sind dabei die Wiederaufbaugeneration auf Helgoland sowie die Stammgäste vom Festland, die seit Jahrzehnten auf die Insel kommen und hier gerne ihren Lebensabend verbringen möchten.
2. Zum anderen sind auch Dauerwohnmöglichkeiten für die verschiedenen Nutzergruppen auf Helgoland sehr knapp geworden. Die Schaffung zusätzlicher Wohnflächen für Jung und Alt, Singles und Familien, Bewohner und Saisonarbeiter hat für die kommunale Entwicklung hohe Priorität.
3. Sehr knapp bemessen sind zudem Angebote im Bereich Hotellerie. Die Schaffung zusätzlicher Gästebetten in einem hochwertigen Haus mit Gastronomie hat für die kommunale Entwicklung ebenfalls hohe Priorität.
Zur Behebung dieser Defizite ist die Gemeinde Helgoland auf der Suche nach Partnern, mit denen die ermittelten Bedarfe gedeckt werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-01 Auftragsbekanntmachung
2014-10-22 Ergänzende Angaben
2015-09-28 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von unbebauten Grundstücken
Menge oder Umfang:
Los 1 – Seniorenwohnen:— Übertragung eines unbebauten Grundstücks (ca. 430 m²) im Unterland vorzugsweise im Wege eines Erbbaurechts mit der Auflage, eine Seniorenresidenz mit idealerweise 14 bis 16 Wohneinheiten zu errichten,— Von den 14 bis 16 Wohneinheiten sollen zwei bis drei Wohneinheiten mit einem Belegungsrecht für die Gemeinde Helgoland versehen sein,— Das Belegungsrecht wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Statt eines Belegungsrechts kann vom Investor auch ein wirtschaftlich gleichwertiger Ersatz angeboten werden,— Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Helgoland,— Der Erbbauzins orientiert sich am Marktwert des Grundstücks (mindestens 3 % des Marktwertes pro Jahr). Der Marktwert beträgt etwa 450 000 EUR,— Die zu errichtenden Wohneinheiten in der Seniorenresidenz können nach Wahl des Investors zur Miete und/oder zum Kauf angeboten werden.Los 2 – Wohnen am Leuchtturm:— Übertragung mehrerer unbebauter Grundstücke im Oberland nördlich und südlich des Leuchtturms mit einer Fläche von insgesamt ca. 5 273 m² ausschließlich im Wege eines Erbbaurechts für 60 bis 99 Jahre mit der Auflage, eine Kombination aus Familienappartements/ Reihenhäusern und Singlewohnungen zu errichten. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Helgoland,— Die Grundstücke werden in 2 Unterlosen vergeben (s. dazu näher die Losbeschreibung in Anhang B),— Der Erbbauzins orientiert sich am Marktwert der Grundstücke (mindestens 3 % des Marktwertes pro Jahr). Der Marktwert der baureifen und nicht erschlossenen Grundstücke beträgt geschätzt 350 EUR/ m². Der genaue Marktwert wird den Bewerbern/ Bietern rechtzeitig mitgeteilt,— Die zu errichtenden Wohneinheiten können nach Wahl des Investors zur Miete und/oder zum Kauf (max. 70 % der Wohnfläche) angeboten werden,— Mindestens 30 % der Wohnflächen sollen zu mietspiegelbasierten Mieten angeboten werden.Los 3 – Hotelprojekt „Mare Frisicum“:— Übertragung eines unbebauten Grundstücks (ca. 3 500 bis 4 000 m²) im Unterland vorzugsweise im Wege eines Erbbaurechts mit der Auflage, ein Hotel mit ca. 200 Betten zu errichten. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Helgoland,— Das Hotel soll vorzugsweise als Sport-, Wellness- oder Familienhotel errichtet werden. Es soll über einen Gastronomiebetrieb verfügen. Zudem soll es in Bezug auf seine Zielgruppenorientierung und die Synergien mit dem beachbarten Mare Frisicum SPA überzeugen,— Der Erbbauzins orientiert sich am Marktwert des Grundstücks (mindestens 3 % des Marktwertes pro Jahr). Der Marktwert des Grundstücks beträgt etwa 1 500 000 EUR,— Sofern der Investor mit seinem Entwurf in einem noch zu definierenden Zuschlagskriterium "Architektur" nicht eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht, wird die Gemeinde Helgoland einen nachgeschalteten Architektenwettbewerb durchführen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von unbebauten Grundstücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Helgoland
Postanschrift: Lung Wai 28
Postleitzahl: 27498
Postort: Helgoland
Kontakt
Internetadresse: http://www.helgoland.de 🌏
E-Mail: immo2020@gemeinde-helgoland.de 📧
Telefon: +49 472580830 📞
Fax: +49 472580833 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 170-301166
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
a) Hinsichtlich Los 3 (Hotelprojekt „Mare Frisicum“) besteht weder eine gesetzliche noch eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Insoweit erfolgt diese Bekanntmachung freiwillig. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die EG-Vorschriften der VOB/A (2. Abschnitt) wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Die Auftraggeberin bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOB/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen der Auftraggeberin, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze. Nur an letzte ist die Auftraggeberin gebunden und besteht ein Anspruch auf Einhaltung, b) Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen, c) Bewerber, die die nach Ziffer III. dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen, d) Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Während des Teilnahmewettbewerbs können die Bewerber jedoch Exposés über die einzelnen Projekte bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1)) anfordern (per Post, Telefax oder E-Mail möglich). Die Abforderung der Exposés ist keine Voraussetzung der Bewerbung, e) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot, f) Zu Ziffer II.1.9): Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Verhandlungsgespräche ab und steht daher noch nicht fest. Die Bieter erhalten diesbezüglich rechtzeitig eine Mitteilung über einen Verfahrensbrief, g) Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer/Bieter und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten. Ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet die Auftraggeberin nach ihrem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien, h) Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge oder Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, i) Teilnahmeanträge und Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die im Anhang A III. benannte Stelle (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Immobilienentwicklung Helgoland. Poststelle: Nicht öffnen!“). Dies gilt für später im Verfahren einzureichende Angebote entsprechend, j) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass etwaige Mindesterbbauzinssätze bzw. Mindestkaufpreise nicht erreicht werden oder dass die Finanzierung bzw. Realisierung des jeweiligen Projekts nicht gesichert erscheint, gleich aus welchen Gründen. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen, k) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Teilnahmeanträge und/oder Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bewerber/Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt, l) Die Abgabe divergierender Hauptangebote im Rahmen der indikativen Angebotsphase ist zulässig, m) Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Gemeindevertretung Helgolands, n) Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag sowie im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bewerber bzw. Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen, o) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise Eigenerklärungen vorzulegen, p) Mit Angebotsabgabe (also noch nicht während des jetzigen Teilnahmewettbewerbs) werden die Bieter folgende Eigenerklärungen auf Formblättern abzugeben haben: — Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 TTG, — Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TTG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen beigefügt sein. Sie sind zwingend zu verwenden. q) Gemäß § 8 Abs. 1 TTG wird darauf hingewiesen, dass neben dem Bieter selbst auch Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, die mit der Angebotsabgabe geforderte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung vorzulegen haben. Auf § 9 Abs. 3 TTG wird bereits jetzt hingewiesen, r) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass an den späteren Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, die soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Diese enthalten hierzu nähere Informationen, s) Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren oder wird ihr der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem TTG für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. Dies gilt entsprechend für Bewerber im Rahmen von Teilnahmewettbewerben (vgl. § 14 TTG), t) Um die Akzeptanz und damit auch die Auswahlentscheidung des späteren Investors insgesamt zu erhöhen, sollen die politischen Gremien Helgolands im Rahmen des Verhandlungsverfahrens angemessen beteiligt werden. Bei der Bewertung der indikativen und verbindlichen Angebote wird die Gemeinde Helgoland durch einen Beirat unterstützt. Der Beirat soll insbesondere Stellung nehmen zu dem Zuschlagskriterium „Architektur und Städtebau“ und bei Los 3 zu dem Zuschlagskriterium „Hotelkonzept“. Nähere Informationen zum Beirat enthält der Verfahrensbrief 1, den die ausgewählten Bieter unaufgefordert erhalten, u) Da die Gemeinde Helgoland gemäß § 1 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes nicht zum Inland zählt, unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, nicht der Umsatzsteuer, v) Ein Kurzfilm mit Bürgermeister Jörg Singer zu den drei Bauvorhaben kann unter http://www.helgoland.de/helgoland/immobilien-2020.html aufgerufen werden.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Helgolands Wirtschaft wächst stetig und nachhaltig. Dies gilt für alle 3 Haupterwerbsbereiche (Tourismus, Forschung und Offshore Windkraft). Die Gästezahlen und die Bevölkerung sind in den letzten 5 Jahren um insgesamt 10 % gewachsen. Urlaub auf Helgoland steht hoch im Kurs – in den letzten 20 Jahren sind über 1 000 neue Gästebetten entstanden. Um mit dieser erfreulichen Entwicklung Schritt halten zu können, möchte auch die Gemeinde Helgoland weiterwachsen und hat hierfür ihre Bedarfe ermittelt.
Mehr anzeigen
1. Zum einen ist die Nachfrage nach barrierefreien, altersgerechten Wohnräumen in zentraler Lage hoch. Die Zielgruppen sind dabei die Wiederaufbaugeneration auf Helgoland sowie die Stammgäste vom Festland, die seit Jahrzehnten auf die Insel kommen und hier gerne ihren Lebensabend verbringen möchten.
Mehr anzeigen
2. Zum anderen sind auch Dauerwohnmöglichkeiten für die verschiedenen Nutzergruppen auf Helgoland sehr knapp geworden. Die Schaffung zusätzlicher Wohnflächen für Jung und Alt, Singles und Familien, Bewohner und Saisonarbeiter hat für die kommunale Entwicklung hohe Priorität.
Mehr anzeigen
3. Sehr knapp bemessen sind zudem Angebote im Bereich Hotellerie. Die Schaffung zusätzlicher Gästebetten in einem hochwertigen Haus mit Gastronomie hat für die kommunale Entwicklung ebenfalls hohe Priorität.
Zur Behebung dieser Defizite ist die Gemeinde Helgoland auf der Suche nach Partnern, mit denen die ermittelten Bedarfe gedeckt werden können.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Seniorenwohnen
Kurze Beschreibung:
Mit der geplanten Seniorenresidenz möchte die Gemeinde Helgoland in den kommenden Jahren ein Angebot für sogenannte „Best Ager“ und die Wiederaufbaugeneration der Insel schaffen. Hierfür wird das sog. „Museumsgrundstück“ zur Überlassung (vorzugsweise im Wege des Erbbaurechts) angeboten. Es ist unbebaut und hat eine Fläche von ca. 430 m². Etwaige zusätzliche Pflegeleistungen sind eine Option aufgrund der Objektgröße, sie sollen von den Nutzern der Seniorenresidenz selbst organisiert werden.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: Vgl. die Angaben in Ziffer II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Wohnen am Leuchtturm
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt „Wohnen am Leuchtturm“ möchte die Gemeinde Helgoland verschiedene Wohnraumarten für ein Dauerwohnen schaffen lassen. Der Bedarf bezieht sich insbesondere auf kleinräumige Appartements und Wohnungen für Inselbewohner, Arbeitskräfte im Offshore-Bereich und für saisonal beschäftigte Arbeitskräfte sowie familienorientierte Wohnungen und Eigenheime für Helgoland- und Festlandfamilien. Hierfür werden verschiedene Grundstücke rund um den Helgoländer Leuchtturm im Wege eines Erbbaurechts an einen oder mehrere Investoren überlassen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Das Los 2 wird in zwei Unterlosen vergeben. Dabei hat sich die Auftraggeberin für den folgenden Loszuschnitt
entschieden:— Unterlos 1/ Flächen nördlich des Leuchtturms: ca. 3 930 m²,— Unterlos 2/ Flächen südlich des Leuchtturms: ca. 1 343 m².Nähere Angaben zu den Unterlosen und zu den Baufeldern enthalten die Exposés sowie die Vergabeunterlagen.
entschieden:
— Unterlos 1/ Flächen nördlich des Leuchtturms: ca. 3 930 m²,
— Unterlos 2/ Flächen südlich des Leuchtturms: ca. 1 343 m².
Nähere Angaben zu den Unterlosen und zu den Baufeldern enthalten die Exposés sowie die Vergabeunterlagen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Hotel „Mare Frisicum“
Kurze Beschreibung:
Mit dem Hotelprojekt „Mare Frisicum“ möchte die Gemeinde Helgoland in den kommenden Jahren ein zusätzliches Angebot für Touristen schaffen. Die Zielgruppe sind Gäste, die einen mehrtägigen Helgolandaufenthalt verbringen möchten, die die Insel zum ersten Mal besuchen oder als vormalige „Tagesausflugsgäste“ einen längeren Urlaub auf Helgoland planen. Hierfür wird ein Grundstück am Schwimmbad zur Überlassung (vorzugsweise im Wege des Erbbaurechts) angeboten.
Mehr anzeigen
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Los 1 – Seniorenwohnen:
— Übertragung eines unbebauten Grundstücks (ca. 430 m²) im Unterland vorzugsweise im Wege eines Erbbaurechts mit der Auflage, eine Seniorenresidenz mit idealerweise 14 bis 16 Wohneinheiten zu errichten,
— Von den 14 bis 16 Wohneinheiten sollen zwei bis drei Wohneinheiten mit einem Belegungsrecht für die Gemeinde Helgoland versehen sein,
— Das Belegungsrecht wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Statt eines Belegungsrechts kann vom Investor auch ein wirtschaftlich gleichwertiger Ersatz angeboten werden,
— Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Helgoland,
— Der Erbbauzins orientiert sich am Marktwert des Grundstücks (mindestens 3 % des Marktwertes pro Jahr). Der Marktwert beträgt etwa 450 000 EUR,
— Die zu errichtenden Wohneinheiten in der Seniorenresidenz können nach Wahl des Investors zur Miete und/oder zum Kauf angeboten werden.
Los 2 – Wohnen am Leuchtturm:
— Übertragung mehrerer unbebauter Grundstücke im Oberland nördlich und südlich des Leuchtturms mit einer Fläche von insgesamt ca. 5 273 m² ausschließlich im Wege eines Erbbaurechts für 60 bis 99 Jahre mit der Auflage, eine Kombination aus Familienappartements/ Reihenhäusern und Singlewohnungen zu errichten. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Helgoland,
Mehr anzeigen
— Die Grundstücke werden in 2 Unterlosen vergeben (s. dazu näher die Losbeschreibung in Anhang B),
— Der Erbbauzins orientiert sich am Marktwert der Grundstücke (mindestens 3 % des Marktwertes pro Jahr). Der Marktwert der baureifen und nicht erschlossenen Grundstücke beträgt geschätzt 350 EUR/ m². Der genaue Marktwert wird den Bewerbern/ Bietern rechtzeitig mitgeteilt,
Mehr anzeigen
— Die zu errichtenden Wohneinheiten können nach Wahl des Investors zur Miete und/oder zum Kauf (max. 70 % der Wohnfläche) angeboten werden,
— Mindestens 30 % der Wohnflächen sollen zu mietspiegelbasierten Mieten angeboten werden.
Los 3 – Hotelprojekt „Mare Frisicum“:
— Übertragung eines unbebauten Grundstücks (ca. 3 500 bis 4 000 m²) im Unterland vorzugsweise im Wege eines Erbbaurechts mit der Auflage, ein Hotel mit ca. 200 Betten zu errichten. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Helgoland,
— Das Hotel soll vorzugsweise als Sport-, Wellness- oder Familienhotel errichtet werden. Es soll über einen Gastronomiebetrieb verfügen. Zudem soll es in Bezug auf seine Zielgruppenorientierung und die Synergien mit dem beachbarten Mare Frisicum SPA überzeugen,
Mehr anzeigen
— Der Erbbauzins orientiert sich am Marktwert des Grundstücks (mindestens 3 % des Marktwertes pro Jahr). Der Marktwert des Grundstücks beträgt etwa 1 500 000 EUR,
— Sofern der Investor mit seinem Entwurf in einem noch zu definierenden Zuschlagskriterium "Architektur" nicht eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht, wird die Gemeinde Helgoland einen nachgeschalteten Architektenwettbewerb durchführen.
Beschreibung der Optionen: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helgoland (Kreis Pinneberg).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung mit Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung,
b) Eigenerklärung über das jährliches Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) des jeweiligen Loses in den letzten 3 Jahren,
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als 6 Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
Mehr anzeigen
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen und sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet.
Mehr anzeigen
Die Auftraggeberin behält sich vor, die folgenden Nachweise von den Bewerbern ggf. nachzufordern (müssen noch nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden):
— Aktueller Auszug (Nachweis) aus einem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als 3 Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung zu Haftungs- und Schadensfällen in den letzten 5 Jahren.
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers (Nachweis),
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/ den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/ sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
c) Vorlage der Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist und diese bereits veröffentlicht wurden sowie – soweit vorhanden – Geschäftsberichte. Falls keine Publizitätspflicht besteht, hat der Bewerber nach Aufforderung durch und in Absprache mit der Auftraggeberin seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in geeigneter Form nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Die Unterlagen müssen von den Bewerbern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden.
Mehr anzeigen
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a1) Los 1: Eigenerklärung/Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich der Planung, Entwicklung und Vermarktung von Wohnflächen, insbesondere im Bereich „Seniorenwohnen“, unter Angabe des Projektvolumens, der Projektbeschreibung, des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner. Bitte reichen Sie nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit den Ausschreibungsgegenständen,
Mehr anzeigen
a2) Los 2: Eigenerklärung/Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich der Planung, Entwicklung und Vermarktung von Wohnflächen, insbesondere in den Bereichen Wohnungen/Reihenhäuser/Appartements, unter Angabe des Projektvolumens, der Projektbeschreibung, des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner. Bitte reichen Sie nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit den Ausschreibungsgegenständen,
Mehr anzeigen
a3) Los 3: Eigenerklärung/Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich der Planung, der Entwicklung, dem Bau und dem Betrieb von Hotels mit zugehöriger Gastronomie mit mehr als 100 Betten, insbesondere in den Bereichen Familien- und/oder Sport- und/oder Wellness-Hotels, unter Angabe des Projektvolumens, der Projektbeschreibung, des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner. Bitte reichen Sie nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit den Ausschreibungsgegenständen,
Mehr anzeigen
b) Nur für Los 3: Eigenerklärung/Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) des vom Investor vorgesehenen architektonischen Planungspartners (Architekturbüro) über dessen wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich der Entwicklung und Planung von Hotels mit mehr als 100 Betten, insbesondere in den Bereichen Familien- und/oder Sport- und/oder Wellness-Hotels. Bitte reichen Sie nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand,
Mehr anzeigen
c) Nur für Los 3: Eigenerklärung/ Benennung des hauptverantwortlichen Architekten einschließlich Lebenslauf, Qualifikation, Berufserfahrung und Referenzen.
Die Unterlagen müssen von den Bewerbern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden.
Mehr anzeigen
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, eine Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens in angemessener Höhe zu verlangen. Im Übrigen sind die Einzelheiten den (späteren) Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch den Auftragnehmer. Eine gesicherte Finanzierung ist nachzuweisen. Unter Umständen sind die einzelnen Projekte fördermittelfähig. Die Gemeinde Helgoland wird den Investor/ die Investoren bei der Beantragung der Fördermittel unterstützen. Im Übrigen sind die Einzelheiten den (späteren) Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt, und zu erklären, wer in der Bietergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen.
Mehr anzeigen
Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
Mehr anzeigen
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassungsklauseln, Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Im Übrigen sind die Einzelheiten zu den sonstigen besonderen Bedingungen – insbesondere zum TTG (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein) – den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu entnehmen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Ziffer III. dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziffer III.2) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden. Die Auftraggeberin wird zudem die Eignungsnachweise mit Punkten bewerten und wie folgt gewichten:
Mehr anzeigen
a) Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziff. III.2.1) c) und d) abgeforderten Eigenerklärungen festgestellt. Nur Bewerber, die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium),
Mehr anzeigen
b) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 35 % (Leistungsfähigkeit) zu 65 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.2.1.a) und b) sowie Ziffer III.2.2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.2.3) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage einer fünfstufigen (Punkte-)Skala zwischen „ausreichend“ und „sehr gut“. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) können bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben werden:
Mehr anzeigen
— 10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
— 8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt;
— 6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittbereich;
— 4 P.= befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
— 2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was einen Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung pro Bewerbung erfolgt, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann aufaddiert wird.
Mehr anzeigen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Helgoland
Herrn Bürgermeister Jörg Singer
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Kersten Wagner-Cardenal
Telefon: +49 40500360480 📞
E-Mail: kwagner-cardenal@goerg.de 📧
Fax: +49 500360444 📠
URL der Teilnahme: http://www.goerg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Hinsichtlich Los 3 (Hotelprojekt „Mare Frisicum“) besteht weder eine gesetzliche noch eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Insoweit erfolgt diese Bekanntmachung freiwillig. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die EG-Vorschriften der VOB/A (2. Abschnitt) wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Die Auftraggeberin bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOB/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen der Auftraggeberin, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze. Nur an letzte ist die Auftraggeberin gebunden und besteht ein Anspruch auf Einhaltung,
Mehr anzeigen
b) Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen,
c) Bewerber, die die nach Ziffer III. dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen,
Mehr anzeigen
d) Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Während des Teilnahmewettbewerbs können die Bewerber jedoch Exposés über die einzelnen Projekte bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1)) anfordern (per Post, Telefax oder E-Mail möglich). Die Abforderung der Exposés ist keine Voraussetzung der Bewerbung,
Mehr anzeigen
e) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot,
Mehr anzeigen
f) Zu Ziffer II.1.9): Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Verhandlungsgespräche ab und steht daher noch nicht fest. Die Bieter erhalten diesbezüglich rechtzeitig eine Mitteilung über einen Verfahrensbrief,
Mehr anzeigen
g) Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer/Bieter und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten. Ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet die Auftraggeberin nach ihrem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien,
Mehr anzeigen
h) Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge oder Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen,
Mehr anzeigen
i) Teilnahmeanträge und Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die im Anhang A III. benannte Stelle (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Immobilienentwicklung Helgoland. Poststelle: Nicht öffnen!“). Dies gilt für später im Verfahren einzureichende Angebote entsprechend,
Mehr anzeigen
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass etwaige Mindesterbbauzinssätze bzw. Mindestkaufpreise nicht erreicht werden oder dass die Finanzierung bzw. Realisierung des jeweiligen Projekts nicht gesichert erscheint, gleich aus welchen Gründen. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen,
Mehr anzeigen
k) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Teilnahmeanträge und/oder Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bewerber/Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt,
l) Die Abgabe divergierender Hauptangebote im Rahmen der indikativen Angebotsphase ist zulässig,
m) Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Gemeindevertretung Helgolands,
n) Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag sowie im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bewerber bzw. Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen,
Mehr anzeigen
o) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise Eigenerklärungen vorzulegen,
Mehr anzeigen
p) Mit Angebotsabgabe (also noch nicht während des jetzigen Teilnahmewettbewerbs) werden die Bieter folgende Eigenerklärungen auf Formblättern abzugeben haben:
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 TTG,
— Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TTG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen beigefügt sein. Sie sind zwingend zu verwenden.
q) Gemäß § 8 Abs. 1 TTG wird darauf hingewiesen, dass neben dem Bieter selbst auch Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, die mit der Angebotsabgabe geforderte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung vorzulegen haben. Auf § 9 Abs. 3 TTG wird bereits jetzt hingewiesen,
Mehr anzeigen
r) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass an den späteren Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, die soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Diese enthalten hierzu nähere Informationen,
Mehr anzeigen
s) Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren oder wird ihr der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem TTG für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. Dies gilt entsprechend für Bewerber im Rahmen von Teilnahmewettbewerben (vgl. § 14 TTG),
Mehr anzeigen
t) Um die Akzeptanz und damit auch die Auswahlentscheidung des späteren Investors insgesamt zu erhöhen, sollen die politischen Gremien Helgolands im Rahmen des Verhandlungsverfahrens angemessen beteiligt werden. Bei der Bewertung der indikativen und verbindlichen Angebote wird die Gemeinde Helgoland durch einen Beirat unterstützt. Der Beirat soll insbesondere Stellung nehmen zu dem Zuschlagskriterium „Architektur und Städtebau“ und bei Los 3 zu dem Zuschlagskriterium „Hotelkonzept“. Nähere Informationen zum Beirat enthält der Verfahrensbrief 1, den die ausgewählten Bieter unaufgefordert erhalten,
Mehr anzeigen
u) Da die Gemeinde Helgoland gemäß § 1 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes nicht zum Inland zählt, unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, nicht der Umsatzsteuer,
v) Ein Kurzfilm mit Bürgermeister Jörg Singer zu den drei Bauvorhaben kann unter http://www.helgoland.de/helgoland/immobilien-2020.html aufgerufen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen/OeffentlichesAuftragswesen_node.html 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Gemäß § 101a GWB darf ein Vertrag frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,
Mehr anzeigen
b) § 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 170-301166 (2014-09-01)
Ergänzende Angaben (2014-10-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 205-362191
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 170-301166
ABl. S-Ausgabe: 205
Quelle: OJS 2014/S 205-362191 (2014-10-22)
Ergänzende Angaben (2015-09-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 190-343776
ABl. S-Ausgabe: 190
Quelle: OJS 2015/S 190-343776 (2015-09-28)