Mit der Schließung des Bergwerks Westerholt1/2 in 2008 wurde von den beiden Städten Gelsenkirchen und Herten ein gemeinsames Handlungskonzept (IIHK) erarbeitet, das im Rahmen der Förderung 'Soziale Stadt' umgesetzt wird. Es soll die ökonomischen, städtebaulichen und sozialen Auswirkungen der Bergwerksschließung auf die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und -Bertlich auffangen. Bestehende Probleme in den Stadtteilen sollen gemildert und eine zukunftsweisende Stadtteilentwicklung initiiert werden. Ein Handlungsfeld in diesem interkommunalen Förderprojekt ist die Anpassung des Wohnumfeldes und der Wohnstrukturen an die Erfordernisse des demografischen Wandels und die Verminderung von Leerständen im Geschäfts- und Wohnraumangebot. Dabei soll auch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien voran getrieben werden. Die interdisziplinäre Beratung von Immobilienbesitzern ist dabei ein wesentlicher Faktor, sowie die Entwicklung von Quartierskonzepten. Vor Ort gibt es bereits ein interdisziplinär arbeitendes Stadtteilmanagement, dass durch diesen Arbeitsauftrag ergänzt werden soll. Auftraggeber sind die Städte Herten und Gelsenkirchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2014-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Menge oder Umfang:
Ziel der immobilienwirtschaftlichen und baufachlichen Beratung soll sein, den Eigentümern der Bestandsimmobilien die Möglichkeiten der energetischen, bautechnischen und gestalterischen Ertüchtigung aufzuzeigen und sie beratend zu begleiten. Es wird ein externer Dienstleister gesucht, der in Abstimmung mit dem Stadtteilmanagement die Aufgabe übernimmt. Erwartet wird ein Angebot über mindestens 25 Wochenstunden, die von nicht mehr als zwei Personen erbracht werden sollen.
Ziel der immobilienwirtschaftlichen und baufachlichen Beratung soll sein, den Eigentümern der Bestandsimmobilien die Möglichkeiten der energetischen, bautechnischen und gestalterischen Ertüchtigung aufzuzeigen und sie beratend zu begleiten. Es wird ein externer Dienstleister gesucht, der in Abstimmung mit dem Stadtteilmanagement die Aufgabe übernimmt. Erwartet wird ein Angebot über mindestens 25 Wochenstunden, die von nicht mehr als zwei Personen erbracht werden sollen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Herten
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 2
Postleitzahl: 45699
Postort: Herten
Kontakt
Internetadresse: http://www.herten.de🌏
E-Mail: vergabestelle@herten.de📧
Telefon: +49 2366303503📞
Fax: +49 2366303308 📠
Mit der Schließung des Bergwerks Westerholt1/2 in 2008 wurde von den beiden Städten Gelsenkirchen und Herten ein gemeinsames Handlungskonzept (IIHK) erarbeitet, das im Rahmen der Förderung 'Soziale Stadt' umgesetzt wird. Es soll die ökonomischen, städtebaulichen und sozialen Auswirkungen der Bergwerksschließung auf die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und -Bertlich auffangen. Bestehende Probleme in den Stadtteilen sollen gemildert und eine zukunftsweisende Stadtteilentwicklung initiiert werden.
Mit der Schließung des Bergwerks Westerholt1/2 in 2008 wurde von den beiden Städten Gelsenkirchen und Herten ein gemeinsames Handlungskonzept (IIHK) erarbeitet, das im Rahmen der Förderung 'Soziale Stadt' umgesetzt wird. Es soll die ökonomischen, städtebaulichen und sozialen Auswirkungen der Bergwerksschließung auf die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und -Bertlich auffangen. Bestehende Probleme in den Stadtteilen sollen gemildert und eine zukunftsweisende Stadtteilentwicklung initiiert werden.
Ein Handlungsfeld in diesem interkommunalen Förderprojekt ist die Anpassung des Wohnumfeldes und der Wohnstrukturen an die Erfordernisse des demografischen Wandels und die Verminderung von Leerständen im Geschäfts- und Wohnraumangebot. Dabei soll auch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien voran getrieben werden. Die interdisziplinäre Beratung von Immobilienbesitzern ist dabei ein wesentlicher Faktor, sowie die Entwicklung von Quartierskonzepten. Vor Ort gibt es bereits ein interdisziplinär arbeitendes Stadtteilmanagement, dass durch diesen Arbeitsauftrag ergänzt werden soll. Auftraggeber sind die Städte Herten und Gelsenkirchen.
Ein Handlungsfeld in diesem interkommunalen Förderprojekt ist die Anpassung des Wohnumfeldes und der Wohnstrukturen an die Erfordernisse des demografischen Wandels und die Verminderung von Leerständen im Geschäfts- und Wohnraumangebot. Dabei soll auch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien voran getrieben werden. Die interdisziplinäre Beratung von Immobilienbesitzern ist dabei ein wesentlicher Faktor, sowie die Entwicklung von Quartierskonzepten. Vor Ort gibt es bereits ein interdisziplinär arbeitendes Stadtteilmanagement, dass durch diesen Arbeitsauftrag ergänzt werden soll. Auftraggeber sind die Städte Herten und Gelsenkirchen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung soll zunächst bis zum 31.12.2016 erfolgen und wird mit Fördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung bis voraussichtlich 31.12.2018 ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und -Bertlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § $ VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zu Mitarbeiterstruktur, Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte (2011-2013);
— Angaben zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten;
— Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
— Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität;
— Angaben zur Geschäftsführung des Bewerbers;
— Namentliche Benennung, Berufserfahrung und Qualifikation aller einzusetzenden Personen mit ihren Aufgaben;
— Angaben zu vergleichbaren, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vom Bewerber (Referenzen);
— Personenspezifische Referenzen aller einzusetzenden Personen.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden.
Mindeststandards:
— Mindestens eine Referenz des Bewerbers über eine Beauftragung über immobilienwirtschaftliche Beratungsleistung in Stadterneuerungsprogrammen mit Kenntnissen über Städtebauförderung, Wohnungsbauförderung oder ähnliches, z. B. KfW-Förderung;
— die einzusetzenden Personen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Architektur, Bauingenieurswesen oder artverwandten Studiengang;
— mindestens 3-jährige Berufserfahrung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage bilden die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW. Die Vergütung der Personalkosten erfolgt über Abschläge auf Basis der Stundennachweise. Die Räumlichkeiten im Stadtteilbüro des Projektgebietes, die technische Ausstattung und Ersteinrichtung werden von den Städten Gelsenkirchen und Herten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sachkosten für Arbeitsmaterial, Zeitungen etc. sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und werden pauschal abgegolten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Grundlage bilden die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW. Die Vergütung der Personalkosten erfolgt über Abschläge auf Basis der Stundennachweise. Die Räumlichkeiten im Stadtteilbüro des Projektgebietes, die technische Ausstattung und Ersteinrichtung werden von den Städten Gelsenkirchen und Herten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sachkosten für Arbeitsmaterial, Zeitungen etc. sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und werden pauschal abgegolten.
Gesamtbudget für Personal- und Sachkosten bis zum 31.12.2016 ohne MwSt.: 190 000 EUR; 2017-2018: 168 000 EUR.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeits- und Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeits- und Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.
Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen die unter III.1.4) und III.2) genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen die unter III.1.4) und III.2) genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden auf diese Vergabe angewandt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtkosten (30)
2. Qualität des Angebotskonzeptes (30)
3. Verständnis des Konzeptes und diskursive Qualitäten (30)
4. Verbindlichkeit und Ausstrahlung (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen – Referat Stadtplanung
Postanschrift: Goldbergstraße 12
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45894
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Herten – FB 3 – Zentrale Vergabestelle -
Herrn Pospiech
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst dann möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst dann möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 157-282981 (2014-08-14)