Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung zum Umbau und zur Sanierung der Elbe-Schule in der Elbestraße 11, 12045 Berlin

Bezirksamt Neukölln von Berlin, Serviceeinheit Facility Management, Fachbereich Hochbau

Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung für die bauliche Sanierung und den Umbau der denkmalwerten Schulgebäude (Vorderhaus mit Seitenflügel, separate Turnhalle) und eines Plattenbaus als Hortgebäude der Elbe-Schule in Berlin-Neukölln vergeben werden.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, §§ 53-56. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 bis 9 sowie ggf. optional besondere und zusätzliche Leistungen für die Anlagengruppen
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2) Wärmeversorgungsanlagen,
3) Lufttechnische Anlagen,
4) Starkstromanlagen,
5) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6) Förderanlagen und
8) Gebäudeautomation
zu vergeben.
Geplant ist die bauliche Sanierung des denkmalwerten Gebäudekomplexes in der Elbestraße 11. Die 1906 nach nur 11-monatiger Bauzeit fertig gestellte Schule des Architekten Reinhold Kiehl ist zugleich auch das Erstlingswerk von Max Taut. Die in Hufeisenform geplante Schule ist in geschlossener Bauweise ausgeführt worden. Die Flügel lehnten sich an benachbarte Mietshausgiebelwände an. Die im 2. Weltkrieg fast vollständig zerstörte Schule wurde bis 1950 wieder aufgebaut. Heute bilden mehrere Gebäude ein Ensemble, das einen Schulhof umschließt. Die Bausubstanz ist überwiegend solide, allerdings wird eine energetische Ertüchtigung dringend benötigt. Der Hortbereich, ein Plattenbau neueren Datums im Schulhofbereich, ist in einem baulich sehr schlechten Zustand und er ist zu klein dimensioniert. Die Schule verfügt über zwei kleine Turnhallen, die bereits teilrenoviert sind (Dach und Dämmung). Es sind hier noch ergänzende Maßnahmen notwendig. Weitere Umbaumaßnahmen sind auf Grund der Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung sowie des Raumkonzepts an heutige Anforderungen, insbesondere der offene Ganztagsbetrieb und die Erhöhung auf drei Züge, erforderlich. Für das Hortgebäude wird anstelle der Sanierung auch ein Abriss und Neubau geprüft.
Die Leistungen für die technischen Anlagen umfassen auch technische Anlagen in Außenanlagen. Eine Neugestaltung der Freianlagen ist jedoch im Zuge dieser Maßnahme derzeit noch nicht vorgesehen.
Für die gesamte Baumaßnahme stehen 5 000 000 EUR als Bruttobaukosten einschließlich Baunebenkosten zur Verfügung. Für Maßnahmen der technischen Ausrüstung wird im Rahmen der Bruttobaukosten derzeit mit Kosten von ca. 1 000 000 EUR gerechnet. Es wird eine Baukostenobergrenze vereinbart. Mit dem Bau soll 2016 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2020 geplant. Es werden voraussichtlich in jedem Jahr der Baudurchführung 1 000 000 EUR durch den Haushalt zur Verfügung stehen. Da die Haushaltsmittel nicht übertragbar sind, muss die Mittelverausgabung sorgfältig nach Haushaltsjahren geplant und eingehalten werden.
Für die Planung ist der folgende Zeitrahmen einzuhalten:
Beauftragung der Planer: ab Dezember 2014
Beginn der Bearbeitung: März 2015
Bearbeitung LP 1 – 3, einschl. BPU: bis Juli 2015
Ausführungsplanung, Ausschreibung: bis September 2016
Baubeginn: Oktober 2016
Fertigstellung, Übergabe, Schlussrechnung: Ende November 2020
Die Baumaßnahme ist bei laufendem Betrieb durchzuführen. Hierzu und für die jährlich zu verbauenden Mittel sind Bauabschnitte zu identifizieren.
Es werden ein/e Architekt/in, eine Projektsteuerung und weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Brandschutzgutachter, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, SiGeKo, Schadstoffuntersuchung. Die Planung der Außenanlagen ist nicht Gegenstand der Leistungen und wird gesondert vergeben.
Eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich.
Es sind neben den Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gem. § 34 HOAI weitere besondere und sonstige Leistungen zu erbringen:
— Bestandsaufnahme und -bewertung der vorhandenen technischen Anlagen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 2 bis 3. Die Beauftragung der Stufen kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung gem. ABau IV 411.H F einschließlich AVB (abrufbar unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-12.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-12 Auftragsbekanntmachung