Ingenieurleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerk) zum Neu- und Ausbau des 2. Bauabschnittes der K 9281 (Spreestraße) einschließlich Brückenbauwerk über die Spreeaue in der Gemeinde Spreetal

Landkreis Bautzen

Mit dem Ziel der Schaffung einer leistungsfähigen Straßenverbindung zwischen den Industriestandorten Schwarze Pumpe und Boxberg soll der Neubau des 2. Bauabschnittes der Spreestraße als Kreisstraße realisiert werden. Durch den Landkreis Görlitz wurde der 1. Bauabschnitt der K8481/K9281 zwischen Neustadt/Spree und Boxberg bereits in den vergangenen Jahren realisiert. Durch den Landkreis Bautzen wurde die K 9214 zwischen Schwarze Pumpe und Spreewitz bereits ausgebaut. Der geplante 2. Bauabschnitt der Spreestraße soll die Lücke zwischen den beiden realisierten Straßen schließen. Dabei sollen im südlichen Bereich Trassenkorridore teilweise vorhandener Kommunalstraßen der Gemeinde Spreetal genutzt werden. Der nördliche Bauabschnitt ist neu zu trassieren und mittels Brückenbauwerk über die Spreeaue bis an den Kreisverkehr bei NK 4452102 bei Spreewitz heranzuführen und anzuschließen. Die Straße ist der Kategorie A II zuzuordnen. Die zu planende Verkehrsanlage beginnt nördlich von Neustadt (Spree) im Planquadrat 4452 an der S 130 bei Stat.- km 7.706 und verläuft in Richtung Norden auf der Trasse der Gemeindeverbindungsstraße Spreewitz – Neustadt („Spreewitzer Weg“) ca. 3 km (Bestandstrasse) bis sie nach der Kreuzung mit der Trasse der Deutschen Bahn (Bahnübergang) und dem Gleis der Vattenfall AG nach rechts in den Wald abzweigt. Im Weiteren verläuft die Trasse auf einem vorhandenem Waldweg und einem Wirtschaftsweg (Richtung Windpark) bis sie nach links in einen Weg/Brandstreifen Richtung Spree abzweigt. Die Spreeaue ist mittels Brückenbauwerk mit aufgeständerter Fahrbahn zu queren und die Straße an den Netzknoten 4452 102 (Kreisverkehr) anzuschließen (Neubautrasse einschl. Brückenbauwerk ca. 2,5 km). Die gesamte Ausbaulänge beträgt ca. 5,500 km. Die beiden im vorgesehenen Trassenverlauf gelegenen plangleichen Bahnübergänge (DB AG und Vattenfall AG) sind anzupassen.
Im Vorfeld der Trassenwahl wurde ein Umweltscreening durchgeführt. Im Verlaufe der Trasse sind Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (FFH Spreetal und LSG Spreelandschaft Schwarze Pumpe) betroffen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist.
Der zeitliche Ablauf für die Errichtung der Brücke über die Spreeaue sowie den Straßenneu und – ausbau ist derzeit wie folgt vorgesehen: Beauftragung des Ingenieurbüros voraussichtlich im August 2014, geplanter Baubeginn an der neuen Spreebrücke 2016, Errichtung der Straßenneubautrasse ab 2017, Ausbau der vorhandenen Straßentrasse ab 2018. Der Ablauf ist abhängig von der Ausreichung
der Fördermittel, der Erteilung der erforderlichen öffentlich – rechtlichen Genehmigungen und der gesicherten Finanzierung des Gesamtvorhabens.
Gegenstand der Beauftragung sind folgende Leistungen:
1.) Grundleistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ (ein konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen gemäß § 41 Nr. 6 HOAI) gemäß § 43 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 12.1.
2.) Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (eine Anlage des Straßenverkehrs gemäß § 45 Nr. 1 HOAI) gemäß § 47 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 13.1.
3.) Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Es wird darauf hingewiesen, dass die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes Bautzen Leistungen aus Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) selbst erbringen wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-09 Auftragsbekanntmachung
2014-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung.1.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1:Stufe 1: Leistungsphase (LP)1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung.Stufe 3: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistung).Stufe 4: LP 8 Objektüberwachung und Besondere Leistung „örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI, LP 9 Objektbetreuung.2.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen für den Neu- und Ausbau der K 9281 – 2. Bauabschnitt Spreestraße gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1:Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung.Stufe 3: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistung).Stufe 4: LP 8 Objektüberwachung und Besondere Leistung „örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI, LP 9 Objektbetreuung.3.) Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.Stufe 1: LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung,Stufe 2: LP 4 GenehmigungsplanungStufe 3: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe.Die Leistungen der fachlich Beteiligten (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, LBP) sind in die entsprechenden Grundleistungen zu integrieren.Planmaßstäbe: Querschnitte der Verkehrsanlage im Maßstab 1 : 50Lagepläne Vorentwurf im Maßstab 1 : 250Höhenpläne im Maßstab 1 : 500/50Grunderwerbsplan im Maßstab 1 : 250Sonderpläne im Maßstab 1 : 500 (1: 250)Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 5.000Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50.000/10.000Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Optionsstufen anderweitig zu vergeben, sofern einzelne Bedingungen der Vergabe durch den Auftragnehmer im Zuge der Leistungserbringung nicht mehr erfüllt werden können.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bautzen
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Kontakt
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
Fax: +49 3512802404 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 091-159695
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Kreistag des Landkreises Bautzen getroffen. 2. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF – Format auf CD – ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrunde legen. 3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 7., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. bis 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 5. Keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Naschweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (E – Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros. 4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit den unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E – Mail sind nicht zulässig. 5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E – Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Kontaktstelle ebenso schriftlich per E – Mail bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 4.6.2014, 14:00 Uhr gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Kontaktstelle/Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E – Mail – Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros. 6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: 1. Stufe: Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1). konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes unter Verwendung des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F – StB 2013). Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 1.7.2014 in Bautzen statt. 2. Stufe: Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfes abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet. 7. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium 1.: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt,/Wichtung 35 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt. Erwartet wird die Darstellung der Herangehensweise an die typischen Problemlösungen für den vorliegenden Auftrag (komplexes Ingenieurbauwert für außerörtliche Verkehrsanlagen) wie insbesondere z. B. die Organisation der Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse mit den Vertretern der zuständigen Behörden, die Abwicklung der örtlichen Bauüberwachung, die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit. Bewertet wird die Auseinandersetzung des Bieters mit der Aufgabenstellung des konkreten Projektes und ob seine Darstellung eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Es werden keine ausgearbeiteten Lösungsvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit der konkreten Aufgabenstellung. Zuschlagskriterium 2.: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt./Wichtung 30 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung insbesondere der vernetzten Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams, der Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams mit dem Auftraggeber und mit den an der Planung fachlich Beteiligten; ferner die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufes. Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Bauphase eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Zuschlagskriterium 3.: Honorarangebot nach HOAI./Wichtung 20 %. Es sind bezifferte Honorarangebote unter Verwendung der Vordrucke des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F – StB 2013) im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für: 3.1 Grundleistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, PL 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe(Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers von 6 300 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 12.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen. 3.2 Angebot für die Grundleistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen für die beidseitig an das Ingenieurbauwerk anschließende Verkehrsanlage gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers von 4,12 Mio EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 13.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen. 3.3 Angebot für die Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 für die Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe. Es ist gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers von 6,1 Mio EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 14.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl. Zuschlagskriterium 4.: Angebot zu Besonderen Leistungen zu Leistungsphase 8./Wichtung 10 %. 4.1 Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk. 4.2 Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 13.1 zu § 47 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Kostenbetrages in EUR, netto. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl. Zuschlagskriterium 5.: Angebot zu Nebenkosten gemäß § 14 HOAI./Wichtung 5 % Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (% - Satz) in Bezug auf die Summe der Honorare zu den Ziffern 3. Und 4. In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrkilometer und Reisekosten einzurechnen. Es können maximal 6 Punkte vergeben werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Prozentsatz erhält die höchste Punktezahl. 8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. E VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Ziel der Schaffung einer leistungsfähigen Straßenverbindung zwischen den Industriestandorten Schwarze Pumpe und Boxberg soll der Neubau des 2. Bauabschnittes der Spreestraße als Kreisstraße realisiert werden. Durch den Landkreis Görlitz wurde der 1. Bauabschnitt der K8481/K9281 zwischen Neustadt/Spree und Boxberg bereits in den vergangenen Jahren realisiert. Durch den Landkreis Bautzen wurde die K 9214 zwischen Schwarze Pumpe und Spreewitz bereits ausgebaut. Der geplante 2. Bauabschnitt der Spreestraße soll die Lücke zwischen den beiden realisierten Straßen schließen. Dabei sollen im südlichen Bereich Trassenkorridore teilweise vorhandener Kommunalstraßen der Gemeinde Spreetal genutzt werden. Der nördliche Bauabschnitt ist neu zu trassieren und mittels Brückenbauwerk über die Spreeaue bis an den Kreisverkehr bei NK 4452102 bei Spreewitz heranzuführen und anzuschließen. Die Straße ist der Kategorie A II zuzuordnen. Die zu planende Verkehrsanlage beginnt nördlich von Neustadt (Spree) im Planquadrat 4452 an der S 130 bei Stat.- km 7.706 und verläuft in Richtung Norden auf der Trasse der Gemeindeverbindungsstraße Spreewitz – Neustadt („Spreewitzer Weg“) ca. 3 km (Bestandstrasse) bis sie nach der Kreuzung mit der Trasse der Deutschen Bahn (Bahnübergang) und dem Gleis der Vattenfall AG nach rechts in den Wald abzweigt. Im Weiteren verläuft die Trasse auf einem vorhandenem Waldweg und einem Wirtschaftsweg (Richtung Windpark) bis sie nach links in einen Weg/Brandstreifen Richtung Spree abzweigt. Die Spreeaue ist mittels Brückenbauwerk mit aufgeständerter Fahrbahn zu queren und die Straße an den Netzknoten 4452 102 (Kreisverkehr) anzuschließen (Neubautrasse einschl. Brückenbauwerk ca. 2,5 km). Die gesamte Ausbaulänge beträgt ca. 5,500 km. Die beiden im vorgesehenen Trassenverlauf gelegenen plangleichen Bahnübergänge (DB AG und Vattenfall AG) sind anzupassen.
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Im Vorfeld der Trassenwahl wurde ein Umweltscreening durchgeführt. Im Verlaufe der Trasse sind Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (FFH Spreetal und LSG Spreelandschaft Schwarze Pumpe) betroffen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist.
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Der zeitliche Ablauf für die Errichtung der Brücke über die Spreeaue sowie den Straßenneu und – ausbau ist derzeit wie folgt vorgesehen: Beauftragung des Ingenieurbüros voraussichtlich im August 2014, geplanter Baubeginn an der neuen Spreebrücke 2016, Errichtung der Straßenneubautrasse ab 2017, Ausbau der vorhandenen Straßentrasse ab 2018. Der Ablauf ist abhängig von der Ausreichung
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der Fördermittel, der Erteilung der erforderlichen öffentlich – rechtlichen Genehmigungen und der gesicherten Finanzierung des Gesamtvorhabens.
Gegenstand der Beauftragung sind folgende Leistungen:
1.) Grundleistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ (ein konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen gemäß § 41 Nr. 6 HOAI) gemäß § 43 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 12.1.
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2.) Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (eine Anlage des Straßenverkehrs gemäß § 45 Nr. 1 HOAI) gemäß § 47 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 13.1.
3.) Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Es wird darauf hingewiesen, dass die Zentrale Vergabestelle des Landratsamtes Bautzen Leistungen aus Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) selbst erbringen wird.
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Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung.
1.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1:
Stufe 1: Leistungsphase (LP)1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung.
Stufe 3: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistung).
Stufe 4: LP 8 Objektüberwachung und Besondere Leistung „örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI, LP 9 Objektbetreuung.
2.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen für den Neu- und Ausbau der K 9281 – 2. Bauabschnitt Spreestraße gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
3.) Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.
Stufe 1: LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung,
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung
Stufe 3: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe.
Die Leistungen der fachlich Beteiligten (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, LBP) sind in die entsprechenden Grundleistungen zu integrieren.
Planmaßstäbe: Querschnitte der Verkehrsanlage im Maßstab 1 : 50
Lagepläne Vorentwurf im Maßstab 1 : 250
Höhenpläne im Maßstab 1 : 500/50
Grunderwerbsplan im Maßstab 1 : 250
Sonderpläne im Maßstab 1 : 500 (1: 250)
Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 5.000
Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50.000/10.000
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Optionsstufen anderweitig zu vergeben, sofern einzelne Bedingungen der Vergabe durch den Auftragnehmer im Zuge der Leistungserbringung nicht mehr erfüllt werden können.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.1).
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: VOF – Verfahren Ingenieurleistungen zum Neubau der K 9281 Spreestraße 2. BA – nicht öffnen!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Spreetal

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbarer Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsvollmacht.
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2. Im Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
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3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU vom 13.5.2013, für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur des Ingenieurbüros oder für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur in einer Arbeits-/Bietergemeinschaft, der die Leistung tatsächlich erbringen soll. Dieser Nachweis ist zu führen für die Beratenden Ingenieure oder Ingenieure, die für die zu beauftragenden Leistungen zuständig sind: Bauingenieur/e des Konstruktiven Ingenieurbaus (zuständig für die Objektplanung der Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung) und Bauingenieur/e für Verkehrsinfrastruktur o. vgl. (zuständig für die Objektplanung der Verkehrsanlage).
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7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. Nachweisen.
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8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. Und 3. Bis 7. Genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
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9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. Bis 7. Sind vom Bewerber – und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. Bis 7. Nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3. zum Ausschluss führen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise/- angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.
1. Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz von mindestens 750 000 EUR netto erforderlich.
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Bei Umsatz < 750 000 EUR netto werden 4 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 600 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 450 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 300 000 EUR netto werden 1 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 100 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
2. Durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013). Bei der Angabe der Umsätze für entsprechende Dienstleistungen sind nur leistungsbezogene Umsätze für konstruktiven Ingenieurbau zu berücksichtigen.
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Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktezahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 750 000 EUR netto erforderlich.
3. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben der Ziffern 1. und 2.:
3.1 Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben unter den Ziffern 1. und 2. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. und 2. addiert.
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3.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. Keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzobjekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier: ein konstruktives Ingenieurbauwerk für eine Verkehrsanlage, das der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat: Neubau einer Brücke über eine Gewässeraue oder eine Gewässer jeweils 1. oder 2. Ordnung.
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Mindestkriterium: Datum der Inbetriebnahme nicht vor dem 1.1.2009. Es sind projektbezogene Angaben zu machen:
Projektbezeichnung;
Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Brücke;
Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktion KG 300 + Technische Anlagen KG 400);
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 43 HOAI) und Leistungszeiträumen;
verantwortlicher und stellvertretender Ingenieur im Büro.
Es können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. In den folgenden Fällen werden 0 Punkte erteilt:
Bei fehlendem Projekt oder bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition oder bei Nichterfüllung des Mindestkriteriums.
1.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 12 Punkte von 20 erreicht werden. Zur Erreichung von 12 Punkten sind mindestens 2 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
Bei Bauwerkskosten < 2 000 000 EUR brutto werden 9 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten < 1 500 000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten < 1 000 000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt
bei Bauwerkskosten < 500 000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbachten Grundleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Grundleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 Abs. 1 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 47 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 3,76 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 43 HOAI 2013; LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 20 %, LP 3 Entwurfsplanung 25 %, LP 4 Geneh- migungsplanung 5 %, LP 5 Ausführungsplanung 15 % , LP 6 Vorbereitung der Vergabe 13 %, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 %, LP 8 Bauoberleitung 15 %, LP 9 Objektbetreuung 1 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
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2. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier: eine Verkehrsanlage für den Straßenverkehr, die der Bewerber geplant und deren Ausführung er überwacht hat:
Neubau oder Umbau einer außerörtlichen Straße in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Kreisverkehrsanlage.
Mindestkriterium: Datum der Inbetriebnahme nicht vor dem 1.1.2009.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage;
Baukosten brutto (Baukonstruktion KG 300 + Technische Anlagen KG 400);
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 47 HOAI) und Leistungszeiträumen;
2.1 Für die Projektgröße gemessen an den Baukosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 12 Punkte von 20 erreicht werden.
Zur Erreichung von 12 Punkten sind mindestens 500 000 EUR brutto Baukosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
Bei Baukosten < 500 000 EUR brutto werden 9 Punkte erteilt,
bei Baukosten < 300 000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
bei Baukosten < 200 000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt
bei Baukosten < 100 000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
2.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbachten Grundleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Grundleistungen für Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 Abs. 1 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 47 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 3,76 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt.
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Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI 2013; LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 20 %, LP 3 Entwurfsplanung 25 %, LP 4 Genehmigungsplanung 8 %, LP 5 Ausführungsplanung 15 % , LP 6 Vorbereitung der Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 %, LP 8 Bauoberleitung 15 %, LP 9 Objektbetreuung 1 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
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3. Referenzobjekt 3:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier: ein konstruktives Ingenieurbauwerk für eine Verkehrsanlage, für das der Bewerber das Tragwerk geplant hat: Neubau einer Brücke aus Stahlbeton- bzw. Spannbetonkonstruktion, Mindestspannweite 20 Meter. Mindestkriterium: Datum der Inbetriebnahme nicht vor dem 1.1.2009.
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Es sind folgende projektbezogene Angaben zu machen:
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 51 HOAI) und Leistungszeiträumen;
verantwortlicher und stellvertretender Tragwerksplaner im Büro.
3.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 12 Punkte von 20 erreicht werden. Zur Erreichung von 12 Punkten sind mindestens 2 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
3.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbachten Grundleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk Brücke der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Grundleistungen für Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert;
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also LP 1 bis 6 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 28 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert.
Für LP 1 bis 6 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 2,24 Punkte von maximal 8 Punkten
erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI 2013; LP 1 Grundlagenermittlung 3 % , LP 2 Vorplanung 10 %, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungs- planung 30 %, LP 5 Ausführungsplanung 40 % , LP 6 Vorbereitung der Vergabe 2 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
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4. Technische Leitung:
4.1 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs des konstruktiven Ingenieurbaus, zuständig für die Objektplanung des Ingenieurbauwerkes „Brücke über die Spreeaue“.
Mindestkriterien: Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß Abschnitt III.2.1 Ziffer 6. Sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ab dem Zeitpunkt der vor genannten Berechtigung und die verantwortlich geleiteten Projekte zu b) hervorgehen.
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Insgesamt können maximal 8 Punkte erreicht werden.
a) Berufserfahrung (maximal 4 Punkte von 8 Punkten):
Bei einer Berufserfahrung von mindestens
12 Jahren werden 4 Punkte erteilt.
10 -11 Jahren werden 2 Punkte erteilt.
Bei einer Berufserfahrung von weniger als 10 Jahren wird 1 Punkt erteilt.
b) Angabe von realisierten Projekten, bei denen eine verantwortliche Projektleitung für die Objektplanung eines konstruktiven Ingenieurbauwerkes, hier: Neubau einer Brücke über ein Gewässer 1. oder 2. Ordnung, wahrgenommen wurde (maximal 4 Punkte von 8 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn es sich dabei um das in Ziffer 1. Genannte Referenzobjekt handelt. Bei anderen Projekten (Neubau einer Brücke über ein Gewässer 1. oder 2. Ordnung) wird je 1 Punkt erteilt.
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Es sind folgende Projektbezogene Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Alle angegebenen Projekte sind zusätzlich im Kurzlebenslauf mit zeitlicher Einordnung darzustellen.
Die einzelnen unter a) und b) zu erzielenden Punkte werden addiert. In den folgenden Fällen werden 0 Punkte erteilt: Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten oder generell bei Nichterfüllung der Mindestkriterien.
4.2 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs für Verkehrsanlagen.
Mindestkriterien: Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffer 6. Sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ab dem Zeitpunkt der vor genannten Berechtigung und die realisierten Projekte zu b) hervorgehen.
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Bei einer Berufserfahrung von mindestens 10 -11 Jahren werden 2 Punkte erteilt. Bei einer Berufserfahrung von weniger als 10 Jahren wird 1 Punkt erteilt,
b) Angabe von realisierten Projekten, bei denen eine verantwortliche Verkehrsanlagenplanung, hier: Neubau oder Umbau einer außerörtlichen Straße in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Kreisverkehrsanlage, wahrgenommen wurde (maximal 4 Punkte von 8 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn es sich dabei um das unter Ziffer 2 genannte Referenzobjekt handelt. Bei beliebigen anderen Projekten (Neubau oder Umbau einer außerörtlichen Straße in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Kreisverkehrsanlage) wird je Projekt 1 Punkt erteilt. Es sind folgende Projektbezogene Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Alle angegebenen Projekte sind zusätzlich im Kurzlebenslauf mit zeitlicher Einordnung darzustellen.
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4.3 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Tragwerksplaners.
Mindestkriterien: Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffer 6. Sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ab dem Zeitpunkt der vor genannten Berechtigung und die hauptverantwortlich geleiteten Projekte zu b) hervorgehen.
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b) Angabe von realisierten Projekten, bei denen eine verantwortliche Tragwerksplanung für den Neubau einer Brücke aus Stahlbeton- bzw. Spannbetonkonstruktion, Mindestspannweite 20 Meter wahrgenommen wurde (maximal 4 Punkte von 8 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn es sich dabei um das unter den Ziffern 1 und 3 genannte Referenzobjekt handelt. Bei beliebigen anderen Projekten (Neubau einer Brücke aus Stahlbeton- bzw. Spannbetonkonstruktion, Mindestspannweite 20 Meter) wird je Projekt 1 Punkt erteilt.
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5. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Ingenieure (Inhaber oder Partner oder Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013).
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktezahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 4 Ingenieuren erforderlich. Bei 3 Ingenieuren werden 4 Punkte erteilt, bei 2 Ingenieuren werden 2 Punkte erteilt,
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bei weniger als 2 Ingenieuren werden 0 Punkte erteilt.
6. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben 1. bis 5.:
6.1 Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und die Darstellung der technischen Leitung (zu den Ziffern 1. Bis 4.) aus den beteiligten Ingenieurbüros insgesamt nachgewiesen werden. Bei der Angabe zu der durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Ingenieure (zu Ziffer 5.) gilt, dass für den Eignungsnachweis getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben der Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu der Ziffer 5. addiert.
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6.2 Den zu dokumentierenden Referenzobjekten 1, 2 und 3 zu den Ziffern 1. bis 3. Ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projektes dient. Die jeweiligen Projektanforderungen (insbesondere zu Referenzobjekt 1 Brücke aus Stahlbeton- bzw. Spannbetonkonstruktion, Mindestspannweite 20 Meter und zu Referenzobjekt 2 Neubau oder Umbau einer außerörtlichen Straße in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Kreisverkehrsanlage), müssen aus den Projektdatenblättern hervorgehen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt maximal 3 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Beschreibung und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.
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6.3 Bei den vorzulegenden Referenzobjekten 1 und 3 zu den Ziffern 1. und 3. Kann es sich um ein und dasselbe Projekt handeln. Bei den zu benennenden Personen der Technischen Leistung zu den Ziffern 4.1 und 4.3 kann es sich um ein und dieselbe Person handeln.
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6.4 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 5. Keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3.).
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6.5 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
6.6 ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrages der Kapazitäten anderer Ingenieurbüros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Ingenieurbüros.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle der Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben eine Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter und zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben. Entsprechende Unterlagen bzw. Erklärungen sind rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
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Sonstige besondere Bedingungen:
— Erklärung gemäß VOF § 11,
— Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen.
Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und
Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „beratender Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU vom 13.5.2013, gewährleistet ist. Die oben formulierte
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Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Die für die Durchführung der Aufgabe benannte verantwortliche Person muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe III.2.1), III.2.2) und III.2.3).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt. (35)
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt. (30)
3. Honorarangebot nach HOAI (20)
4. Angebot zu besonderen Leistungen zu Leistungsphase 8 (10)
5. Angebot zu Nebenkosten gemäß § 14 HOAI (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Bitte ausschließlich schriftliche Anfragen an:
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Fax: +49 3512802-404 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF – Verfahren Ingenieurleistungen zum Neubau der K 9281 Spreestraße 2. BA – nicht öffnen!
Zusätzliche Informationen
Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Kreistag des Landkreises Bautzen getroffen.
2. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden
Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF – Format auf CD – ROM)
– abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrunde legen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 7., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. bis 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 5. Keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Naschweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (E – Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
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4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit den unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E – Mail sind nicht zulässig.
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5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E – Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Kontaktstelle ebenso schriftlich per E – Mail bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 4.6.2014, 14:00 Uhr gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Kontaktstelle/Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E – Mail – Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
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6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1). konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes unter Verwendung des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F – StB 2013). Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 1.7.2014 in Bautzen statt.
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2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
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Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfes abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
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7. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterium 1.:
Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt,/Wichtung 35 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt. Erwartet wird die Darstellung der Herangehensweise an die typischen Problemlösungen für den vorliegenden Auftrag (komplexes Ingenieurbauwert für außerörtliche Verkehrsanlagen) wie insbesondere z. B. die Organisation der Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse mit den Vertretern der zuständigen Behörden, die Abwicklung der örtlichen Bauüberwachung, die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit.
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Bewertet wird die Auseinandersetzung des Bieters mit der Aufgabenstellung des konkreten Projektes und ob seine Darstellung eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Es werden keine ausgearbeiteten Lösungsvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit der konkreten Aufgabenstellung.
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Zuschlagskriterium 2.:
Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt./Wichtung 30 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung insbesondere der vernetzten Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams, der Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams mit dem Auftraggeber und mit den an der Planung fachlich Beteiligten; ferner die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufes.
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Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Bauphase eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 3.:
Honorarangebot nach HOAI./Wichtung 20 %.
Es sind bezifferte Honorarangebote unter Verwendung der Vordrucke des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F – StB 2013) im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für:
3.1
Grundleistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, PL 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe(Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und LP 9 Objektbetreuung.
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Es ist gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers von 6 300 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 12.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.
3.2
Angebot für die Grundleistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen für die beidseitig an das Ingenieurbauwerk anschließende Verkehrsanlage gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und LP 9 Objektbetreuung.
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Es ist gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers von 4,12 Mio EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 13.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.
3.3
Angebot für die Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „Brücke über die Spreeaue“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 für die Leistungsphasen Leistungsphase (LP) 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe.
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Es ist gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers von 6,1 Mio EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 14.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden.
Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl.
Zuschlagskriterium 4.:
Angebot zu Besonderen Leistungen zu Leistungsphase 8./Wichtung 10 %.
4.1
Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk.
4.2
Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 13.1 zu § 47 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Kostenbetrages in EUR, netto.
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl.
Zuschlagskriterium 5.:
Angebot zu Nebenkosten gemäß § 14 HOAI./Wichtung 5 %
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (% - Satz) in Bezug auf die Summe der Honorare zu den Ziffern 3. Und 4.
In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrkilometer und Reisekosten einzurechnen.
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Es können maximal 6 Punkte vergeben werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Prozentsatz erhält die höchste Punktezahl.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. E VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 091-159695 (2014-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Bautzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-bautzen.de 🌏
E-Mail: swen.marquardt@lra-bautzen.de 📧
Telefon: +49 3591525123300 📞
Fax: +49 3591525023300 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 247-436938
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 91-159695
ABl. S-Ausgabe: 247

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erwartenden anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweisean das konkrete Projekt (189)
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt (168)
3. Honorarangebot nach HOAI (75)
4. Angebot zu Besonderen Leistungen zu Leistungsphase 8 (60)
5. Angebot zu Nebenkosten gemäß § 14 HOAI (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-28 📅
Name: Ingenieurgemeinschaft Leonhardt, Andrä und Partner/VIC Planen und Beraten GmbH
Postanschrift: Am Schießhaus 1-3
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Swen Marquardt
Quelle: OJS 2014/S 247-436938 (2014-12-18)