Ingenieurleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerk) zum Abbruch und Neubau der Horstbrücke in Landau

Stadt Landau in der Pfalz

Die im Verlauf der Kreisstraße K5 befindliche „Horstbrücke“ gehört zu einer der meist befahrenen Ost-West-Verkehrsachsen, die durch die Innenstadt der Stadt Landau in der Pfalz verläuft. Das gesamte Brückenbauwerk besteht aus zwei unabhängigen Brückenteilen, die jeweils als Mehrfeldbrücke aus Stahlbeton errichtet wurden. Die Horstbrücke überspannt die Bahnlinie. In Bezug auf die Verkehrsanlage handelt es sich bei beiden Brücken jeweils um eine einstreifige Verkehrsführung. Die südliche Brücke wurde in den Jahren 1981/82 neu errichtet und ist ohne Einschränkungen befahrbar. Die nördliche Brücke stammt noch aus der Zeit ihrer ursprünglichen Errichtung im Jahr 1963/64 und weist umfassende Schadensbilder auf, die durch eine weitergehende Schadensanalyse sowie durch eine statische Beurteilung bestätigt wurden. So wurde festgestellt, dass insbesondere die Gerbergelenke als Stahlbetonverbindung zwischen den einzelnen Brückenüberbauteilen beschädigt sind und dass Undichtigkeiten zu Wassereindringungen geführt haben. Die nördliche Brücke ist für die derzeitige und zukünftige Verkehrsbelastung nicht mehr geeignet und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Es bleibt bei der einstreifigen Verkehrsführung.
Der zeitliche Ablauf der Planungs- und Bauphase für die Erneuerung der nördlichen Brücke ist derzeit wie folgt vorgesehen: Beauftragung der oder des Ingenieurbüros voraussichtlich im Oktober 2014, Rückbau der defekten Brücke und geplanter Baubeginn der neuen Brücke in 2016, geplante Bauzeit mindestens 24 Monate. Als Gesamtdauer der Planungs- und Bauzeit ab Beauftragung sind ca. 48 Monate vorgesehen.
Gegenstand der Beauftragung sind die folgenden Leistungen:
1.) Grundleistungen (ohne die Leistungsphase 5) der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ (ein konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen gemäß § 41 Nr. 6 HOAI) gemäß § 43 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 12.1.
2.) Grundleistungen (ohne die Leistungsphase 4) der Objektplanung Verkehrsanlagen (eine Anlage des Straßenverkehrs gemäß § 45 Nr. 1 HOAI) gemäß § 47 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 13.1.
3.) Grundleistungen (ohne die Leistungsphasen 4 und 5) der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.
4.) Abbruchplanung der bestehenden „nördlichen Horstbrücke“.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Es wird daraufhin gewiesen, dass die Zentrale Vergabestelle der Stadt Landau Leistungen aus Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) selbst erbringen wird.
Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.landau.de unter der Rubrik „bürgernah“/„Ausschreibungen“/„Liste der Ausschreibungen“ den Bewerbungsbogen sowie allgemeine Projektinformationen zum Download bzw. zur Einsicht bereit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-15 Auftragsbekanntmachung
2014-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung:1.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1:Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung.Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Teilleistung).Stufe 4: LP 8 Objektüberwachung und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI, LP 9 Objektbetreuung.2.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen für den westlich an das Ingenieurbauwerk „Horstbrücke“ anschließenden Verkehrsknoten gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1:Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.Stufe 2: LP 5 Ausführungsplanung.Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Teilleistung).Stufe 4: LP 8 Objektüberwachung und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 13.1 zu § 47 HOAI, LP 9 Objektbetreuung.3.) Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung und LP 3 Entwurfsplanung,Stufe 2: LP 6 Vorbereitung der Vergabe.4.) Abbruchplanung der bestehenden „nördlichen Horstbrücke“: Besondere Leistung in Stufe 3.Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.325 000
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 325 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landau in der Pfalz
Postanschrift: Marktstraße 50
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau in der Pfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.landau.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de 📧
Telefon: +49 6341131602 📞
Fax: +49 634113881609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 077-133711
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Stadtrat der Stadt Landau getroffen. 2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen. 3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 7., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. bis 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 5. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros. 4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. 5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 9.5.2014 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros. 6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: 1. Stufe: Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 1.7.2014 in Landau statt. 2. Stufe: Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet. 7. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium 1.: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt./Wichtung 30 %. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt. Erwartet wird die Darstellung der Herangehensweise an die typischen Problemlösungen für den vorliegenden Auftrag (komplexes Ingenieurbauwerk für innerstädtische Verkehrsanlagen) wie insbesondere z. B. die Organisation der Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse mit den Vertretern der zuständigen Bahnbehörde, die Abwicklung der örtlichen Bauüberwachung, die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit. Bewertet wird die Auseinandersetzung des Bieters mit der Aufgabenstellung des konkreten Projekts und ob seine Darstellung eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Es werden keine ausgearbeiteten Lösungsvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit der konkreten Aufgabenstellung. Zuschlagskriterium 2.: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt./Wichtung 25 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung insbesondere der vernetzten Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams, der Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams mit dem Auftraggeber und mit den an der Planung fachlich Beteiligten; ferner die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufs. Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Bauphase eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Zuschlagskriterium 3.: Honorarangebot nach HOAI./Wichtung 20 %. Es sind bezifferte Honorarangebote im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für: 3.1 Grundleistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß standardisierter Kostenermittlung des Auftraggebers von 2 750 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 12.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen. 3.2 Angebot für die Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen für den westlich an das Ingenieurbauwerk „Horstbrücke“ anschließenden Verkehrsknoten gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und, LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß standardisierter Kostenermittlung des Auftraggebers von 100 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 13.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen. 3.3 Angebot für die Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1. gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung und LP 3 Entwurfsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe. Es ist gemäß standardisierter Kostenermittlung des Auftraggebers von 2 475 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 14.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen. Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl. Zuschlagskriterium 4.: Angebot zu Besonderen Leistungen zu Leistungsphase 8./Wichtung 10 %. 4.1 Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk. 4.2 Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 13.1 zu § 47 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Kostenbetrages in EUR, netto. Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl. Zuschlagskriterium 5.: Angebot zu Nebenkosten gemäß § 14 HOAI/Wichtung 5 %. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf die Summe der Honorare zu den Ziffern 3. und 4. In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen Daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrtkilometer und Reisekosten einzurechnen. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Prozentsatz erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Prozentsatz reduzierte Punktzahl. Zuschlagskriterium 6.: Angebot zu der besonderen Leistung Abbruchplanung der nördlichen Horstbrücke/Wichtung 10 %. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Kostenbetrages in EUR, netto. Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl. 8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Verlauf der Kreisstraße K5 befindliche „Horstbrücke“ gehört zu einer der meist befahrenen Ost-West-Verkehrsachsen, die durch die Innenstadt der Stadt Landau in der Pfalz verläuft. Das gesamte Brückenbauwerk besteht aus zwei unabhängigen Brückenteilen, die jeweils als Mehrfeldbrücke aus Stahlbeton errichtet wurden. Die Horstbrücke überspannt die Bahnlinie. In Bezug auf die Verkehrsanlage handelt es sich bei beiden Brücken jeweils um eine einstreifige Verkehrsführung. Die südliche Brücke wurde in den Jahren 1981/82 neu errichtet und ist ohne Einschränkungen befahrbar. Die nördliche Brücke stammt noch aus der Zeit ihrer ursprünglichen Errichtung im Jahr 1963/64 und weist umfassende Schadensbilder auf, die durch eine weitergehende Schadensanalyse sowie durch eine statische Beurteilung bestätigt wurden. So wurde festgestellt, dass insbesondere die Gerbergelenke als Stahlbetonverbindung zwischen den einzelnen Brückenüberbauteilen beschädigt sind und dass Undichtigkeiten zu Wassereindringungen geführt haben. Die nördliche Brücke ist für die derzeitige und zukünftige Verkehrsbelastung nicht mehr geeignet und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Es bleibt bei der einstreifigen Verkehrsführung.
Mehr anzeigen
Der zeitliche Ablauf der Planungs- und Bauphase für die Erneuerung der nördlichen Brücke ist derzeit wie folgt vorgesehen: Beauftragung der oder des Ingenieurbüros voraussichtlich im Oktober 2014, Rückbau der defekten Brücke und geplanter Baubeginn der neuen Brücke in 2016, geplante Bauzeit mindestens 24 Monate. Als Gesamtdauer der Planungs- und Bauzeit ab Beauftragung sind ca. 48 Monate vorgesehen.
Mehr anzeigen
Gegenstand der Beauftragung sind die folgenden Leistungen:
1.) Grundleistungen (ohne die Leistungsphase 5) der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ (ein konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen gemäß § 41 Nr. 6 HOAI) gemäß § 43 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 12.1.
Mehr anzeigen
2.) Grundleistungen (ohne die Leistungsphase 4) der Objektplanung Verkehrsanlagen (eine Anlage des Straßenverkehrs gemäß § 45 Nr. 1 HOAI) gemäß § 47 HOAI und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ ergänzend zu Leistungsphase 8, jeweils in Verbindung mit Anlage 13.1.
Mehr anzeigen
3.) Grundleistungen (ohne die Leistungsphasen 4 und 5) der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.
4.) Abbruchplanung der bestehenden „nördlichen Horstbrücke“.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Es wird daraufhin gewiesen, dass die Zentrale Vergabestelle der Stadt Landau Leistungen aus Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) selbst erbringen wird.
Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.landau.de unter der Rubrik „bürgernah“/„Ausschreibungen“/„Liste der Ausschreibungen“ den Bewerbungsbogen sowie allgemeine Projektinformationen zum Download bzw. zur Einsicht bereit.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung:
1.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung.
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Teilleistung).
Stufe 4: LP 8 Objektüberwachung und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI, LP 9 Objektbetreuung.
2.) Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen für den westlich an das Ingenieurbauwerk „Horstbrücke“ anschließenden Verkehrsknoten gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1:
Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 5 Ausführungsplanung.
Stufe 4: LP 8 Objektüberwachung und Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 13.1 zu § 47 HOAI, LP 9 Objektbetreuung.
3.) Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1.
Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung und LP 3 Entwurfsplanung,
Stufe 2: LP 6 Vorbereitung der Vergabe.
4.) Abbruchplanung der bestehenden „nördlichen Horstbrücke“: Besondere Leistung in Stufe 3.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen: siehe Abschnitt II.2.1)
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VOF-Verfahren Ingenieurleistungen zum Neubau der Horstbrücke – nicht öffnen!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landau in der Pfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
Mehr anzeigen
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
Mehr anzeigen
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU vom 13.5.2013, für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur des Ingenieurbüros oder für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft, der die Leistung tatsächlich erbringen soll. Dieser Nachweis ist zu führen für die Beratenden Ingenieure oder Ingenieure, die für die zu beauftragenden Leistungen zuständig sind: Bauingenieur/e des Konstruktiven Ingenieurbaus (zuständig für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Abbruchplanung) und Bauingenieur/e für Verkehrsinfrastruktur o. vgl. (zuständig für Objektplanung Verkehrsanlage).
Mehr anzeigen
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.
Mehr anzeigen
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
Mehr anzeigen
9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 7. sind vom Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 7. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3. zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.
1. Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013).
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 750 000 EUR netto erforderlich.
Bei Umsatz < 750 000 EUR netto werden 4 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 600 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 450 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 300 000 EUR netto werden 1 Punkte erteilt,
bei Umsatz < 100 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
2. Durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013). Bei der Angabe der Umsätze für entsprechende Dienstleistungen sind nur leistungsbezogene Umsätze für konstruktiven Ingenieurbau zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen
3. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben der Ziffern 1. und 2.:
3.1 Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben unter den Ziffern 1. und 2. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. und 2. addiert.
Mehr anzeigen
3.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier: ein konstruktives Ingenieurbauwerk für eine Verkehrsanlage, das der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat: Neubau einer Brücke über ein oder mehrere Bahngleise.
Mindestkriterium: Datum der Inbetriebnahme nicht vor dem 1.1.2009.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung;
Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Brücke;
Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktion KG 300 + Technische Anlagen KG 400);
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 43 HOAI) und Leistungszeiträumen;
verantwortlicher und stellvertretender Ingenieur im Büro.
Es können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. In den folgenden Fällen werden 0 Punkte erteilt: Bei fehlendem Projekt oder bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition oder bei Nichterfüllung des Mindestkriteriums.
1.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 12 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 12 Punkten sind mindestens 2 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
Mehr anzeigen
Bei Bauwerkskosten < 2 000 000 EUR brutto werden 9 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten < 1 500 000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten < 1 000 000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt.
bei Bauwerkskosten < 500 000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Grundleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 Abs. 1 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 47 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 3,76 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 43 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 20 %, LP 3 Entwurfsplanung 25 %, LP 4 Genehmigungsplanung 5 %, LP 5 Ausführungsplanung 15 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 13 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauoberleitung 15 %, LP 9 Objektbetreuung 1 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
Mehr anzeigen
2. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier: eine Verkehrsanlage für den Straßenverkehr, die der Bewerber geplant und deren Ausführung er überwacht hat:
Neubau oder Umbau einer innerörtlichen Straße in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage.
Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage;
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 47 HOAI) und Leistungszeiträumen; verantwortlicher und stellvertretender Ingenieur im Büro.
2.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 12 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 12 Punkten sind mindestens 100 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
Bei Bauwerkskosten < 100 000 EUR brutto werden 9 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten < 75 000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten < 50 000 EUR brutto werden 3 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten < 25 000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
2.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für Objektplanung für Verkehrsanlagen für den Straßenverkehr der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Grundleistungen für Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 Abs. 1 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 47 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 3,76 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 20 %, LP 3 Entwurfsplanung 25 %, LP 4 Genehmigungsplanung 8 %, LP 5 Ausführungsplanung 15 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Bauoberleitung 15 %, LP 9 Objektbetreuung 1 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
Mehr anzeigen
3. Referenzprojekt 3:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier: ein konstruktives Ingenieurbauwerk für eine Verkehrsanlage, für das der Bewerber das Tragwerk geplant hat: Neubau einer Brücke als Stahlbeton- bzw. Spannbetonkonstruktion. Mindestkriterium: Datum der Inbetriebnahme nicht vor dem 1.1.2009.
Mehr anzeigen
Projektbezeichnung,
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 51 HOAI) und Leistungszeiträumen; hauptverantwortlicher und stellvertretender Tragwerksplaner im Büro.
3.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 12 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 12 Punkten sind mindestens 2 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
Mehr anzeigen
3.2 Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk Brücke der Leistungsphasen (LP) 1 bis 6 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Grundleistungen für Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 6 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 28 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 6 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 2,24 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 10 %, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 30 %, LP 5 Ausführungsplanung 40 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 2 %. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
Mehr anzeigen
4. Technische Leitung:
4.1 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs des konstruktiven Ingenieurbaus, zuständig für die Objektplanung des Ingenieurbauwerks „nördliche Horstbrücke“.
Mindestkriterien: Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß Abschnitt III.2.1 Ziffer 6. sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ab dem Zeitpunkt der vor genannten Berechtigung und die verantwortlich geleiteten Projekte zu b) hervorgehen.
Mehr anzeigen
Insgesamt können maximal 8 Punkte erreicht werden.
a) Berufserfahrung (maximal 4 Punkte von 8 Punkten):
Bei einer Berufserfahrung von mindestens
12 Jahren werden 4 Punkte erreicht.
10-11 Jahren werden 2 Punkte erteilt.
Bei einer Berufserfahrung von weniger als 10 Jahren wird 1 Punkt erteilt.
b) Angabe von realisierten Projekten, bei denen eine verantwortliche Projektleitung für die Objektplanung eines konstruktiven Ingenieurbauwerks, hier: Neubau einer Brücke über ein oder mehrere Bahngleise, wahrgenommen wurde (maximal 4 Punkte von 8 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn es sich dabei um das unter der Ziffer 1. genannte Referenzprojekt handelt. Bei anderen Projekten (Neubau einer Brücke über ein oder mehrere Bahngleise) wird je Projekt 1 Punkt erteilt.
Mehr anzeigen
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Alle angegebenen Projekte sind zusätzlich im Kurzlebenslauf mit zeitlicher Einordnung darzustellen.
Die einzeln unter a) und b) zu erzielenden Punkte werden addiert. In den folgenden Fällen werden 0 Punkte erteilt: Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten oder generell bei Nichterfüllung der Mindestkriterien.
4.2 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs für Verkehrsanlagen.
Mindestkriterien: Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß Abschnitt III.2.1 Ziffer 6. sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ab dem Zeitpunkt der vor genannten Berechtigung und die realisierten Projekte zu b) hervorgehen.
Mehr anzeigen
b) Angabe von realisierten Projekten, bei denen eine verantwortliche Verkehrsanlagenplanung, hier: Neubau oder Umbau einer innerörtlichen Straße in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage, wahrgenommen wurde (maximal 4 Punkte von 8 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn es sich dabei um das unter der Ziffer 2. genannte Referenzprojekt handelt. Bei beliebigen anderen Projekten (Neubau oder Umbau einer innerörtlichen Straße in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage) wird je Projekt 1 Punkt erteilt.
Mehr anzeigen
4.3 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Tragwerksplaners.
Mindestkriterien: Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß Abschnitt III.2.1 Ziffer 6. sowie Vorlage eines Kurzlebenslaufes in Form einer Eigenerklärung, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ab dem Zeitpunkt der vor genannten Berechtigung und die hauptverantwortlich geleiteten Projekte zu b) hervorgehen.
Mehr anzeigen
b) Angabe von realisierten Projekten, bei denen eine verantwortliche Tragwerksplanung für ein konstruktives Ingenieurbauwerk für eine Verkehrsanlage (Neubau einer Brücke als Stahlbeton- bzw. Spannbetonkonstruktion) wahrgenommen wurde (maximal 4 Punkte von 8 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn es sich dabei um die unter den Ziffern 1. und 3. genannten Referenzprojekte handelt. Bei beliebigen anderen Projekten (Neubau einer Brücke als Stahlbeton- bzw. Spannbetonkonstruktion) wird je Projekt 1 Punkt erteilt.
Mehr anzeigen
5. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Ingenieure (Inhaber oder Partner oder Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013).
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 4 Ingenieuren erforderlich.
Bei 3 Ingenieuren werden 4 Punkte erteilt,
bei 2 Ingenieuren werden 2 Punkte erteilt,
bei weniger als 2 Ingenieuren werden 0 Punkte erteilt.
6. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben 1. bis 5.:
6.1 Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und die Darstellung der technischen Leitung (zu den Ziffern 1. bis 4.) aus den beteiligten Ingenieurbüros insgesamt nachgewiesen werden. Bei der Angabe zu der durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Ingenieure (zu Ziffer 5.) gilt, dass für den Eignungsnachweis getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben der Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu der Ziffer 5. addiert.
Mehr anzeigen
6.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1, 2 und 3 zu den Ziffern 1. bis 3. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projekts dient. Die jeweiligen Projektanforderungen (insbesondere zu Referenzprojekt 1 die Überquerung der Bahngleise und zu Referenzprojekt 2 die innerörtliche Lage und die Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage), die nicht mit Angaben im Bewerbungsbogen dokumentiert werden können, müssen aus den Projektdatenblättern hervorgehen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 3 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.
Mehr anzeigen
6.3 Bei den vorzulegenden Referenzprojekten 1 und 3 zu den Ziffern 1. und 3. kann es sich um ein und dasselbe Projekt handeln. Bei den zu benennenden Personen der Technischen Leistung zu den Ziffern 4.1 und 4.3 kann es sich um die ein und dieselbe Person handeln.
Mehr anzeigen
6.4 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 5. keine vollständige Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3.).
Mehr anzeigen
6.5 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
6.6 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Ingenieurbüros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Ingenieurbüros.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Mehr anzeigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „beratender Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU vom 13.5.2013, gewährleistet ist. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Die für die Durchführung der Aufgabe benannte verantwortliche Person muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe III.2.1), III.2.2 und III.2.3).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt (30)
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt (25)
3. Honorarangebot nach HOAI. (20)
4. Angebot zu Besonderen Leistungen zu Leistungsphase 8. (10)
5. Angebot zu Nebenkosten gemäß § 14 HOAI. (5)
6. Angebot zu der Besonderen Leistung Abbruchplanung der nördlichen Horstbrücke (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-Verfahren Ingenieurleistungen zum Neubau der Horstbrücke – nicht öffnen!
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Stadtrat der Stadt Landau getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
Mehr anzeigen
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 7., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. bis 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 5. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
Mehr anzeigen
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
Mehr anzeigen
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 9.5.2014 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
Mehr anzeigen
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 1.7.2014 in Landau statt.
Mehr anzeigen
2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Mehr anzeigen
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Mehr anzeigen
7. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterium 1.:
Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt./Wichtung 30 %.
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt. Erwartet wird die Darstellung der Herangehensweise an die typischen Problemlösungen für den vorliegenden Auftrag (komplexes Ingenieurbauwerk für innerstädtische Verkehrsanlagen) wie insbesondere z. B. die Organisation der Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse mit den Vertretern der zuständigen Bahnbehörde, die Abwicklung der örtlichen Bauüberwachung, die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit.
Mehr anzeigen
Bewertet wird die Auseinandersetzung des Bieters mit der Aufgabenstellung des konkreten Projekts und ob seine Darstellung eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Es werden keine ausgearbeiteten Lösungsvorschläge erwartet, sondern die intensive Auseinandersetzung des Bieters mit der konkreten Aufgabenstellung.
Mehr anzeigen
Zuschlagskriterium 2.:
Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt./Wichtung 25 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung insbesondere der vernetzten Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams, der Zusammenarbeit des vorgesehenen Projektteams mit dem Auftraggeber und mit den an der Planung fachlich Beteiligten; ferner die Darstellung der gewählten Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufs.
Mehr anzeigen
Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Bauphase eine ausreichende Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 3.:
Honorarangebot nach HOAI./Wichtung 20 %.
Es sind bezifferte Honorarangebote im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für:
3.1
Grundleistungen der Objektplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und LP 9 Objektbetreuung.
Mehr anzeigen
Es ist gemäß standardisierter Kostenermittlung des Auftraggebers von 2 750 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 12.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.
3.2
Angebot für die Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen für den westlich an das Ingenieurbauwerk „Horstbrücke“ anschließenden Verkehrsknoten gemäß § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung und, LP 9 Objektbetreuung.
Mehr anzeigen
Es ist gemäß standardisierter Kostenermittlung des Auftraggebers von 100 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 13.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.
3.3
Angebot für die Grundleistungen der Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk „nördliche Horstbrücke“ gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1. gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung und LP 3 Entwurfsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe.
Mehr anzeigen
Es ist gemäß standardisierter Kostenermittlung des Auftraggebers von 2 475 000 EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 14.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.
Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden.
Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl.
Zuschlagskriterium 4.: Angebot zu Besonderen Leistungen zu Leistungsphase 8./Wichtung 10 %.
4.1
Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 12.1 zu § 43 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk.
4.2
Angebot zur Besonderen Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ gemäß Anlage 13.1 zu § 47 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Kostenbetrages in EUR, netto.
Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl.
Zuschlagskriterium 5.: Angebot zu Nebenkosten gemäß § 14 HOAI/Wichtung 5 %.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf die Summe der Honorare zu den Ziffern 3. und 4.
In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen Daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrtkilometer und Reisekosten einzurechnen.
Mehr anzeigen
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Prozentsatz erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Prozentsatz reduzierte Punktzahl.
Zuschlagskriterium 6.: Angebot zu der besonderen Leistung Abbruchplanung der nördlichen Horstbrücke/Wichtung 10 %.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 077-133711 (2014-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 258 238,95 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 217-384385
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 77-133711
ABl. S-Ausgabe: 217

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VOF-Verfahren Ingenieurleistungen zum Neubau der Horstbrücke – nicht öffnen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-03 📅
Name: Mailänder Consult GmbH
Postanschrift: Mathystraße 13
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Quelle: OJS 2014/S 217-384385 (2014-11-07)