Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 (2) Nr. 4 Starkstromanlagen und Nr. 5 Schwachstromanlagen für den Neubau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums

Landeshauptstadt Stuttgart, Hochbauamt

Gegenstand der Aufgabe ist der Neubau des Hauptgebäudes des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums in Stuttgart -
Bad Cannstatt in zwei Bauabschnitten. Die Schule wird derzeit als ein 2- bis 3-zügiges Gymnasium mit ca. 550
Schülerinnen und Schülern geführt und wird im Zuge der Neubaumaßnahme zu einem 4-zügigen Gymnasium
ausgebaut.
Das Grundstück liegt an der östlichen Ortsgrenze von Bad Cannstatt am Rande eines Wohngebiets. Es weist
eine Größe von ca. 27.000 m² auf.
Hintergrund
Um dem gestiegenen Gymnasialaufkommen im Mittleren Neckarraum und insbesondere in Bad Cannstatt
Rechnung zu tragen, muss das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zur 4-zügigen Schule ausgebaut werden.
Zusätzlich ist durch Inklusion, der Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte sowie durch die Umstellung der
Schule auf den Offenen Ganztagesbetrieb weiterer Bedarf an Räumen für inklusive Beschulung und individuelle
Förderung, Mensa und Küche, Ganztagesräumen und erweitertem Sportangebot entstanden. Der hieraus
resultierende zusätzliche Raumbedarf kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht
vollständig gedeckt werden.
Ende 2012 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den erweiterten und geänderten Flächenbedarf durch einen
größeren und den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragenden Ersatzneubau zu decken.
Modellstandort für inklusive Beschulung
Die Stadt Stuttgart ist Schwerpunktregion im Schulversuch des Landes für die schulische Bildung von
jungen Menschen mit Behinderung. Zusammen mit der vorgesehenen Umstrukturierung der Grund- und
Werkrealschule Eichendorffschule, die sich in unmittelbarer Nähe zum Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium befindet,
werden beide Schulen - Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und Eichendorffschule - zum ersten Modellstandort für
inklusive Beschulung in Stuttgart ausgebaut.
Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur
Die Bildungslandschaft steht heute vor großen strukturellen und pädagogischen Herausforderungen und
Veränderungen. Gerade der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wirkt sich bereits heute in
großem Maße auf das Wahlverhalten der Eltern bei der Frage nach der weiterführenden Schulart und damit auf
die Arbeit und Perspektiven der Schulen im Sekundarbereich aus. Immer weniger Eltern entscheiden
sich bei der Schulwahl ihres Kindes für eine Haupt- bzw. Werkrealschule. Demgegenüber steigt die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler an den Realschulen und den Gymnasien, deren Schülerschaft im Zuge dieser
Entwicklung zunehmend heterogener wird. Gleichzeitig wächst der Bedarf an ganztägigen Bildungsangeboten.
Wenn sich die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag in der Schule aufhalten, gibt es weit mehr Aktivitäten,
die im Raumangebot berücksichtigt werden müssen. Lernen und Unterricht wechseln zwischen frontalen und
eigenaktiven Lernformen ab. In individuellen Zeiten wird selbständig gelernt, geübt, vertieft, findet Begegnung,
„Abreagieren“, Rückzug, Spiel und kreatives Arbeiten statt. Essen und Trinken, Bewegung und Erholung,
Beratung und Kommunikation sind feste Bestandteile der Schule.
Die damit einhergehenden konzeptionellen Herausforderungen bewirken einen pädagogischen
Paradigmenwechsel, der mit Stichworten wie Inklusion, individuelle Förderung, rhythmisierter Unterricht und
Ganztagesschule, aktivierende Lern- und Lehrformen in Einzel- und Gruppenarbeiten grob umrissen ist.
Um diesem Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen, wurde am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ein moderierter
Planungsprozess durchgeführt mit dem Ziel, ein Raumprogramm zu erarbeiten, das auf dem individuellen
pädagogischen Konzept der Schule basiert.
Die Architektur erlangt bei der räumlichen Umsetzung dieses pädagogischen Konzeptes - unter den
Leitgedanken Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur - eine zentrale Bedeutung.
Projekt-, Gruppen-, Einzelarbeit, Anregung zum selbstständigen Lernen statt Reproduktion überprüfbaren
Wissens und aktivierende Lern- und Lehrformen in heterogenen Schulklassen verlangen einen hohen Grad
an Flexibilität in der architektonischen und baulichen Umsetzung, die beispielsweise in multifunktionalen
Räumen, die Mehrfach- und Mischnutzungen ermöglichen und in Lernclustern mit Gemeinschafts- und
Differenzierungsbereichen für Einzel- und Gruppenarbeiten münden.
Die Qualifizierung von Neben- und Verkehrsflächen für diese Bereiche erhält dabei einen hohen Stellenwert.
Die Aufgabe der Architektur ist es, innovative und zukunftsorientierte Raummodelle zu entwickeln, die sich
verändernden pädagogischen Konzepten auch in Zukunft gerecht werden, damit die Schule als
Ganztagesschule zu einem Lebensort wird, an dem sich Lehrer und Schüler wohl fühlen. Der Auftraggeber hat
einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht hat am 24.01.2014 stattgefunden. Zurzeit findet eine Überarbeitungsphase der beiden mit dem 2. Preis ausgezeichneten Arbeiten statt.
Bauaufgabe
Die für den Neubau vorgesehene, nachzuweisende Programmfläche beträgt ca. 6.170 m² (einschl. 72 m² für
Übungsräume für die Kooperation mit der Musikschule), die BGF liegt bei ca. 11.500 m². Durch eine intelligente
Planung soll möglichst viel Verkehrs- und Nebenfläche zu Programmfläche qualifiziert werden, um das
Verhältnis 60 % Programmfläche zu 40 % Verkehrs- und Nebenfläche so weit wie möglich zu verbessern.
Die Neubaumaßnahme muss im laufenden Schulbetrieb realisiert werden und kann in zwei Bauabschnitten
erfolgen. Sie ist im Bauablauf an die Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahme der Eichendorffschule
gekoppelt. Ein etwaiger erster Bauabschnitt muss die Flächen für ein 3-zügiges Gymnasium enthalten.
Der Ausbau zum 4-zügigen Gymnasium kann mit dem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die Planung und die
Ausführung müssen entsprechend strukturiert und mit dem Schulbetrieb abgestimmt werden.
Die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindliche Sporthalle wurde kürzlich sowohl am Dach als auch im
Inneren saniert – diese ist nicht Teil der Bauaufgabe.
Neben wirtschaftlich und energetisch optimierten Konstruktionen und einer sinnvollen Nutzung der auf dem
Grundstück erhaltenen Außenanlagen wird insbesondere auf die Umsetzung der pädagogischen Vorgaben und
Konzepte Wert gelegt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die
Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Fachplanungsleistungen bei der Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2, § 53 (2) Nr. 4 Starkstromanlagen und Nr. 5 Schwachstromanlagen Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 55 HOAI.Gesamtbaukosten (KGR 200-500 + 700) ca. 34 Mio EUR brutto, davon Anteil Kostengruppe 400 ca. 5 - 6 MioEUR brutto.Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Näheres zum Leistungsumfang siehe auch Ziff. II.1.5).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart, Hochbauamt
Postanschrift: Hauptstätterstr. 66
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuttgart.de 🌏
E-Mail: dlz1.hochbauamt@stuttgart.de 📧
Fax: +49 71121689066 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 086-150444
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Aufgabe ist der Neubau des Hauptgebäudes des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums in Stuttgart -
Bad Cannstatt in zwei Bauabschnitten. Die Schule wird derzeit als ein 2- bis 3-zügiges Gymnasium mit ca. 550
Schülerinnen und Schülern geführt und wird im Zuge der Neubaumaßnahme zu einem 4-zügigen Gymnasium
ausgebaut.
Das Grundstück liegt an der östlichen Ortsgrenze von Bad Cannstatt am Rande eines Wohngebiets. Es weist
eine Größe von ca. 27.000 m² auf.
Hintergrund
Um dem gestiegenen Gymnasialaufkommen im Mittleren Neckarraum und insbesondere in Bad Cannstatt
Rechnung zu tragen, muss das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zur 4-zügigen Schule ausgebaut werden.
Zusätzlich ist durch Inklusion, der Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte sowie durch die Umstellung der
Schule auf den Offenen Ganztagesbetrieb weiterer Bedarf an Räumen für inklusive Beschulung und individuelle
Förderung, Mensa und Küche, Ganztagesräumen und erweitertem Sportangebot entstanden. Der hieraus
resultierende zusätzliche Raumbedarf kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht
vollständig gedeckt werden.
Ende 2012 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den erweiterten und geänderten Flächenbedarf durch einen
größeren und den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragenden Ersatzneubau zu decken.
Modellstandort für inklusive Beschulung
Die Stadt Stuttgart ist Schwerpunktregion im Schulversuch des Landes für die schulische Bildung von
jungen Menschen mit Behinderung. Zusammen mit der vorgesehenen Umstrukturierung der Grund- und
Werkrealschule Eichendorffschule, die sich in unmittelbarer Nähe zum Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium befindet,
werden beide Schulen - Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und Eichendorffschule - zum ersten Modellstandort für
inklusive Beschulung in Stuttgart ausgebaut.
Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur
Die Bildungslandschaft steht heute vor großen strukturellen und pädagogischen Herausforderungen und
Veränderungen. Gerade der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wirkt sich bereits heute in
großem Maße auf das Wahlverhalten der Eltern bei der Frage nach der weiterführenden Schulart und damit auf
die Arbeit und Perspektiven der Schulen im Sekundarbereich aus. Immer weniger Eltern entscheiden
sich bei der Schulwahl ihres Kindes für eine Haupt- bzw. Werkrealschule. Demgegenüber steigt die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler an den Realschulen und den Gymnasien, deren Schülerschaft im Zuge dieser
Entwicklung zunehmend heterogener wird. Gleichzeitig wächst der Bedarf an ganztägigen Bildungsangeboten.
Wenn sich die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag in der Schule aufhalten, gibt es weit mehr Aktivitäten,
die im Raumangebot berücksichtigt werden müssen. Lernen und Unterricht wechseln zwischen frontalen und
eigenaktiven Lernformen ab. In individuellen Zeiten wird selbständig gelernt, geübt, vertieft, findet Begegnung,
„Abreagieren“, Rückzug, Spiel und kreatives Arbeiten statt. Essen und Trinken, Bewegung und Erholung,
Beratung und Kommunikation sind feste Bestandteile der Schule.
Die damit einhergehenden konzeptionellen Herausforderungen bewirken einen pädagogischen
Paradigmenwechsel, der mit Stichworten wie Inklusion, individuelle Förderung, rhythmisierter Unterricht und
Ganztagesschule, aktivierende Lern- und Lehrformen in Einzel- und Gruppenarbeiten grob umrissen ist.
Um diesem Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen, wurde am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ein moderierter
Planungsprozess durchgeführt mit dem Ziel, ein Raumprogramm zu erarbeiten, das auf dem individuellen
pädagogischen Konzept der Schule basiert.
Die Architektur erlangt bei der räumlichen Umsetzung dieses pädagogischen Konzeptes - unter den
Leitgedanken Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur - eine zentrale Bedeutung.
Projekt-, Gruppen-, Einzelarbeit, Anregung zum selbstständigen Lernen statt Reproduktion überprüfbaren
Wissens und aktivierende Lern- und Lehrformen in heterogenen Schulklassen verlangen einen hohen Grad
an Flexibilität in der architektonischen und baulichen Umsetzung, die beispielsweise in multifunktionalen
Räumen, die Mehrfach- und Mischnutzungen ermöglichen und in Lernclustern mit Gemeinschafts- und
Differenzierungsbereichen für Einzel- und Gruppenarbeiten münden.
Die Qualifizierung von Neben- und Verkehrsflächen für diese Bereiche erhält dabei einen hohen Stellenwert.
Die Aufgabe der Architektur ist es, innovative und zukunftsorientierte Raummodelle zu entwickeln, die sich
verändernden pädagogischen Konzepten auch in Zukunft gerecht werden, damit die Schule als
Ganztagesschule zu einem Lebensort wird, an dem sich Lehrer und Schüler wohl fühlen. Der Auftraggeber hat
einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht hat am 24.01.2014 stattgefunden. Zurzeit findet eine Überarbeitungsphase der beiden mit dem 2. Preis ausgezeichneten Arbeiten statt.
Bauaufgabe
Die für den Neubau vorgesehene, nachzuweisende Programmfläche beträgt ca. 6.170 m² (einschl. 72 m² für
Übungsräume für die Kooperation mit der Musikschule), die BGF liegt bei ca. 11.500 m². Durch eine intelligente
Planung soll möglichst viel Verkehrs- und Nebenfläche zu Programmfläche qualifiziert werden, um das
Verhältnis 60 % Programmfläche zu 40 % Verkehrs- und Nebenfläche so weit wie möglich zu verbessern.
Die Neubaumaßnahme muss im laufenden Schulbetrieb realisiert werden und kann in zwei Bauabschnitten
erfolgen. Sie ist im Bauablauf an die Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahme der Eichendorffschule
gekoppelt. Ein etwaiger erster Bauabschnitt muss die Flächen für ein 3-zügiges Gymnasium enthalten.
Der Ausbau zum 4-zügigen Gymnasium kann mit dem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die Planung und die
Ausführung müssen entsprechend strukturiert und mit dem Schulbetrieb abgestimmt werden.
Die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindliche Sporthalle wurde kürzlich sowohl am Dach als auch im
Inneren saniert – diese ist nicht Teil der Bauaufgabe.
Neben wirtschaftlich und energetisch optimierten Konstruktionen und einer sinnvollen Nutzung der auf dem
Grundstück erhaltenen Außenanlagen wird insbesondere auf die Umsetzung der pädagogischen Vorgaben und
Konzepte Wert gelegt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die
Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Menge oder Umfang:
Fachplanungsleistungen bei der Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2, § 53 (2) Nr. 4 Starkstromanlagen und Nr. 5 Schwachstromanlagen Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 55 HOAI.
Gesamtbaukosten (KGR 200-500 + 700) ca. 34 Mio EUR brutto, davon Anteil Kostengruppe 400 ca. 5 - 6 Mio
EUR brutto.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Näheres zum Leistungsumfang siehe auch Ziff. II.1.5).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und pdf-Tabelle zur Verfügung (Bezug
siehe unter I.1). Die Bewerbungsunterlagen sind bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle bis zum Ablauf der unter
Ziffer IV.3.3 genannten Frist erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen
Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist der
Einreichungsstelle rechtsgültig unterschrieben zuzusenden (Adressaufkleber verwenden).
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen.
Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen
behält sich der Auslober vor, die Bewerber zu losen, die zur Verhandlung aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw.
fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vorgaben in den Bewerbungsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vorgaben in den Bewerbungsunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind. 2.000.000
EUR für Personenschäden und von mind. 2.000.000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten. Der
bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft verbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Erklärung ist von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtskräftig zu unterzeichnen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja, teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
"Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist
und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche
Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder
juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Bewerbungsbogen und III.2.1)
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung 65-1 DLZ.1
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.04.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- §101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
- §107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgebe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 086-150444 (2014-04-30)