Die Goethe-Universität Frankfurt benötigt für das Betreiben der Poststelle im PA-Gebäude ein Serviceunternehmen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages für die Leistung Inhouse-Mailroom-Services an der Goethe-Universtiät Frankfurt. Die Poststelle ist derzeit, montags bis donnerstag, in der Zeit von 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 07:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Der Auftraggeber behält sich vor die Öffnungszeiten der Poststelle jederzeit ändern zu können. Die Poststelle im PA-Gebäude ist die Hauptpoststelle der Goethe-Universität in der alle Brief/Paket und KEP Sendungen angeliefert werden. Die campusübergreifende Verteilung der Post erfolgt ebenfalls von der PA-Poststelle aus. Folgende Leistungen sind während des Betriebes der Poststelle PA- Gebäude zu erbringen — annehmen und frankieren der ausgehenden Briefsendungen/Mailings (ca. 1200/Tag) — zuordnen der Portokosten zu ca.700 Kostenstellen mittels Barcodeleser an der Frankiermaschine — konsolidieren der ausgehenden Briefsendungen und zur Abholung bereit stellen — annehmen und sortieren der Eingangsbriefpost/Hauspost in die Postfachanlage im Hause — annehmen, sortieren und bereitstellen der Eingangsbriefpost/Hauspost für alle anderen Poststellen (die DP AG liefert 2mal täglich, Briefe bleiben verschlossen) — annehmen, sortieren und bereitstellen der eingehenden Einschreibebriefe und KEP-Sendungen, kontrollieren der Nachweise auf Vollständigkeit — Übergabe der Einschreiben und KEP-Sendungen gegen Nachweis und Quittierung an den Fahrer der DPAG o. ä. — Bearbeiten der Meldungen zur Weiterberechnung der Nachentgelte — Erstellen der Übergabelisten zur Nachweisführung bei der Übergabe von Einschreiben und KEP- Sendungen an den Empfänger für alle Poststellen, archivieren der Rückläuferlisten — Erstellen der Übernahmelisten zur Nachweisführung bei der Übernahme von ausgehenden Einschreiben und KEP-Sendungen an den Transporteur (DHL/UPS/Postcon o.ä.) — Benachrichtigen der Nutzer über Eilzustellungen und Paketanlieferung per E-Mail/Telefon — Umgang mit PC, MS-Office und digitale Poststellenlösungen — Paketverteilung im Gebäude
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Menge oder Umfang: 245 000
Gesamtwert des Auftrags: 245 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Goethe-Universität Frankfurt, Der Kanzler, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Grüneburgplatz 1, PA-Gebäude, 3. OG, Raum 3. P08
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: damm@em.uni-frankfurt.de📧
Telefon: +49 6979812451📞
Fax: +49 6979876312451 📠
Weitere Einzelfristen, z.B. für die Postulierung von Fragen zu den Vergabeunterlagen etc., sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref. : 86/354
nachr. V-Nr/AKZ : 9.40.15VOL EM22-L35-01-14
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Goethe-Universität Frankfurt benötigt für das Betreiben der Poststelle im PA-Gebäude ein Serviceunternehmen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages für die Leistung Inhouse-Mailroom-Services an der Goethe-Universtiät Frankfurt.
Die Goethe-Universität Frankfurt benötigt für das Betreiben der Poststelle im PA-Gebäude ein Serviceunternehmen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages für die Leistung Inhouse-Mailroom-Services an der Goethe-Universtiät Frankfurt.
Die Poststelle ist derzeit, montags bis donnerstag, in der Zeit von 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 07:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Der Auftraggeber behält sich vor die Öffnungszeiten der Poststelle jederzeit ändern zu können.
Die Poststelle ist derzeit, montags bis donnerstag, in der Zeit von 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 07:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Der Auftraggeber behält sich vor die Öffnungszeiten der Poststelle jederzeit ändern zu können.
Die Poststelle im PA-Gebäude ist die Hauptpoststelle der Goethe-Universität in der alle Brief/Paket und KEP Sendungen angeliefert werden. Die campusübergreifende Verteilung der Post erfolgt ebenfalls von der PA-Poststelle aus.
Folgende Leistungen sind während des Betriebes der Poststelle PA- Gebäude zu erbringen
— annehmen und frankieren der ausgehenden Briefsendungen/Mailings (ca. 1200/Tag)
— zuordnen der Portokosten zu ca.700 Kostenstellen mittels Barcodeleser an der Frankiermaschine
— konsolidieren der ausgehenden Briefsendungen und zur Abholung bereit stellen
— annehmen und sortieren der Eingangsbriefpost/Hauspost in die Postfachanlage im Hause
— annehmen, sortieren und bereitstellen der Eingangsbriefpost/Hauspost für alle anderen Poststellen (die DP AG liefert 2mal täglich, Briefe bleiben verschlossen)
— annehmen, sortieren und bereitstellen der eingehenden Einschreibebriefe und KEP-Sendungen, kontrollieren der Nachweise auf Vollständigkeit
— Übergabe der Einschreiben und KEP-Sendungen gegen Nachweis und Quittierung an den Fahrer der DPAG o. ä.
— Bearbeiten der Meldungen zur Weiterberechnung der Nachentgelte
— Erstellen der Übergabelisten zur Nachweisführung bei der Übergabe von Einschreiben und KEP- Sendungen an den Empfänger für alle Poststellen, archivieren der Rückläuferlisten
— Erstellen der Übernahmelisten zur Nachweisführung bei der Übernahme von ausgehenden Einschreiben und KEP-Sendungen an den Transporteur (DHL/UPS/Postcon o.ä.)
— Benachrichtigen der Nutzer über Eilzustellungen und Paketanlieferung per E-Mail/Telefon
— Umgang mit PC, MS-Office und digitale Poststellenlösungen
— Paketverteilung im Gebäude
Referenznummer: 9.40.15VOL EM22-L35-01-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mit dem Angebot abzugenben sind:
Anlage 1 Eigenerklärungen mit den Punkten
— Erklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1. Über das Vermögen des Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden. Ein ausländischer Bewerber befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
1. Über das Vermögen des Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden. Ein ausländischer Bewerber befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
2. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
— Erklärung Ausschlussgründe:
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— Erklärung Einhaltung des AGG
Der Bieter hat zu erklären, dass er sicherstellt, dass die bei der auftraggebenden Stelle eingesetzten Mitarbeiter/innen gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006 BGBl. I S 1897) in geeigneter Art und Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geschult sind.
Der Bieter hat zu erklären, dass er sicherstellt, dass die bei der auftraggebenden Stelle eingesetzten Mitarbeiter/innen gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006 BGBl. I S 1897) in geeigneter Art und Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geschult sind.
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass:
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
— Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshapftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind.:
— Personen/Sachschäden 2.500.000 EUR je Schadenfall
— Vermögensschäden auf 2.500.000 EUR je Schadenfall
— Schlüsselversicherung 200.000 EUR je Schadenfall
Beilegen einer Kopie der Gewerbeanmeldung.
Nachwies (Kopie) eines aktuellen Nachweises aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechenden Pendants des Herkunftslandes.
Geforderte Nachweise dürfen bei Vorlage nicht älter als 90 Kalendertage sein. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Vorlage älterer Nachweise oder dem Fehlen von Nachweisen, aktuelle Nachweise nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Darstellung der Referenzen:
Benennung von mindestens 3 Referenzen, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind und in den vergangenen 2 Jahren ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 140.000 EUR beinhaltet haben. Die Referenzen sind mit Angabe des Auftraggebers, der wesentlichen Leistungsinhalte (stichpunktartig) und des Leistungszeitraums darzustellen. Darüber hinaus sollen die Referenzangaben Asnprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber, inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail enthalten.
Benennung von mindestens 3 Referenzen, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind und in den vergangenen 2 Jahren ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 140.000 EUR beinhaltet haben. Die Referenzen sind mit Angabe des Auftraggebers, der wesentlichen Leistungsinhalte (stichpunktartig) und des Leistungszeitraums darzustellen. Darüber hinaus sollen die Referenzangaben Asnprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber, inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail enthalten.
Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 100km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft zu benennen. Des weiteren sind deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber in dem unterschriebenen Formblatt 234 (VHB-Bund-Ausgabe 2008- Stand August 2012), das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, zu benennen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft zu benennen. Des weiteren sind deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber in dem unterschriebenen Formblatt 234 (VHB-Bund-Ausgabe 2008- Stand August 2012), das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, zu benennen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden, für den Interessenten kostenfrei, ausschließlich auf elektronischem Wege übermittelt.
Die Abforderung von Vergabeunterlagen kann ausschließlich auf elektronischem Wege, per E-Mail erfolgen. Der Abforderung muss das abfordernde Unternehmen, mit allen Kontaktinformationen, sowie die Vergabenummer eindeutig zu entnehmen sein.
Für die Erarbeitung des Angebots, werden keine Kosten erstattet.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Susanne Damm
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.15VOL EM22-L35-01-14
Zusätzliche Informationen
Weitere Einzelfristen, z.B. für die Postulierung von Fragen zu den Vergabeunterlagen etc., sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref. : 86/354
nachr. V-Nr/AKZ : 9.40.15VOL EM22-L35-01-14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften…
… im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
… bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 064-109163 (2014-03-27)