Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Instandhaltungsvertrag) für die periodische Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erbringung sonstiger Leistungen an Brandmelde-Anlagen (BMA) mit Vernetzung der Unterzentralen des BER sowie an Bestandsanlagen und sonstigen diversen Gebäuden der Berliner Flughäfen. Der Auftragnehmer soll durch die Erbringung der vorbenannten Leistungen die maximale Verfügbarkeit, die Funktionalität und die Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten. Weitere Erläuterungen zu Menge oder Umfang des Auftrages: Instandhaltung folgender Anlagen/Objekte: Los 1: Brandmelde-Anlagen – Diverse Sonstige Gebäude, Pier Nord, Bereich Gepäckförderanlage. —— 2 St. BMA-Leitstand FWW und FWN, — Bedieneinheiten, — Steuerrechner, — Protokolldrucker, — Hauptmelderempfangseinrichtung – Telenot, —— 34 St. Brandmelde-Zentralen (BMZ) bestehend aus: — Zentralen-Prozessoren, — Anschalte-Komponenten für LWL-Netzwerk, — Bedieneinheiten BE2020/Steuerrechner, — Protokolldrucker, — Hardware-Module (LSNi-Ringbus) sowie Ringmuffen mit Netzverbund und Software für Meldeeinheiten, —— 25.423 St. Melder-Punkte: — Firebeams, — Steuerkoppler, — Rauchansaugsysteme, — optisch/akustische Signalgeber, — Mehrkriterienmelder, — manuelle Melder, — Feuerwehrbedienelemente FIBS mit FAT; FBF; FSD3; BL, FSE, — etc. Hierbei handelt es sich um folgendes Fabrikat: Fabrikat Bosch, Typ UGM 2020 BTyp BS1000/Typ FPA (Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung, RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt). Los 2: Brandmelde-Anlagen in SXF alt, diverse Sonstige Gebäude BER. —— 25 St. Brandmelde-Anlagen – Altbestand (SXF) bestehend aus: —— 7.582 St. Melder-Punkte — Steuerkoppler, — Rauchansaugsysteme, — optisch/akustische Signalgeber, — Mehrkriterienmelder, — manuelle Melder, — Feuerwehrbedienelemente FIBS mit FAT; FBF; FSD3; BL, FSE, — etc. Hierbei handelt es sich um folgendes Fabrikat: Fabrikat Siemens, Typ SIGMASYS (Sinteso-Zentralen) C/M/L/SM 88 (Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung, RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
1. Grundsätzliches
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs
Für die Bewerbergemeinschaftserklärung stellt die Vergabestelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen.
Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular 1b „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original + 2 Kopien – die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht wird, zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7) verwendet werden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Sofern die Vergabe nach Losen vorgesehen ist, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem/ihrem Teilnahmeantrag ausdrücklich anzugeben, für welche Lose er/sie sich bewirbt. Fehlt eine entsprechende eindeutige Erklärung, so gilt die Bewerbung als für sämtliche Lose abgegeben.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
3. Wertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die im Rahmen der vorbenannten zweistufigen Prüfung nicht aufgrund von Vorliegen von Ausschlussgründen und/oder Nichteinhaltung der Mindestanforderungen ausgeschlossen werden müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs
Für die Bewerbergemeinschaftserklärung stellt die Vergabestelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen.
Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular 1b „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original + 2 Kopien – die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht wird, zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7) verwendet werden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Sofern die Vergabe nach Losen vorgesehen ist, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem/ihrem Teilnahmeantrag ausdrücklich anzugeben, für welche Lose er/sie sich bewirbt. Fehlt eine entsprechende eindeutige Erklärung, so gilt die Bewerbung als für sämtliche Lose abgegeben.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
3. Wertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die im Rahmen der vorbenannten zweistufigen Prüfung nicht aufgrund von Vorliegen von Ausschlussgründen und/oder Nichteinhaltung der Mindestanforderungen ausgeschlossen werden müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Instandhaltungsvertrag) für die periodische Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erbringung sonstiger Leistungen an Brandmelde-Anlagen (BMA) mit Vernetzung der Unterzentralen des BER sowie an Bestandsanlagen und sonstigen diversen Gebäuden der Berliner Flughäfen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Instandhaltungsvertrag) für die periodische Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erbringung sonstiger Leistungen an Brandmelde-Anlagen (BMA) mit Vernetzung der Unterzentralen des BER sowie an Bestandsanlagen und sonstigen diversen Gebäuden der Berliner Flughäfen.
Der Auftragnehmer soll durch die Erbringung der vorbenannten Leistungen die maximale Verfügbarkeit, die Funktionalität und die Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten.
Weitere Erläuterungen zu Menge oder Umfang des Auftrages:
Instandhaltung folgender Anlagen/Objekte:
Los 1: Brandmelde-Anlagen – Diverse Sonstige Gebäude, Pier Nord, Bereich Gepäckförderanlage.
—— 2 St. BMA-Leitstand FWW und FWN,
— Bedieneinheiten,
— Steuerrechner,
— Protokolldrucker,
— Hauptmelderempfangseinrichtung – Telenot,
—— 34 St. Brandmelde-Zentralen (BMZ) bestehend aus:
— Zentralen-Prozessoren,
— Anschalte-Komponenten für LWL-Netzwerk,
— Bedieneinheiten BE2020/Steuerrechner,
— Hardware-Module (LSNi-Ringbus)
sowie Ringmuffen mit Netzverbund und Software für Meldeeinheiten,
—— 25.423 St. Melder-Punkte:
— Firebeams,
— Steuerkoppler,
— Rauchansaugsysteme,
— optisch/akustische Signalgeber,
— Mehrkriterienmelder,
— manuelle Melder,
— Feuerwehrbedienelemente FIBS mit FAT; FBF; FSD3; BL, FSE,
— etc.
Hierbei handelt es sich um folgendes Fabrikat:
Fabrikat Bosch, Typ UGM 2020 BTyp BS1000/Typ FPA (Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung, RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt).
Fabrikat Bosch, Typ UGM 2020 BTyp BS1000/Typ FPA (Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung, RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt).
Los 2: Brandmelde-Anlagen in SXF alt, diverse Sonstige Gebäude BER.
—— 25 St. Brandmelde-Anlagen – Altbestand (SXF)
bestehend aus:
—— 7.582 St. Melder-Punkte
Fabrikat Siemens, Typ SIGMASYS (Sinteso-Zentralen) C/M/L/SM 88 (Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung, RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt).
Fabrikat Siemens, Typ SIGMASYS (Sinteso-Zentralen) C/M/L/SM 88 (Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung, RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Instandhaltungsleistungen an Brandmelde-Anlagen (BMA)-VP 35: Los 1
Kurze Beschreibung:
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Organisation Sachverständigenleistungen) für Brandmelde-Anlagen in diversen Sonstigen Gebäuden und im Pier Nord (Fabrikat Bosch, Typ UGM 2020 B/Typ BS1000/Typ FPA).
Menge oder Umfang:
—— 2 St. BMA-Leitstand FWW und FWN,
— Bedieneinheiten,
— Steuerrechner,
— Protokolldrucker,
— Hauptmelderempfangseinrichtung – Telenot.
—— 34 St. Brandmelde-Zentralen (BMZ) bestehend aus:
— Zentralen-Prozessoren,
— Anschalte-Komponenten für LWL-Netzwerk,
— Bedieneinheiten BE2020/Steuerrechner,
— Hardware-Module (LSNi-Ringbus),
sowie Ringmuffen mit Netzverbund und Software für Meldeeinheiten,
—— 25.423 St. Melder-Punkte,
— Firebeams,
— Steuerkoppler,
— Rauchansaugsysteme,
— optisch/ akustische Signalgeber,
— Mehrkriterienmelder,
— manuelle Melder,
— Feuerwehrbedienelemente FIBS mit FAT; FBF; FSD3; BL, FSE,
— etc.
Hierbei handelt es sich um folgendes Fabrikat:
Fabrikat Bosch, Typ UGM 2020 B/Typ BS1000/Typ FPA.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen
EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung, RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Instandhaltungsleistungen an Brandmelde-Anlagen (BMA)-VP35 Los2
Kurze Beschreibung:
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Organisation Sachverständigenleistungen) für Brandmelde-Anlagen im Altbestand SXF und in diversen Sonstigen Gebäuden BER (Fabrikat Siemens, Typ SIGMASYS (Sinteso-Zentralen) C/M/L/SM 88).
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Organisation Sachverständigenleistungen) für Brandmelde-Anlagen im Altbestand SXF und in diversen Sonstigen Gebäuden BER (Fabrikat Siemens, Typ SIGMASYS (Sinteso-Zentralen) C/M/L/SM 88).
Menge oder Umfang:
—— 25 St. Brandmelde-Anlagen
bestehend aus:
—— 7.582 St. Melder-Punkten,
Fabrikat Siemens, Typ SIGMASYS (Sinteso-Zentralen) C/M/L/SM 88.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt.
Das BMA-System funktioniert im gesamten Anlagenverbund über eine Sondersoftware und ist mit den verschiedenen Systemen des Flughafens vernetzt. Durch die Vernetzung mit den Sicherheitssystemen EMA-, EANWS-, Zuko- und Gebäudefunktionssteuerungssystem, Feuerwehrleitsystem FELS, Fluchttürsteuerung RWA, Aufzügen und Fahrtreppen wird die Gesamtfunktion gemäß Sicherheitskonzept und behördlichen Anforderungen sichergestellt.
Beschreibung der Optionen:
— Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 1 x 1 Jahr nach Ablauf der Grundlaufzeit von 1 Jahr.
— Erweiterung der BMA-Instandhaltungsleistungen im Zuge der sukzessiven Fertigstellung/Erweiterung/Instandsetzung der technischen Anlagen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: EB-2014-0171
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandeburg, Landkreis Dahme-Spreewald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich/wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bzw. einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern vorliegt;
e) Eigenerklärung zum Vorliegen einer VdS-Zertifizierung oder einer vergleichbaren Zertifizierung je Los entsprechend dem Anlagensystem;
3.) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), gemäß Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular 1a)) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
3.) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), gemäß Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular 1a)) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt und müssen/muss die Gründe für den Zusammenschluss gemäß der Vorgaben im Teilnahmeantrag inkl. der Bewerbergemeinschaftserklärung erläutern.
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt und müssen/muss die Gründe für den Zusammenschluss gemäß der Vorgaben im Teilnahmeantrag inkl. der Bewerbergemeinschaftserklärung erläutern.
Dabei ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Dabei ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 und 3 sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber die Formulare 2 und 4 auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 und 3 sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber die Formulare 2 und 4 auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2010, 2011, 2012 abgeschlossen wurden.
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) für die Bewerbung:
auf Los 1: von 1 690 000 EUR bzw.
auf Los 2: von 560 000 EUR
des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Sollte sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft auf beide Lose, Los 1 und Los 2, bewerben, gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 2 000 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft auf beide Lose, Los 1 und Los 2, bewerben, gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 2 000 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formulare Nr. 3 a-c – Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u.a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls durch die Vergabestelle addiert – sofern die Verpflichtungserklärung der vorstehend Benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (vgl. Formulare Nr. 3a-c) unterschrieben einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formulare Nr. 3 a-c – Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u.a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls durch die Vergabestelle addiert – sofern die Verpflichtungserklärung der vorstehend Benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (vgl. Formulare Nr. 3a-c) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine Verpflichtungserklärung, vgl. Formular Nr.4).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine Verpflichtungserklärung, vgl. Formular Nr.4).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt der Auftraggeber die Formulare (Nr. 4 und Nr. 3a-c) auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt der Auftraggeber die Formulare (Nr. 4 und Nr. 3a-c) auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den Referenzen und Nachweisen:
1. Die aufgeführten Referenzen müssen hinsichtlich Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Um sicher zu stellen, dass die Bewerber den aktuellen Stand der Technik beherrschen, werden nur Referenzen anerkannt, mit denen eine tatsächliche Ausführung der vergleichbaren Leistungen ab 1.1.2009 nachgewiesen werden kann. Sofern Bewerber Referenzen einreichen, die auf Rahmen- oder Zeitverträgen beruhen, die vor dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden, können derartige Referenzen gewertet werden, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaften die in der Referenz benannten vergleichbaren Leistungen ab dem 101.2009 erbracht haben.
1. Die aufgeführten Referenzen müssen hinsichtlich Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Um sicher zu stellen, dass die Bewerber den aktuellen Stand der Technik beherrschen, werden nur Referenzen anerkannt, mit denen eine tatsächliche Ausführung der vergleichbaren Leistungen ab 1.1.2009 nachgewiesen werden kann. Sofern Bewerber Referenzen einreichen, die auf Rahmen- oder Zeitverträgen beruhen, die vor dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden, können derartige Referenzen gewertet werden, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaften die in der Referenz benannten vergleichbaren Leistungen ab dem 101.2009 erbracht haben.
2. Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1.1 stellt der Auftraggeber die Formulare Referenzen 5a (Los 1) und 5b (Los 2) auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, die von den Bewerbern möglichst genutzt werden sollen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
2. Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1.1 stellt der Auftraggeber die Formulare Referenzen 5a (Los 1) und 5b (Los 2) auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, die von den Bewerbern möglichst genutzt werden sollen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind Referenzen für Los 1 und/oder Los 2 zum Nachweis der Erbringung von vergleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle einzureichen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge für das Los 1 und/oder Los 2 erfüllen:
Los 1
Leistungsart:
Instandhaltungsleistungen an:
Brandmelde-Anlagen mit einer Großsysteme-Vernetzung der UGM-Zentralen, verbunden mit Zentralprozessoren.
Leistungsumfang:
1 x Instandhaltung in einem Kalenderjahr an ≥ 12 St. Brandmelde-Anlagen einschl. ≥ 8 000 St. Melder-Punkte.
Los 2
Brandmelde-Anlagen mit einer Vernetzung über Sinteso-Zentralen, verbunden mit leistungsstarken Zentralprozessoren (SOCP) einschl. Vernetzungsmodulen.
1 x Instandhaltung in einem Kalenderjahr an ≥ 8 St. Brandmelde-Anlagen einschl. ≥ 3 500 St. Melder-Punkte.
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. Formulare Nr.5a und 5b) mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung – Vertragsbeginn mit Datum und Vertragsende mit Datum,
— Angabe zu den erbrachten Leistungen nach Ziffer III.2.3) zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen/Nachweise der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt.
Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen und Nachweise sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen und Vorlage der Nachweise gem. Ziffer III.2.3) Punkt 1 auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1 sowie III.2.3 Punkte 2-4 auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen und Nachweise sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen und Vorlage der Nachweise gem. Ziffer III.2.3) Punkt 1 auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1 sowie III.2.3 Punkte 2-4 auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare Nr. 5a und 5b sowie Nr. 4 auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare Nr. 5a und 5b sowie Nr. 4 auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
2. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
2.1 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten erfüllen, wenn er bei Bewerbung
auf Los 1: ≥ 10 gewerbliche und ≥ 2 angestellte Mitarbeiter bzw.
auf Los 2: ≥ 4 gewerbliche und ≥ 2 angestellte Mitarbeiter
durchschnittlich beschäftigt hat.
Sollte sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft auf beide Lose, Los1 und Los2, bewerben, gilt hinsichtlich der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten für die Bewerbung auf Los 1 und Los 2: ≥ 12 gewerbliche und ≥ 3 angestellte Mitarbeiter.
2.2 Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des für die Leitung und die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Personals.
3. Angaben über die dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
4. Angaben über Qualitätssicherung, Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung.
Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 2 und die Angaben gemäß der Punkte 3 und 4 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkte 2-4, auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen und es ist eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 2 und die Angaben gemäß der Punkte 3 und 4 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkte 2-4, auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen und es ist eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Für den Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach Ziffer III.2.3) Nr. 2.1, sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber die Formulare Nr. 6 sowie Nr. 4 auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für den Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach Ziffer III.2.3) Nr. 2.1, sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber die Formulare Nr. 6 sowie Nr. 4 auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettojahresauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular 1a) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular 1a) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll.
— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziffer VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
a) Die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag für die Wartung, Inspektion und sonstige Leistungen sowie als Einheitspreisvertrag für die zu erbringenden Instandsetzungsleistungen auf der Basis eines verpreisten Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn oder auf Basis einer Stundenlohnabrede.
a) Die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag für die Wartung, Inspektion und sonstige Leistungen sowie als Einheitspreisvertrag für die zu erbringenden Instandsetzungsleistungen auf der Basis eines verpreisten Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn oder auf Basis einer Stundenlohnabrede.
b) Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Konzept der Leistungserbringung (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG)
Postanschrift: Flughafen Schönefeld
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW)
Kontakt
Kontaktperson: Frau Göpel
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2,GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
„§ 101a GWB lautet:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabe-verfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabe-verfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Für die Bewerbergemeinschaftserklärung stellt die Vergabestelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen.
Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular 1b „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original + 2 Kopien – die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht wird, zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7) verwendet werden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Sofern die Vergabe nach Losen vorgesehen ist, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem/ihrem Teilnahmeantrag ausdrücklich anzugeben, für welche Lose er/sie sich bewirbt. Fehlt eine entsprechende eindeutige Erklärung, so gilt die Bewerbung als für sämtliche Lose abgegeben.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
3. Wertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die im Rahmen der vorbenannten zweistufigen Prüfung nicht aufgrund von Vorliegen von Ausschlussgründen und/oder Nichteinhaltung der Mindestanforderungen ausgeschlossen werden müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Für die Bewerbergemeinschaftserklärung stellt die Vergabestelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen.
Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular 1b „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original + 2 Kopien – die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht wird, zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7) verwendet werden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Sofern die Vergabe nach Losen vorgesehen ist, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem/ihrem Teilnahmeantrag ausdrücklich anzugeben, für welche Lose er/sie sich bewirbt. Fehlt eine entsprechende eindeutige Erklärung, so gilt die Bewerbung als für sämtliche Lose abgegeben.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
3. Wertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die im Rahmen der vorbenannten zweistufigen Prüfung nicht aufgrund von Vorliegen von Ausschlussgründen und/oder Nichteinhaltung der Mindestanforderungen ausgeschlossen werden müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Zaulig
Quelle: OJS 2015/S 144-266976 (2015-07-24)