Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung für die Ortsteile Rodenbach und Teilen von Lindheim, Höchst und Altenstadt der Gemeinde Altenstadt
Die Gemeinde Altenstadt beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s, mind. aber 30 Mbit/s nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre) für die Ortsteile Rodenbach und Teilen von Lindheim, Höchst und Altenstadt (ca. 1 500 HH) gemäß der beigefügten Übersicht sicherzustellen. Interessierte Unternehmen, die den flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung im oben genannten Gebiet mit Bandbreiten nach NGA für mind. 95 % der Haushalte und Gewerbebetriebe verpflichtend übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Dabei ist zu beschreiben, welche Leistungen in Form von Erdarbeiten und/oder Leerrohrgestellung mit/ohne Glasfaserkabel durch die Kommune beigestellt werden sollen. Darüber hinaus ist der Wert dieser Leistungen anhand einer Kalkulation anzugeben. Hilfsweise kann angegeben werden, welche Zuschüsse durch die Kommune zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke an das interessierte Unternehmen gezahlt werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-17.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeindevorstand der Gemeinde Altenstadt
Postanschrift: Frankfurter Straße 11
Postleitzahl: 63674
Postort: Altenstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.altenstadt.de🌏
E-Mail: elbert@altenstadt.de📧
Telefon: +49 6047800070📞
Fax: +49 60479770403 📠
Die Gemeinde Altenstadt beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s, mind. aber 30 Mbit/s nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre) für die Ortsteile Rodenbach und Teilen von Lindheim, Höchst und Altenstadt (ca. 1 500 HH) gemäß der beigefügten Übersicht sicherzustellen.
Die Gemeinde Altenstadt beabsichtigt, die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s, mind. aber 30 Mbit/s nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013 und der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre) für die Ortsteile Rodenbach und Teilen von Lindheim, Höchst und Altenstadt (ca. 1 500 HH) gemäß der beigefügten Übersicht sicherzustellen.
Interessierte Unternehmen, die den flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung im oben genannten Gebiet mit Bandbreiten nach NGA für mind. 95 % der Haushalte und Gewerbebetriebe verpflichtend übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Dabei ist zu beschreiben, welche Leistungen in Form von Erdarbeiten und/oder Leerrohrgestellung mit/ohne Glasfaserkabel durch die Kommune beigestellt werden sollen. Darüber hinaus ist der Wert dieser Leistungen anhand einer Kalkulation anzugeben. Hilfsweise kann angegeben werden, welche Zuschüsse durch die Kommune zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke an das interessierte Unternehmen gezahlt werden sollen.
Interessierte Unternehmen, die den flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung im oben genannten Gebiet mit Bandbreiten nach NGA für mind. 95 % der Haushalte und Gewerbebetriebe verpflichtend übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Dabei ist zu beschreiben, welche Leistungen in Form von Erdarbeiten und/oder Leerrohrgestellung mit/ohne Glasfaserkabel durch die Kommune beigestellt werden sollen. Darüber hinaus ist der Wert dieser Leistungen anhand einer Kalkulation anzugeben. Hilfsweise kann angegeben werden, welche Zuschüsse durch die Kommune zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke an das interessierte Unternehmen gezahlt werden sollen.
Referenznummer: 20141217-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 63674 Altenstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung,
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges,
3. Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung,
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, wonach:
a) über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und
b) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
6. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2011-2013) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z. B. Bankauskunft/Bankerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2011-2013) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z. B. Bankauskunft/Bankerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Nachweis fundierter Erfahrungen im Bau und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von Endkundendiensten. Insbesondere die Versorgung von mindestens 5 000 Endkunden mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen.
Mindeststandards:
8. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und die damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Eine Verfügbarkeit von mindestens 95 % bezogen auf jeden Ortsteil wird gefordert. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn die physikalische Grundstruktur (z. B. bei VDSL-Netzen die Verfügbarkeit von Kabelverzweigern oder die Entfernung von KVz und Hausanschluss) eine Verfügbarkeit in dieser Höhe nicht zulässt. Für diesen Fall soll der Anbieter dies darstellen und die Gründe aufzeigen.
8. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und die damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Eine Verfügbarkeit von mindestens 95 % bezogen auf jeden Ortsteil wird gefordert. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn die physikalische Grundstruktur (z. B. bei VDSL-Netzen die Verfügbarkeit von Kabelverzweigern oder die Entfernung von KVz und Hausanschluss) eine Verfügbarkeit in dieser Höhe nicht zulässt. Für diesen Fall soll der Anbieter dies darstellen und die Gründe aufzeigen.
9. Vorlage eines Konzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung sowie eine detaillierte Darstellung der nach Ausbau erreichten Bandbreiten in dem beschriebenen Gebiet.
10. Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade- Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
11. Erklärung über Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität, einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise). Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine Druckansicht einer Bekanntmachung file:///C:/Users/Tobias/AppData/Roaming/HAD/345.HTML 3 von 6 17.12.2014, 9:11 vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen.
11. Erklärung über Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität, einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise). Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine Druckansicht einer Bekanntmachung file:///C:/Users/Tobias/AppData/Roaming/HAD/345.HTML 3 von 6 17.12.2014, 9:11 vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen.
12. Vertragsentwurf, welcher die in der Bundesrahmenregelung Leerrohre genannten Verpflichtungen insbesondere zu den Punkten offener Netzzugang, Dokumentationspflichten und Regelung zu Vermeidung übermäßiger Wettbewerbsvorteile enthält.
13. Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung, das eine detaillierte Beschreibung beinhaltet, welche Leistungen in Form von Erdarbeiten und/oder Leerrohrgestellung mit/ohne Glasfaserkabel durch die Kommune beigestellt werden sollen. Darüber hinaus ist der Wert dieser Leistungen anhand einer Kalkulation anzugeben. Hilfsweise kann angegeben werden, welche Zuschüsse durch die Kommune zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke an das interessierte Unternehmen gezahlt werden sollen. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist anhand einer Kalkulation über einen 5-Jahreszeitraum darzulegen.
13. Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung, das eine detaillierte Beschreibung beinhaltet, welche Leistungen in Form von Erdarbeiten und/oder Leerrohrgestellung mit/ohne Glasfaserkabel durch die Kommune beigestellt werden sollen. Darüber hinaus ist der Wert dieser Leistungen anhand einer Kalkulation anzugeben. Hilfsweise kann angegeben werden, welche Zuschüsse durch die Kommune zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke an das interessierte Unternehmen gezahlt werden sollen. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist anhand einer Kalkulation über einen 5-Jahreszeitraum darzulegen.
Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Hinweis auf ergänzende Dokumente:
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Altenstadt – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an.
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Altenstadt – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I. genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an.
Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I. genannte Stelle zu richten.
Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I. genannte Stelle zu richten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag: Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag: Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt unter Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) vom 13.5.2014 und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 1.7.2014 und in Anlehnung an § 22 VOB/A als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen.
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt unter Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) vom 13.5.2014 und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 1.7.2014 und in Anlehnung an § 22 VOB/A als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-02-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wert der zu erbringenden Leistungen durch die Kommune bzw. Höhe der durch die Kommune zu zahlenden Deckungslücke (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Volker Elbert
Internetadresse: www.altenstadt.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-02-16 📅
Datum des Endes: 2022-02-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20141217-001
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 246-433319 (2014-12-17)