Intraokularlinsen
Universitätsmedizin Greifswald
Die beteiligten Kliniken der Comparatio Health GmbH streben die Beschaffung von Intraokularlinsen, welche sukzessive je Bedarf benötigt werden, an.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-03.
Wer? Wie? Wo?- • Berlin › Berlin
- • Greifswald, Kreisfreie Stadt
- • Göttingen
- • Hamburg › Hamburg
- • Niedersachsen › Hannover
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Oberpfalz › Regensburg, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Magdeburg, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Kiel, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Lübeck, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-04-03 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Intraokulare Linsen
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Intraokulare Linsen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postleitzahl: 17475
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www2.medizin.uni-greifswald.de 🌏
E-Mail: sven.brandhorst@comparatio.org 📧
Telefon: +49 3834865234 📞
Fax: +49 3834865202 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 069-118323
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 💰
2 600 000 💰
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Referenznummer: E-14/2014
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 8
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 12
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Str. 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Campus Kiel: Arnold-Heller-Str. 3 Campus Lübeck: Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel/Lübeck
Postleitzahl: 24105/23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charite - Universitätsmedizin Berlin -AöR-
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12200
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Greifswald, Dezernat Einkauf
Sven Brandhorst
Name: Bieterplattform von Healy Hudson
Postanschrift: Wilhelmstr. 20-22
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
URL der Dokumente: http://www.bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E-14/2014
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 069-118323 (2014-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Intraokulare Linsen
Menge oder Umfang:
Es besteht ein voraussichtlicher Bedarf von knapp 27 200 Intraokularlinsen im Zeitraum von 2 Jahren.2 000 0002 600 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Intraokulare Linsen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postleitzahl: 17475
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www2.medizin.uni-greifswald.de 🌏
E-Mail: sven.brandhorst@comparatio.org 📧
Telefon: +49 3834865234 📞
Fax: +49 3834865202 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 069-118323
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
— Bei der abzuschließenden Rahmenvereinbarung handelt es sich um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung, in der bereits alle Bedigungen der späteren Einzelauftragsvergabe festgelegt sind,
— Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Wege über die Bieterplattform (https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/) zu beziehen. Zu diesem Zwecke ist bei erstmaliger Nutzung eine kostenlose Registrierung notwendig.
Im Rahmen der Bieterplattform stehen die Vergabeunterlagen den Bietern elektronisch frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
Die Angebote können nur über die Plattform abgegeben werden. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Universitätsmedizin Greifswald -KöRDezernat
Einkauf
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Alternativ ist anstatt des unterschriebenen Mantelbogens die Unterzeichnung des Angebots mittels einer qualifizierten elektronischen Signatir möglich
— Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen,
— Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlichgemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens,
— Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern,
— Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können,
— Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 % dieser angegebenen Gesamtabnahmemenge je Los kostenneutral zur Verfügug zu stellen. In der Gesamtbetrachtung aller Häuser wird jedoch eine kostenloseTestmusteranzahl von 3 % der losweise benannten Menge nicht überschritten werden.
Die teilnehmenden Mitgliedskliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbstständig durch. Sie treten seperat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an.
Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig.
Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden.
Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 💰
2 600 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Kliniken der Comparatio Health GmbH streben die Beschaffung von Intraokularlinsen, welche sukzessive je Bedarf benötigt werden, an.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Es besteht ein voraussichtlicher Bedarf von knapp 27 200 Intraokularlinsen im Zeitraum von 2 Jahren.
Dauer: 24 Monate Referenznummer: E-14/2014
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise werden von den Bieter verlangt:
— Ich/Wir erkläre(n), dass kein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein/unser Vermögen gemäß § 13 InsO gestellt worden ist,
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind,
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— Ich/ Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berecjhtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbstverantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge- setzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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— Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir nicht gegen meine/unsere, aus den unternehmerischen Tätigkeiten entwachsenden, zollrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe(n),
— Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge hat und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von 3 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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Nachweise:
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Bescheinigung über meine/unsere Eintragung ins Handelsregister oder ähnlicher Verzeichnisse anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hochgeladen habe(n). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten,
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— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine aktuelle Bescheinigung hochgeladen habe(n), welche bestätigt, dass die steuerrechtlichen Abgabeverpflichtungen des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, erfüllt sind. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten,
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— Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir einen aktuellen Nachweis über die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, hochgeladen habe(n). Sollte der Nachweis erst vollständig dadurch zu erbringen sein, dass Bescheinigungen mehrerer Einrichtungen eingeholt werden müssen, sind alle Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten. Sofern ein
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Nachunternehmer bereits bei der Angebotsabgabe bekannt ist oder bereits bekannt ist, dass der Auftrag durch Leiharbeitnehmer durchgeführt werden soll und der Nachunternehmer oder Verleiher der Arbeitskräfte benannt wird, so hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für diese zu erbringen,
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— Ich/ Wir bestätige(n), dass ich/wir den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die Vertragslaufzeit hochgeladen habe(n). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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Folgende Erklärungen und Nachweise werden von den Bieter verlangt:
— Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert.
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Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen:
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Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 2 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR,
— Nachweis: Ich/ Wir bestätige(n), dass ich/wir den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die Vertragslaufzeit hochgeladen habe(n). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten,
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— Geben Sie bitte Ihre Umsätze der letzten 3 Jahre an, untergliedert in Komplettumsatz und Umsatz mit Kliniken der Maximalversorgung,
— Bitte geben Sie die erzielten Umsätze der letzte 3 Jahre im zu vergebenden Produktbereich an.
— Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert.
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Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen:
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Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 2 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR,
— Nachweis: Ich/ Wir bestätige(n), dass ich/wir den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die Vertragslaufzeit hochgeladen habe(n). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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Folgende Erklärungen und Nachweise werden von den Bieter verlangt:
— Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung:
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Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten 3 Jahre angegeben werden.
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten für alle Mitgliedskliniken der Comparatio einheitlich die Zahlungsbedingungen von 21 Tage – 3% Skonto, 30 Tage netto ab Zugang der Rechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird keine bestimmte Rechtsform einer Bietergemeinschaft mit Auftragsvergabe gefordert werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Lieferant verpflichtet sich, zum Ende des jeweiligen Quartals nach Vertragsbeginn, eine Auflistung der ausschließlich von ihm berechneten Umsatzzahlen je Mitgliedshaus der Comparatio Health GmbH zur Verfügung zu stellen. Diese sind im Rahmen eines elektronischen Lieferantenportals einzutragen,
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— Der Auftragnehmer sichert mit Angebotsabgabe Serviceleistungen durch geschultes Fachpersonal, sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber eine Beratung der Nutzer und der Einkaufsabteilungen, sowie eine ständige Information über Neuentwicklungen und Einsatz von Alternativprodukten zu,
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— Auf den gesamten fakturierten Netto-Jahresumsatz der Mitgliedskliniken im Rahmen des o. g. Auftrags zahlt der Lieferant an die Comparatio einen Bonus in Höhe von 1 %. Die Abrechnung des Bonus erfolgt durch den Lieferanten quartalsweise spätestens bis zum 30. Kalendertag des jeweiligen Folgemonats,
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— Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlages auf eigene Kosten eine Konnektierung zur GSG-Plattform für den elektronischen Bestellvorgang vorzunehmen. Hierzu ist ein gesonderter Vertrag mit der GSG mbH zu schließen, dessen Inhalt dem als Anlage beigefügten Mustervertrag entspricht. Das für die Einrichtung der
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Schnittstelle vom Lieferanten an die GSG mbH zu zahlende Entgelt beträgt maximal netto 5 000 EUR,
— Das jeweilige Mitgliedsklinikum ist berechtigt, eine nicht rechtzeitig erbrachte Lieferung zurückzuweisen oder nach seiner Wahl eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % pro Woche Lieferverzögerung (höchstens jedoch 5 %) des Netto-Auftragswerts dem Lieferanten in Rechnung zu stellen,
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— Die Lieferungen erfolgen frei Haus entsprechend den, in den Vergabeunterlagen angegebenen, Anlieferadressen und ggf. Absprachen mit den jeweiligen zu beliefernden Mitgliedskliniken. Die vereinbarten Preise beinhalten jedwede Nebenkosten,
— Die Mitgliedskliniken sind zur fristlosen Kündigung des mit Zuschlag zustande kommenden Vertrages berechtigt, wenn Personen oder diesen nahestehende Personen (insbesondere solche im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB) für die Vergabe des Auftrags oder die Vermittlung, Weitergabe und/oder Erteilung von entgeltlichen Aufträgen, die in irgendeinem Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar anbieten, versprechen oder gewähren (insbesondere §§ 333, 334, 263 StGB). Dem stehen Handlungen von Personen gleich, die von diesem beauftragt oder mit ihrem Wissen und Willen für diese tätig sind. Im Falle einer Kündigung hat der Lieferant den Mitgliedskliniken jeglichen Schaden zu ersetzen, der den Mitgliedskliniken unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entsteht. Sofern die Mitgliedskliniken keinen höheren Schaden nachweisen, ist eine Pauschale in Höhe von 10 % des bis zur Kündigung erzielten Nettoauftragsvolumens, mindestens jedoch 25 000 EUR an die Mitgliedskliniken zu zahlen. Im Kündigungsfall kann der Lieferant eine Vergütung nur für bereits erbrachte und nicht zurückgewährte Leistungen verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn sich der Lieferant hinsichtlich des vorliegenden Auftrags an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des GWB beteiligt, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung von Preisen getroffen hat (insbesondere § 298 StGB).
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 8
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 12
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Str. 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Campus Kiel: Arnold-Heller-Str. 3 Campus Lübeck: Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel/Lübeck
Postleitzahl: 24105/23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charite - Universitätsmedizin Berlin -AöR-
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12200
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Greifswald, Dezernat Einkauf
Sven Brandhorst
Name: Bieterplattform von Healy Hudson
Postanschrift: Wilhelmstr. 20-22
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
URL der Dokumente: http://www.bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E-14/2014
Zusätzliche Informationen
— Bei der abzuschließenden Rahmenvereinbarung handelt es sich um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung, in der bereits alle Bedigungen der späteren Einzelauftragsvergabe festgelegt sind,
— Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Wege über die Bieterplattform (https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/) zu beziehen. Zu diesem Zwecke ist bei erstmaliger Nutzung eine kostenlose Registrierung notwendig.
Im Rahmen der Bieterplattform stehen die Vergabeunterlagen den Bietern elektronisch frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
Die Angebote können nur über die Plattform abgegeben werden. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Universitätsmedizin Greifswald -KöRDezernat
Einkauf
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Alternativ ist anstatt des unterschriebenen Mantelbogens die Unterzeichnung des Angebots mittels einer qualifizierten elektronischen Signatir möglich
— Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen,
Mehr anzeigen
— Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlichgemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens,
— Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern,
— Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können,
— Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 % dieser angegebenen Gesamtabnahmemenge je Los kostenneutral zur Verfügug zu stellen. In der Gesamtbetrachtung aller Häuser wird jedoch eine kostenloseTestmusteranzahl von 3 % der losweise benannten Menge nicht überschritten werden.
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Die teilnehmenden Mitgliedskliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbstständig durch. Sie treten seperat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an.
Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig.
Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden.
Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter seiner gesetzlich definierten Rügeobliegenheit laut § 107 III Nr 1 bis 3 GWB nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme nachkommt und einen Nachprüfungsantrag nach Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen gemäß § 107 III Nr. 4 GWB stellt.
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Der § 107 III GWB lautet:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Des Weiteren wird der Bieter hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Wartefrist nach § 101 a I GWB von 10 Tagen nach elektronischem Versand und 15 Tagen nach postalischem Versand der Vorabinformation vor der Zuschlagserteilung einzuhalten hat.
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