Investorenwettbewerb zum Zwecke der Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (rund 300 Wohnungen sowie einem Nahversorger) nebst einer integrierten Kintertagesstätte auf dem sogenannten Vickers-Areal in Bad Homburg vor der Höhe

Stadt Bad Homburg vor der Höhe – Der Magistrat – Fachbereich Recht – Vergabestelle

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beabsichtigt, um dem wachsenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, das in ihrem Eigentum stehende sogenannte Vickers-Areal, Flurstück-Nr. 3/7, 3/8 und 2/5 Flur 20, Gemarkung Bad Homburg v. d. Höhe, an einen Investor zu veräußern und durch diesen im Sinne einer städtebaulich nachhaltigen Entwicklung mit anteiliger Sicherstellung von gefördertem und preisgebundenem Wohnraum entwickeln und bebauen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Grundstück mit einer Brutto-Fläche von ca. 25 800 m². Die Flurstücke 3/7 und 3/8, sind ehemals gewerblich genutzt und sind aktuell unbebaut. Das Flurstück 2/5 ist durch eine noch in Nutzung befindliche Sporthalle bebaut. Das Grundstück, Flurstück Nr. 2/5, Flur 20 befindet sich gegenwärtig noch im Eigentum des Hochtaunuskreises. Der AG geht jedoch davon aus, dass ein Erwerb der Flächen rechtzeitig vor Zuschlagserteilung abgeschlossen werden kann. Das Flurstück 2/5 ist mit zu beplanen, muss jedoch als separater Bauabschnitt nach Maßgabe der Planung des Investors zeitlich versetzt realisierbar sein. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Veräußerung hat die Entwicklung und Errichtung von Wohnungen (Stadthäuser, Geschosswohnungsbau als Eigentumswohnungen und freifinanzierte, geförderte und teils preisgebundene Mietwohnungen) sowie einer integrierten Kindertagesstätte und einem Nahversorger durch einen Investor zum Ziel, die nach den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 26 (1. Änderung Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg) realisiert werden sollen. Für das betreffende Areal hat die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe auf der Grundlage eines Standort- und Marktgutachtens ein erstes städtebauliches Rahmenkonzept erarbeiten lassen, welches auf der Liegenschaft die Realisierung von rund 300 Wohneinheiten aufzeigt. Es ist von einer Brutto-Grundfläche (oberirdisch) von rund 35 000 m² für alle Nutzungen auszugehen.
Der Anteil an preisvergünstigtem Wohnraum soll ingesamt mindestens 30 % betragen, wobei 10 % davon entsprechend dem Hessischen Landesprogramm Soziale Wohnraumförderung (Mietwohnungsbau) und 20 % davon entsprechend dem „Bad Homburger Modell“ (Richtlinie zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse ( näheres siehe unter: http://www.bad homburg.de/vv/produkte/Fachbereich_50/176010100000004509.php) bestehend aus Objekt- und Subjektförderung erfolgen sollen. Das Entwicklungskonzept des Investors (ein detaillierter städtebaulicher Entwurf) soll sich an dem städtischen Rahmenkonzept orientieren.
Das vom Investor entwickelte städtebauliche und Nutzungskonzept (Nutzung, Größe, Details usw.) wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt, sofern die Ziele der Stadt gewahrt sind.
Der Verkaufspreis der Grundstücke/des Grundstücks richtet sich nach dem Verkehrswert, welcher auf der Grundlage des Planungskonzeptes und des Wettbewerbsergebnisses ermittelt wird.
Zwischen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe und dem Investor soll zur Umsetzung des Projekts ein Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung zur Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien auf dem Vickers-Areal unter Beachtung der vorhandenen städtebaulicher Zielsetzungen abgeschlossen werden. Zugunsten der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sind dabei Belegungsrechte für den geförderten bzw. preisvergünstigten Wohnraum im geforderten Umfang sicherzustellen.
Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-29 Auftragsbekanntmachung