Investorenwettbewerb zum Zwecke der Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (rund 300 Wohnungen sowie einem Nahversorger) nebst einer integrierten Kintertagesstätte auf dem sogenannten Vickers-Areal in Bad Homburg vor der Höhe

Stadt Bad Homburg vor der Höhe – Der Magistrat – Fachbereich Recht – Vergabestelle

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beabsichtigt, um dem wachsenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, das in ihrem Eigentum stehende sogenannte Vickers-Areal, Flurstück-Nr. 3/7, 3/8 und 2/5 Flur 20, Gemarkung Bad Homburg v. d. Höhe, an einen Investor zu veräußern und durch diesen im Sinne einer städtebaulich nachhaltigen Entwicklung mit anteiliger Sicherstellung von gefördertem und preisgebundenem Wohnraum entwickeln und bebauen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Grundstück mit einer Brutto-Fläche von ca. 25 800 m². Die Flurstücke 3/7 und 3/8, sind ehemals gewerblich genutzt und sind aktuell unbebaut. Das Flurstück 2/5 ist durch eine noch in Nutzung befindliche Sporthalle bebaut. Das Grundstück, Flurstück Nr. 2/5, Flur 20 befindet sich gegenwärtig noch im Eigentum des Hochtaunuskreises. Der AG geht jedoch davon aus, dass ein Erwerb der Flächen rechtzeitig vor Zuschlagserteilung abgeschlossen werden kann. Das Flurstück 2/5 ist mit zu beplanen, muss jedoch als separater Bauabschnitt nach Maßgabe der Planung des Investors zeitlich versetzt realisierbar sein. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Veräußerung hat die Entwicklung und Errichtung von Wohnungen (Stadthäuser, Geschosswohnungsbau als Eigentumswohnungen und freifinanzierte, geförderte und teils preisgebundene Mietwohnungen) sowie einer integrierten Kindertagesstätte und einem Nahversorger durch einen Investor zum Ziel, die nach den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 26 (1. Änderung Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg) realisiert werden sollen. Für das betreffende Areal hat die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe auf der Grundlage eines Standort- und Marktgutachtens ein erstes städtebauliches Rahmenkonzept erarbeiten lassen, welches auf der Liegenschaft die Realisierung von rund 300 Wohneinheiten aufzeigt. Es ist von einer Brutto-Grundfläche (oberirdisch) von rund 35 000 m² für alle Nutzungen auszugehen.
Der Anteil an preisvergünstigtem Wohnraum soll ingesamt mindestens 30 % betragen, wobei 10 % davon entsprechend dem Hessischen Landesprogramm Soziale Wohnraumförderung (Mietwohnungsbau) und 20 % davon entsprechend dem „Bad Homburger Modell“ (Richtlinie zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse ( näheres siehe unter: http://www.bad homburg.de/vv/produkte/Fachbereich_50/176010100000004509.php) bestehend aus Objekt- und Subjektförderung erfolgen sollen. Das Entwicklungskonzept des Investors (ein detaillierter städtebaulicher Entwurf) soll sich an dem städtischen Rahmenkonzept orientieren.
Das vom Investor entwickelte städtebauliche und Nutzungskonzept (Nutzung, Größe, Details usw.) wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt, sofern die Ziele der Stadt gewahrt sind.
Der Verkaufspreis der Grundstücke/des Grundstücks richtet sich nach dem Verkehrswert, welcher auf der Grundlage des Planungskonzeptes und des Wettbewerbsergebnisses ermittelt wird.
Zwischen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe und dem Investor soll zur Umsetzung des Projekts ein Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung zur Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien auf dem Vickers-Areal unter Beachtung der vorhandenen städtebaulicher Zielsetzungen abgeschlossen werden. Zugunsten der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sind dabei Belegungsrechte für den geförderten bzw. preisvergünstigten Wohnraum im geforderten Umfang sicherzustellen.
Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Homburg vor der Höhe – Der Magistrat – Fachbereich Recht – Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 61348
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-homburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bad-homburg.de 📧
Telefon: +49 61721003030 📞
Fax: +49 61721003099 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 211-373003
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Der unter III.2.1) genannte Bewerbungsbogen kann kostenfrei per E-Mail bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerbungsbogens besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass sein Teilnahmeantrag bei Nichtverwendung des Bewerbungsbogens die unter III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Beabsichtigt der Bewerber nicht den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen zu verwenden, ist der potenzielle Bewerber verpflichtet, sich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle als potenzieller Bewerber registrieren zu lassen (Angabe der E-Mail-Adresse). Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Grundstücksveräußerung Vickers-Areal“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Der Bewerber wird gebeten, seinem in Papierform im Original vorzulegenden Teilnahmeantrag eine Kopie seiner Bewerbung in elektronischer Form (Dateiformat: pdf) auf CD-Rom/DVD beizufügen. Im Fall von Widersprüchen und/oder Unklarheiten gilt ausschließlich die Papierform/das gemäß vorstehendemn Absatz vorzulegende Original. Weitergehende Unterlagen werden (mit Ausnahme des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens und dessen Anlagen) im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Rechtzeitig gemäß IV.3.3) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=3VLYBEDVMWFU8T9H Nachr. HAD-Ref.: 494/793. Nachr. V-Nr/AKZ: 30.3.02.HG-2014-0197.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beabsichtigt, um dem wachsenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, das in ihrem Eigentum stehende sogenannte Vickers-Areal, Flurstück-Nr. 3/7, 3/8 und 2/5 Flur 20, Gemarkung Bad Homburg v. d. Höhe, an einen Investor zu veräußern und durch diesen im Sinne einer städtebaulich nachhaltigen Entwicklung mit anteiliger Sicherstellung von gefördertem und preisgebundenem Wohnraum entwickeln und bebauen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Grundstück mit einer Brutto-Fläche von ca. 25 800 m². Die Flurstücke 3/7 und 3/8, sind ehemals gewerblich genutzt und sind aktuell unbebaut. Das Flurstück 2/5 ist durch eine noch in Nutzung befindliche Sporthalle bebaut. Das Grundstück, Flurstück Nr. 2/5, Flur 20 befindet sich gegenwärtig noch im Eigentum des Hochtaunuskreises. Der AG geht jedoch davon aus, dass ein Erwerb der Flächen rechtzeitig vor Zuschlagserteilung abgeschlossen werden kann. Das Flurstück 2/5 ist mit zu beplanen, muss jedoch als separater Bauabschnitt nach Maßgabe der Planung des Investors zeitlich versetzt realisierbar sein. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Die Veräußerung hat die Entwicklung und Errichtung von Wohnungen (Stadthäuser, Geschosswohnungsbau als Eigentumswohnungen und freifinanzierte, geförderte und teils preisgebundene Mietwohnungen) sowie einer integrierten Kindertagesstätte und einem Nahversorger durch einen Investor zum Ziel, die nach den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 26 (1. Änderung Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg) realisiert werden sollen. Für das betreffende Areal hat die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe auf der Grundlage eines Standort- und Marktgutachtens ein erstes städtebauliches Rahmenkonzept erarbeiten lassen, welches auf der Liegenschaft die Realisierung von rund 300 Wohneinheiten aufzeigt. Es ist von einer Brutto-Grundfläche (oberirdisch) von rund 35 000 m² für alle Nutzungen auszugehen.
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Der Anteil an preisvergünstigtem Wohnraum soll ingesamt mindestens 30 % betragen, wobei 10 % davon entsprechend dem Hessischen Landesprogramm Soziale Wohnraumförderung (Mietwohnungsbau) und 20 % davon entsprechend dem „Bad Homburger Modell“ (Richtlinie zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse ( näheres siehe unter: http://www.bad homburg.de/vv/produkte/Fachbereich_50/176010100000004509.php) bestehend aus Objekt- und Subjektförderung erfolgen sollen. Das Entwicklungskonzept des Investors (ein detaillierter städtebaulicher Entwurf) soll sich an dem städtischen Rahmenkonzept orientieren.
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Das vom Investor entwickelte städtebauliche und Nutzungskonzept (Nutzung, Größe, Details usw.) wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt, sofern die Ziele der Stadt gewahrt sind.
Der Verkaufspreis der Grundstücke/des Grundstücks richtet sich nach dem Verkehrswert, welcher auf der Grundlage des Planungskonzeptes und des Wettbewerbsergebnisses ermittelt wird.
Zwischen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe und dem Investor soll zur Umsetzung des Projekts ein Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung zur Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien auf dem Vickers-Areal unter Beachtung der vorhandenen städtebaulicher Zielsetzungen abgeschlossen werden. Zugunsten der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sind dabei Belegungsrechte für den geförderten bzw. preisvergünstigten Wohnraum im geforderten Umfang sicherzustellen.
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Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Erwerb von bis zu 100 Wohnungen der zu errichtenden und teils geförderten Wohneinheiten (ca. 30 % des Gesamtbestandes) durch die Stadt (Rückkaufsoption). Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Referenznummer: 30.3.02.HG-2014-0197
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frölingstraße/Schaberweg, 61348 Bad Homburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
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Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für den Teilnahmewettbewerb/die Bewerbung stellt der AG einen Vordruck (Bewerbungsbogen) zur Verfügung, der kostenfrei per E-Mail bei der unter I.1) genannten Stelle zur Verfügung steht. Es wird empfohlen, den Bewerbungsbogen zu verwenden.
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Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerber-/Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmen, sind die von den Nachunternehmen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
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Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Geforderte Nachweise:
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz des Bewerbers (aktueller Handelsregisterauszug o. ä);
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung einschließlich der Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, Eigentums- und Beteilungungsverhältnisse sowie Haftungsstruktur;
3. Erklärungen der Bewerber gemäß § 6 EG Abs. 3 lit. e) bis i) VOB/A, dass insbesondere:
— über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
— sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben,
— sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
4. Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bis h) VOB/A, wonach weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 229 des Strafgesetzbuches oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist. Ebenfalls ist die Eigenerklärung abzugeben, dass die Stadt bei der Arbeitsverwaltung Auskünfte einholen kann, ob dort Verstöße gegen die Arbeitsgesetzgebung (z. B. Beauftragung von Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Verleih von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis) bekannt sind und hiergegen Maßnahmen eingeleitet wurden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den jeweiligen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011-2013) soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Entwicklungs- und Leistungen im Hochbau verbunden mit Erschließungs- und Außenanlagenarbeiten), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestbedingung: 20 000 000 EUR Hochbauvolumen im Jahr.
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2. Vorlage von Bilanzen und Bilanzauszügen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge und GuV des Konzerns vorzulegen.
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Falls für den Bewerber die Erstellung von Bilanzen, Bilanzauszügen und/oder GuV nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist: Vorlage einer aussagekräftigen Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011-2013) ergibt und auf deren Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bewerbers ermittelt werden kann (z. B. Darstellung des Geschäftsergebnisses und Lage der Gesellschaft unter Angabe der für die Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013) etc.).
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3. Darstellung der beabsichtigten Finanzierungsstruktur/-konstruktion für den Auftrag gem. II.1.5) einschließlich Angabe potenzieller Finanzierungspartner/Kapitalanleger sowie Vorlage einer Finanzierungsbereitschaftserklärung des/der für die Finanzierung vorgesehenen Kreditinstituts/te.
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4. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Aussagekräftige Aufstellung der in den letzten 5 Jahren realisierten Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung (Entwicklungs- und Leistungen im Hochbau sowie Erfahrungen in der Verwaltung/Bewirtschaftung von Bestandsobjekten) vergleichbar sind unter Angabe von:
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a) Nutzungsart,
b) Größe, BGF,
c) Projektbeschreibung/Beschreibung der erbrachten Leistungen,
d) Zeitraum der Leistungserbringung,
e) Investitionsvolumen, aufgeteilt nach Grundstücks-, Planungs- und Baukosten,
f) Auftraggeber mit Ansprechpartner einschl. Telefonnummer (Referenzliste).
2. Erklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011-2013) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Personengruppen (technisch/kaufmännisch/gewerblich und Tätigkeitsfeld).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbererklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird.
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Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gemäß III.2.2) und III.2.3), insbesondere der Referenzen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 30.3.02.HG-2014-0197
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Der unter III.2.1) genannte Bewerbungsbogen kann kostenfrei per E-Mail bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerbungsbogens besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass sein Teilnahmeantrag bei Nichtverwendung des Bewerbungsbogens die unter III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Beabsichtigt der Bewerber nicht den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen zu verwenden, ist der potenzielle Bewerber verpflichtet, sich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle als potenzieller Bewerber registrieren zu lassen (Angabe der E-Mail-Adresse).
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Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Grundstücksveräußerung Vickers-Areal“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
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Der Bewerber wird gebeten, seinem in Papierform im Original vorzulegenden Teilnahmeantrag eine Kopie seiner Bewerbung in elektronischer Form (Dateiformat: pdf) auf CD-Rom/DVD beizufügen. Im Fall von Widersprüchen und/oder Unklarheiten gilt ausschließlich die Papierform/das gemäß vorstehendemn Absatz vorzulegende Original.
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Weitergehende Unterlagen werden (mit Ausnahme des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens und dessen Anlagen) im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Rechtzeitig gemäß IV.3.3) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
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Nachr. HAD-Ref.: 494/793.
Nachr. V-Nr/AKZ: 30.3.02.HG-2014-0197.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Hinweis:
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 211-373003 (2014-10-29)