Die Kreisstadt Mühldorf am Inn liegt im bayerischen Alpenvorland, direkt an einer vom Inn gebildeten Flussschleife. Ausgehend von der Innschleife umgibt ein Grüngürtel in der Lage des ehemaligen Stadtwalls die dichtbebaute Altstadt. Mühldorf wurde als Salzburger Besitz bereits 935 urkundlich erwähnt und entwickelte sich aufgrund des Salzhandels und der sich hier kreuzenden Fernstraßen zu einer befestigten Stadt mit Stadtrecht seit 1239. Mit ihren 4 Stadtteilen hat die Stadt derzeit ca. 19 000 Einwohner und eine Fläche von rund 29 km². Die Einwohnerzahl der Stadt Mühldorf am Inn ist bis heute gestiegen – ein Ausdruck der Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Durch die in Bau befindliche Autobahn und den Ausbau der Bahnanbindung an den Großraum München werden auch zukünftig positive Impulse erwartet. Die Kreisstadt Mühldorf am Inn ist Einkaufs-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum, gleichzeitig auch Bahnknotenpunkt und Gewerbestandort. Die Sicherung und Bewahrung des einzigartigen Stadtbildes – mit dem in seiner Geschlossenheit und Würde einzigartigen Stadtplatzes, den Lauben, Schwibbögen, Grabendächern, Höfen und Arkaden – war in den letzten Jahrzehnten das Ziel der Altstadtsanierung. Nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 1979 wurde im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen eine Gesamtkonzeption entwickelt, die in ihren Grundzügen bis heute trägt. Die Sanierung der Altstadt umfasste eine Aufwertung des gesamten Altstadtbereiches unter Berücksichtigung von denkmalpflegerischen, gestalterischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten. Die Kreisstadt Mühldorf am Inn beabsichtigt nun, für ihre weitere Entwicklung und Fortführung der Altstadtsanierung ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu beauftragen. Mit der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein langfristiges Konzept entwickelt werden, das unter Beachtung gesamtstädtischer Bezüge die Funktionen der historischen Altstadt stärkt. Es sollen dabei konkrete Handlungsempfehlungen formuliert werden, um den denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Baubestand langfristig zu sichern. Der Planungsumgriff umfasst das Sanierungsgebiet im Altstadtbereich. Das ISEK ist in enger Abstimmung mit der Stadt, den Bürgern und betroffenen Grundeigentümern, dem lokalen Gewerbe und sonstigen relevanten Akteuren vor Ort zu erarbeiten. Als weitere Grundlagen für die Bearbeitung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung: — Gutachten LFD, die Ergebnisse dieser Vorabmaßnahme sind zu integrieren, — Verkehrsmodell (Verkehrsgutachten daher nicht erforderlich), — Einzelhandelsgutachten nach Globus (zeigt einige Defizite für den Innenstadtbereich auf), — Sanierungskonzept. Vom Planer sollten folgende Planungsinhalte abgedeckt werden: — für die Belange der Grünordnung wird eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekt und Landschaftsplaner empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben, — Aspekt Energie, — Schallschutz im Städtebau, — Aspekt Wohnen, — Moderation des gesamten Planungsprozesses und der Bürgerbeteiligung. Nach Beauftragung der Architektenleistungen (Frühjahr 2015) ist folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen: — bis Anfang 2016: Einarbeitung/Analyse/Sanierungsbegleitung/Städtebauliche Beratung, — bis Anfang 2017: Bürgerbeteiligung/Konzeptionierung, — Abschluss 2025: Begleitung der Umsetzung des gesamten Entwicklungskonzeptes: 10 Jahre + Option: 5 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisstadt Mühldorf am Inn
Postanschrift: Stadtplatz 21
Postleitzahl: 84453
Postort: Mühldorf am Inn
Kontakt
Internetadresse: http://www.muehldorf.de🌏
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt Mühldorf am Inn liegt im bayerischen Alpenvorland, direkt an einer vom Inn gebildeten Flussschleife. Ausgehend von der Innschleife umgibt ein Grüngürtel in der Lage des ehemaligen Stadtwalls die dichtbebaute Altstadt.
Mühldorf wurde als Salzburger Besitz bereits 935 urkundlich erwähnt und entwickelte sich aufgrund des Salzhandels und der sich hier kreuzenden Fernstraßen zu einer befestigten Stadt mit Stadtrecht seit 1239.
Mit ihren 4 Stadtteilen hat die Stadt derzeit ca. 19 000 Einwohner und eine Fläche von rund 29 km².
Die Einwohnerzahl der Stadt Mühldorf am Inn ist bis heute gestiegen – ein Ausdruck der Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Durch die in Bau befindliche Autobahn und den Ausbau der Bahnanbindung an den Großraum München werden auch zukünftig positive Impulse erwartet.
Die Einwohnerzahl der Stadt Mühldorf am Inn ist bis heute gestiegen – ein Ausdruck der Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Durch die in Bau befindliche Autobahn und den Ausbau der Bahnanbindung an den Großraum München werden auch zukünftig positive Impulse erwartet.
Die Kreisstadt Mühldorf am Inn ist Einkaufs-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum, gleichzeitig auch Bahnknotenpunkt und Gewerbestandort.
Die Sicherung und Bewahrung des einzigartigen Stadtbildes – mit dem in seiner Geschlossenheit und Würde einzigartigen Stadtplatzes, den Lauben, Schwibbögen, Grabendächern, Höfen und Arkaden – war in den letzten Jahrzehnten das Ziel der Altstadtsanierung.
Die Sicherung und Bewahrung des einzigartigen Stadtbildes – mit dem in seiner Geschlossenheit und Würde einzigartigen Stadtplatzes, den Lauben, Schwibbögen, Grabendächern, Höfen und Arkaden – war in den letzten Jahrzehnten das Ziel der Altstadtsanierung.
Nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 1979 wurde im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen eine Gesamtkonzeption entwickelt, die in ihren Grundzügen bis heute trägt.
Die Sanierung der Altstadt umfasste eine Aufwertung des gesamten Altstadtbereiches unter Berücksichtigung von denkmalpflegerischen, gestalterischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten.
Die Kreisstadt Mühldorf am Inn beabsichtigt nun, für ihre weitere Entwicklung und Fortführung der Altstadtsanierung ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu beauftragen. Mit der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein langfristiges Konzept entwickelt werden, das unter Beachtung gesamtstädtischer Bezüge die Funktionen der historischen Altstadt stärkt. Es sollen dabei konkrete Handlungsempfehlungen formuliert werden, um den denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Baubestand langfristig zu sichern. Der Planungsumgriff umfasst das Sanierungsgebiet im Altstadtbereich.
Die Kreisstadt Mühldorf am Inn beabsichtigt nun, für ihre weitere Entwicklung und Fortführung der Altstadtsanierung ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu beauftragen. Mit der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll ein langfristiges Konzept entwickelt werden, das unter Beachtung gesamtstädtischer Bezüge die Funktionen der historischen Altstadt stärkt. Es sollen dabei konkrete Handlungsempfehlungen formuliert werden, um den denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Baubestand langfristig zu sichern. Der Planungsumgriff umfasst das Sanierungsgebiet im Altstadtbereich.
Das ISEK ist in enger Abstimmung mit der Stadt, den Bürgern und betroffenen Grundeigentümern, dem lokalen Gewerbe und sonstigen relevanten Akteuren vor Ort zu erarbeiten.
Als weitere Grundlagen für die Bearbeitung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
— Gutachten LFD, die Ergebnisse dieser Vorabmaßnahme sind zu integrieren,
— Verkehrsmodell (Verkehrsgutachten daher nicht erforderlich),
— Einzelhandelsgutachten nach Globus (zeigt einige Defizite für den Innenstadtbereich auf),
— Sanierungskonzept.
Vom Planer sollten folgende Planungsinhalte abgedeckt werden:
— für die Belange der Grünordnung wird eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekt und Landschaftsplaner empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben,
— Aspekt Energie,
— Schallschutz im Städtebau,
— Aspekt Wohnen,
— Moderation des gesamten Planungsprozesses und der Bürgerbeteiligung.
Nach Beauftragung der Architektenleistungen (Frühjahr 2015) ist folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen:
— bis Anfang 2016: Einarbeitung/Analyse/Sanierungsbegleitung/Städtebauliche Beratung,
— bis Anfang 2017: Bürgerbeteiligung/Konzeptionierung,
— Abschluss 2025: Begleitung der Umsetzung des gesamten Entwicklungskonzeptes: 10 Jahre + Option: 5 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung über 10 Jahre kann gegebenenfalls optional um weitere 5 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Option besteht nicht.
Vertragslaufzeiten:
Auftrag: 10 Jahre (120 Monate).
Option: 5 Jahre (60 Monate).
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mühldorf am Inn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 a-e VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, entweder die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) oder „Stadtplaner“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen Architekt oder Stadtplaner nicht gesetzlich geregelt sein sollten, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, entweder die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF), „Stadtplaner“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollten, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, entweder die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) oder „Stadtplaner“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen Architekt oder Stadtplaner nicht gesetzlich geregelt sein sollten, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, entweder die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF), „Stadtplaner“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollten, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Stadtplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Referenzen des Büros:
d) 1. Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
d) 1.1 Gegenstand des Referenzprojektes ist eine mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung vergleichbare Planungsaufgabe (z. B. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), o. Ä.): 4 Punkte.
d) 1.2 Das Referenzprojekt hat eine vergleichbare Größenordnung (37 ha): 1 Punkt.
d) 1.3 60 % der Projektlaufzeit des Referenzprojektes liegen zwischen 2005-2014: 1 Punkt.
d) 1.4 Das Referenzprojekt beinhaltet den Aspekt Denkmalschutz: 2 Punkte.
d) 1.5 Das Referenzprojekt beinhaltet die Moderation, Mediation, Präsentation und Begleitung in den kommunalen Gremien und der Öffentlichkeit: 2 Punkte.
d) 1.6 Projektdarstellung des Referenzprojektes (siehe Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte): 10 Punkte*.
d) 2. Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens 8 DIN A4-Seiten oder vier DIN A3-Seiten darzustellen und detailliert zu beschreiben. Die graphische Darstellung und eine Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Referenzprojekten nachvollziehbar erläutern. Folgende Eckdaten sind anzugeben: Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters, Beauftragte Leistungen, Fläche/Umgriff, Auftraggeber.
d) 2. Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens 8 DIN A4-Seiten oder vier DIN A3-Seiten darzustellen und detailliert zu beschreiben. Die graphische Darstellung und eine Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Referenzprojekten nachvollziehbar erläutern. Folgende Eckdaten sind anzugeben: Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters, Beauftragte Leistungen, Fläche/Umgriff, Auftraggeber.
d) 3. Hinweise zu den Referenzen: Für das Büro sind 3 Referenzen anzugeben. Für jede Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden, d. h. insgesamt sind maximal 60 Punkte zu erzielen.
*Anmerkung: Bei der Bewertung der Projektdarstellung der Referenzprojekte werden auch Zwischenbewertungen vorgenommen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 300 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 300 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3)b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 d) 1.1 bis d) 1.6 genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix des Bewerbungsverfahrens kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung wird der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung eingeladen. Eine sogenannte Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens 5 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel 3 Tage vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 d) 1.1 bis d) 1.6 genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix des Bewerbungsverfahrens kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung wird der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung eingeladen. Eine sogenannte Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens 5 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel 3 Tage vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921768247 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 247-436690 (2014-12-18)