Jahresabschluss- und Revisionsprüfungen für die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe
Die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) sind Dienstleister für Kommunen sowie kommunale Einrichtungen bzw. kommunale Unternehmen und deren Beschäftigte in der Region Westfalen-Lippe. Sie sind ein Zusammenschluss von vier Kassen unter einem Dach:
— kvw-Beamtenversorgung
— kvw-Beihilfekasse
— kvw-Zusatzversorgung
— kvw-Familienkasse
Der Geschäftsbereich der Kassen umfasst das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, dem auch die Geschäftsführung obliegt (§ 5 Abs. 1 Buchst. C Nr. 3 LVerbO).
Leiter der Kassen ist der Direktor des Landschaftsverbandes; zur Erledigung der laufenden Geschäfte hat er eine Geschäftsführerin und einen stellvertretenden Geschäftsführer bestellt.
Die kvw sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. in München. Die AKA bündelt die Interessen der Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen auf Bundesebene.
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.
Ihre gesetzliche Grundlage hat die Kommunale Versorgungskasse in dem Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen – VKZVKG – (i. d. F. der Bekanntmachung vom 06.11.1984, GV. NRW S. 694, ber. S. 748 zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Dritten Gesetzes vom 13.04.2010, GV. NRW. S. 255).
Weitergehende Informationen zur kvw können unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://www.kvw-muenster.de/kvw/Portalseite/kvw_intern/
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe zum 31.12.2014 und der Lageberichte für das Geschäftsjahr vom 01.01. – 31.12.2014 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften des Handelsrecht und der sonstigen spezialgesetzlichen Normen, die für die Kommunalen Versorgungskassen gelten.
Insbesondere sind hier die Vorschriften der §§ 317 ff. HGB, der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) und die Vorschriften des IDW-Prüfungsstandards einzubeziehen.
Weiterhin ist Auftragsgegenstand die Durchführung von Revisionsprüfungen für das Geschäftsjahr 2015 in den Fachbereichen der:
— kvw-Beamtenversorgung
— kvw-Beihilfekasse
— kvw-Zusatzversorgung
Die jeweiligen Prüfungsschwerpunkte werden zu Beginn des Prüfungsjahres festgelegt.
Der Gesamtaufwand der Revisionsprüfungen beträgt je Fachbereich ca. 30 Personentage.
Der Auftrag für die Jahresabschlussprüfungen und Revisionsprüfungen beginnt am 1.1.2015, hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr und kann optional jeweils um ein Jahr verlängert werden, maximal jedoch bis zum 31.12.2019.
Das Ergebnis der Prüfungen ist zu bescheinigen und in den Sitzungen des Verwaltungsrates und Kassenausschuss zu präsentieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-05-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-05-26
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Ergänzende Angaben
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