Jahresabschlußprüfung und gesonderter Bericht nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz

Kreisbau AG

Die Abschlussprüfung umfasst den Jahresabschluss mit Prüfbericht und Lagebericht der Gesellschaft nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften entsprechend §§ 97 Abs.1 Nr. 3, Abs. 3, 109 GO NRW i.V.m. § 53 Abs.1 Nr. 2 HGrG sowie neben den handels-rechtlichen Vorschriften auch insbesondere der Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-12.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
“Ausschreibung der Jahresprüfung für 2014 (mit der Möglichkeit zur Vertragsverlängerung für 4 weitere Jahre/2015-2018).”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisbau AG
Postanschrift: Nellessenweg 10
Postleitzahl: 41238
Postort: Mönchengladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreisbau-ag.de 🌏
E-Mail: juergen.meisen@kriesbau-ag.de 📧
Telefon: +49 2166985124 📞
Fax: +49 2166985111 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 114-200881
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen

“Es handelt sich um eine Unterschwellenwertvergabe, die wegen der Binnenmarktrelevanz im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Damit wird zugleich den...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 114-200881 (2014-06-12)